Montag, 1. August 2016

Geschichte der Berufsgenossenschaften

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Wie entstanden Berufsgenossenschaften?

Die Berufsgenossenschaften wurden als Träger der damals neu geschaffenen „gesetzlichen Versicherung gegen Arbeitsunfälle“ unter Bismarck im Jahre 1894 gegründet.

Gleichzeitig – und das war das sozialpolitische Ziel dieser Gesetzgebung – sollten sie die zivilrechtliche Haftung der Unternehmer gegenüber ihren Arbeitern (die an schlechten Arbeitsplätzen durch die verwendeten toxischen Chemikalien erkrankten) ablösen!

Die Unternehmer zahlten und zahlen einen monatlichen Beitrag einerseits für die Unfallversicherung der Arbeiter, andererseits für jegliche Freistellung ihrer Haftung gegenüber ihren Arbeitern, praktisch für eine Haftpflichtversicherung der Unternehmer. Wurde oder wird ein Arbeitnehmer durch seinen Beruf krank, konnte oder kann er nicht mehr seinen Arbeitgeber verklagen, sondern musste oder muss sich mit (den versierten Juristen) der Berufsgenossenschaft auseinandersetzen.

Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Tritt aber doch ein Schadensfall ein, sollen sie den Verletzten oder die Hinterbliebenen des Toten entschädigen.

Es gibt jedes Jahr eine sehr große Anzahl von beruflich Erkrankten im Chemiestaat Deutschland. AbeKra und die IG Metall schätzen die Zahl auf jährlich über hunderttausend Geschädigte.
Die Statistiken der Berufsgenossenschaften beweisen aber, dass nur ein Bruchteil der Betroffenen, ca. 5 %, nach jahrelangen und äußerst zähen Auseinandersetzungen als berufskrank anerkannt und entschädigt wird.


Diese Tatsache veranlasste Rechtsanwalt Hans-Joachim Dohmeier 1994 (also 100 Jahre nach der Gründung der Berufsgenossenschaften) zu einer Veröffentlichung:

„Die Betrugsgenossenschaften“
Erschienen Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf. in:
„Käufliche Wissenschaft“
Autoren: Antje Bultmann, Friedemann Schmithals



Quelle


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