Samstag, 29. November 2014

VG Regensburg verpflichtet Jobcenter zur Herausgabe der internen Diensttelefonliste

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24.11.2014

Das Jobcenter Landshut ist verpflichtet, die aktuelle Diensttelefonliste herauszugeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) in seinem Gerichtsbescheid vom 04. November 2014 (Aktenzeichen: RN 9 K 14.488). Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich der Anspruch auf Herausgabe der Telefonnummern aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Geklagt hatte ein Hartz IV-Bezieher, dem ledig eine Servicecenter-Nummer vom Jobcenter mitgeteilt wurde.



Interne Telefonlisten der Jobcenter sind vom Herausgabeanspruch des IFG umfasst

Der Erwerbslose beantragte beim Jobcenter Landshut mit Schreiben vom 29. Dezember 2013, ihm eine aktuelle Liste mit allen Durchwahlnummern der Arbeitsvermittler und Sachbearbeiter zur Verfügung zu stellen. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch ab und teilte ihm stattdessen die zentrale Telefonnummer der Behörde mit. 

Im Gerichtsverfahren bewertete das VG Regensburg das Vorgehen der Behörde als rechtswidrig. Ein Anspruch auf Herausgabe der dienstlichen Telefonliste ergebe sich aus dem IFG, welches zum Ziel habe, die Transparenz behördlicher Entscheidungen zu verbessern. Durch die Herausgabe der Telefonnummern würden weder die Rechtsgüter der Mitarbeiter und noch die Funktionsfähigkeit des Jobcenters bedroht, so das Gericht. Hinsichtlich der individuellen Rechte der Mitarbeiter der Behörde betonte das VG ausdrücklich, dass durch die Bekanntgabe des Namens und der dienstlichen Durchwahlnummern keine schützenswerten personenbezogenen Daten preisgegeben würden. (ag)



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Jobcenter drängt Familie zu Umzug in billigere Wohnung, die nicht zu bekommen ist

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25.11.2014

Eine sechsköpfige Familie aus Ettringen kämpft mit einem wachsenden Schuldenberg, weil sich das Jobcenter weigert, die Miete ihres Hauses in voller Höhe zu übernehmen. Die Unterkunft ist nach Ansicht der Behörde zu groß und zu teuer. Mittlerweile ist das Gas abgestellt und der Mietvertrag der als unangemessen bewerteten Unterkunft seitens der Vermieterin wegen Mietrückständen gekündigt. Eine neue Wohnung hat die Familie aber noch nicht, denn die Vorgaben seitens des Jobcenters scheinen nicht erfüllbar zu sein. Über den Fall berichtet die Online-Ausgabe der „Rhein Zeitung“.




Mietwertkonzept des Jobcenters scheint unrealistisch zu sein

Ein 38-jähriger Hartz IV-Bezieher lebt mit seiner Frau und vier Kindern in einem angemieteten Haus mit 150 Quadratmetern. Dafür zahlt die Familie monatlich 650 Euro Kaltmiete. Laut dem Jobcenter sind sowohl die Größe der Unterkunft als auch der Mietpreis unangemessen. Deshalb forderte die Behörde die Familie auf, in eine kleinere, bis 120 Quadratmeter große und günstigere Wohnung umzuziehen. Zudem zahlt das Jobcenter nicht mehr die gesamte Miete, sondern lediglich noch 470,40 Euro. Die Differenz muss die Familie aus eigenen Mittel aufbringen. Das führt jedoch dazu, dass sich mittlerweile ein beachtlicher Schuldenberg angesammelt hat. Das Geld reicht nicht einmal mehr für die Gasheizung. 

Trotz intensiver Bemühungen konnte die Familie bisher keine günstigere Unterkunft finden. „Ich versuche zu beweisen, dass es eine solche Wohnung für diesen Preis nicht gibt“, erläutert der 38-Jährige gegenüber der Zeitung. Das Mietwertkonzept des Jobcenters sei unrealistisch, was auch Immobilienmakler bestätigt hätten. Deshalb klagt der Familienvater derzeit gegen den Kreis. 

Mittlerweile haben sich so hohe Mietrückstände angesammelt, dass die Vermieterin den Vertrag für das Haus gekündigt und eine Räumungsklage angestrengt hat. Eigentlich hätte die Familie bereits im September ausziehen müssen. Wann sie das Haus nun endgültig verlassen muss, weiß der 38-Jährige nicht. 


Jobcenter besteht weiterhin auf Umzug 

„Die intensive und ernsthafte Suche nach einer angemessenen Wohnung ist dringend notwendig, um die Notlage abzuwenden. Da ein Umzug erforderlich ist, würde die Familie R. für eine neue kostenangemessene Wohnung auch dabei unterstützt werden. Auch der Abschluss eines neuen Energielieferungsvertrages wäre dann wohl möglich“, zitiert die Zeitung aus einer Stellungnahme des Jobcenters Mayen. Obwohl sich die Familie eigenständig um eine neue Wohnung kümmern müsse, erhalte sie umfangreiche Hilfe durch die Behörde. „Leider erfolgten durch Herrn R. bislang zumeist Rückmeldungen, dass die vorgeschlagenen Wohnungen nicht infrage kommen.“ Das Jobcenter weist zudem daraufhin, dass ein Teil der mehreren Tausend Euro Schulden aus einer Zeit stammt, in der die Familie nicht im Hartz IV-Bezug stand. 

Der Familienvater erklärte dazu, dass Wohnungen weit außerhalb der Vordereifel nicht in Frage kämen, weil seine Kinder dort den Kindergarten und die Schule besuchen beziehungsweise eine Ausbildung absolvierten. Zudem sei er aufgrund des Hartz IV-Bezugs und seiner vier Kinder nicht besonders beliebt bei vielen Vermietern. Ein negativer Schufa-Eintrag erschwere die Situation zusätzlich. Die Familie habe bisher schlichtweg keine Wohnung bekommen. „Ich bin diese Situation so leid. Ich möchte eine neue Wohnung finden und wieder zur Ruhe kommen", so der 38-Jährige. (ag)


Bild: Peter Feldnick / pixelio.de


gegen-hartz IV
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Donnerstag, 27. November 2014

Weise Worte

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Solange Du dem anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist Du noch weit ab vom Wege zur Weisheit!

Irgendwann triffst Du den Menschen, der Dir die Sonne zurück bringt, die Dir ein anderer genommen hat und sie wird heller sein als jemals zuvor!

Verbringe so viel Zeit wie möglich mit Menschen die Dich bedingungslos lieben und nicht mit denen, die Dich nur dann lieben, wenn die Rahmenbedingungen passen ! "



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Sonntag, 23. November 2014

Videoaufruf von Kirche in Not zur DEMO FÜR ALLE am 22. Nov. 14 Uhr in Hannover

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Janis Anmerkung ... 
auch wenn der Termin zur Demo gestern war - 
das Thema steht auch zukünftig im Raum! Und 
eigentlich wollte ich mitfahren, habe aber zur Zeit 
mal  wieder zuviel Belastendes um die Ohren. Schade!



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Donnerstag, 6. November 2014

Streik der GDL

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Warum die GDL den Tarifvorschlag vom 02. November 2014 des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Agv MoVe) als Verhandlungsführer für die Deutsche Bahn ablehnt:



  1. Der Tarifvorschlag soll die Gewerkschaften GDL und EVG zu einer Zusammenarbeit zwingen, in welcher der eigentliche Arbeitskampf zwischen den Gewerkschaften stattfinden soll, und die DB und damit der Staat als Eigner der DB ist der Gewinner, weil die DB a) die Gewerkschaft mit den minderen Forderungen im jeweiligen Berufsbereich anerkennen kann, während die andere sich dem Diktat unterwerfen muss und b) der Staat hier eine Vorstufe eines Tarifeinheitsgesetzes durchsetzen will, welches im Licht des Grundgesetzes nicht zulässig wäre.
  2. Die GDL will und darf verfassungsrechtlich für ihre Mitglieder verhandeln, egal ob diese als Lokführer, Zugbegleiter oder Hausmeister bei der DB arbeiten. Dieses Grundrecht ist in Gefahr und damit die Funktion von Gewerkschaften an sich. Die Forderung des Staates als Eigner der DB ist im Grunde die Abschaffung der wirksamen Gewerkschaften in ihrer Funktion als Arbeitnehmervertreter mit großen gesellschaftlichen Auswirkungen.
  3. Der Staat als Grundrechtsverpflichteter flüchtet sich hier als Unternehmen aus dem verbindlichen Verfassungsrecht in das verhandelbare Tarifrecht, um das Grundrecht und damit Abwehrrecht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität, welches die absolut freie Wahl der Gewerkschaftsvertretung beinhaltet, außer Kraft zu setzen. Da dies nicht direkt geschehen kann, weil dies eine nichtige und damit bereits von Grundgesetzes wegen verbotene Abrede im Sinne des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG darstellen würde, versucht der Staat als Eigner der DB durch Missbrauch seiner Verfügungsgewalt Solidaritätsnote der Grundrechtepartei an die GDL am 04.11.2014 – Seite 1/2 über öffentlich-rechtliche Medien zur Steuerung der öffentlichen Meinung und durch indirekte Geiselhaft der Bevölkerung beide Gewerkschaften zu zwingen, einen für beide und für die von ihnen vertretenen Arbeitnehmer nachteiligen Vertrag abzuschließen (vgl. Abs. 1). Die öffentliche Meinung soll hier als externer »Streikbrecher« ein für die DB als Arbeitgeber günstiges Ergebnis erwirken. Zum Dank bekommt die Bevölkerung schlechteren Service bei höheren Fahrpreisen.
  4. Weil der Staat und damit die DB wissen, dass ein Tarifeinheitsgesetz eine rechtswidrige und damit verbotene Maßnahme im Sinne des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG ist, soll hier eine Zustimmung der Gewerkschaften zum Verzicht auf die Funktion ihrer Grundrechte als Abwehrrechte erreicht werden. Damit enthaupten sich die Gewerkschaften selbst, da sie sich selbst ihrer Grundrechte als verfassungsrechtliche Grundlage zur Ausübung von Zwang gegenüber Arbeitgebern berauben.
  5. Dies wird Auswirkungen auf die gesamten Errungenschaften des Arbeitskampfes haben und als Modell für alle Formen des Arbeitskampfes dienen. Es braucht in Zukunft von den Arbeitgebern nur eine Gegengewerkschaft initiiert zu werden, um jeder anderen Gewerkschaft unter Verweis auf den »historischen« und bindenden Tarifabschluss der Eisenbahner im Jahre 2014 das einzige Mittel zu nehmen, was ihr im Arbeitskampf zusteht: Die Tarifpluralität und der direkte Arbeitskampf in Form des Streikes – nicht als Erpressung, sondern als Grundrecht gegen eine ungerechte Tarifpolitik!
  6. Damit unterstellen sich die Gewerkschaften den Forderungen der Arbeitgeber und werden so zu deren Vertretung, anstatt zur Vertretung ihrer Mitglieder als Arbeitnehmer. 7. Einer solchen Entwicklung tritt die GDL entgegen und kämpft damit nicht nur für ihre Mitglieder, sondern indirekt für alle Arbeitnehmer, denn das Grundrecht auf deren wirksame Vertretung gegenüber einer globalisierten und entfesselten Wirtschaft ist in größter Gefahr.
  7. Die GDL bedarf aus diesen Gründen der uneingeschränkte Unterstützung aller Gewerkschaften und Personen, welche sich dem Wohl der Arbeitnehmer und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und den Grundrechten aller Bürger verpflichtet fühlen.
  8. Der Staat als Schützer der Grundrechte als gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes Recht darf sich hier nicht für die Wirtschaft zum Erfüllungsgehilfen der Außerkraftsetzung von Grundrechten machen, um einem maßlosen Profitstreben auf Kosten aller Bürger den Vorzug gegenüber einer menschlichen und den Grundrechten verpflichteten Arbeitsmarktpolitik zu geben. Damit stellt der Staat das Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland selbst in verfassungswidrige Abrede.



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Mittwoch, 5. November 2014

Gesundes Frühstück

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Nur knapp jeder zweite Deutsche frühstückt täglich. Das ist nicht gut, denn Studien konnten nachweisen, dass morgendliches Hungern Übergewicht, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigt. Tatsächlich ist das Frühstück die wichtigste Mahlzeit des Tages, denn die in der Nacht aufgebrauchten Energiereserven wollen wieder aufgefüllt werden. Nur so stellen Sie sicher, dass der Stoffwechsel reibungslos funktioniert und Sie nicht schon vor dem Mittagessen von einer Heißhungerattacke überfallen werden oder dass die Mittagsportion viel zu groß ausfällt.

Ein optimales Frühstück kann bestehen aus:


  • Müsli
  • alternativ Vollkornbrot mit magerem Schinken oder Käse
  • Obst, Gemüse wie z. B. Tomaten oder Gurkenscheiben
  • Joghurt oder Milch

Mit dieser Kombination versorgen Sie Ihren Körper optimal mit allen Nährstoffen, die er benötigt. Auf ballaststoffarme Weißmehlbrötchen, Croissants oder Cornflakes sollten Sie dagegen lieber verzichten.
Allerdings sehen Ernährungsexperten durchaus auch andere Varianten für die erste Mahlzeit des Tages. Einen dieser Varianten stammt aus der Traditionellen Chinesischen Medizin.

Frühstücken nach der TCM


Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) empfiehlt, den Tag mit einer warmen Mahlzeit zu beginnen. Zum einen muss Ihr Organismus auf diese Weise keine Energie aufwenden, um die kalten Speisen im Magen zu erwärmen, zum anderen liefert die warme Morgenmahlzeit Ihnen aktivierende Energie (Yang), so dass Sie den ganzen Tag über leistungsfähig und fitt sind.
Für einen solchen „warmen Start" in den Tag können Sie sich z. B. ein Müsli aus gekochtem Getreide (z. B. Hirse, Dinkel) zubereiten, dem Sie gedünstetes Obst wie Birnen, Pflaumen oder Äpfel hinzufügen, zubereiten. Falls Sie es lieber herzhafter mögen, sollten Sie eines der folgenden Suppenrezepte ausprobieren.

Schnelle Gerstenschrotsuppe: Wenn Sie morgens schlecht in die Gänge kommen und sich antriebslos fühlen, sorgt diese Suppe für den Energie-Kick am Morgen. 
Sie benötigen für 1 Portion: 
  • 3 EL Gerstenschrot
  • ½ l Gemüsebrühe
  • 1 Stück frischen Ingwer
  • Cayennepfeffer
  • frische Kräuter 
So wird's gemacht: Weichen Sie den Gerstenschrot über Nacht in ¼ l Wasser ein, und fügen Sie am Morgen etwas fein gehackte Ingwerwurzel und Cayennepfeffer hinzu. Gießen Sie die Gemüsebrühe an, und kochen Sie alles zusammen auf. Streuen Sie zum Schluss frische Kräuter nach Belieben auf die Suppe.

Stärkende Haferflockensuppe: Diese Suppe ist im Winter das ideale Frühstück, wenn Sie kälteempfindlich und anfällig für Erkältungen sind. Sie können die Suppe am Abend vorbereiten und morgens erwärmen.

Sie benötigen für 1 Portion: 
  • 1 TL Olivenöl
  • 4 EL Haferflocken
  • 1 kleine Zwiebel oder Frühlingszwiebel
  • 1 kleine Karotte
  • ½ l Gemüsebrühe
  • frische Petersilie
  • Paprika, Pfeffer, Salz 
So wird's gemacht: Erhitzen Sie das Öl und schwitzen Sie die kleingeschnittene Zwiebel darin an. Fügen Sie die Haferflocken, die kleingeraspelte Möhre und die Gemüsebrühe hinzu. Lassen Sie alles 5 Minuten köcheln, rühren Sie die kleingeschnittene Petersilie hinein, und würzen Sie nach Geschmack.


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