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Dienstag, 5. Juli 2022

Integrität des Verfassungshofes

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Transparenz wird erwartet.....


👁 Gutachter, der für die Ernennung Stephan Harbarts (Verfassungsgerichtspräsident) verantwortlich war, soll geheim bleiben!


Wer waren die Gutachter, die für seine Ernennung zum Honorar-Professor (Uni Heidelberg) entscheidend waren? Ging hier alles mit rechten Dingen zu? Das Verwaltungsgericht Karlsruhe urteilte in einem Rechtsstreit, dass die Uni die Namen nennen muss. Die Uni will dagegen kämpfen und in Berufung gehen.


👉🏻 Wo liegt das Problem den Gutachter zu benennen? 

👉🏻 Ging es mit rechten Dingen zu?

👉🏻 Das öffentliche Interesse dies zu überprüfen ist SEHR HOCH!

👉🏻 Die Uni Heidelberg wehrt sich mit Händen und Füßen, bei der öffentlichen Benennung des Gutachters.


Gerade bei der Bestellung zum Amt des obersten Verfassungshüters sollte man absolute Transparenz erwarten können, kaum zu glauben, dass diese nicht gegeben ist!


Quelle: BILD 


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Samstag, 8. Januar 2022

Bei Problemen mit der Staatsmacht

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Erhalten von einem Juristen: Folgende Argumente können an Polizeibeamte und später schriftlich bei Erhalt einer Ordnungswidrigkeit gegeben werden :


1. Eine lange "Einkesselung" wegen einer OWI (Ordnungswidrigkeit), ist nicht verhältnismäßig und verstößt daher gegen Art. 4 PAG (Polizeiaufgabengesetz).


2. Die Rechtsprechung über polizeiliche Einkesselungen wegen OWIs ist eindeutig. Die Polizisten wissen daher, dass es rechtswidrig ist was sie machen.


3. Die Personalienaufnahme könnte "theoretisch" in 30 Sekunden beendet sein. Die Polizisten sollten Namen und Geburtsdatum aufnehmen und später auf der Dienststelle/Dienstfahrzeug eine "EWO" (digitale Abfrage Einwohnermeldeamt) machen


Habt ggf. einen Nachweis, Kassenzettel vom "Shopping" zur Hand, den ihr dann dem Gericht oder bei der Polizeidienststelle einreicht, wenn die "Owi" ins Haus kommt, könnt ihr wie folgt beim Einspruch noch argumentieren:


Eine Einkesselung von 2 Stunden ist nicht gerechtfertigt, vor allem dann nicht, wenn Menschen dringend auf Toilette müssen ("Würde ist unantastbar"!).  

Die Menschen erkälten sich bei den niedrigen Temperaturen und die Infektionsgefahr steigt durch die Nötigung einer Ansammlung. Auch ich habe mich in diesem Kessel erkältet.

Damit können BEAMTE sogar eine Körperverletzung im Amt durch Unterlassen begehen, weil sie es vorsätzlich in Kauf nehmen, dass sich Menschen durch die lange Einkesselung und Enge mit allem Möglichen infizieren und auch erkälten könnten.


Ein Beamter kam der Bitte nicht nach, mich in eine Gefangensammelstelle zu bringen, damit ich mich aufwärmen konnte. Ich war völlig durchgefroren. Ein Polizist muss unverzüglich gem. Art. 104 Abs. 2 GG einen Richter über die Zulässigkeit meiner Freiheitsentziehung hinzuzuziehen. Unverzüglich bedeutet sobald als möglich, ohne schuldhafte Verzögerung. Eine 2-stündige Einkesselung ist eine schuldhafte Verzögerung, weil diese Einkesselung nicht notwendig ist. D.h. ab einer Einkesselung von 20 min muss sofort der richterliche Jourdienst des Amtsgerichts vor Ort geholt werden, was mutwillig unterlassen wurde. Rechnerisch ist die Personalienaufnahme bei so einer Masse über die EWO-Möglichkeit in 30 Minuten erledigt. Die Freiheit wurde mir letztlich komplett entzogen, weil ich mich über einen sehr langen Zeitraum nicht vom Ort entfernen durfte. Der sofortige Platzverweis wäre das mildere Mittel gewesen, aber hier wollte der Beamte vorsätzlich gegen Art. 4 Polizeiaufgabengesetz verstoßen, was die komplette polizeiliche Maßnahme rechtswidrig macht.

🔽🔽🔽Art. 4 Verhältnismäßigkeit:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-4


https://t.me/bettinagorzolla/8117


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Sonntag, 17. Oktober 2021

Es ist eine Schande!

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Alte Menschen mit Vorerkrankungen 

waren nie Teilnehmer der Herstellerstudien. Sie sind eh schon immungeschwächt, hätten aber die Deltavariante, die zwar infektiöser, aber auch noch milder (!!) als die Hauptvariante ist, vermutlich ohne Probleme weggesteckt. 


Sie sind sehr wahrscheinlich nicht an der Deltavariante, sondern an der Impfung gestorben. Bevor noch weiter geimpft wird, muss dies jedenfalls zu 100 % ausgeschlossen werden!! 


👉 Nochmals: Immungeschwächte Menschen waren nie Studienteilnehmer! Bei keinem der vier Impfstoffhersteller! Weder bei Biontech, noch bei Moderna, noch bei AstraZeneca, noch bei Janssen. 

An ihnen wurden zu Jahresbeginn schon die ersten beiden Impfungen getestet, jetzt auch noch die dritte Impfung, für die es ebenso wenig irgend eine Studie, geschweige denn ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gibt.


‼️Ärzten, die alte und vorerkrankte Menschen impfen und jetzt auch noch mit einer ungeprüften dritten Impfung "auffrischen" , gehört umgehend die Approbation entzogen. Sie handeln entweder vorsätzlich, dann kriminell, oder grob fahrlässig in hunderten und tausenden Fällen und sind damit ebenfalls eine große Gefahr für die schwächsten und schützenswertesten Menschen unserer Gesellschaft.


😡 Es ist eine große ärztliche und medizinische Schande! 


👉 Seit Erscheinen meines Buches MÜSSEN Ärzte jetzt alles rund um die Impfung wissen. Sie sind allerspätestens jetzt nicht mehr "gutgläubig". 

Wer als Arzt keine 20,- € für das Buch zur Aufklärungspflicht der Ärzte bei Corona-Impfungen aufbringen kann, es gibt dies auch kostenlos als Ebook


🟥 Beate Bahner, Heidelberg, Fachanwältin für Medizinrecht 🟥


https://www.buchkomplizen.de/buecher-mehr/buecher/corona-buecher/corona-impfung-oxid.html


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Dienstag, 17. Februar 2015

Gute Demo - böse Demo

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Menschen können über Nacht alt und grau werden. Gesetze auch. Am Anfang unserer Verfassung steht immer noch der Satz, daß die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. Eine staatsgefährdende Regelung. Nach alter Lesart garantieren die Grundrechte dem Bürger einen unentziehbaren Freiraum, den er nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten darf. Er genießt Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit und soll auf dieser Grundlage sogar berechtigt sein, dem Staat mit Forderungen entgegenzutreten. Wo führt das hin? Eben, zu Pegida.
Es ist an der Zeit, unsere Verfassung um einen ungeschriebenen Grundsatz zu ergänzen: Grundrechte dürfen nur noch unter Beachtung der jeweils geltenden öffentlichen Moral ausgeübt werden. Unser Außenminister Frank-Walter hat das verstanden. Alle Befürchtungen, er könnte sich auf seinen Auslandsreisen für das heimische Modell des liberalen Rechtsstaats einsetzen, hat er mit einem Satz widerlegt:  
„Bei uns wird unterschätzt, welchen Schaden die fremdenfeindlichen und rassistischen Sprüche und Plakate der Pegida schon jetzt angerichtet haben.“ Sollten wir nicht von Saudi-Arabien lernen? Stockschläge für unüberlegte Freiheitsregungen? Steinmeier verdient es jedenfalls, in einem Atemzug mit Metternich genannt zu werden: Bürgerliche Freiheiten sind nicht jedermanns Sache.
Grundrechte sind Abwehrrechte des Staates gegenüber seinen Bürgern
Aufzuräumen ist auch mit der Vorstellung, Grundrechte seien Abwehrrechte des einzelnen gegenüber dem Staat. Es verhält sich genau umgekehrt. Grundrechte sind Abwehrrechte des Staates gegenüber seinen Bürgern, genauer gesagt gegenüber denjenigen, die von ihrer Freiheit falschen Gebrauch machen. Diese Erkenntnis verdanken wir unseren Oberbürgermeistern.
Landauf und landab rufen sie in amtlicher Eigenschaft alle Anständigen und Gerechten zu Gegendemonstrationen auf oder organisieren diese gleich selbst. Wie Zauberlehrlinge mobilisieren sie einen Teil der Bürger gegen den anderen und hoffen, daß das gut geht. Nun wird ständig und überall gegendemonstriert und dabei geschmäht und blockiert. Kurzer Zwischenruf an Polizei und Staatsanwaltschaften: Haltet euch da, bitte, weiter zurück!
Düsseldorf sieht sich an Recht und Gesetz nicht gebunden
Ein Vorbild für die ganze Branche ist der Oberbürgermeister von Düsseldorf. Der trotzt sogar Gerichten, diesen Relikten aus Zeiten des Rechtsstaatsprinzips. Da er nach eigener Einschätzung kein „seelenloser Technokrat“ ist, sind Gerichtsentscheidungen für ihn nicht bindend. Damit hatten selbst die wackeren Richter vom Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht gerechnet, die dem Oberbürgermeister per einstweiliger Anordnung untersagt hatten, aus dem Amt heraus zu Gegenmaßnahmen gegen eine geplante Versammlung der „Dügida“ (Pegida Düsseldorf) aufzurufen.
In ihrem Beschluß von Anfang Januar hieß es treuherzig: „Die Antragstellerin [Dügida] hat keine Anhaltspunkte vorgetragen, aus denen sich ergäbe, daß der Antragsgegner [die Stadt Düsseldorf, vertreten durch den Oberbürgermeister] der Entscheidung des Gerichts zuwiderhandeln würde. Solche Anhaltspunkte sind auch von Amts wegen nicht ersichtlich.“ Was für eine göttliche Komödie! Statt den Oberbürgermeister mit einem Disziplinarverfahren zu überziehen, sollte ihm der Orden wider den tierischen Ernst verliehen werden.
Mit Wärmebildkameras Kälte im Herzen aufspüren
Genial ist auch die Aktion „Lichter aus“. Da sieht man einmal, wozu die kommunale Daseinsvorsorge nicht alles gut ist. Wer sich durch unziemliche Ansichten selbst aus der Gemeinschaft herausdividiert, dem wird künftig nicht mehr heimgeleuchtet werden. Ein zukunftsweisendes Modell: Kein Strom, Gas und Wasser für Pegida-Anhänger. Wer an eigener Haut erlebt hat, wie sich staatliche Verfolgung anfühlt, wird bald nichts mehr gegen unbegrenzte Einwanderung vorzubringen haben.
Wenn man bloß wüßte, wo die Burschen wohnen. Hilfreich beim Aufspüren Andersdenkender war jedenfalls die Neujahrsansprache der Kanzlerin. Das sind Menschen, so Frau Merkel, die Vorurteile, Kälte, ja sogar Haß in ihrem Herzen haben. Mit Wärmebildkameras ließe sich da vielleicht etwas ausrichten.
„Mit Recht gegen Rechts“
Lenken wir zum Schluß unseren Blick nach Dresden, dort, wo das ganze Unheil seinen Lauf genommen hat. Wie zu Erichs Zeiten lädt man auch hier wieder zu Jubelfeiern von oben ein, nur heißen die Veranstalter jetzt Helma und Stanislaw. Zu dem Staatsspektakel „Für Dresden, für Sachsen – für Weltoffenheit, Mitmenschlichkeit und Dialog im Miteinander“ kamen Anfang Januar sogar ein paar tausend Menschen. Der gute deutsche Michel!
Zuvor war die Werbetrommel ordentlich gerührt worden. Selbst auf den dienstlichen Intranetseiten von Behörden und – man höre und staune – den von Gerichten. Das erinnert an die Nacht-und-Nebel-Aktion eines ehemaligen sächsischen Justizministers, der im Eingangsbereich des Fachgerichtszentrums in Dresden ein Plakat mit der Aufschrift „Mit Recht gegen Rechts“ aufhängen ließ. Der Zweck heiligt eben jedes Mittel. Ob das alle Richter verstanden haben?
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Dr. Markus Scheffer ist Richter am Verwaltungsgericht Dresden.
JungeFreiheit

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