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Klagen über Vertuschungsgutachten
Klagen über Vertuschungsgutachten
nach Behandlungsfehlern in der
Medizin häufen sich. Die von den Gerichten angeforderten
Sachverständigengutachten bezeichnete der Hamburger Patientenanwalt
Funke aufgrund der von ihm gemachten Erfahrungen als Schrottgutachten.
(zitiert im Spiegelartikel: „Pfusch im Krankenhaus“ Spiegel 5 . 2000).
K.G. Büchel stellt auf Seite 134 in seinem Buch: „ Heilen verboten - Töten erlaubt“ fest: „Alle Mitglieder des medizinischen Syndikats praktizieren eine geheimbund ähnliche Verschwiegenheit. In Schadenserstattungsprozessen wegen begangener Kunstfehler oder parallel laufender Strafverfahren zeigt sich, wie das allgemeine Syndikatsschweigen juristische Massnahmen jeder Art gegen Syndikatsmitglieder fast unmöglich macht.
K.G. Büchel stellt auf Seite 134 in seinem Buch: „ Heilen verboten - Töten erlaubt“ fest: „Alle Mitglieder des medizinischen Syndikats praktizieren eine geheimbund ähnliche Verschwiegenheit. In Schadenserstattungsprozessen wegen begangener Kunstfehler oder parallel laufender Strafverfahren zeigt sich, wie das allgemeine Syndikatsschweigen juristische Massnahmen jeder Art gegen Syndikatsmitglieder fast unmöglich macht.
- Verleumdung oder Realität ?
Zur Beantwortung dieser Frage siehe folgende Dokumentation aus der
neueren Rechtsprechung in Schadensersatzprozessen nach chirurgischen
Kunst- und Behandlungsfehlern.
Die Schlussfolgerungen aus den Fällen sind:
Vergleichbar dem in den letzten Jahren bekannt gewordenen Freiburg / Tübinger Wissenschaftsskandal beweisen die dokumentierten Fälle, das auch von chirurgischen Universitätsgutachtern bei Behandlungsfehlervorwürfen keine objektive Fehleranalyse, wie von Troidl und Mitarb. bereits 1993 gefordert, erfolgt, sondern wichtige Zusammenhänge verschwiegen und vor Gericht sogar Falschaussagen gemacht werden und damit dem Ansehen der deutschen Chirurgie Schaden zugefügt wird.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat aus dem Wissenschaftsskandal einschneidende Konsequenzen gezogen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie wäre gefordert, etwas für die Änderung dieser skandalösen vor allem universitären Gutachtenpraxis zu tun, denn gute Chirurgen haben es nicht nötig zu lügen.
Folgende Massnahmen könnten die Abfassung von Vertuschungsgutachten
verhindern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gutachterwesen
wieder
herstellen.
Erstens:
Gutachten sollten anonym von unabhängigen Gutachtern,
die bereits im Ruhestand sind und sich nicht mehr im Beziehungsgeflecht
der aktiven Chirurgie befinden, erstellt werden.
Zweitens:
Eine Verbesserung wäre möglich, wenn man, wie in
Finnland bereits üblich, eine sogenannte Gefährdungshaftung, wie im
Verkehrswesen, auch im
medizinischen Versicherungswesen einführt, d.h. ohne Nachweis eines
schuldhaften Handel der Ärzte die Patienten entschädigt, wenn ein
Behandlungsschaden vorhanden ist.
Drittens:
Kunstfehlergutachten sollten, wie in der Schweiz
geplant, in anonymisierter Form der allgemeinen wissenschaftlichen
Diskussion zugänglich sein, z.B. in einer speziellen Publikationsreihe.
Auf diese Weise wäre, wie in der Industrie und dem Verkehrswesen , eine
umfassende objektive Fehleranalyse möglich, um in Zukunft Fehler zu
vermeiden. Ausserdem wären Vertuschungsgutachten zu erkennen und
anzuprangern. Das Ergebnis einer solchen Diskussion könnte unmittelbar
zur Formulierung von allgemein gültigen Behandlungsleitlinien führen,
insbesonders zu Leitlinien bei postoperativen Komplikationen, die bisher
nicht existieren.
Nicht nur die Patienten würden durch die Qualitätsverbesserung der chirurgischen Versorgung profitieren, sondern auch die Kosten im Gesundheitswesen gesenkt werden.
Die geschädigten Patienten, gemeinsam mit den bereits existierenden Notgemeinschaften Medizingeschädigter z.B. www.bag-notgemeinschaften.de und www.ngm-bayern.de und verantwortungsvollen Medizinern, sollten versuchen mit Unterstützung der Öffentlichkeit diese Forderungen durchzusetzen, da von der Politik versprochen wurde, Patientenrechte zu stärken.
Gutachterskandal
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