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Mittwoch, 1. September 2021

Nachdenken!

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Urteil des Bundessozialgericht aus 2005 zu Impfschaden eines Jugendlichen:


Kein Schadensersatz des Staates, wenn Teilnahme des Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern an freiwilliger Impfstudie, da Zulassungsverfahren noch nicht abgeschlossen war. Dies könnte aktuell in Sachen 'Corona" bedeuten, dass die Kinder, die sich v o r der STIKO-Empfehlung haben impfen lassen, keinen Schadensersatz bekommen. Selbst nach der inzwischen erfolgten STIKO-Empfehlung könnte der Staat später etwaig immer noch bei Impfschäden argumentieren, es war nach wie vor nur eine "bedingte Zulassung", es bestand keine Impfpflicht für Kinder, und es sei eben nur eine "Empfehlung" der STIKO gewesen!


https://www.aerzteblatt.de/archiv/49365/Kein-Schadensersatz-Staat-haftet-nur-bei-zugelassenen-Impfstoffen


Das Schlimme war für diesen Jungen im obigen Fall, dass dieser Impfstoff inzwischen zur Zeit des Prozesses genauso so zugelassen worden war, aber eben seine Impfung v o r der Zulassung lag...Er bekam nichts!!!


@MannMitBartArchiv

Danke an Mark


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