Posts mit dem Label Internetsicherheit werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Internetsicherheit werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 14. Januar 2014

Strafrechtliche Aspekte

....
Frage: Macht sich jemand strafbar, der unbefugt auf ein drahtloses Netzwerk zugreift um dieses als Internetzugang zu benutzen?

Antwort: Ein solches Verhalten kann unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein.

Frage: Welche Straftatbestände sind überhaupt denkbar?


Antwort: Als mögliche Straftatbestände kommen das Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB, der Computerbetrug gem. § 263a StGB sowie das Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB aber auch das Abhören von Nachrichten gem. §§ 89, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG in Betracht.

Frage: Wie ist die Strafbarkeit zu beurteilen, wenn ein gesichertes Netzwerk von außen geknackt wird?

Antwort: In diesem Fall kommt eine Strafbarkeit nach § 202a StGB*** in Betracht. Danach macht sich strafbar, wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft. Unter Daten sind dabei alle Informationen zu verstehen, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind, sich also in EDV-spezifischer Form darstellen lassen. Dazu zählt zum einen das bei WEP verwendete Passwort, zum anderen aber auch die im Rahmen des Verbindungsaufbaus vom Router zugeteilte IP-Adresse. Für das Tatbestandsmerkmal „Verschaffen” reicht schon aus, wenn der Täter Kenntnis von den gesicherten Daten erlangt. Auf die tatsächliche Nutzung des WLAN-Netzwerks, beispielsweise als Internetzugang kommt es dabei nicht an. Das heißt, der Tatbestand** des § 202a StGB ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter vorsätzlich ein verschlüsseltes WLAN-Netzwerk knackt und hierdurch von den geschützten Daten Kenntnis nimmt. 

**

29.10.13 .... 17:28:58 .... WLAN-Anmeldung ist gescheitert (2,4 GHz):
Die MAC-Adresse des WLAN-Geräts ist gesperrt. Name: -,

Ergo: hier war bereits in der Vergangenheit der Tatbestand erfüllt. Daraufhin erfolgte die Sperrung. An den Konsequenzen wird gearbeitet. 




*** 

§ 202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


It - Kanzlei in München
...

Dienstag, 17. Dezember 2013

CCC unterstützt weltweite Kampagne gegen Massenüberwachung

.....
2013-11-26 14:00:00, fukami


Allerspätestens seit Mitte des Jahres ist allgemein bekannt, daß die Überwachung durch Regierungen keinerlei Grenzen mehr kennt. Die Kommunikation unbedarfter Bürger über Telefon, Internet, E-Mail und andere Systeme wird massenhaft – sowohl in In- als auch im Ausland – beobachtet, mitgeschnitten und nach Stichworten durchsucht. Dies geschieht im Geheimen, ohne öffentliche Kontrolle und unter Verletzung der Menschenrechte. 

Außerdem wurde bekannt, daß westliche Geheimdienste vollkommen ungehemmt Hintertüren in Telekommunikationssysteme einbauen oder einbauen lassen und somit bewußt für ein hohes Maß an Unsicherheit und einen Vertrauensverlust bei der Verwendung solcher Systeme sorgen. Dies stellt einen immensen Eingriff in die freie, ungehinderte Kommunikation zwischen Menschen und das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Die gesellschaftlichen, politischen, aber auch ökonomischen Folgen dieses Vorgehens sind bis dato kaum abzuschätzen.
Wir sind nicht bereit, das länger einfach hinzunehmen.

Deswegen rufen 300 Bürgerrechtsorganisationen aus über 100 Ländern gemeinsam mit dem Chaos Computer Club zur Unterstützung einer weltweiten Kampagne auf, die ein globales Recht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie die Einhaltung der Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte auf die Kommunikationsüberwachung, die sogenannten "13 Principles", fordert.


Diese Grundsätze stellen klar:
  • Die Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Überwachung, einschließlich der Sammlung und Auswertung privater Daten, darf nur in Ausnahmefällen vorkommen.

  • Das Recht auf Schutz der Privatsphäre ist über Staatsgrenzen hinaus anwendbar.

  • Es ist an der Zeit, verhältnismäßige und an rechtsstaatliche Prinzipien gebundene Gesetze zur Überwachung von Straftätern zu erlassen. Gerichtliche Verfahren zur Verfolgung von Straftaten müssen ebenfalls an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden und verhältnismäßig sein. Massenhafte Überwachung ist weder verhältnismäßig noch rechtsstaatlich. Sie untergräbt nicht nur persönliche Freiheitsrechte im Besonderen, sondern auch Menschenrechte im Allgemeinen.

  • Bei der Erfassung persönlicher Daten ist es nicht gestattet, zwischen Inhalten, Verbindungsdaten, Metadaten und so weiter zu unterscheiden. In jedem Fall handelt es sich um sowohl personenbezogene als auch persönliche Daten, die nicht ohne Weiteres erfaßt, gespeichert und/oder ausgewertet weden dürfen. Jede Form der Überwachung, ganz gleich, um welche Datenstruktur es sich handelt, ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Überwachten und muß sowohl rechtsstaatlich begründet als auch gerichtlich anfechtbar sein.

  • Gesetze, die Sicherheitslücken in der Technik verankern, um Überwachung zu ermöglichen, sind ihrem Wesen nach unverhältnismäßig und untergraben die Privatsphäre und Sicherheit unbeteiligter Dritter. Deshalb sind sie unzulässig.

  • Geheime Überwachungsgesetze sind nicht akzeptabel. Geheimgesetze sind eine Verletzung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit.

  • Whistleblower sind zu schützen. Wie jede andere Quelle unterliegen sie dem Quellenschutz. Dieser Schutz ist eine Grundvoraussetzung der Presse- und Informationsfreiheit und damit Grundlage demokratischer Meinungsbildung.

Die unkontrollierte, anlaßlose, massenhafte Überwachung von Menschen ist rechtswidrig und muß in der ganzen Welt unterbunden werden. Die Privatsphäre ist ein Menschenrecht und muß ebenso rigoros wie andere Menschenrechte geschützt werden. Unterstützen Sie diese "Internationalen Grundsätze" mit einer Unterschrift und ermuntern Sie die Menschen in Ihrem Umfeld, dies ebenfalls zu tun!



ChaosComputerClub

....

Datenschutz im Internet

......

„Wird auch Ihr PC längst von NSA, Bank-Trojanern und Hackern ausspioniert, ohne dass Sie es merken?“


NEU: Brisantes Enthüllungs-Video von Michael-Alexander Beisecker, dem führenden Sicherheits-Experten für PC, Internet und sensible Daten in Deutschland:


In diesem Video erfahren Sie, wie Sie sich gezielt vor Datenspionage, akuten Sicherheitslücken und neuen Schadprogrammen schützen:


Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
....