Gericht untersagt Vollverschleierung
an Osnabrücker Schule
Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, daß eine
muslimische Frau ihren Gesichtsschleier ablegen muß, wenn sie am
Unterricht eines Abendgymnasiums der niedersächsischen Stadt teilnehmen
möchte.
Die Frau hatte dagegen geklagt, daß die Schule sie im April zunächst
angenommen, die Zulassung jedoch später wieder zurückgezogen hatte, weil
die Schülerin aus religiösen Gründen ihren Niqab im Unterricht nicht
abnehmen wollte. Die Schule berief sich auf ihren Bildungsauftrag, dem
sie bei einer Vollverschleierung nicht nachkommen könne, da es bei der
offenen Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern neben dem
gesprochenen Wort auch auf nonverbale Elemente und Körpersprache ankäme.
Die Klägerin hatte angekündigt, aufgrund des großen Medieninteresses
nicht zum Prozesstermin zu erscheinen. Die nicht-öffentliche Verhandlung
wurde daraufhin abgesagt und das Gericht entschied in Abwesenheit der
Frau. Der Vorschlag, lediglich zu Beginn der Kurse einmal das Gesicht
einer weiblichen Mitarbeiterin zur Identifikation zu zeigen, wurde
abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (gb)
Junge Freiheit
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