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Solange diese "Impfungen" nicht die Eigenschaft besitzen, das Ausscheiden des "Virus" zu verhindern, können diese, ab 23.08.2021 vorgesehenen Auflagen für Ungeimpfte, nicht umgesetzt werden.
Ebenso kann dadurch, lt. Ethikrat, keine Impfpflicht, ob direkt oder indirekt, aus medizinischer Sicht eingeführt werden.
Auch das Testen von nur noch Ungeimpften ist dadurch haltlos.
Privilegien für Geimpfte gegenüber Ungeimpften sind durch diesen Tatbestand medizinisch nicht vertretbar und menschlich betrachtet nur dazu gedacht, den Impfdruck zu erhöhen und die Gesellschaftsspalterei weiter voranzutreiben
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