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Mittwoch, 5. Januar 2022

Der doppelte Vertragsbruch

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Ausgangspunkt ist zunächst der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringt, so kann sie in der Regel nicht nachgeholt werden. Sie wird als sogenannte absolute Fixschuld mit Zeitablauf unmöglich (§ 275 I BGB). Mit der Unmöglichkeit der Arbeitsleistung wird der Arbeitgeber grundsätzlich von seiner Vergütungspflicht frei.

Davon gibt es insbesondere auch in Zeiten einer SARS-CoV-2 Epidemie zwei wesentliche Ausnahmen:

  1. Dem Arbeitnehmer ist die Erbringung seiner Arbeitsleistung tatsächlich unmöglich, da er arbeitsunfähig erkrankt ist. Ob dies bereits der Fall ist, wenn eine Infektion nachgewiesen ist oder erst wenn (schwere) Symptome auftreten, soll hier dahinstehen.
  1. Wenn der Arbeitgeber die Annahme weiterer Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers mit einer einseitigen Freistellungserklärung ablehnt, wird wiederum die Arbeitsleistung unmöglich (§ 275 I BGB), der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bleibt dann jedoch gemäß § 615 S. 1 BGB bestehen. Bei dieser einseitigen Freistellung des Arbeitgebers kommt es grundsätzlich für die Frage, ob Vergütung fortzuzahlen ist nicht darauf an, ob eine Berechtigung zur Freistellung gegeben ist.

In aller Regel, d.h. praktisch ohne relevante Ausnahmen, ist der Arbeitgeber nicht berechtigt eine einseitige Freistellungserklärung abzugeben. Es besteht nämlich nicht nur eine Arbeitsverpflichtung des Arbeitnehmers, sondern – seit langem von der Rechtsprechung anerkannt – dazu auch ein Beschäftigungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis dient nicht nur der Einkommenserzielung des Arbeitnehmers, sondern auch seiner persönlichen Entfaltung in dem gewählten und ausgeübten Beruf. Ohne eine dahingehende arbeitsvertragliche Vereinbarung darf der Arbeitgeber – völlig unabhängig von der Vergütung – den Arbeitnehmer deshalb nicht freistellen. Selbst bei einem gekündigten Arbeitsverhältnis und Fortzahlung der Vergütung darf für die Kündigungsfrist keine Freistellung erfolgen, ohne dahingehende vertragliche Vereinbarung.

Der Umkehrschluss ist in diesem Zusammenhang durchaus zielführend:

Wenn schon eine entgeltliche Freistellung in aller Regel ohne eine vertragliche Vereinbarung bzw. die Zustimmung des Arbeitnehmers rechtlich nicht zulässig ist, so muss dies umso mehr gelten für eine unentgeltliche Freistellung gegen den Willen des Arbeitnehmers.

In aller Regel ist also eine Freistellung (gegen den Willen des Arbeitnehmers) stets ein Vertragsbruch bzw. eine Verletzung der gegenüber dem Arbeitnehmer bestehenden Beschäftigungspflicht. Dieser Vertragsbruch lässt stets die ansonsten bestehende Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung tatsächlich oder wörtlich anzubieten wegfallen. Mit der einseitigen Freistellungserklärung gerät der Arbeitgeber stets in Annahmeverzug, was zwingend einen Vergütungsanspruch („Annahmeverzugsvergütung“) zur Rechtsfolge hat.

Eine auch in Fällen der SARS-CoV-2 Epidemie praktisch ausgeschlossene Ausnahme von dieser Vergütungspflicht kommt nur dann in Betracht, wenn der Annahmeverzug ausgeschlossen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt dies jedoch besonders grobe Vertragsverstöße seitens des Arbeitnehmers voraus (BAG vom 29.10.1987 – 2 AZR 144/87). Nur dann ist ein Arbeitsangebot des Arbeitnehmers nicht mehr als ordnungsgemäß anzusehen, weshalb der Annahmeverzug als Vergütungsgrundlage wegfällt.

Voraussetzung hierfür sind aber eben besonders grobe Vertragsverstöße. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei diesen besonders groben Vertragsverstößen jedoch um Vertragspflichtverletzungen, die über die Anforderungen der Unzumutbarkeit gemäß § 626 BGB hinausgehen (BAG vom 29.10.1987 – 2 AZR 144/87). Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 BGB setzt voraus, dass Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Nur bei Vorliegen von Gründen, die qualitativ noch über sogenannte fristlose Kündigungsgründe hinausgehen, kann der Arbeitgeber also unentgeltlich freistellen. Ohne hier eine Darstellung typischer fristloser Kündigungsgründe auszubreiten kann festgestellt werden, dass beim Vorliegen lediglich von Infektionsgefahren zuallerletzt an eine unentgeltliche Freistellung gedacht werden kann. Auch fristlose Kündigungsgründe liegen mit größter Wahrscheinlichkeit nicht vor.

Danach bestehen Vergütungsansprüche als Annahmeverzugsvergütung auch nach einer unentgeltlichen Freistellung praktisch immer. Dies gilt insbesondere für folgende Fallgestaltungen:

  • Die Arbeitnehmerin verweigert das Tragen einer Maske, obwohl der Arbeitgeber dies den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß billigem Ermessen angeordnet hat.
  • Der Arbeitnehmer verweigert das Tragen einer Maske, weil die dahingehende arbeitgeberseitige Weisung nicht vom Direktionsrecht getragen ist (weil Sie den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnungen nicht genügt).
  • Die Arbeitnehmerin weigert sich einen Genesenen-, Impf- oder Testnachweis i.S.d. CoVid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorzulegen, obwohl es sich bei ihrem Betrieb um eine Arbeitsstätte handelt, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können (§ 28b I IfSG).
  • Der Arbeitnehmer weigert sich einen Genesenen-, Impf- oder Testnachweis i.S.d. CoVid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorzulegen, weil es sich bei ihrem Betrieb um keine Arbeitsstätte handelt, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können (§ 28b I IfSG).
  • Der Arbeitnehmer einer heilberuflichen Einrichtung i.S.v. § 20a I IfSG weigert sich einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass er aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

In den drei letztgenannten Fällen (§§ 28b bzw. 20a IfSG) liegt nur ein öffentlich-rechtliches (infektionsschutzrechtliches), dem Gefahrenabwehrrecht zugehöriges Verbot (zum Betreten des Betriebes bzw. zur Tätigkeit in der Einrichtung) vor. Diese Verbote haben jedoch keinen Einfluss auf den Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Verletzung öffentlich-rechtlicher Ge- und Verbote kann jedoch allenfalls bei einer dahingehenden vertraglichen Vereinbarung zugleich einen Vertragspflichtenverstoß bedeuten. Es fehlt somit schon an einem Vertragsverstoß. Von einem besonders groben Vertragsverstoß im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann in keinem dieser Fälle gesprochen werden. Dies gilt völlig unabhängig von der allerdings zu bejahenden Frage, ob die öffentlich-rechtlichen gesetzlichen Vorschriften des § 28b IfSG und 20a IfSG rechts- und verfassungswidrig sind.

Jeder Arbeitnehmer der (praktisch nur im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Epidemie) unentgeltlich freigestellt wird (oder auch nur des Hauses verwiesen wird, wenn er den Betrieb betreten möchte), hat Anspruch auf Fortzahlung ungekürzter Vergütungsansprüche (Lohn, Vergütung etc.) nach dem Lohnausfallprinzip, das heißt in gleicher Höhe, wie er bei tatsächlicher Arbeitsleistung zu beanspruchen gehabt hätte.

Bis zur Durchsetzung dieses Annahmeverzugsvergütungsanspruchs (!) ist er wegen der Freistellung bzw. wegen des Annahmeverzuges aber auch berechtigt Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Dies ergibt sich im Ergebnis jedenfalls aus § 157 Abs. 3 SGB III.


https://afaev.de/die-unentgeltliche-freistellung/

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Sonntag, 19. September 2021

Werde Patientenbotschafter!

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💥💥💥 Hier eine unterstützenswerte AKTION für ALLE 💥💥💥 : 


Bitte hilf mit, die Impfkampagne zu beenden und werde Patientenbotschafter!

Um zu erfahren, wie Du als Patientenbotschafter helfen kannst, die Impfkampagne zu beenden, lies bitte die angeführten Fallbeispiele:

Fallbeispiel 1: Bist Du geimpft und möchtest Sicherheit oder Erkenntnisse über Deine Gesundheit?

Fallbeispiel 2: Bist Du ungeimpft und möchtest Sicherheit oder Erkenntnisse über die Gesundheit Deiner Lieben?

Fallbeispiel 3: Bist Du ungeimpft und möchtest Fragen stellen und Zweifel säen, damit wichtige Fakten Beachtung finden? 


https://mutigmacher.org/jetzt-mitmachen-projekt-patientenbotschafter/


https://t.me/HolgerFischerRA/2142


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Sonntag, 5. September 2021

Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten!

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3. Warnung 

an Ärztinnen und Ärzte


Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachbuchautorin muss ich erneut eine dringende Warnung an alle impfenden Ärztinnen und Ärzte aussprechen: 

🟥 Ärzte müssen die Corona-Impfungen sofort und bedingungslos einstellen, sie sind allesamt kontraindiziert. Corona verläuft nach richtiger Aussage des RKI zu 99 Prozent mild, nur 1 Prozent der infizierten Menschen entwickeln eine Lungenentzündung. Auch Lungenentzündungen sind bei richtiger Behandlung heilbar und damit kein Todesurteil. Das Todesfallrisiko für Corona liegt nachweislich bei maximal 0,2 % und ist damit minimal.   

🟥 Ärzte müssen das gravierende Risiko schwerer Impf-Nebenwirkungen und Todesfälle kennen. Ärzte müssen die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts und die Tagesreporte schwerwiegender Nebenwirkungen der Covid-Impfungen in Europa auf Basis der EMA-Daten kennen. Ärzte müssen darüber aufklären, dass es bereits 35 gemeldete schwere Krankheitsbilder gibt, 32 davon auch mit tödlicher Folge. 

🟥 Ärzte müssen alle Patienten über die enormen Risiken der beschleunigten und bedingten Zulassung und die fehlenden Langzeitstudien aufklären. Ärzte müssen wissen, dass für gentechnisch veränderte Impfstoffe grundsätzlich enorm strenge Sicherheitsvorkehrungen gelten. 

🟥 Ärzte müssen wissen, dass die EU mit der Verordnung 2020/1043 vom 15. Juli 2020 die Hersteller der Corona-Impfungen von allen Sicherheitsmaßnahmen befreit hat. Ärzte müssen ihre Patienten zwingend darüber aufklären, dass es folglich keinerlei Sicherheitsstudien für die Corona-Impfungen gibt und die Impfungen damit nicht ausreichend getestet sind.   

🟥 Ärzte müssen sich daran erinnern, dass bereits die Schweinegrippe entgegen der Medienpanik keine Pandemie war. Sie müssen wissen, dass die Schweinegrippe-Impfung Pandemrix erst nach vielen Monaten bei vielen jungen Menschen zur unheilbaren Schlafkrankheit Narkolepsie führte.  Ärzte müssen sich auch an die Contergan-Katastrophe erinnern. 

🟥 Ärzte müssen die Impfung angesichts des fatalen Nutzen-Risiko-Verhältnisses bei allen Menschen kategorisch und bedingungslos ablehnen. Sie riskieren andernfalls eine Vielzahl von Schadensersatzklagen, wenn sich bei ihren Patienten die Risiken der Impfung verwirklichen. 

🟥Dies gilt erst recht für hochbetagte und schwer erkrankte Menschen sowie für Schwangere und stillende Mütter: Diese waren niemals Teilnehmer einer Impfstudie, die Impfrisiken sind für diese besonders schutzbedürftigen Personengruppen niemals untersucht worden. 


Die Impfung ist absolutes Hochrisikogebiet für alle impfenden Ärzte! 


Verantwortungsvolle und redliche Ärzte werden mindestens fünf Jahre abwarten, bis aussagekräftige Langzeitstudien vorliegen. 


Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht 

Autorin des Buches „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“

Mitglied der Anwälte für Aufklärung

Heidelberg, den 6. September 2021


https://covl.io/beate-bahner-buch

http://www.beatebahner.de/


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Mittwoch, 1. September 2021

Nur ein Richter darf

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Hervorragende Abhandlung des RA-Kollegen Gebauer

zu der Frage, ob Quarantäneanordnungen von Gesundheitsämtern rechtmäßig sind.


Nach seiner Ansicht ist ein solche Anordnung immer als freiheitsenziehende Maßnahme durch einen Richter anzuordnen bzw. zu bestätigen. 


Die Begründung mit entsprechenden Verweisen auf höchstrichterliche Urteil überzeugt vollends. 


Eines wird hier ganz deutlich: Die „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes haben sich aus historischen Gründen bei all dem etwas gradezu Grandioses ausgedacht, um zu verhindern, dass es jemals (wieder) zu willkürlichen massiven staatlichen Repressalien kommen kann. Dieser Umstand zeigt einmal mehr, dass das GG mit seinen Grundrechten in erster Linie als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe geschaffen wurde. 


Das macht diesen Artikel so lesenswert. Übrigens auch und vor allem für diejenigen, die Quarantäneanordnungen bisher als notwendig erachtet haben. 

@RASattelmaier 


https://www.achgut.com/artikel/nur_richter_duerfen_quarantaene_anordnen


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Droht der Zwangstest?

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Heute melden sich die Hafenanwälte

Antonia Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Marcel Templin (vormals "Maskforce"), mit Hinweisen zum Umgang mit der Testpflicht an Schulen und am Arbeitsplatz. Wie soll ich mich verhalten und was ist eigentlich die "ultima ratio" des Staates, wenn sich ein Schüler partout nicht testen lassen will. Droht wirklich der Zwangstest durch die Polizei oder das Gesundheitsamt?


https://www.youtube.com/watch?v=jEmlTTLu8jY


YouTube - Video vom 26.08.2021


🌺➿Euer Team von➿🌺

📱 @eltern_stehen_auf

🌎 elternstehenauf.de

🌺➿ElternStehenAuf e.V➿🌺


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Montag, 23. August 2021

London: Ra Dr. Reiner Füllmich

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SPECIAL 🏮  RA Dr. Reiner Fuellmich 🇩🇪

       Deutsche Simultan-Übersetzung 🗣🇩🇪 

   

Rede in London 24-7-2021

Trafalgar Square 

Worldwide Rally for Freedom 



➥ 🇬🇧🗣 Version


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⚖️ STIFTUNG-CORONA-AUSSCHUSS 🗣 ► LISTE

ALLE Anhörungen als einzelne Videos.

👉 t.me/CoronaAusschussAlleAnhoerungen 

🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹



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Freitag, 21. Mai 2021

Auch die Unschuldsvermutung ist unantastbar!

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RA Ludwig

Antwort eines Kollegen zur Impfpriorisierung von Anwälten:


Sehr geehrter Herr Kollege Lemke, 

vielen Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie darauf hinweisen, dass ich als Organ der Rechtspflege bevorzugt behandelt werden kann bei der Testung völlig neuartige gentechnisch veränderter Stoffe, die nach Aussagen von Herrn Lauterbach weder Schutz vor eigenen Infektionen bieten, noch andere vor Infektionen durch mich schützen könnten, sondern – möglicherweise – einen leichteren Krankheitsverlauf einer Krankheit bescheren, die in meiner Altersgruppe eine Letalität von weit unter einem Prozent hat.


Daher haben Sie sicher großes Verständnis dafür, dass ich über Ihr Angebot, bevorzugt als Testperson für noch nie ausprobierte gentechnische Stoffe herangezogen zu werden, erst nach Abschluss der derzeit noch laufenden Testphase vertieft nachdenken werde. Solange das Vakzin von BioNTech Pfizer und andere Vakzine nur über eine bedingte Notfallzulassung verfügen, kann sicher nicht von einer Impfpflicht ausgegangen werden. Niemand kann und darf entgegen dem Nürnberger Kodex für Experimente der Pharmaindustrie herangezogen werden, und auch Sie sollten sich überlegen, ob Sie wirklich kostenlos als Testperson dienen möchten.  


Bis Ende 2023 stehe ich daher mit vielen Kollegen als ungeimpfte und gesunde Kontrollgruppe für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung. Als "Aufwandsentschädigung" akzeptieren wir die uns im Grundgesetz garantierten Grund- und Menschenrechte. Ich halte es nämlich für menschenunwürdig und menschenverachtend, als völlig gesunder Mensch so behandelt zu werden, als wäre ich "Störer" und Gefährder und als hätte ich eine gefährliche ansteckende Krankheit. Nicht nur die Menschenwürde, sondern auch die Unschuldsvermutung sind "unantastbar.  


Wir gehen deshalb davon aus, dass Sie uns keinerlei Einschränkungen mehr auferlegen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auch der Zugang zu ALLEN staatlichen Einrichtungen bedingungslos verschaffen.


Besten Dank für Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.



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Mittwoch, 7. April 2021

Pressemitteilung

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💉 PRESS RELEASE: Doctors and Scientists Accuse Medical Regulator of Downplaying COVID-19 Vaccine Dangers


‼️PRESSEMITTEILUNG: Ärzte und Wissenschaftler beschuldigen die medizinische Aufsichtsbehörde, die Gefahren von COVID-19-Impfstoffen heruntergespielt zu haben‼️

Die Europäische Arzneimittel-Agentur führt die Bürger zu medizinischen Experimenten in die Irre, warnen Experten


Die Gruppe "Doctors for Covid Ethics", zu der Professoren für Immunologie und Mikrobiologie gehören, beschrieb die Antworten der EMA auf ihre Bedenken als „unwissenschaftlich“, „vage“ und ohne Glaubwürdigkeit. 

Die Irreführung der Bevölkerung im Zusammenhang mit den genbasierten COVID-19-Impfstoffen stelle einen klaren und ungeheuren Verstoß gegen den Nürnberger Kodex dar, warnen sie.


The European Medicines Agency is misleading citizens into medical experimentation, experts warn


"Doctors and scientists from 25 countries have today issued a rebuttal letter to the European Medicines Agency (EMA), following the regulator’s dismissal of their earlier warnings regarding COVID-19 vaccine dangers from clotting and bleeding."


➥ Link to the full press release



RA Dr. Reiner Fuellmich: @ReinerFuellmich

Mehr Infos unter: fuellmich.com/newsletter


@Anwaelte_fuer_Aufklaerung

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen: Spendenkonto

https.//paypal.me/pools/c/8wmEV8wvvg

IBAN DE22830654080004273567



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Den Lockdown beenden!

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💥Den Lockdown 

beenden. Sofort!💥


https://m.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/bild-macht-den-check-die-groessten-lockdown-maerchen-75979496.bildMobile.html


All dass, was wir Querdenker seit Monaten gebetsmühlenartig erklären und mit Studien und wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen, sickert so langsam auch bei den Leitmedien ein.


Hier leider hinter einer Paywall. Allerdings werden die Aussagen deutlicher.

Keine der Horror- und Panikmeldungen hat sich bewahrheitet.

Falsche Prognosen werden aufgestellt, Panik verbreitet, Menschen in Angst und Schrecken versetzt.

Kein Politiker, kein Journalist sagt hinterher:

Ich habe mich geirrt.

Keiner zieht die Konsequenzen.


Und ich möchte noch einmal betonen. Es geht hier nicht um einfache Irrtümer oder gar Bagatellen.

Alle, die sich an dieser Panik beteiligt haben und alle, die mit ihren Maßnahmen die Würde vieler Menschen verletzt haben, Menschen Leid zugefügt haben und für den Tod tausender Menschen verantwortlich sind, sollen dafür geradestehen.


Ich führe gerade viele Gerichtsverfahren. Kaum ein Richter oder eine Richterin interessiert sich für die Wahrheit.

Gerade in Gerichtsprozessen gibt es formalisierte Möglichkeiten Tatsachen zu ermitteln. 

Wir können Sachverständige befragen, Gutachten einholen, Zeugen befragen, Statistiken auswerten, in Urkunden einsehen und vieles mehr.

Was machen die Richterinnen und Richter?

Sie sagen: Wir wissen doch, wie schlimm die "Pandemie" ist. Warum sollten wir dazu Tatsachen ermitteln?

Warum machen das die Gerichte? Haben die Richter plötzlich ihr Handwerk verlernt?

Nein, Richter und Richterinnen können am besten einschätzen, dass sie verantwortlich sind. Sie wissen, dass sie mitgeholfen haben, unerträgliches Leid über die Menschen zu bringen.

Jeder Richter, jede Richterin, der/die die Panikaussagen der Behörden ungeprüft übernommen hat - und das sind 90 Prozent - hat sich mitschuldig gemacht.


Anstatt jetzt die Notbremse zu ziehen und auf Evidenz und Nachweise zu pochen, verstricken sich die Gerichte immer weiter, in der Hoffnung, die eigenen Taten zu verdunkeln.


Liebe Richterinnen und Richter. Es ist an der Zeit euren Job wieder zu machen. Nehmt die Prozesdordnungen zur Hand, habt Art. 19 Abs 4 GG (Effektiver Rechtsschutz) und Art. 6 EMRK ((Waffengleicheit) im Kopf und macht endlich euren Job.


Lasst Euch die Evidenz der behaupteten Gefahren und der behaupteten Maßnahmen darlegen und plausibel machen.

Gelingt dass den Regierungen und den Behörden nicht, dann gibt es nur eine menschenrechtsrichtige Entscheidung:


Beenden Sie den Lockdown. Jetzt!


Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig


"Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen!"

Martin Luther King






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Samstag, 27. März 2021

Dr. Reiner Füllmich

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😔 “Der Weg der Regierung

 ist menschenverachtend”


🎙 aktuelles Interview 🎙

mit Dr. Reiner Füllmich


Themen:

👉 Warum treten die Gerichte auf die Bremse?

👉 Hat die Justiz vor Beweisaufnahmen Angst?

👉 unzureichende Impfaufklärung?

👉 Wirksamkeit der "Impfstoffe" umstritten?

👉 starke Nebenwirkungen der "Impfungen"?

👉 wird nun Kochsalzlösung verimpft?

👉 Destabilisierung als Regierungsplan?

👉 weitere Klagen gegen PCR-Kit-Hersteller?

👉 Wie gefährlich lebt Dr. Füllmich nach dem Tod von mehreren Anti-Corona Präsidenten?



Quelle: https://vimeo.com/528720365

(Anm.: andere Videos des Kanals sind auch durchaus sehenswert)


📣  Teilen ausdrücklich erwünscht


🔴 Zeitzeuge Abonnieren:

@DerZeitZeuge

@DerZeitZeuge



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Freitag, 26. März 2021

Erfolg gegen Verwaltung

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Die Dürener Stadtverwaltung wird offenbar aus Schaden nicht klug 


Bereits zum dritten (!) Mal innerhalb kurzer Zeit konnte ein Kollege von uns AfAs die Dürener Allgemeinverfügung erfolgreich gerichtlich gekippt ! 


„Mit - den Beteiligten heute zugestelltem - Beschluss vom 22. März 2021 hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen erneut einem Eilantrag stattgegeben, mit dem ein Dürener Bürger die Anordnungen einer generellen Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt und eines Verweilverbots in den innerstädtischen Parks und Grünanlagen angegriffen hat.“


Nun ja - kostet die Stadt jedesmal Geld. 


Wer entscheidet sowas eigentlich da in Düren ??? 


@RASattelmaier


https://www.vg-aachen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/06_210323/index.php



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Freitag, 29. Januar 2021

Europarat - Kein Impfzwang!

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⚡⚡Europarat setzt Grenzen bei Impfzwang⚡⚡


https://pace.coe.int/en/files/29004/html



Mein Kollege RA Holger Fischer hat dazu folgende Information gegeben:


Der Europarat (Achtung: Das ist nicht die EU) hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 unter anderem beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen, unter Druck geimpft werden darf. Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung darauf hinzuweisen, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf. Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder weil sich jemand einfach nicht impfen lassen will. Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordert. Die Entschließung insgesamt ist nicht contra Impfung - das muss klar sein,

Aber sie setzt Standards und Verpflichtungen fest. Mit der Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa völkerechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU, anzuwenden sind. Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte dürften damit ausgeschlossen sein. In jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jedem Heimleiter, jedem Arbeitgeber, jeder Behörde, jedem Reiseanbieter etc. kann man sich nun darauf berufen.


Mein Telegram-Kanal:  

 

https://t.me/RA_Ludwig  

 

Querdenken ist eine demokratische Bewegung, die für Liebe, Frieden, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit steht.

Wer diese Begriffe nur als Lippenbekenntnisse oder Kampfparolen sieht, ist kein Teil unserer Bewegung. 

 

Wer meine Arbeit unterstützen möchte:  

 

DE59 8605 5592 1631 4730 90  

 

Vielen Dank!


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Dienstag, 20. Oktober 2020

Schadenersatzklage - Dr. Reiner Füllmich

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Corona-Schadensersatzklage 

Dr. Reiner Füllmich


Video auf Youtube der Corona-Zensur zum Opfer gefallen





https://youtu.be/KkjTYEJrw1k

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Ärzte für Aufklärung: keine Quarantäne ohne Richter

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Mal wieder ein Verstoß gegen Artikel 5




https://youtu.be/UcNaDiLN-xs

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Donnerstag, 17. September 2020

Soll tatsächlich Kliniken geben, die so geisteskranke Anordnungen haben

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Da hilft auch die Öffentlichmachung dieser Kliniken auf einer schwarzen Liste und darausfolgend, das Meiden dieser!
Eine Anordnung, die auf keiner gesetzlichen Grundlage steht!
Aber die zum Schaden von Mutter und Kind führt! 

Demzufolge hat solch Anordnung eine strafrechtliche Relevanz, nämlich die der Körperverletzung im besonders schweren Fall. Zwei Leben werden hier in Gefahr gebracht! 
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https://klagepaten.eu/informationen-zu-mund-nasen-bedeckung-bei-der-entbindung/
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