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Mittwoch, 11. August 2021

Schuljahr 2021/22

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Schuljahr 2021/22: 

Was steht bevor?


Teil 1


Wohl überall in der Bundesrepublik, in allen Bundesländern, zeichnet sich ab, dass es mit Wiedereinführung des Präsenzunterrichts für alle weniger Ausnahmen für eine Befreiung geben soll. Einzig Kindern mit gesundheitlichen Gründen, besonders schwer an CoVid-19 zu erkranken, soll Homeschooling angeboten werden. 


Für alle anderen heisst das: Grundsätzlich besteht die Pflicht zum Präsenzunterricht. Das war derzeit vielerorts auch schon so, wird nun aber stärker betont, was nichts anderes bedeuten kann als: Abweichler werden künftig nicht oder weniger toleriert.


Dies kollidiert aber mit folgenden Tatsachen:


1. Der Selbsttest galt als „freiwillig“. Wer nicht einwilligt oder wessen Eltern nicht einwilligen, darf das Schulgelände nicht betreten und wird von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen.

2. Die Rechtsprechung der Gerichte oder die Kultusministerien selbst haben dann mehrfach festgelegt, dass Lernmaterialien für zu Hause zur Verfügung gestellt werden müssen. Teils geschah dies seitens der Lehrkräfte nur widerwillig - oder gar nicht.

Ob dies nach den Ferien als Option erhalten bleiben wird, können wir heute noch nicht abschließend wissen. 

Sicher dürfte sein: Die Lehrerschaft wird verlangen, von der Pflicht zu diesem lästigen Arbeitsmehraufwand befreit zu werden. 

3. Wo Schnelltests, die außerhalb der Schule durchgeführt worden sind, in der Schule akzeptiert werden, besteht immer die Möglichkeit der Spucktests.

4.Mit fortschreitendem Impfangebot für Schüler werden die Selbsttests als zweite Option vorerst bestehen bleiben.

5. Wo Tests verpflichtend sind, die in der Schule durchgeführt werden, wo durch rollende Testkommandos vor Schulantritt am Morgen getestet wird, wird es keine weitere Testmöglichkeit nach den Ferien geben. 


Fasst man das zusammen, bleibt eigentlich nur eine Schlussfolgerung: Die Rechtsprechung wie auch die Erlasse zur „Freiwilligkeit“ der Tests müsste sich diametral ändern. 


So oder so wird man versuchen, über die Betonung der Präsenzpflicht alle diejenigen Eltern und Schüler zu verfolgen, die der Testung und damit der Schulpflicht nicht nachkommen. 


In allerhöchster Gefahr sind damit diejenigen, die ihr Kind einfach zu Hause lassen, nicht mal einen Befreiungsantrag stellen oder die Kinder gar abmelden, ohne reisend oder ausgereist zu sein. Ausdrücklich warne ich vor solchen Lösungsansätzen. Wer gedacht hatte, wir würden am Ende die Aufhebung der Schulpflicht erleben, hatte sich zu früh gefreut: Die Kultusministerien gehen genau dem umgekehrten Weg.


Die Vorschriften können sich freilich alsbald wieder ändern, wenn immer mehr geimpfte Lehrer und dann auch Schüler erwartungsgemäß schwer erkranken, positiv getestet werden etc. Dann wird man auch wieder argumentieren können, die Kinder nicht dem gefährlichen SARS-CoV-2 auszusetzen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch noch einmal an die hier von mir schon mehrfach empfohlene Möglichkeit, sich oder sein Kind  auf SARS-CoV-2-Antikörper untersuchen zu lassen, und zwar möglichst differenziert nach Spike- und Nukleokapsid-Antikörpern (letztere sind gegen die Hülle des Corona-Virus, erstere gegen die Spikes). Wer nur gegen Spikes Antikörper hat, wurde mit Sicherheit gesheddet, kam mit dem Virus selbst nie in Berührung. Im allgemeinen Aerosolgewaber zwischen geimpften Schülern und Lehrern sollte man etwaige Blutuntersuchungsergebnisse den Schulleitern und dem Rest der Schulbehörden vorwerfen. Und wieder sollte einem dies als Befreiungsgrund dienen.


Daneben sollte man immer die Beschulung an der Ergänzungsschule vorweisen können, selbst wenn sie nicht anerkannt ist und die dortige Beschulung zumeist nicht als Erfüllung der Schulpflicht akzeptiert werden wird. Trotzdem wird hier ein entscheidender Schlüssel etwa in der Argumentation gegenüber Jugendamt und Familiengericht liegen.


https://t.me/HolgerFischerRA


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