Mittwoch, 29. Januar 2014

Wie falsches Flussmanagement die Elb-Auen bedroht

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Technisch verstärkte Ufer, abgetrennte Auwälder und andere Eingriffe haben die Elbe stark verändert. Sie vertieft sich. Das schadet nicht nur Tieren und Pflanzen, sondern auch der Wasserqualität.  Von Angelika Hillmer



Jedes Jahr fehlen der Elbe oberhalb des Wehrs Geesthacht um die 450.000 Tonnen Sedimente. Weil Staustufen im tschechischen Teil und in den wichtigen Nebenflüssen Schwarze Elster, Mulde, Saale und Havel Sand, Kies und Geröll zurückhalten, bedient sich das strömende Wasser im Flussbett. Die Folge: Die Elbe vertieft sich und trennt sich dadurch von ihrer Aue. Dieser Prozess sowie technisch verstärkte Ufer, abgetrennte Auwälder und andere menschlichen Eingriffe haben die Elbe deutlich verändert.



Experten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe, der Bundesländer im Elb-Einzugsgebiet, wollen nun ein Sedimentmanagement entwickeln, das die Gewässerstruktur verbessert und die Elbe wieder naturnäher macht. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt vor, dieses Ziel bis 2015 zu erreichen.


Ob ein Fluss gesund ist, entscheidet nicht allein die Wasserqualität. Auch seine Struktur und Dynamik (Hydromorphologie) macht ihn zu einem mehr oder minder wertvollen Lebensraum für Flora und Fauna. In einem Workshop zum Thema Sedimentmanagementkonzept legten Wissenschaftler der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) in Koblenz eine Sedimentbilanz vor, die die Schwachstellen der Binnenelbe (deutsch-tschechische Grenze bis Wehr Geesthacht) aufzeigt. Dr. René Schwartz von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) in Hamburg leitete die Bestandsaufnahme der Tideelbe (Geesthacht bis Cuxhaven).

Die Sohlenerosion durch Sedimentmangel hat gravierende ökologische Folgen. Die wichtigste sei die "Entkopplung von Flussbett und Aue" durch den sinkenden Flusswasserstand, erläutert Dr. Ina Quick von der BfG. Dies könne langfristig zum Rückgang von auetypischen Lebensräumen führen. Zu diesen Lebensräumen gehören Altarme, die noch in Verbindung zum Fluss stehen.


Kinderstube für viele Fischarten

Hier vermehren sich zum Beispiel Hechte, andere Fische nutzen die ruhigeren "Sackgassen" zum Überwintern oder zur Nahrungssuche. Manche Arten bevorzugen Altwässer, die nur bei Hochwasser mit der Elbe in Verbindung stehen, hier finden sich unter anderen Karpfen, Rotfeder, Moderlieschen. Sie leiden ebenso wie Amphibien darunter, dass viele Altwässer durch den tiefer gelegten Flusslauf im Sommer frühzeitiger austrocknen.

Auch die Wasserversorgung der Auwälder verschlechterte sich. Die Wälder im Bereich der Mittleren Elbe bei Dessau (Sachsen-Anhalt) waren über Jahrzehnte das letzte Refugium der Elbebiber, die sich inzwischen wieder bis in die Region Hamburg ausgebreitet haben. Hier leiden vor allem die alten Bäume. Und bei sommerlichem Niedrigwasser wird auch im Weltkulturerbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich (Sachsen-Anhalt) das Wasser knapp.

"Der für die Mittelelbe derzeit noch typische Auencharakter droht verloren zu gehen", sagt René Schwartz von der BSU. Bäume der Hartholzaue, etwa Eichen und Ulmen, kämen in Wasserstress. Bäume der Weichholzaue, zum Beispiel Weiden, könnten ihren Konkurrenzvorteil, dass sie mehr als 100 Tage im Jahr überflutet sein können ohne Schaden zunehmen, nicht mehr ausspielen.


Artenzusammensetzung verändert sich

Die Nutznießer seien zum Beispiel Pappeln, die in den trockeneren Flussauen verstärkt Fuß fassen, so Schwartz. Neben der Sohlenvertiefung haben Eingriffe zur Landgewinnung, für den Hochwasserschutz und die Schifffahrt über Jahrhunderte das Gesicht des Flusses verändert. Die deutsche Elbe habe ein Großteil seiner Auen eingebüßt, steht im Auenzustandsbericht des Bundesamts für Naturschutz. Mit Ausnahme des südlichsten, gebirgigen Abschnitts liegen die Verluste "zwischen 50 und mehr als 90 Prozent".

Während die Binnenelbe dennoch als naturnahes Gewässer eingestuft wird, gilt die Tideelbe als "erheblich veränderter Wasserkörper". Neben der Fahrrinnenvertiefung zwischen der Elbmündung und dem Hamburger Hafen rückten die Deiche immer stärker an den Hauptstrom heran. Vorländer gingen verloren, Nebenflüsse wurden abgeschnitten, Flachwasserzonen aufgefüllt (berühmtestes Beispiel: die Teilzuschüttung des Mühlenberger Loch). Vieles davon ist angesichts der heutigen Nutzungen nicht rückgängig zu machen. Dennoch suchen Experten nach Potenzialen, mehr Naturnähe zu schaffen.


Verlust des Freizeitwertes

Etwa 150 der 330 Uferkilometer der Tide-Elbe vom Wehr Geesthacht bis zur Nordsee sind so stark verbaut, dass dort kaum noch Pflanzen wachsen können. Was Ufer und Deiche schützt, beeinträchtigt den Artenschutz, die Gewässerqualität und den Freizeitwert. Im Raum Hamburg dominieren Steinschüttungen und Spundwände das Ufer.

Das BfG-Projekt "ElbService" an dem sich die Universitäten Göttingenund Kiel beteiligen, befragt derzeit die Menschen entlang der Tideelbe, wie sie die Ufer nutzen und was sie dort für schön und wichtig halten. Die Fragebogenaktion dient dem Ziel, die Uferbefestigungen teilweise zurückzubauen – im Einklang mit dem Hochwasserschutz, der Schifffahrt und den Ansprüchen der Anwohner.

Auch der Umgang mit den Sedimenten, die sich im Hafenbereich ablagern, wird überdacht. Der ungeliebte Sand und Schlick kommt zum einen mit der Flut die Elbe hinauf und setzt sich während des Stillwassers (Wechsel zwischen Flut und Ebbe) in den Hafenbecken und -einfahrten ab. Zum anderen stammen die Sedimente aus dem Oberlauf. Gerade sie verursachen Probleme, denn sie können Schadstoffe enthalten, die sich vor Jahren und Jahrzehnten in Nebenflüssen (u.a. Mulde, Saale) oder in den Buhnenfeldern am Rande des Hauptstrom abgelagert hatten.

Vor allem bei Hochwasser wird das Sediment aufgewirbelt und damit die Schadstoffe mobilisiert. Das ist ein großes Problem für den Hamburger Hafen: Von den rund fünf Millionen Tonnen Sedimente, die die Hamburg Port Authority (HPA) alljährlich ausbaggern lässt, ist eine halbe bis eine Tonne so stark mit Schadstoffen belastet, dass das Material teuer an Land deponiert werden muss. Dies verursacht drei Viertel der Gesamtkosten der Baggerarbeiten.


Der Fluss muss geschickt gemanagt werden

Um das Problem zu bekämpfen hat die Stadt im April 2010 ELSA ins Leben gerufen, das Projekt "Schadstoffsanierung Elbsediment". Es fördert die Zusammenarbeit der Bundesländer im Elb-Einzugsgebiet sowie tschechischer Behörden mit dem Ziel, die Schadstoffquellen im Flusssystem zu reduzieren. Dabei stehen zunächst drei Altlasten im Vordergrund: die aufgegebenen Bergbaureviere des Erzgebirges, der Muldestausee und Bereiche der Elbaue, in denen sich bei Hochwasser schadstoffbelastete Schwebteilchen abgelagert haben.

Diese auch Feinsediment genannten Schwebstoffpartikel sind – im Gegensatz zu den gröberen Sedimenten Sand, Kies, Geröll – in der Elbe überreichlich vorhanden. Sie verteilen nicht nur Schadstoffe elbabwärts, sondern können im Sommer auch zu Sauerstoffdefiziten führen: Viele Schwebstoffe sind winzige Algen, die irgendwann absterben und dann zersetzt werden. Dieser Prozess verbraucht Sauerstoff. Zudem trüben die Partikel das Wasser, so dass weniger Licht an die Unterwasserflora dringt, die dadurch weniger Sauerstoff produziert.

Der Weg zur naturnäheren Elbe ist ein Balanceakt, der die Interessen der Flussanrainer, der Schifffahrt und des Hochwasserschutzes wahren muss. Die BfG-Experten schlagen mehrere Maßnahmen vor. So könnten Vorländer, die dem Wasser den Weg in die Auen abschneiden, parallel zum gesunkenen Wasserstand tiefer gelegt werden. Das abgebaggerte Material könnte, wenn es nicht schadstoffbelastet ist, an Stellen mit starker Sohlenerosion gezielt dem Fluss zurückgegeben werden, um sein lädiertes Bett wieder aufzufüllen. Mit der Frage, in welchen Flussabschnitten solche "Geschiebezugaben" angebracht sind, befasst sich die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Schließlich soll die Elbe im Einklang mit seinen Nutzern gesunden.






Janis Anmerkung: 

Darüber sollte die Tourismusbranche gut nachdenken, denn ein großer Teil der Gastwirte - Hoteliers - Pensionen etc. in Mitteldeutschland lebt von der naturnahen Elbe. Die Schifffahrt, wie es sie einmal gab, mit jede Menge Lastkähnen auf der Elbe, gibt es schon lange nicht mehr. Da sich in dieser Gesellschaft alles nur noch um die Maximierung des Profits dreht. Ob unsere Nachgeborenen uns einmal danken werden oder doch wohl eher fluchen? Denn wir haben die Erde immer nur von unseren Kindern geborgt! 
Der Herr gab sie uns, damit wir verantwortlich damit umgehen. Aber irgendwie muss der Mensch das anders verstanden haben, was im 1. Buch Mose geschrieben steht. Wo wir dann wieder beim Leseverständnis wären..... ;-)))



Dörfler im Interview: Das Elbe-Problem ist nicht lösbar





Was würden Sie anstelle eines Binnenschiffers tun, wenn sich Gütertransport auf der Elbe nicht mehr rechnet? Eine Umschulung zum Gastronom mitmachen, wie es ganz lapidar im Bund-Flusslandschaften-Bericht vorgeschlagen wird?



Wie überall in der Wirtschaft, man muss sich nach Alternativen umsehen. Als das Pferdefuhrwerk meines Vaters nicht mehr wettbewerbsfähig war, musste er sich neu orientieren. Das ging hier vielen nach der Wende genau so. Klar ist das ein schmerzhafter Prozess. Als leidenschaftlicher Elbschiffer würde ich die Ladung wechseln und Passagiere befördern. Mit kleinen, elbangepassten Schiffen kann man hier Natur- und Flusstourismus vom Feinsten betreiben. Dazu muss man offen sein und seine Kommunikationsfähigkeit entwickeln. An dieser Art „Ladung“ muss man Jahre lang arbeiten, die kommt nicht auf einen Schlag. Aber das ist nur eine Möglichkeit. Man könnte auch auf Kanu-Tourismus setzten. Ich wünsche jedem, dass er lange fahren kann. Aber auf der Elbe funktioniert das nicht ewig.


Vielen Dank für das Gespräch.



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Dienstag, 28. Januar 2014

Nachteilsausgleich für Legastheniker

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Für die Gedankenlosen ... 
Für die Unsensiblen ...
Für die, die alles meinen zu wissen und doch nichts wissen ...
Für die Hochmütigen, die meinen soviel besser zu sein ...
Für die, die für alles schon eine vorgefertigte Meinung und Schubladen haben ...
Für die Unbarmherzigen, die sich die Schwächen anderer zu Nutze machen, um ihnen zu schaden ...


Zum Lesen und Begreifen, was sie anrichten *** !!!


Für all die Kinder, die unter solchen zu leiden hatten und haben ! 

Für meinen Sohn, der mir einmal sagte**, wenn er groß ist, will er anderen Kindern helfen, denen es so geht, wie es ihm viele Jahre in der Schule ging !

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Der Sinn des Nachteilausgleiches



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Schüler, Auszubildenden oder Studenten sollen eine Rückmeldung über den Stand ihres Lernfortschritts erhalten. Im derzeitigen deutschen Bildungssystem wird dies durch Zensuren abgebildet. Wenn nun das Abfragesystem nur bedingt geeignet ist, den Lernfortschritt zu beurteilen, kommt es zwangsläufig zu Fehleinschätzungen. Solche werden von den Lernenden als Ungerechtigkeit wahrgenommen und können bis zur Lernverweigerung führen.

Besonders schwerwiegend betroffen von Fehleinschätzungen durch ein nur bedingt geeignetes Abfragesystem sind Lernende mit Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie und Dyskalkulie. Legastheniker werden aufgrund ihrer eingeschränkten schriftlichen Kommunikationsfähigkeit (verminderte Lesegeschwindigkeit und -ausdauer, eingeschränkte Schreibleistungen) in unseren Schulsystemen aufgrund der vorwiegend schriftlichen Leistungsabfrage permanent benachteiligt. Bei Schülern mit Dyskalkulie kommt es in naturwissenschaftlichen Fächern zu unrealen Bewertungen, wenn die vermittelten Zusammenhänge vor allem mit Hilfe von Rechenaufgaben abgefragt werden.

Wenn wir diese Gedanken in aller Konsequenz zu Ende führen, erkennen wir, dass eine Diskussion über den Nachteilausgleich bei Teilleistungsstörungen nur die Spitze des Eisbergs ist. Die Ursache des Problems liegt in der eingeschränkten Eignung unseres heutigen Systems der Leistungsabfrage, den tatsächlichen Leistungsstand der Lernenden zu reflektieren. Diese Einschätzung finden die Lehrenden immer wieder bei der Auswertung von Tests, Klassenarbeiten und Klausuren bestätigt.

Die Gewährung eines Nachteilausgleiches für Lernende mit Teilleistungsstörungen ist ein erster Schritt für mehr Gerechtigkeit und stärkerer Leistungsfähigkeit im Bildungssystem und ganz entgegen dem Trend  nahezu kostenneutral. Keiner kommt auf die Idee, körperlich behinderten Jugendlichen wegen nicht erbrachter Leistungen im Fach Sport den Bildungsweg zu verbauen.

Der Nachteilausgleich muss Einschränkungen der Betroffenen aufgrund eines für sie nachteiligen Leistungsbewertungssystems egalisieren. Dabei sind pauschale Regelungen für eine bestimmte Art einer Teilleistungsstörung abzulehnen. Für jeden Lernenden muss individuell festgelegt werden, welche Form des Nachteilausgleiches für die betreffende Leistungsabfrage geeignet ist.

Mögliche Formen des Nachteilausgleiches




** nachdem ich das Gerichtsverfahren - zwecks Förderung - gegen das Jugendamt des damaligen Landkreises gewonnen hatte

*** soll eine Menge Leute geben, denen die Fähigkeit des sinverstehenden Lesens abgeht
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Heimatmission

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Janis Anmerkung: .... Was würde er wohl heute 
zum Zustand des christlichen Europas sagen.....


Abraham Kuyper über Gebet und Mission innerhalb „christlicher Länder“:
Weil nicht genug für die Kirche gebetet [wird], ist der Einfluss des christlichen Geistes auf das öffentliche und häusliche Leben beinahe gebrochen, und die christlichen Kreise bilden nur eine kleine Gruppe im Land. Es darf nicht heißen: die Kirche ist Nebensache, sondern unsere Bitte sei: dein Königreich komme, und zwar dadurch, dass du deine Kirche bewahrst und vermehrst.
Theoblog

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Samstag, 25. Januar 2014

Rundbrief Gegen-Hartz IV

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Für persönliche Fragestellungen zum Thema Hartz IV kann die Hilfe unser Forum in Anspruch genommen werden. Die Adresse lautetForum.



1. Jobcenter verhängen immer härte Sanktionen

Die Jobcenter verhängen immer härte Sanktionen in Form von Geldkürzungen gegen Hartz IV-Bezieher. Das berichtet die „Bild“-Zeitung in ihrer Mittwochsausgabe unter Berufung auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach wurden die Leistungen für Langzeitarbeitslose von einigen Jobcentern im Schnitt um mehr als 200 Euro gekürzt. Weiterlesen:



2. Recht auf einen Beistand bei einem Hausbesuch
Bei einer Hartz IV Betroffenen wollte das Jobcenter gleich zwei unangemeldete „Hausbesuche“ unternehmen. Die Betroffene ließ die Jobcenter-Außendienstmitarbeiter jedoch nicht in die Wohnung, da die Herren erstens keine Ausweise vorlegten, zweitens keinen Prüfauftrag mit dabei hatten und drittens die Betroffene allein war und somit kein Zeuge bzw. Beistand im Hause war. Weil die Frau ihre Grundrechte in Anspruch nahm, kürzte das Jobcenter „als Strafe“ just die Arbeitslosengeld II Leistungen... Weiterlesen:



3. Jeder 10. Akademiker von Niederiglohn betroffen
Niedriglöhne betreffen nicht nur Menschen mit geringer fachlicher Qualifikation. Neue Berechnungen des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg und Essen zeigen, dass fast jeder zehnte Akademiker im Niedriglohnsektor beschäftigt ist. Vor allem Frauen mit Hochschulabschluss arbeiten häufig für geringe Löhne... Weiterlesen:



4. Hartz IV auszahlen lassen ohne Konto
Wer kein Girokonto hat, kann sich die Hartz IV Leistungen auszahlen lassen. Dafür erhält der ALG II Bezieher einem Scheck vom Jobcenter, den er bei der Deutschen Post einlösen kann. Sowohl für die Ausstellung als auch für die Auszahlung des Schecks werden jedoch Gebühren erhoben... Weiterlesen:



5. Piraten führen Telefonlisten-Projekt von Harald Thomé fort

Die Piratenpartei Deutschland setzt das Projekt von Harad Thomé fort und veröffentlicht die Telefonlisten mit den Durchwahlnummern der Sachbearbeiter von derzeit 134 Jobcentern auf ihrer Internetseite. Thomé trug zuvor 150 ihm bekannte Jobcenter-Telefonnummern im Laufe des vergangen Jahres zusammen und stellte diese im Internet zur Verfügung. Dem Arbeits- und Sozialrechtler wurden jedoch von einigen Jobcentern kostenintensive Rechtsverfahren angedroht, so dass Thomé aufgrund der drohenden Existenzgefährdung sein Projekt am 8. Januar 2014 aufgeben musste... Weiterlesen:



6. Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet über Versicherungsbedingungen in so genannten Riester-Rentenverträgen

Erfolg für Verbraucherschützer: Das OLG Stuttgart hat eine Überschussklausel in den Riester Rentenversicherungsverträgen der Allianz für intransparent und damit unwirksam erklärt. Die Klausel benachteiligt nach Ansicht der Verbraucherschützer Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener... Weiterlesen:



7. Großeltern müssen die Fahrtkosten zum Enkelkind von der Regelleistung zahlen

Großeltern haben keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf, um die Fahrtkosten zu den Enkelkindern zu decken. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen. Demnach müssen Fahrtkosten von der Hartz IV-Regelleistung bestritten werden. Die Kontaktpflege zu den Enkelkindern stelle keinen unabweisbaren, laufenden, besonderen Bedarf dar, urteilten die Richter (Aktenzeichen: L 7 AS 1470/12)... Weiterlesen:


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Der Grundsatz der Subsidiarität

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EINFÜHRUNG
Das Subsidiaritätsprinzip ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) und vor allem für die europäische Entscheidungsfindung. Auf der Grundlage dieses Prinzips kann entschieden werden, wann die EU für die Gesetzgebung zuständig ist. Es trägt dazu bei, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden.

Das Subsidiaritätsprinzip ist in Artikel 5 des Vertrags über die EU verankert. Es wird neben zwei anderen Grundsätzen aufgeführt, die ebenfalls als wesentlich für die europäische Entscheidungsfindung angesehen werden: dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips wird im Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeitdefiniert. Darüber hinaus hat der Vertrag von Lissabon das Subsidiaritätsprinzip erheblich gestärkt: So wurden mehrere Kontrollmechanismen eingeführt, um die Anwendung zu kontrollieren.


DEFINITION

Auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips wird die geeignete Handlungsebene im Bereich der geteilten Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten ermittelt. Dabei kann es sich um eine Maßnahme auf europäischer, nationaler oder lokaler Ebene handeln. In allen Fällen kann die Union nur dann tätig werden, wenn sie in der Lage ist, effizienter zu handeln als die Mitgliedstaaten. Das Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nennt drei Kriterien, anhand derer sich feststellen lässt, ob ein Eingreifen auf europäischer Ebene sinnvoll ist oder nicht:
  • Hat die Maßnahme grenzüberschreitende Aspekte, die nicht von den Mitgliedstaaten geregelt werden können?
  • Würde eine nationale Maßnahme oder ein Nichttägigwerden im Widerspruch zu den Anforderungen des Vertrags stehen?
  • Hat eine Maßnahme auf europäischer Ebene offenkundige Vorteile?
Zweck des Subsidiaritätsprinzips ist es, die Union ihren Bürgern näher zu bringen. So sollen politische Maßnahmen nach Möglichkeit auf lokaler Ebene ergriffen werden, wenn dies notwendig ist. Allerdings bedeutet das Subsidiaritätsprinzip nicht zwangsläufig, dass eine Maßnahme immer auf der Ebene getroffen werden muss, die dem Bürger am nächsten ist.


KOMPLEMENTARITÄT MIT DEM GRUNDSATZ DER BEGRENZTEN EINZELERMÄCHTIGUNG UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Artikel 5 des Vertrags über die EU grenzt die Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten ab. Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die ihr in den Verträgen übertragen wurden.

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind Grundsätze, die den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung ergänzen. Sie legen fest, in welchem Umfang die EU die Zuständigkeiten wahrnehmen kann, die ihr von den Verträgen übertragen wurden. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfen die Maßnahmen der Union nicht über das zur Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinausgehen.

So kann die Union:
  • nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig werden, die ihr in den Verträgen übertragen wurden (Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung);
  • in den Bereichen der geteilten Zuständigkeit nur tätig werden, sofern die in den Verträgen festgelegten Ziele auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind (Subsidiaritätsprinzip);
  • wenn die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

KONTROLLE DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

Die Mechanismen zur Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips werden im Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit definiert. Der Vertrag von Lissabon hat dieses Protokoll reformiert, um die Kontrolle zu verbessern und zu intensivieren.

Das Protokoll, das erstmals mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführt wurde, sieht bereits vor, dass während der Ausarbeitung von Entwürfen von Gesetzgebungsakten bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen. So muss die Kommission, bevor sie einen Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt vorlegt, ein Grünbuch erarbeiten. Ein Grünbuch bedeutet umfangreiche Konsultationen. Auf diese Weise kann die Kommission die Ansichten nationaler und lokaler Stellen und der Zivilgesellschaft darüber einholen, ob ein solcher Gesetzesvorschlag sinnvoll ist, vor allem im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität.

Das Protokoll legt ferner fest, dass die Kommission jedem Entwurf eines Gesetzgebungsakts einen Vermerk beifügen muss, dass die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurden.

Der Vertrag von Lissabon geht noch einen Schritt weiter und bezieht die nationalen Parlamente in vollem Umfang in die Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips ein. Die nationalen Parlamente können nun eine zweifache Kontrolle ausüben:
  • Sie verfügen über ein Vetorecht bei der Ausarbeitung von Gesetzgebungsentwürfen. Sie können somit den Entwurf eines Gesetzgebungsaktes an die Kommission zurückverweisen, wenn sie der Auffassung sind, dass der Grundsatz der Subsidiarität nicht eingehalten wurde (siehe Kurzbeschreibung „nationale Parlamente“);
  • Sie können über ihren Mitgliedstaat gegen einen Gesetzgebungsakt vor dem Gerichtshof der EU klagen, wenn sie der Auffassung sind, dass der Grundsatz der Subsidiarität nicht eingehalten wurde.

Der Vertrag von Lissabon bezieht auch den Ausschuss der Regionen in die Kontrolle des Grundsatzes der Subsidiarität ein. Wie die nationalen Parlamente kann auch der Ausschuss den Gerichtshof der EU mit einem Gesetzgebungsakt befassen, wenn er der Auffassung ist, dass dieser nicht mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist.

Diese Kurzbeschreibung hat rein informativen Charakter. Sie dient weder der Auslegung noch ersetzt sie das Referenzdokument, das die einzige verbindliche Rechtsgrundlage ist.


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Freitag, 24. Januar 2014

Gibt es ein Recht auf Bevorzugung?

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Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.





Bitte lehnen Sie den Lunacek-Bericht ab

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Am 4. Februar wird das Europäische Parlament über den Bericht „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ abstimmen. 

Ich bitte Sie den Lunacek-Bericht abzulehnen. Unter dem Deckmantel der Nichtdiskriminierung sieht die Agenda des Berichtes Sonderrechte für LGBTI-Personen vor. Die so genannten „Grundrechte“ der LGBTI-Personen sollen zur Querschnittsmaterie der EU-Politik werden (Punkt 4.A.(i)).

In den Änderungsanträgen 28-30 wird die Kommission aufgefordert, Vorschläge zur gegenseitigen Anerkennung aller Personenstandsurkunden vorzulegen. Das würde bedeuten, dass die Länder, die keine Ehe gleichgeschlechtlicher Personen kennen, diese anerkennen müsste, wenn sie in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossen wurde. Die Regelung der Ehe- und Familiengesetzgebung liegt auf Ebene der Mitgliedsstaaten und nicht der EU. Diese Forderung verletzt das Subsidiaritätsprinzip.

Die „Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ sei notwendig, weil LGBTI-Personen in Europa erheblicher Diskriminierung ausgesetzt seien, heißt es in der Begründung des „Lunacek-Berichts“. Der Bericht beruft sich dabei auf eine Umfrage, welche von der Agentur für Grundrechte 2013 veröffentlicht worden ist. Diese Umfrage ist allerdings nicht wirklich aussagekräftig. Sie wurde als Online-Umfrage durchgeführt, an der jeder teilnehmen konnte. Selbst ein mehrmaliges Ausfüllen des Fragebogens war möglich. Für die Teilnahme wurde vor allem bei einschlägigen Organisationen geworben, wie in der Tageszeitung „Die Presse“ nachzulesen ist.

Ich bitte Sie daher nochmals, den Lunacek-Bericht abzulehnen oder ihn durch eine alternative Entschließung zu ersetzen. Bitte verlangen Sie eine namentliche Abstimmung. Ihre Entscheidung in dieser Frage wird von vielen Menschen beobachtet und für die anstehende Wahl zum Europäischen Parlament berücksichtigt werden.


Mit freundlichen Grüßen,

[Dein Name]


zur citizen - petition


Janis Anmerkung: 

Die Türkei will in die EU. Die Mehrehe ist in der Türkei offiziell verboten, wird aber immer noch praktiziert unter Duldung Erdogans. Sollte Erdogan die nächsten Wahlen gewinnen, wird er das Land weiter islamisieren. 
Das könnte u.U. auch bedeuten, dass die Vielehe legalisiert wird.
 


... Die Türkei in  der EU .... Sollte nun die EU die Macht bekommen Ehe und Familie regeln zu dürfen, wäre die Folge, eine Anerkennung der Vielehe in unserem Land. ..... Nur mal so. Weiterdenken. 

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Entscheidungen



Der Engel der Entschiedenheit 

Viele Menschen tun sich schwer, sich zu entscheiden. Sie wollen alles absolut richtig machen und merken, dass das nicht geht. Sie wollen sich alle Türen offenhalten und erfahren dann, dass sich vor ihnen alle Türen verschließen. Manche haben Angst, weil andere sie dann kritisieren könnten: „Wie kann man nur so eine Entscheidung treffen?“ Andere haben zu wenig väterliche Energie erfahren haben, die ihnen den Rücken stärkte. Aber zugleich wissen viele: Wer keine Entscheidung trifft, macht alles falsch.


Innerlich klar

Wenn es uns schwerfällt, uns zu entscheiden, dann können wir den Engel der Entschiedenheit bitten, dass er uns beisteht. Dieser Engel ist innerlich klar und entschieden. Wir spüren ihn, wenn wir in uns hineinhorchen. Er spricht zu uns in den leisen Impulsen, die aus dem Grund unserer Seele hochsteigen. Der Engel der Entschiedenheit zeigt uns, wie wir uns entscheiden sollen: immer so, dass davon Frieden, Freiheit, Lebendigkeit und Liebe ausgehen.



Impuls des Herzens

Manche Menschen verbrauchen zuviel Energie für ihre Entscheidungen. Sie zermartern sich den Kopf, ob etwas richtig ist, welche Folgen daraus entstehen könnten und was die anderen wohl darüber reden werden. Statt dich solchen Gedanken zu überlassen, wende dich an den Engel der Entschiedenheit. Er ist an deiner Seite. Er spricht zu dir in den Impulsen deines Herzens. Und er macht dir Mut, all diese Hirngespinste wegzuschieben und einfach das zu tun, was dir dein Bauchgefühl sagt.


Nicht nachtrauern

Andere Menschen entscheiden sich zwar, merken dann aber, dass sie sich damit auch gegen alle anderen Möglichkeiten entschieden haben. Und sie meinen dann, dass diese vielleicht doch besser gewesen wären. Auch das ist Energieverschwendung. Und vor allem hindert es uns daran, uns wirklich dem zuzuwenden, wofür wir uns entschieden haben. Auch da kann der Engel uns zu Hilfe eilen. Wenn du ihn fragst, dann sagt er dir: „Lass alles Nachtrauern. Die Entscheidung, die du getroffen hast, gilt jetzt. Geh den Weg weiter. Du wirst auf diesem Weg sicher auch Schwierigkeiten antreffen. Aber sie wollen dir nicht sagen, dass dein Entschluss schlecht war. Dein Weg geht jetzt so weiter, wie du ihn dir durch deine Entscheidung geebnet hast. Und wenn es Hindernisse zu überwinden gilt, dann ist das gerade die Herausforderung, die du brauchst, um innerlich weiterzukommen“. Nur wenn du spürst, dass du in einer Sackgasse landest, kannst du nochmals innehalten und den Engel der Entschiedenheit bitten, dir jetzt bei der Entscheidung beizustehen, die in diesem Augenblick fällig ist.


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Einen Weg entschieden gehen

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viele Menschen tun sich schwer mit Entscheidungen. Sie wollen alles richtig machen, haben Angst vor Hürden oder Enttäuschungen. Doch wer stehen bleibt und keine Entscheidung trifft, der verliert unter Umständen alle Möglichkeiten. Lesen Sie in unserer aktuellen Ausgabe von einfach leben, wie Sie aus einem tiefen Vertrauen heraus Ihre Pläne für dieses Jahr zuversichtlich und entschlossen anpacken können. Hören Sie auf Ihre innere Stimme und gehen Sie Ihren Weg – ein Engel steht Ihnen zur Seite. 

Viel Mut und Kraft bei all Ihren Plänen wünscht Ihnen 

Ihre Redaktion 



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Für einen gesunden Fortbestand unseres Fischbestandes


Einführung von Entnahmemaße für Sportangler in Sachsen Anhalt



Wir sind für die Einführung von Entnahmemaßen für Fische in der Landesfischereiordnung. Bedeutet das neben dem bestehenden Mindestmaß auch eine Obergrenze für Fische gilt. Beispielsweise dürften künftig nur noch Hechte entnommen werden die zwischen 50cm- 90cm groß sind.


Das Modell lässt sich selbstverständlich auch auf andere Fischarten in Absprache mit dem Humboldt Institut projizieren.


Begründung:
Es ist dringend erforderlich die Gene der großen Fische zu erhalten, um den Fortbestand der heimischen Fischarten sicherzustellen. Zahlreiche Medien haben in der Vergangenheit auf diese Vorgehensweise aufmerksam gemacht und stützen diese Aussagen auf einer Studie der Berliner Humboldt Universität. 

Ein weiteres Beispiel ist das Land Schweden, welches mit derselbigen Vorgehensweise seinen Bestand nachhaltig sichert.

Auf Dauer wird durch diesen Gesetzesentwurf die Widerstandsfähigkeit und die Anzahl der Fische zunehmen.



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Schutz der Familie oder Zerstörung des Fundamentes unserer Gesellschaft

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Mit der Bildungsplanreform 2015 will die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg alle Kinder 



ab der Grundschule fächerübergreifend zur »Akzeptanz sexueller Vielfalt« erziehen. Immer mehr Bürger sagen dazu NEIN. Auch ich habe vor wenigen Tagen im Namen der Initiative Familienschutz jeden einzelnen Landtagsabgeordneten per Brief um Stellungnahme dazu gebeten

Die Online-Petition gegen den Bildungsplan des Realschullehrers Gabriel Stängle (Laufzeit noch 4 Tage!) haben bereits über 163.000 Menschen unterschrieben, mehr als 71.000 allein aus Baden-Württemberg.

Die Verfechter »sexueller Vielfalt« macht das offensichtlich sehr nervös. Statt sich dem wachsenden Unmut in der Bevölkerung zu stellen, diskreditieren sie die Unterzeichner der Petition und andere kritische Stimmen zum Bildungsplan kurzerhand als »homophob«. Korrigierte Version ..... Derzeit sorgt ein Tonmitschnitt der Auftaktveranstaltung für den »Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte« vom April 2012 für Aufsehen. U.a. fragt darin eine namentlich nicht bekannte Rednerin unter Anwesenheit der Vizepräsidentin des Landtages Brigitte Lösch (Grüne): »Wir müssen auch verhindern, dass die Kirchen so einen Aktionsplan torpedieren. Gerade in der Sexualkunde in der Schule zum Beispiel ist der Einfluss der Kirchen verheerend; dass über Abtreibung lange nicht geredet werden durfte, da haben sich irgendwelche Rechtsaußen, evangelikale Gruppen unglaublich eingemischt. Das ist auch so ein entscheidender Punkt: Wie verhindern wir, dass die Kirchen ihren Einfluss geltend machen und vieles verwässern, was wir vorhaben?« Weder Frau Lösch noch sonst jemand hat dem widersprochen. Damit ist klar, dass von Anfang an geplant war, nur die Interessen bestimmter Gruppen zu bedienen und eine offene Diskussion zu verhindern.....

Damit ist klar, daß von Anfang an geplant war, nur die Interessen bestimmter Gruppen zu bedienen und eine offene Diskussion zu verhindern. In der Landtagssitzung vm 22.01.2014 hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Hauk dieses Vorgehen scharf kritisiert.

Eine faire Diskussion wird auch von den Medien verhindert. Dies zeigt exemplarisch die Zusammensetzung der Gäste für das aktuelle SWR-Nachtcafé zum Thema Bildungsplan, das am heutigen Freitag um 22:00 Uhr ausgestrahlt wird. Nur zwei (!) der neun geladenen Gäste, darunter der Initiator der Online-Petition Gabriel Stängle, lehnen die geplante »Akzeptanz sexueller Vielfalt« ab, alle anderen befürworten die grün-roten Pläne. (Beschwerden an den Rundfunkrat hier .)

Auch auf der Petitionsplattform Open Petition nimmt man es mit Fairness offensichtlich nicht allzu genau: Am vergangenen Wochenende sind knapp 14.000 Unterschriften – fast 10% aller Unterschriften der Petition gelöscht worden.

In diesem Kampf geht es um viel. Es geht um unsere freiheitlich demokratischen Grundrechte. Unsere Meinungsfreiheit, das Elternrecht auf Erziehung und die Persönlichkeitsrechte der Kinder sind es wert, verteidigt zu werden. Deshalb bleiben wir dran.


Mit herzlichem Dank, Ihre
Hedwig von Beverfoerde


PS: Mit ihrem treffenden Artikel zum Bildungsplan »Müssen Kinder alles wissen?« bringt Birgit Kelle es im aktuellen Focus auf den Punkt. »Bevor wir also die ›Akzeptanz sexueller Vielfalt‹ als Teil des Konzeptes Gender Mainstreaming regenbogenfahnenschwingend durchs Schultor lassen, ist dringend eine Debatte über diese Ideologie nötig (…), die jetzt nach unseren Kindern greift.« (leserbriefe@focus-magazin.de) 




Foto: Stefan Schostok/flickr.com/CC BY-NC 2.0



Initiative Familienschutz., Büro Berlin- Zionskirchstr. 3, 10119 Berlin, 

Tel. 0 30/88 62 68 96, Fax. 0 30/34 70 62 64, 

Spendenkonto IBAN: DE88100500006603150377

BIC: BELADEBEXXX



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