Dienstag, 31. Juli 2018

Ein Gebet für Deutschland - mein Land !

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Beten für unser Land! 

Laut und öffentlich!

Das müssen wir heute machen! In Berlin, München, Hamburg, Köln..... überall dort, wo Satan am meisten wütet! 





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Sonntag, 29. Juli 2018

Abendhimmel

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Chemtrails ... Geoengineering

Am 29. Juli 2018 - 21.00 Uhr.


Am 27. Juli 2018 - 21.40 Uhr.




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Entrückung - wann ?

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Entrückung – wann?


Immer wieder werde ich gefragt, wie ich das mit der Entrückung sehe. Dazu will ich hier keine Doktorarbeit verfassen, sondern meine wichtigsten Gedanken und Wahrnehmungen ganz kurz skizzieren.
Ich persönlich neige nach derzeitiger Erkenntnis am ehesten zu der Auffassung, daß die Entrückung während der 7jährigen Trübsalszeit, in der ersten Hälfte derselben, stattfinden wird. Wenn wir die Offenbarung nehmen, wäre das die Zeit ab Offenbarung 7. Hier sieht Johannes die Geretteten aus den Nationen vor dem Thron Gottes. Zunächst könnte man meinen, sie wären hier schon entrückt, denn sie stehen ja vor dem Thron Gottes. Allerdings sind diese Thronschauen in der Regel ein Vorausblick auf das, was dann in den nächsten Kapiteln entfaltet wird. Außerdem sagt Vers 14: „Diese sind es, die aus der großen Drangsal kommen“. Für „kommen“ steht im Griechischen das Partizip Präsens: also „die Kommenden“. Das bezeichnet einen Vorgang, der nun beginnt und eine Zeitlang anhält. Hier haben wir wohl sowohl an die Märtyrer dieser Zeit zu denken, die als erste „kommen“ über einen gewissen Zeitraum hinweg, und schlußendlich an die Entrückten.
Wenn mit dem Hinweis von Paulus auf die letzte Posaune die 7.Posaune der Offenbarung gemeint ist, ich weiß, daß es auch andere Deutungen gibt, dann könnte die Entrückung selbst frühestens ab Offenbarung 11,15 stattfinden. Da es hier verschiedene Deutungen gibt, die nicht alle einfach von der Hand zu weisen sind, halte ich eine frühere Entrückung nicht für völlig undenkbar. Für eine wesentlich spätere Entrückung sehe ich keine biblischen Anhaltspunkte.
Es gibt gute Argumente für eine Entrückung vor dem Offenbarwerden des Antichristen. Zum Einen, weil mit seinem Offenbarwerden die Christen ja berechnen könnten, daß es bis zur Entrückung wohl maximal noch 7 Jahre sein könnten. Das würde der „Plötzlichkeit“ und „Unvorhersehbarkeit“ der Entrückung widersprechen.
Dave Hunt weist auf die 70 Jahrwochen bei Daniel, daß diese Israel gelten und durch die Zeit der Gemeinde unterbrochen werden. Damit die 70. Jahrwoche beginnen könne, müsse die Zeit der Gemeinde beendet und dieselbe entrückt sein. Auch ein Gedanke, der was für sich hat.
Natürlich wünsche ich mir, die Entrückung wäre schon vor der Trübsalszeit und das schon möglich bald.
Von außerbiblischen Prophetien jedweder Art, seien sie aus katholischem, charismatischem oder sonstigem Umfeld, sollten wir uns in keiner Weise beeindrucken lassen. Ich nehme solche Dinge zur Kenntnis, speichere sie ab und dann wird die Zukunft zeigen, was davon eintreffen wird und was nicht. Das meiste wenn nicht alles davon stammt aus dunklen Quellen, was häufig schon an Details direkt erkennbar wird. Der Schwarmgeist hat in diesen Tagen auch diesbezüglich Hochkonjunktur und verführt viele. Ich bekomme seit rund 2 Jahren laufend Nachrichten von verführten Geschwistern, die „ganz gewiß“ durch den Heiligen Geist gezeigt bekommen haben, daß z.B. die Entrückung spätestens im November 2015 stattfinden würde. Kürzlich habe ich einen längeren Brief erhalten, daß die Entrückung am vergangenen Samstag stattfinden würde etc..
Als bibeltreue Christen sollten wir uns allein an die Heilige Schrift halten und an das, was darin offenbart ist. Dieses Wort Gottes ist allein zuverlässig.
Entscheidend ist, daß wir Gewißheit unseres Heils in Jesus Christus haben und bis zum Tag der Entrückung an dem Platz und in der Aufgabe stehen, an die uns unser Herr Jesus gestellt hat.

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Globalisierung oder Tod

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Gedanken eines 
der Psychopathen dieser Welt

VERROHUNG IST TEIL DES PLANS

Die Sprache der Gewalt gehört zur Ideologie der Neuen Weltordnung, deren Vertreter Barnett ist. Der Tötungsauftrag geht nicht ins Leere. Schon wird er aufgegriffen und auch von anderen Protagonisten in die Öffentlichkeit transportiert, bisweilen hinterlistig als Satire bemäntelt. Dabei ist die Entwicklung zur Gewalt in Deutschland noch nicht so weit fortgeschritten wie in den USA. „The Big Sort“ (Bill Bishop, 2009), die Selbstseparierung von politischen und alltagskulturellen Lebenswelten, weil es zum Beispiel Demokraten nicht ertrugen, republikanische Nachbarn zu haben, ist kein ganz neues Phänomen, aber seitdem die Wahl von Trump den Globalisten einen herben Schlag versetzt hat, ist die Kluft endgültig aufgebrochen. Trump-Gegner fühlen sich berechtigt, die Trump-Befürworter, die allesamt als Nazis bezeichnet werden, offen zu attackieren. Dies sind zwar Zeichen der Verrohung, aber Verrohung ist Teil des Plans.

Erkennbar wird eine auf den ersten Blick überraschende Übereinstimmung mit einem weit älteren Buch aus einer früheren Zeit: dem Koran mit seinen mannigfachen Tötungsbefehlen. Bei näherer Betrachtung ist es gar nicht so überraschend. Hier wie dort ist die Ideologie Vehikel und Ansporn zum Ausleben von Vernichtungswünschen, die anscheinend eine anthropologische Konstante sind und die Zeiten überdauern. Hier wie dort werden Herrschaft und Knechtschaft zu Liebe umgedeutet und die Liebe damit pervertiert.

DIE VERTRETER DER NEUEN WELTORDNUNG BAUEN AUF DEN ISLAMISCHEN DSCHIHADISMUS

Der Islam will und soll Europa erobern. Das zentrale Ziel ist Deutschland. Die von Merkel und der deutschen Regierung bereits vorgeschwächten Angriffspunkte sind die Wirtschaft, die Währung, das soziale Sicherungssystem und die Verteidigungsfähigkeit. Der deutsche Bundestag ist durch Merkel von der Gesetzgebenden Gewalt zu einer Art Schura geworden. Die Schura ist eine beratende Versammlung in arabischen Staaten, z.B. in den Emiraten. Die Entscheidungen liegen jedoch allein beim Herrscher.


Philosophia Perennis
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Juden kehren Europa den Rücken

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Bild.de
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Völkerwanderung in Europa

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Auswanderungsland Deutschland:

Die Völkerwanderungen machten Europa germanischer und nicht Deutschland „bunt“
Gerne werden die Völkerwanderungen vom linken Establishment und ihrer geschichtlich wenig informierten Soldaten in den Unterorganisationen wie Gewerkschaften oder den staatlichen geförderten selbsternannten „Antifaschisten“ als Beispiel für eine angeblich schon immer existierende Einwanderung nach Deutschland angegeben. Tatsache aber ist:


Die Völkerwanderungen vor 1500 Jahren machten weite Teile Europas „germanischer“ und nicht Deutschland „bunt“.

Wo die Deutschen hinkamen oder sogar hingerufen wurden, waren sie aufgrund ihrer Fähigkeiten, ihres Fleißes, ihrer Ehrlichkeit und Bescheidenheit, kurz der klassischen deutschen und preußischen Tugenden willkommen. 

weiterlesen  Carsten Härle
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Bar jeder Wahrheit, jeden Respekts und Anstand!


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Deutschland zu retten, 
das allein war die Mission


Schon auf der historischen Ebene ist die Aussage der Kanzlerin waghalsig. Die Männer, die sich nach fünf Jahren Vernichtungskrieg entschlossen, Hitler aus dem Weg zu räumen, hatten alles mögliche vor, aber die Rettung eines vereinten Europas war das Letzte, was auf ihrer Agenda stand. Die Offiziere um Stauffenberg waren erfahrene Soldaten, die die Kriegsaussichten beurteilen konnten und wussten, dass sich nur durch den Tod des Oberbefehlshabers die totale Niederlage abwenden ließ.

Deutschland zu retten, das allein war die Mission, weshalb im Nachkriegsdeutschland nicht wenige zur Auffassung gelangten, dass es ein Glück gewesen sei, dass sie mit dem Attentat scheiterten. Nur die vollständige Niederlage habe Deutschland in die Lage versetzt, zu dem demokratischen Gemeinwesen heranzureifen, welches es heute ist..... (Anm. klar, damit hätten die heutigen Deutschlandzerstörer kaum eine Chance. Mglw. hätte es auch keine Teilung gegeben, da sich Deutschland freiwillig ergeben hätte). 




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Mein Volk - mein Herz

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Schwäbisch-deutsches Schicksal 
im Kaukasus





weiterlesen auf Adelinde.de
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Samstag, 28. Juli 2018

Die ersten Südafrikaner in Rußland angekommen

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Die ersten 50 Familien siedeln von Südafrika nach Rußland um

Kürzlich wurde bekannt, dass mehrere weiße südafrikanische Familien in Russland einen Neuanfang starten wollen. Nun starten die ersten 50 Buren-Familien bald schon mit dem Umzug nach Stavropol.
Die ersten Familien von Buren, Nachkommen niederländischer Siedler in Südafrika, könnten bald nach Russland ziehen, um der wachsenden Gewalt gegen Bauern zu entkommen. Rund 15.000 Buren wollen Südafrika verlassen und Bauern in Russland werden.
Die Familie Schlebusch aus Südafrikas Bloemfontein gehört zu den ersten 50 Burenfamilien, die sich im Südwesten Russlands niederlassen. Wie viele andere Buren suchen sie in Russland politisches Asyl. Sie sagen, dass sie mit gewalttätigen Angriffen und Todesdrohungen zu Hause konfrontiert sind, die aus den Plänen der Regierung resultieren, ihr Land zu enteignen.
Anfang des Monats besuchte der Landwirt Adi Schlebusch die russische Ferienregion Stawropol. Schlebusch, dessen Großvater auf seiner Farm ermordet wurde, sagte RT, dass das Land in Südafrika "von den Weißen niemals mit Gewalt oder in ungerechter Weise von den Schwarzen eingenommen wurde". Er erklärte, dass die Buren, als sie im 19. Jahrhundert nach Südafrika zogen, versuchten, fair zu sein, offiziell zu verhandeln und Konflikte zu vermeiden.
Alles änderte sich, als Cyril Ramaphosas Regierung eintrat. Der neue südafrikanische Präsident hat versprochen, die Ländereien, die weiße Farmer seit dem 17. Jahrhundert besitzen, den schwarzen Bürgern des Landes zurückzugeben. Die Regierung sagte, dass sie plant, das Erbe der Apartheid zu beenden, wo der größte Teil des südafrikanischen Landes noch immer in den Händen der Minderheit der weißen Bevölkerung ist.
Menschenrechtsgruppen erklärten, dass die Initiative Gewalt anstiftete. Es gab 74 Farmmorde und 638 Angriffe, vor allem gegen weiße Farmer, in 2016-17 in Südafrika, wie Daten der Minderheitengruppe AfriForum zeigen.


Contra-Magazin
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Victor Orban - Präsident seines Volkes

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Neues von Sarrazin

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Feindliche Übernahme


Kopp-Verlag
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Entscheidung zwischen Bequemlichkeit und Freiheit

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GLOBAL DAWN

Die Abtrünnigen


D. Bullcutter

Krimis & Thriller, Romane & Erzählungen, Science Fiction, Fantasy & Horror

Weltweite Friedensutopie ist das erstrebenswerteste Ziel der Menschheit... oder eher eine globale dystopische Zukunftsvision? Abweichler sind Zivilisationsverweigerer, Feinde, Abtrünnige. Mitten in Europa nimmt das globale “Friedensprojekt” Gestalt an. Die Normalisierung beginnt. Wer nicht mitspielt, der muss sich zwischen Bequemlichkeit und Freiheit entscheiden. Max, Pavel und ihre Familien wählen die Freiheit... und Freiheit bedeutet Widerstand!




Tredition
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Donnerstag, 26. Juli 2018

Ungarn tritt aus

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Ungarn tritt offiziell aus dem Migrationspakt der UNO aus 

Ungarn teilte den Vereinten Nationen am Dienstag offiziell mit, dass es den Genehmigungsprozess des Globalen Paktes für Migration beendet, sagte Außenminister Péter Szijjártó. Es ist deutlich geworden, dass die Unterschiede zwischen der Haltung Ungarns zur Migration und dem Vorgehen der UN unvereinbar sind, sagte Szijjártó auf einer Pressekonferenz. „Ungarn wird seine Position behaupten und kein globaler Paket kann das ändern“, fügte er hinzu.
„Wir sehen Migrationsprozesse aus einer anderen Perspektive“, sagte er. Die UNO ist der Ansicht, dass Migration unvermeidlich, nützlich und unterstützenswert ist, während Ungarn es als eine Gefahr für Ungarn und Europa ansieht, fügte er hinzu und fuhr fort, dass das Ziel der UNO die Förderung der Migration sei, während das Ziel Ungarns sei, dies zu stoppen. Der Global Compact for Migration enthält einige erfreuliche Ziele, wie zum Beispiel Maßnahmen gegen Menschenschmuggler, aber seine Wirkung wird sogar diesen nützlich sein, sagte er. Ein Dokument, das Migration fördert, wird nur den Menschenschmugglern zugute kommen, weil sie dann mehr Menschen dazu bringen können, aufzubrechen und ihnen zu sagen, dass sie im Einklang mit dem globalen Pakt akzeptiert werden, sagte Szijjártó.
Ungarns Position ist, dass es unnatürlich wäre, die Bevölkerung des Kontinents zu verändern, und stattdessen sollten globale Anstrengungen unternommen werden, um die Migration zu stoppen, sagte er. Der Migrationsvertrag enthält bestimmte Verpflichtungen, die Ungarn nicht erfüllen würde, wie die Organisation von Schulungen für Migranten vor ihrer Abreise und nach ihrer Ankunft, die Gewährung von Zulagen an Empfänger von Heimüberweisungen, die Unterstützung von Migranten bei der Einreichung von Beschwerden und die Erhöhung der Aufnahmekapazitäten für Migranten und den Grenzübergang als eine Menschenrechtsfrage anstelle eines Sicherheitsproblems betrachten, fügte er  hinzu.


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Der Gutmensch

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Michael Mannheimer
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Griechenland

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Wo sie Recht haben.....

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Machen wir uns nicht vor,

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dahinter stecken andere Kräfte, die mit Geld diese Welt kontrollieren und das Alte  Europa zerstören wollen. Es sind dieselben Kräfte, die hier in Europa die Politik kontrollieren und manipulieren. Diejenigen, die eine Neue Weltordnung installieren möchten!





Philosophia Perennis
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Mitten in Deutschland - vor drei Jahren noch unvorstellbar !

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Die Leine des Grauens


Erneut und zum Dritten Mal war die Leine des Grauens in Mainz installiert. Natürlich ist diese Installation der aktuellen Zeitgeschichte umstritten. Dafür ist die Leine auch da. Jeder sollte sich damit beschäftigen um die Auswirkungen dieser aktuellen und auch schon länger ausgeübten Politik zu sehen.
Speziell in Mainz im Herzen des „Zweiten“ TV der Merkel-treuen Medien werden  weiterhin die Auswirkungen der Politik ignoriert. Das Wachstum der Leine ist schon fast nicht mehr zu bewältigen. Nur das engagierte Arbeiten der Künstlergruppe steht dafür dass die Leine weiter lebt.
Tägliche Morde, Vergewaltigungen und Straftaten der Merkelschen „Raute des Grauens“-Politik rufen, nein schreien schon nach dem politischen Kopf dieser Misspolitik.
Muss die Leine nach Berlin ?
Muss die Leine sich erst um das Kanzleramt wickeln um diesem grauenhaften Treiben mittels politischem Würgegriff Einhalt zu Gebieten. Nun bist Du gefragt ! Am 5.7.2018 geht der Bundestag in eine 2-monatige Pause.
Wird etwas geschehen ? Vermutlich sitzt die Bundesregierung das aus – aber nicht mit uns.

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Alltagsgeschichte

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Alleine unter Muslimen

(Vorbemerkung: Auf vielfachen Wunsch starten wir hier mit Alltagsgeschichten, die der Frage nachgehen, wie unsere Leser Migration und Islamisierung erleben. Das müssen nicht immer kritische, sondern können auch erfreuliche Erlebnisse sein. Die sprachliche Ausarbeitung wird dabei je unterschiedlich ausfallen. Wir bitten unsere Leser also nicht als Deutschlehrer oder Linguistik-Experten an die Geschichten heranzugehen. – Red.)
Ich hatte eine Tochter, mein einziges Kind. Dieses Kind hat die volle Breitseite der familiären Aufmerksamkeit und Zuwendung bekommen. Sie war unser ganzer Stolz.
ES FING HARMLOS AN: KEIN SCHWEIN ODER ALKOHOL
Dann hat sie sich in einen Türken verliebt. 2. Generation in Deutschland. Kein Problem, wir sind offen, er schien nett, es war sehr interessant, Sichtweisen, Rezepte, Geschichten. Leider hing an dem Türken noch ein streng moslemischer Sunnit mit ebensolcher Familie dran. Und das hat sich leider erst nach 2 Jahren im gesamten Ausmaß gezeigt.
Es fing harmlos an: kein Schwein oder Alkohol. Na und, muss ich mir schon keine Sorge mehr machen, dass sie zu viel trinkt, wenn sie ausgeht (ausgehen? Man ahnt, wie blauäugig ich war…). Manche anderen Dinge fand ich einfach nur lachhaft: keine Seide oder Goldschmuck für Männer, Tätowierungen, kurze Haare, alles streng in Kategorien Haram und Halal. Das ganze Leben dreht sich bei denen darum.
Dann musste meine Tochter am höchsten moslemischen Feiertag ein Schaf spenden?! Da ging mir dann langsam der verlängerte Rücken auf Grundeis. Aber keine Panik, ich habe immer die Familie beruhigt. Das ist bloß eine Phase. Beim letzten Freund waren wir Bogenschützen, der davor war Rennradler, das ist ganz normal, wir wissen, wie begeisterungsfähig sie ist. Eine selbstbewusste junge Frau mit Abitur, Studium, beiden Beinen auf dem Boden und sehr engem Kontakt zur Familie. Wir hatten Vertrauen ins sie.
SIE DURFTE NICHT MEHR MIT UNS SCHWIMMEN GEHEN
Dann verlangte er, dass sie die Zinsen ihrer „Start-ins-Leben“-Geldanlage spendet. Ein Moslem darf keine Zinsen nehmen. Sie durfte nicht mehr mit uns schwimmen gehen. Er hat ihre Post geöffnet, Emails, Handy, am Telefon immer auf Lautsprecher.
Und seine Familie! Schrecklich! Die Frauen vermummt, nur das Gesicht noch frei, ansonsten Kutte. Wer nicht krank ist, ist arbeitslos. Geld wird für dicke Autos ausgegeben, daheim wohnt man in Gartenmöbeln. Es wird nur türkisch gesprochen. Kinderkriegen ist der Daseinszweck der Frauen. Und alle stramme Erdogan-Fans.
Ich musste mir eingestehen, dass wir diese Geschichte nicht aussitzen können. Dabei war ich mir von Anfang an so sicher, dass das nichts werden kann. Die Devise war: zurücklehnen, abwarten und nicht dagegen sprechen. Sie war an Kunst, Kultur, Musik und allem interessiert. Wissbegierig. Und er war das alles nicht. Ungebildet, noch nie ein Buch gelesen, an schönen Dingen nicht interessiert. O-Ton von ihm: „Bildung ist nicht wichtig, es zählen nur Tradition und Glaube“.



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Wasser, die Grundlage des Lebens !

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Vegan
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Mittwoch, 25. Juli 2018

Über Beratungshilfe und unmögliche Anwälte

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Nach Urteil des AG Marburg verliert ein Rechtsanwalt seinen Anspruch auf eine Beratungsgebühr, wenn er trotz vorliegen, auch geringer Anhaltspunkte nicht darüber informiert, dass Beratungs- oder Prozesskostenhilfe möglich ist. 

Der Sachverhalt

Ein Mandantin beauftragte einen Rechtsanwalt zur Beratung einer familienrechtlichen Angelegenheit. Hierbei stellte sich heraus, dass die Mandantin nur geringes Einkommen bezog. Unstreitig ist auch, dass der Anwalt bei dem Beratungsgespräch nicht über die Möglichkeiten der Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe beriet oder informierte. Die Rechtsanwaltsgebühren lehnte die Mandantin ab. Der Anwalt klagte.

Das Urteil des Amtsgerichts Marburg

Aus dem Urteil: [...] Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten über die Möglichkeit der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beraten, es sei denn, anhand der äußeren Umstände ist für den Rechtsanwalt erkennbar, dass Beratungs- oder Prozesskostenhilfe für den Mandanten nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu auch: OLG Düsseldorf, AnwBl. 1984, 444; Kalthoener/Büttner, 3. Auflage 2003, Rd-Nr. 925 m. w. N.).[...]
Dem Rechtsanwalt muss es offensichtlich gewesen sein, dass die beklagte Mandantin finanziell nicht gut gestellt war. Die Mandantin habe zwar im Beratungsgespräch angegeben, es gebe ein Konto ihres Mannes in Höhe von 12000 Euro, dann hätte aber der Anwalt nachfragen müssen, ob die Beklagte für dieses Konto zugangsberechtigt ist. 
Im Beratungsgespräch wurde schon dieses Konto mit einbezogen und das die Mandantin einen etwaigen Zugewinnausgleichsanspruch gegen ihren Ehemann hätte. Dieser lag aber in der Zukunft und war ungewiss. Mögliche zukünftige Ansprüche, die sich nicht ohne Gericht oder Rechtsanwalt unmittelbar realisieren lassen, dürfen aber für die Bewertung, ob über Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beraten ist, nicht herangezogen werden.
Der Rechtsanwalt hätte anhand des ehemalig gewährten Beratungshilfescheins und der sonstigen Vermögenssituation der Beklagten diese auf die Möglichkeit hinweisen müssen, auch für den vorliegenden Fall Beratungshilfe beantragen zu können. Das Gericht sah ein Fehlverhalten in der Beratung.
Rechtsgrundlagen:
§ 670 BGB, § 675 BGB

Gericht:
Amtsgericht Marburg, Urteil vom 06.02.2012 - 9 C 883/11

Quelle: AG Marburg 
Rechtsindex - Recht & Urteil




Rechtsindex
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Wahre Worte

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Wie liebe ich doch dieses mein Land - mein Volk !

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1996 - Zukunftsaussichten für die Welt

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Dienstag, 24. Juli 2018

Lasst den Fußball leben, Prügel soll es geben

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Fairplay-Turnier endet in Schlägerei


Fußballturnier gegen Diskriminierung und Gewalt wird abgebrochen, weil sich im Finale zwei Flüchtlingsteams prügelten.


Zwickau. 
Eigentlich soll das alljährliche Straßenfußballturnier auf dem Zwickauer Hauptmarkt ein Zeichen gegen Diskriminierung und Gewalt setzen und stattdessen Werte wie Toleranz und Fairplay vermitteln. Allein es kam an diesem Wochenende anders. Das Finale musste wegen einer Schlägerei zwischen beiden beteiligten Flüchtlingsteams abgebrochen werden. Damit endete die siebte Auflage des vom Verein "Roter Baum" und "Marienthal United 08" organisierten "United Colours Streetsoccer-Cups" im Eklat.


Augenzeugen berichten, dass es zwischen den beiden Finalmannschaften -das eine Team bestand offenbar vorwiegend aus afrikanisch-, das andere aus arabischstämmigen Spielern - schon vor dem eigentlichen Finale zu einer hitzigen Kontroverse gekommen war. Demnach wollte eine Mannschaft einen zusätzlichen Spieler einsetzen, der bislang nicht teilgenommen hatte, die andere Mannschaft wollte das verhindern. Während des Spielverlaufs kam es dann zu besagter Prügelei. Angeblich war eine Beleidigung auf dem Spielfeld der Auslöser. Ein Teilnehmer soll sich abfällig über die Mutter eines gegnerischen Spielers geäußert haben.
Zuschauer beschreiben die Schlägerei als beängstigend. Der aus Oberplanitz stammende Bernd Riedel (68), der inzwischen in Berlin-Neukölln lebt und am Wochenende in seiner Heimatstadt zu Besuch war, sagt: "Ich erlebe ja in Neukölln täglich einiges an Auseinandersetzungen, aber so etwas wie am Samstag auf dem Zwickauer Hauptmarkt habe ich in meinem Leben noch nicht gesehen. Ich hatte Angst um Leib und Leben der Spieler." Diese hätten völlig ungehemmt und wild aufeinander eingeschlagen. "Da hätte Schlimmstes passieren können. Die Veranstalter hätten schneller dazwischen gehen müssen", sagt Riedel.



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Immanel Kant

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Denkt an die Tiere !

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Gegen Hartz IV

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Hartz IV: „Das A-Z des wichtigen Grundes“ – eine interne Arbeitshilfe für Jobcenter?

Fordert die BA seine Mitarbeiter dazu auf, gegen den Datenschutz zu verstoßen und rechtswidrige Entscheidungen zu treffen?

Harald Thome (vielen Dank an dieser Stelle) hat diese interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Jobcenter (JC) aufgetan und hier veröffentlicht. Diese wird bereits seit Juni 2017 eingesetzt und beinhaltet wichtige Informationen zur Wahrung der Rechte von Leistungsbeziehern bei Vorliegen eines sog. wichtigen Grundes i.S.d. § 10 SGB II, der Sanktionen ausschließt.
Leider sind darin aber auch mehrere Aufforderungen an die Mitarbeiter der Jobcenter enthalten, gegen den Datenschutz zu verstoßen, bei Leistungsentscheidungen rechtswidrig vorzugehen, oder sie widersprechen eklatant den Fachlichen Weisungen der BA. Darin mag der Grund liegen, warum die BA in dieser Arbeitshilfe die rechtlichen Grundlagen für ihre Aussagen und die von ihr empfohlenen Vorgehensweisen nicht benennt. Die darin enthaltenen und höchst fraglichen Aussagen und Vorgehensweisen werden nachfolgend im Einzelnen dargestellt.
1. Wenn bei einem Anschlussarbeitsplatz keine schriftliche Einstellungszusage des zukünftigen Arbeitgebers (AG) vorliegt, soll das JC direkt bei diesem AG nachfragen. Jedoch gibt es für diese Datenerhebung erkennbar keine rechtliche Grundlage, womit sie klar unzulässig ist.
2. Wenn zur Prüfung einer möglichen Sanktion das Urteil eines Arbeitsgerichts abzuwarten ist, soll das JC stattdessen die Leistung nur vorläufig und bereits um einen möglichen Sanktionsbetrag gemindert bewilligen. Und das JC soll das Urteil des Arbeitsgerichts verlangen (Datenerhebung und -speicherung).
Diese Anweisung widerspricht klar erkennbar den gesetzlichen Regelungen für den Eintritt von Sanktionen (§§ 31 bis 31b SGB II) und für vorläufige Bewilligungen (§ 41a Abs. 1 SGB II) und ist deshalb ganz klar rechtswidrig.
Auch für diese Datenerhebung gibt es erkennbar keine rechtliche Grundlage, womit sie klar unzulässig ist.
3. Die BA sieht die Befristung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich als „für die Beurteilung der Zumutbarkeit unerheblich“ an.
Eine Befristung kann jedoch sehr wohl ausschlaggebend für die Beurteilung der Zumutbarkeit sein. Und zwar immer dann, wenn es darum geht, dass ein befristeter Job für einen schlechter bezahlten aber unbefristeten aufgegeben wird.
4. Zu einem Lohnrückstand führt die BA aus, dass dieser nur dann einen wichtigen Grund für die Aufgabe der Tätigkeit darstellt, wenn der AG über einen längeren Zeitraum mit der Zahlung erheblich in Verzug ist. Was die BA unter einem „längeren Zeitraum“ und „erheblich in Verzug“ versteht, hat sie jedoch vergessen mit anzuführen, was den praktischen Nutzen dieser Arbeitshilfe offenlässt.
5. Zu Pendelzeiten führt die BA an, das 3 Stunden bei Vollzeitbeschäftigung zumutbar seien.
Diese Arbeitshilfe dürfte in der Praxis zu erheblicher Verwirrung führen, steht sie doch im Widerspruch zu den fachlichen Weisungen der BA zu § 10 SGB II und der Rechtsprechung. Danach gelten im SGB II die gleichen Pendelzeiten wie im SGB III, also:
– bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 und weniger Stunden: 2 Stunden Pendelzeit täglich,
– bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit täglich.
Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn – z.B. in ländlichen Gebieten – im Einzelfall längere Pendelzeiten orts- und branchenüblich sind.
Eine tägliche Pendelzeit von 3 Stunden ist somit grundsätzlich erst mal unzulässig und stellt einen wichtigen Grund i.S.d. § 10 SGB II dar.
Übrigends: die Pendelzeit ist die Zeit, die man von der eigenen Haustür bis zum Betriebstor und (nach Feierabend) zurück benötigt. Dazu gehört auch die Wegezeit zu den Haltestellen und die Wartezeit auf öffentliche Verkehrsmittel. (Ottokar, hartz.info)


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Kontrollverlust......

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Watergate
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Auf gehts - Unser Land braucht Solidarität !

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Treten Sie endlich ab und nehmen Sie Ihre Einheitspolitiker mit !

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Sonntag, 22. Juli 2018

Bravo !

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„Angst erzeugen, Hass säen und Menschen vernichten.”


von Peter Grimm



Vor gut zweieinhalb Jahren sorgte ein Stück aus dem Gegenwartstheater an der Berliner Schaubühne für Furore. Das Werk wurde größtenteils verrissen, auch viele Wohlmeinende fühlten sich seinerzeit vom dargebotenen Agitprop-Zirkus intellektuell unterfordert und gelangweilt. Dass es dennoch viel Aufsehen und auch öffentlichen Zuspruch bekam, lag daran, dass sich das Stück auf seine Weise ganz dem Kampf gegen rechts verschrieben hatte. Und für viele Wohlmeinende ist das Gute eben einfach immer gut, auch wenn es furchtbar schlecht gemacht ist. Andreas Kissler hatte es damals im Cicero treffend zusammengefasst:
„‚Fear‘ heißt die zweistündige Versuchsanordnung des Autors und Regisseurs Falk Richter, die auf eine Pointe zuläuft: Rechtskonservative Politikerinnen und Publizistinnen wollen heute ‚weiterführen‘, was die Nationalsozialisten 1945 „unterbrechen“ mussten. Die „braune Scheiße“ ist wieder da.
Subtil geht es nicht zu in Falk Richters Agitproptheater, das eine Gesinnungsgemeinschaft herstellen will zwischen Bühne und Publikum, zur Abwehr der ‚Untoten‘, die für kein Argument zugänglich seien. Diese ‚Untoten‘ betreiben laut Richter mittels Pegida, AfD, NSU, Front National und der Gender-kritischen ‚Demo für alle‘ das böse Geschäft der alten Nazis. Eine rassisch reine Nation wollen sie haben. Da helfe als Gegenmittel nur, den ‚Zombies‘ ‚direkt ins Gesicht‘ zu schießen und ihr ‚Gehirn auszulöschen. Das ist die einzige Möglichkeit.' Die ‚Zombies‘ seien auferstanden aus den ‚Massenvernichtungslagern und Leichenbergen der Schlachtfelder‘, nun stolperten sie ‚mit blutleeren Augen durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten‘ oder gar mitten hinein in die Politik, wo sie ‚Angst erzeugen, Hass säen und Menschen vernichten.'“
Soweit so schlecht, könnte man sagen, doch Falk Richter ging noch einen Schritt weiter, er personalisierte die Zombies auf der Bühne auch. Vor allem – aus seiner Sicht reaktionäre – Frauen wurden dem Publikum als personalisierte Feindbilder dargeboten:
Neben der AfD-Politikerin Beatrix von Storch und ihrer damaligen Parteifreundin Frauke Petry wurden unter anderen die Publizistinnen Birgit Kelle und Gabriele Kuby und die „Demo für alle“-Organisatorin Hedwig von Beverfoerde mit ihren Gesichtern via Videoeinspielungen und Fotos präsent. Unterlegt wurden die „Auftritte“ der vorgeführten Frauen mit zum Teil verleumdenden Fake-Zitaten.

„Faschisten und Faschistinnen“

Das trieb nicht nur einige der Hauptdarstellerinnen wider Willen vor Gericht. Zeitgleich hatten Polizei und Justiz auch damit zu tun, die Täter von Anschlägen auf einige der vorgeführten Frauen zu ermitteln. Auf den Gedanken, dass hier zu der Theateraufführung irgendein Zusammenhang besteht, reagierten die Theatermacher äußerst empfindlich, wie es Vera Lengsfeld seinerzeit hier auf der Achse des Guten beschrieben hat:
„Ein Berliner Gericht befand, dass Porträts von Frauen, denen die Augen ausgestochen wurden, unter Kunstfreiheit fallen, und der Direktor der Schaubühne drohte allen mit dem Kadi, die einen Zusammenhang zwischen den Tötungsaufrufen gegen „Zombies“ im Stück und den Brandanschlägen auf Autos, Büros und Firmengebäude der im Stück vorgeführten Personen herstellten.
Mit allen Mitteln werden die Frauen dämonisiert: Vier völlig voneinander unabhängige Frauen werden nach stalinistischer Manier zur „Gruppe“ erklärt, die angeblich die CDU zur AfD machen will. Bettina Röhl wird zur Putschistin, die zum Staatsstreich aufruft. […]
Nun hat sich Gabriele Kuby, eine der von Richter gehassten und verbal misshandelten Frauen entschlossen, sich gerichtlich zu wehren. Wie sie heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, geht die Publizistin gerichtlich gegen die Berliner Schaubühne, Autor Falk Richter („Fear“) und den Deutschlandfunk vor. Ihr Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sieht eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. In der Presserklärung heißt es: „Kuby wird in „Fear“ zudem vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten, auch werden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt, mit denen sie einer Befürwortung des Faschismus und eines totalitären Staates 'überführt‘ werden soll.“
In einer öffentlichen Rede zum Thema Gender Mainstreaming in Augsburg hatte Kuby sich im Jahr 2014 über „den Missbrauch der Sprache und den Missbrauch von Begriffen“ geäußert: „Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: ‚Faschisten und Faschistinnen‘ – das kommt irgendwie nicht so gut.“ Richter hat daraufhin Kubys Rede neu zusammengeschnitten und lässt sie mit ihrer Stimme sagen: „…was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen“. […]
Außerdem klagt Kuby gegen die Schaubühne und Falk Richter beim Landgericht Berlin. Hier lauten die Ziele: Unterlassung der Verwendung des Fotos mit „ausgestochenen“ Augen, Unterlassung verschiedener Aussagen (dazu zählen die gefälschten „Zitate“, ferner die Sätze „Ich bin Gabriele Kuby und halte eine Hasspredigt“ bzw. „ich hetze gegen Juden“) und ebenfalls Schadensersatz für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.“

Der Wert des Rechtsstaats

Jetzt, Ende Juli 2018, hat sich die bekannte Publizistin und Soziologin Gabriele Kuby in einer Berufungsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht in entscheidenden Punkten gegen die Berliner Schaubühne und Regisseur Falk Richter durchgesetzt. Ein Urteil, das leider nicht annähernd die Aufmerksamkeit findet wie seinerzeit die Schmähungen im Theater. Deshalb lohnt es sich durchaus, auch Tage nach der Urteilsverkündung noch einmal darauf aufmerksam zu machen. In einer Pressemitteilung heißt es:
„Der Senat erkannte in dem von Oktober 2015 bis Mai 2017 an dem Theater aufgeführten Stück „Fear“ besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen zu Lasten der Klägerin.
Nachdem die Schaubühne und Falk Richter die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatten, klagte Kuby vor dem Landgericht Berlin, unterlag in erster Instanz und ging dann in Berufung. Mit Erfolg.
So wurde den Beklagten mit gestrigem Urteil u.a. verboten, folgende Äußerung wiederzugeben: „Ich bin Gabriele Kuby… und hetze gegen Juden.“ Der anwesende und mitverklagte Regisseur Richter musste sich vom Vorsitzenden Richter erläutern lassen, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße „schwerwiegende Schmähung“ handele, für die es „keine Grundlage“ gebe. Auch weitere Verunglimpfungen, wonach Frau Kuby ein „vertrocknetes Stück Holz… eine verknitterte, ausgetrocknete, düstere Seele“ sei, wurden als schwerwiegende Schmähung verboten. Ebenso die manipulierten Sätze, wonach Frau Kuby nach einem totalitären Staat oder nach „Faschistinnen und Faschisten“, rufe, dürfen, soweit das Urteil rechtskräftig wird, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis € 250.000 oder Ordnungshaft von Richter und der Schaubühne nicht wiederholt werden. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Beklagten können Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
„Demokratie lebt von freier Rede und künstlerischer Freiheit“, sagt Kuby. „Bedauerlicherweise haben Regisseur Falk Richter und die Schaubühne diese Freiheit missbraucht, um politisch Andersdenkende zu diffamieren und gesellschaftlich zu zerstören. Dem hat ein deutsches Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.“
Ein funktionierender Rechtsstaat ist eben viel wert.
Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de


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