Donnerstag, 14. Februar 2013

Öffentliche Techno-Partys an Karfreitag?

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Bremen (idea) – Die rot-grüne Regierungskoalition in Bremen will das gewerbliche Tanzverbot an „stillen Feiertagen“ lockern. Am kommenden Karfreitag (29. März) sollen solche Veranstaltungen nur noch von sechs bis 21 Uhr untersagt sein, am Volkstrauertag und am Ewigkeitssonntag im November von sechs bis 17 Uhr. 2018 könnte das Verbot ganz fallen. Der Bremer Sozialdemokrat Maurice Mäschig hatte sich bereits im vorigen Jahr in einer Petition für eine Aufhebung des Verbots stark gemacht. Kritik an den Plänen kommt aus der CDU, der Bremischen Evangelischen Kirche und der Gewerkschaft ver.di. Die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft, Elisabeth Motschmann, nannte das Ansinnen „respektlos“. Wenn man Achtung und Toleranz gegenüber anderen Religionen wünsche, dann könne man dies auch gegenüber dem christlichen Glauben erwarten, sagte sie auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Im übrigen gebe es reichlich Tage im Jahr, an denen das Tanzen in der Öffentlichkeit ohne Einschränkung erlaubt sei. Privat sei es ohnehin selbst an geschützten Feiertagen möglich, so Motschmann, die auch dem Evangelischen Arbeitskreis der CDU Bremen vorsteht. 

Kirchensprecherin rügt kommerzielle Interessen
Ähnlich argumentiert die Pressesprecherin der Bremischen Evangelischen Kirche, Sabine Hatscher. „Wir haben doch gar kein ‚Tanzverbot’ in Bremen. Wie man privat Feiertage gestaltet, ist schließlich jedem freigestellt“, stellte sie gegenüber idea fest. Die Aktion nütze nur den Initiatoren, „die aus finanziellen Interessen hier die Axt an die Wurzel des Feiertagsschutzes legen“. Der gesetzliche Schutz von Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag diene der Rücksichtnahme auf Gefühle und Leid von Menschen, die um Angehörige trauern oder mit dem eigenen Tod konfrontiert seien. Verlässliche Ruhezeiten schenkten ihnen im öffentlichen Raum die Möglichkeit zur Besinnung. Deshalb sollte es keine lauten gewerblichen Umzüge oder Partys geben. Wer diesen Schutz preisgebe, räume dem Wunsch nach Unterhaltung grundsätzlich Vorrang ein. Hatscher: „Was hätte das irgendwann zur Folge? Vermutlich Techno-Events am Karfreitag in der Stadtmitte.“ 

Kirchenkritiker für Feiertagsschutz
Obwohl er sich selbst als Kirchenkritiker bezeichnet, stellt sich der Vize-Geschäftsführer der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Niedersachsen und Bremen, Gunnar Wegener, in dieser Frage an die Seite der Kirchen. Die Lockerung des Tanzverbots sei ein Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag. Wer ohnehin an Sonn- und Feiertagen arbeiten müsse, sollte „irgendwann einmal den Kopf frei kriegen, so Wegener der Zeitung „taz“ zufolge. Selbst Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) ist offenbar nicht wohl bei dem Antrag von Rot-Grün. Er fände es „sehr bedauerlich“, wenn der Schutz der stillen Feiertage noch stärker eingeschränkt werde. 

idea.de

kath.net.


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