Asylbewerber aus Hattingen schlÀgt
Vorsitzenden Richter der GroĂen Strafkammer
am Landgericht nieder -
UrteilsverkĂŒndung eskalierte
Hattingen: WerksstraĂe | Die heutige Hauptverhandlung beim Landgericht in Essen eskalierte. Nachdem kurz nach 15 Uhr der Vorsitzende Richter der GroĂen Strafkammer das Urteil gesprochen und der Angeklagte Asylbewerber aus Eritrea dieses angenommen hatte, kam es zu einem schweren Zwischenfall.
Richter niedergeschlagen
Der Angeklagte griff sich einen Papierkorb und schlug diesen so schnell auf den Kopf des Vorsitzenden Richters Hahnemann der 16. GroĂen Strafkammer, dass die beiden anwesenden Justizwachtmeister nicht mehr rechtzeitig eingreifen konnten. Durch den Angriff stĂŒrzte der verletzte Richter zu Boden.
Beim Landgericht wurde Alarm ausgelöst. Mehrere Justizwachtmeister kamen ihren Kollegen zu Hilfe und brachten den verurteilten Angeklagten in ihre Gewalt.
Notarzt erforderlich
Der alarmierte Notarzt ĂŒbernahm die Erstversorgung des verletzten Vorsitzenden Richters und veranlasste wegen der Kopfverletzungen einen Transport in eine Klinik.
Die im Gerichtssaal Anwesenden waren wÀhrend der blitzschnellen Tat wie gelÀhmt.
Der Stadtspiegel berichtete schon, dass die öffentliche Hauptverhandlung Ende April 2016 beim Amtsgericht Hattingen wegen Körperverletzung bereits eine unerwartete Wende nahm.
Feuerwerksbatterie auf Menschen geschossen
Der Asylbewerber aus Eritrea war angeklagt, in der Silvesternacht 2016 eine bereits gezĂŒndete Feuerwerksbatterie anderer GĂ€ste bewusst umgedreht zu haben. Dadurch flogen die Raketen direkt in eine ca. 80 Personen umfassende GĂ€stegruppe, die vor der GeblĂ€sehalle stand. Zwei Personen erlitten dabei schmerzhafte Verletzungen.
7 Monate Haft ohne BewĂ€hrung lautete das Urteil fĂŒr den Nordafrikaner.
WĂ€hrend der Gerichtsverhandlung lieĂ der Angeklagte plötzlich durch seinen Dolmetscher ĂŒbersetzen, dass er in sein Heimatland Eritrea zurĂŒck möchte. Er habe auch versucht, sich durch das AnzĂŒnden von BettwĂ€sche in seinem Zimmer im DachgeschoĂ des Ăbergangswohnheimes an der WerksstraĂe umzubringen.
Brandstiftung gestanden
Dadurch war das Zimmer des Asylbewerbers am 12.4.2016 vollstĂ€ndig ausgebrannt. Vor diesem Brand im Dachgeschoss hatte der Asylbewerber im Erdgeschoss des Ăbergangswohnheimes gewohnt. Am 3.4.2016 war auch dieses Zimmer im Erdgeschoss ausgebrannt. Diese Tat will der Angeklagte allerdings nicht begangen haben.
"Das Feuer hat ein Deutschmann" gelegt", so der Angeklagte ĂŒber seinen Dolmetscher vor dem Landgericht.
Der Asylbewerber wurde Ende April noch im Gerichtssaal verhaftet.
Die aktuelle Nachfrage des Stadtspiegel bei Feuerwehr und Stadt Hattingen nach der Höhe der entstandenen Einsatzkosten und der Kosten des GebÀudeschadens wurde von beiden Stellen mit Verweis auf den Datenschutz nicht beantwortet.
Die 16. GroĂe Strafkammer des Landgerichtes Essen verhandelte gestern und heute die Anklage der Brandstiftung. Aufgrund der Aussagen und des „auffĂ€lligen Verhaltens“ des Angeklagten hatte ein SachverstĂ€ndiger fĂŒr forensische Psychiatrie ein Gutachten erstellt. Das genaue Alter des Angeklagten konnte auch bis zum Ende des Strafprozesses nicht geklĂ€rt werden, soll aber zwischen 24 und 26 Jahren liegen.
Immer wieder lieĂ der Angeklagte ĂŒber seinen Dolmetscher erklĂ€ren, er wolle zurĂŒck nach Eritrea, fĂŒhle sich hier von Kameras beobachtet, zumal ihn auch "Kameras in seinem Bauch" kontrollieren wĂŒrden.
Die Anklage wegen Brandstiftung wurde noch um den Tatvorwurf der Körperverletzung erweitert, da der Asylbewerber in der Untersuchungshaft im Mai auf JVA-Bedienstete eingeschlagen und dabei 2 Beamte verletzt hatte.
SachverstÀndiger sieht Gefahr weiterer Straftaten
Der SachverstĂ€ndige kam zu dem Ergebnis, dass der aus Eritrea stammende Mann unter einer krankhaften seelischen Störung (paranoiden hallozinatorischen Psychose) leidet und damit als schuldunfĂ€hig anzusehen ist. Da der SachverstĂ€ndige nicht ausschlieĂen kann, dass mit weiteren erheblichen Straftaten zu rechnen ist, empfahl er der GroĂen Strafkammer des Landgerichtes, fĂŒr den Angeklagten eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie anzuordnen.
Das Landgericht folgte dann in seinem Urteilsspruch der Empfehlung des SachverstĂ€ndigen und ordnete eine unbefristete Unterbringung des Asylbewerbers in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an. Die Kosten hierfĂŒr trĂ€gt die Allgemeinheit. Der Tagespflegesatz fĂŒr einen Patienten im LWL-Zentrum fĂŒr Forensische Psychiatrie liegt nach Angaben des Landschaftsverbandes aktuell bei 278,88 Euro, dieses entspricht etwa 8.400 Euro pro Monat.
Dass sich die BefĂŒrchtung des SachverstĂ€ndigen so schnell bewahrheiten sollte, damit hatte keiner gerechnet.
Nachtrag:
Auf Nachfrage teilte der Pressesprecher des Landgerichtes Dr. Johannes Hidding dem Stadtspiegel am 27.10.2016 mit, dass der verletzte Richter Hahnemann nach entsprechender Behandlung das Krankenhaus am gestrigen Abend noch verlassen konnte.
ErlÀuterung :
§ 63 Strafgesetzbuch
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der SchuldunfĂ€higkeit (§ 20) oder der verminderten SchuldfĂ€higkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die GesamtwĂŒrdigung des TĂ€ters und seiner Tat ergibt, daĂ von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschĂ€digt oder erheblich gefĂ€hrdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb fĂŒr die Allgemeinheit gefĂ€hrlich ist. ...........
Lokalkompass
.....
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen