Mittwoch, 1. September 2021

Nur ein Richter darf

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Hervorragende Abhandlung des RA-Kollegen Gebauer

zu der Frage, ob Quarantäneanordnungen von Gesundheitsämtern rechtmäßig sind.


Nach seiner Ansicht ist ein solche Anordnung immer als freiheitsenziehende Maßnahme durch einen Richter anzuordnen bzw. zu bestätigen. 


Die Begründung mit entsprechenden Verweisen auf höchstrichterliche Urteil überzeugt vollends. 


Eines wird hier ganz deutlich: Die „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes haben sich aus historischen Gründen bei all dem etwas gradezu Grandioses ausgedacht, um zu verhindern, dass es jemals (wieder) zu willkürlichen massiven staatlichen Repressalien kommen kann. Dieser Umstand zeigt einmal mehr, dass das GG mit seinen Grundrechten in erster Linie als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe geschaffen wurde. 


Das macht diesen Artikel so lesenswert. Übrigens auch und vor allem für diejenigen, die Quarantäneanordnungen bisher als notwendig erachtet haben. 

@RASattelmaier 


https://www.achgut.com/artikel/nur_richter_duerfen_quarantaene_anordnen


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