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Epidemische Lage von maximaler Schlagseite
Mit Urteil vom 11.01.2021 hat das Amtsgericht Weimar den Finger in die Wunde der Corona-Politik gelegt (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Die Corona-Verordnungen seien verfassungswidrig und damit nichtig.
Denn: Selbst unter der bestreitbaren Voraussetzung (siehe unten), dass PCR-Tests Infektionen feststellen können und belastbare Rückschlüsse aufs Infektionsgeschehen erlauben, hat es in Deutschland erstens zu keinem Zeitpunkt eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ gegeben; dass es sie nicht gegeben hat, lässt sich zweitens nicht als Erfolg der Maßnahmen verbuchen.
Beide Feststellungen hat das Robert-Koch-Institut als oberste Seuchenschutzbehörde der Bundesrepublik längst und wiederholt bestätigt, erstere zuletzt wenige Tage nach dem Weimarer Urteil am 14.01.2021 in einem hochbrisanten Dokument
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