Samstag, 24. Juni 2017

Bargeldverbot ab 2018

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Das Bargeldverbot geht 2018 in eine neue Runde! Dann gibt es kein Entrinnen mehr. Berlin nimmt unsere Freiheit und unser Geld. TEILEN Sie dieses Video! Das lassen wir NICHT mit uns machen!
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Fragwürdige Gutachter

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Mehr zur Steuerfahnderaffäre im SPIEGEL


Psychiater-GutachtenSchadensersatz für kaltgestellte Steuerfahnder

Vier hessische Steuerfahnder wiesen beharrlich auf Missstände hin - die Landesverwaltung ließ sie daraufhin von einem Psychiater für dienstunfähig erklären. Jetzt hat ein Frankfurter Gericht den Gutachter zu Schadensersatz verurteilt.


Eine "paranoid querulatorische Entwicklung" wollte der Frankfurter Psychiater Thomas H. bei dem Steuerfahnder Rudi Schmenger festgestellt haben. Schmenger, heute 53, leide unter "Realitätsverlust". Zudem sei seine angebliche psychische Erkrankung "chronisch und verfestigt", weshalb auch "keine Nachuntersuchung" mehr nötig sei. So schrieb H. es im Sommer 2006 in einem Gutachten, das die hessische Landesverwaltung bei ihm angefordert hatte. Schmenger und drei seiner Kollegen, die H. ebenfalls begutachtet hatte, wurden daraufhin offiziell für dienstunfähig erklärt und zwangspensioniert.

Dabei hatten Schmenger und seine Kollegen lediglich getan, was sie für ihre Pflicht hielten. Sie hatten ihre Vorgesetzten immer wieder darauf hingewiesen, dass die hessische Steuerverwaltung ihrer Ansicht nach dabei war, einen Riesenfehler zu begehen und vermögende Steuersünder ungeschoren davonkommen zu lassen. Anlass war eine interne Anordnung der Behörde, nach der die Frankfurter Steuerfahnder einen Teil der Ermittlungen zu versteckten Konten, auf die sie bei Razzien in Banken gestoßen waren, nicht mehr bearbeiten sollten. Angeblich, weil die Steuerfahndung damals überlastet gewesen sei und sich lieber anderen Aufgaben widmen solle.

Für dienstunfähig auf Lebenszeit erklärt

Schmenger und viele seiner Kollegen fühlten sich nicht nur um die Früchte ihrer Arbeit gebracht, sondern befürchteten auch erhebliche Steuerausfälle für den Staat. Als ihre Vorgesetzten auf ihre Beschwerden nicht reagierten, wandten sich die Fahnder schriftlich an den hessischen Finanzminister und an den damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU).

Doch statt der erhofften politischen Reaktion ereilte vier von ihnen kurz darauf die Aufforderung der Landesverwaltung, sich vom Psychiater H. auf ihren Geisteszustand hin untersuchen zu lassen. H. hatte für das Land schon zahlreiche Gutachten über hessische Landesbedienstete verfasst. Er erklärte alle vier Fahnder für praktisch unheilbar krank und für dienstunfähig auf Lebenszeit. Schmenger war damals gerade 45, seine Kollegen zum Teil gerade erst Anfang 30. Es folgte ein langer Rechtsstreit, in dem H.s Gutachten sich schnell als unhaltbar herausstellten.

Schmenger, der zum Steuerberater umgeschult hatte, ließ sich unter anderem von Experten der Frankfurter Universitätsklinik untersuchen, später vom renommierten Münchner Psychiater Norbert Nedopil, der auch im Fall des Gustl Mollath frühere Gutachten von Psychiatern revidierte. In allen Fällen stellte sich heraus: Schmenger und seine Kollegen waren psychisch kerngesund, sie litten lediglich unter dem Mobbing ihrer Vorgesetzten, denen sie lästig geworden waren.

Ex-Fahnder sollen 200.000 Euro 
Schadensersatz erhalten

Im November 2009 verurteilte das Berufsgericht für Heilberufe in Gießen, das von der Landesärztekammer Hessen eingeschaltet worden war, den Gutachter H. zu 12.000 Euro Strafe, weil die Gutachten nicht den nötigen fachlichen Anforderungen entsprachen und H. zudem "vorsätzlich" gegen ärztliche Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Daraufhin rechneten Schmenger und seine Kollegen aus, was ihnen durch die vorzeitige Pensionierung an Geld entgangen war und verklagten H. auf Schadensersatz.

In drei Fällen gab ihnen die 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts jetzt recht, wie ein Sprecher des Landgerichts bestätigte. Insgesamt rund 200.000 Euro soll H. den drei Ex-Fahndern zahlen, so das Urteil vom vergangenen Freitag.

Im vierten Fall, der etwas anders gelagert ist, konnte sich der betroffene Fahnder in der ersten Instanz nicht durchsetzen, allerdings ist das Verfahren derzeit in der Berufung. Im Gespräch mit dem SPIEGEL kündigte H. an, das Urteil anfechten zu wollen. Sollte die nächsthöhere Instanz den Psychiater von den Schadensersatzzahlungen freisprechen, könnten Schmenger und Kollegen nach Noltes Darstellung gegen die ihrer Ansicht nach eigentlich Verantwortlichen ihrer unfreiwilligen Demission klagen: das Land Hessen.



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Dienstag, 20. Juni 2017

Hinter Rot-Grün versteckt sich nur braunes Gedankengut

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Asylpolitik
Grünen-Politikerin Keller will Flüchtlingsgruppen in Osteuropa ansiedeln


Die Fraktionschefin der Grünen im Europaparlament, Keller, hat gefordert, größere Gruppen von Flüchtlingen in Osteuropa anzusiedeln.
Eine Idee sei zum Beispiel, ein ganzes syrisches Dorf nach Lettland zu schicken, sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Diese Möglichkeit könne man nutzen, wenn Flüchtlinge nicht alleine in ein Land gehen wollten, wo es sonst keine Asylbewerber gebe. Keller sprach sich dafür aus, die osteuropäischen Mitgliedstaaten notfalls zur Aufnahme von Flüchtlingen zu zwingen. Die Weigerung verstoße gegen EU-Recht. 

Polen, Tschechien, Ungarn und die Slowakei hatten es gestern erneut abgelehnt, sich an der Umverteilung von Flüchtlingen in der EU zu beteiligen. Die EU-Kommission hat gegen die Regierungen in Warschau, Budapest und Prag ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie die Zusammenarbeit in der Flüchtlingsfrage verweigern. Die Slowakei hatte zuletzt allerdings eine kleine Gruppe aufgenommen.



Deutschlandfunk
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Montag, 19. Juni 2017

Mittwoch, 14. Juni 2017

Dienstag, 13. Juni 2017

Für eine Linsensuppe


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Thema: Der Betrug an Roßlau 
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