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Montag, 16. September 2013

Selektive Abtreibung von Mädchen in London: eine Straftat, deren Verfolgung aber „nicht im öffentlichen Interesse“ ist

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(London) Die Abtreibungsärzte, die das Gesetz verletzt haben, das selektive Abtreibung nach dem Geschlecht verbietet, müssen dennoch nicht vor Gericht. Für denCrown Prosecutor Service, vergleichbar der Staatsanwaltschaft auf dem Festland, handelt es sich um ein Bagatelldelikt. Protest kommt sogar von Abtreibungsbefürwortern.
Wenn schon nicht die Abtreibung, so gilt zumindest die selektive Abtreibung nach dem Geschlecht als „politisch nicht korrekt“. Immerhin leben wir angeblich in einer postfeministischen Gesellschaft, in der der Mensch so „gleich“ ist, daß bereits die Geschlechter „aufgelöst“ werden sollen. Jedenfalls hat Frau, zumindest im politischen Schönsprech, offiziell Vorrang und selektive Abtreibung richtet sich vorzugsweise gegen Frauen. Daß die selektive Tötung von Mädchen dennoch nicht nur in Indien und in der Volksrepublik China ein weitverbreitetes Phänomen ist, sondern auch in Europa stattfindet, stellt Großbritannien unter Beweis.
Die selektive Tötung ungeborener Kinder, weil sie Mädchen sind, ist in Großbritannien eine Straftat. Die Strafverfolgung des Verbrechens durch die Einleitung eines Strafverfahrens sei jedoch „nicht im öffentlichen Interesse“. Dies erklärte die britische Gerichtsbarkeit, die offiziell bekanntgab, auf eine Strafverfolgung von Londoner Ärzten zu verzichten, die Abtreibungen aufgrund des Geschlechts vorgenommen hatten. Die Erklärung kommt einem Freibrief für britische Ärzte gleich und damit einer De-facto-Legalisierung der gegen das weibliche Geschlecht gerichteten selektiven Abtreibung.
Für den Crown Prosecutor Service handelt es lediglich um ein “unprofessionelles Verhalten” der Ärzte, das aber nicht zu ahnden sei.
Das Thema Selektive Abtreibung von Mädchen wurde durch Berichte des Daily Telegraph bekannt. Die Beweise, die den Ermittlungsbehörden übergeben wurden, belegen, daß einige Londoner Ärzte bereit sind das Gesetz zu brechen, um den Wunsch ihrer Kundschaft zu erfüllen und ungeborene Mädchen zu töten, weil deren Geschlecht nicht erwünscht ist. Trotz der eindeutigen Beweise, erhob die Staatsanwaltschaft keine Anklage. Die Sache wurde als deontologische Frage heruntergespielt und damit als Bagatelldelikt behandelt.
Die vergangene Woche getroffene Entscheidung des Crown Prosecutor Service löste sogar bei Abtreibungsbefürwortern und feministischen Gruppen Kritik aus. Nicht nur, weil die Staatsanwaltschaft eine Straftat nicht verfolgt, sondern weil sich die Straftat vor allem gegen Frauen richtet.
Der britische Premierminister David Cameron zeigte umgehend Verständnis für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und forderte dazu auf, diese zu respektieren. Cameron betonte die „Unabhängigkeit“ der britischen Justiz. Ganz anderer Meinung sind 50 Unterhausabgeordnete verschiedener Parteien. Sie protestierten in einem Schreiben an den Generalstaatsanwalt gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Mit seiner solchen Straffreistellung würden „die Ärzte über das Gesetz gestellt“. Die Abgeordneten erinnern daran, daß selektive Abtreibung nicht nur eine „professionelle“ Frage der Ärzte, sondern „illegal“ ist. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, so die 50 Abgeordneten, sei daher „eindeutig verfassungswidrig“.
Das britische Abtreibungsgesetz von 1967 wollen die Abgeordneten auch nicht in Frage stellen. Sie fordern aber dessen Einhaltung: Die Ärzte stehen „nicht über dem Gesetz und das General Medical Council ersetzt nicht nicht die Gerichte“.
Die selektive Abtreibung von Mädchen erfolgt laut Medienberichten vor allem auf Wunsch von Einwanderern mit oder ohne britische Staatsbürgerschaft. Allerdings seien auch Engländer (wahrscheinlich mit ausländischen Wurzeln - Janis Anm.) darunter.

Katholisches

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