Artikel 1 der Grundordnung unter Absatz 3 heißt es:
1 Mit ihren Gliedkirchen bejaht die Evangelische Kirche in Deutschland die von der ersten Bekenntnissynode in Barmen getroffenen Entscheidungen.
2 Sie weiß sich verpflichtet, als bekennende Kirche die Erkenntnisse des Kirchenkampfes über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche zur Auswirkung zu bringen.
3 Sie ruft die Gliedkirchen zum Hören auf das Zeugnis der Brüder und Schwestern.
4 Sie hilft ihnen, wo es gefordert wird, zur gemeinsamen Abwehr kirchenzerstörender Irrlehre.
....
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen