Freitag, 5. April 2013

3 Entgeltpunkte für die Rente

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3 Entgeltpunkte bei der Rente auch für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben


Von: Gunter Reimann aus Rutesheim 
 
An: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss in Deutschland
 
Auch Mütter, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben, sollen soviel Entgeltpunkte bekommen, wie die deren Kinder ab diesem Datum geboren wurden.


Die oben dargestellten 3 Entgeltpunkte gelten für jedes Kind einzeln vom ersten Kind ab.


Begründung: Auch Mütter mit älteren Kindern haben mindestens so viel Erziehungsleistungen erbracht, wie die mit jüngeren Kindern.


Dieser Stichtag mit einem so wesentlichen Unterschied bei der späteren Rente ist völlig willkürlich und sachlich nicht begründet.

Außerdem verstößt dieser Unterschied nach meiner Ansicht gegen Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 6 Grundgesetz.

Diese Rente für Mütter ist trotzdem noch gering. Mit der Geburt ihrer Kinder und der Kinderbetreuung sorgen sie dafür, dass auch später noch Renten erwirtschaftet werden. Davon profitieren auch Kinderlose.



 
Im Namen aller Unterzeichner. 
 
Rutesheim, 20.01.2013 (aktiv bis 19.07.2013)
 
 
  
Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterschrift. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schöne Ostern und endlich Frühling, damit Sie die Natur genießen können. Bitte sagen oder schreiben Sie diese Petition weiter. Wir wollen dieses Mal wirklich Erfolg mehr...


Debatte zur Petition 
  
PRO: Am 07.07.1992 hat das Bundesverfassungsgericht etwa so geurteilt: Mit jedem Reformschritt solle sich die Lage der Familien verbessern. Bei der Rente hat mehr...
 
PRO: Zurzeit mehr Rente für Mütter: Ein Entgeltpunkt entspricht seit 01.07.2012 28,07 € als Rentenwert. Bei 2 weiteren Entgeltpunkten (1+2=3) wären das mehr...
 
CONTRA: Ich finde es ungerecht, dass Mütter überhaupt Entgeltpunkte für das Privatvergnügen Kind erhält. Ja keine Mutter hat bei der Zeugung ihrer Kinder wohl mehr...
 
 
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