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Dienstag, 23. Februar 2016

Religionsfreiheit in einem Möchtegern-EU Land

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Keine Schließung der Kirche "Fransız Kilisesi" in Bursa

 

Die letzte verbliebene Kirche der türkischen Stadt Bursa (Kulturhaus Französische Kirche) wird von vier christlichen Gemeinden für Gottesdienste genutzt: Der deutschen katholischen Gemeinde, der lateinischen katholischen Gemeinde, der orthodoxen und der evangelischen Gemeinde.

Jetzt gibt es schlechte Nachrichten für die gut 100 aktiven Gläubigen: DTJ-Online, die Internet-Ausgabe des Deutsch Türkischen Journals, berichtete am 19. Februar 2016, dass die Gemeinden überraschende Post vom städtischen Amt für Stiftungswesen erhalten haben. Sie wurden trotz laufender Verhandlungen über die weitere Nutzung aufgefordert, das Gebäude kurzfristig zu räumen und die Schlüssel bis Freitag, 26. Februar 2016, dem Amt zu übergeben.
Einige Hintergründe:
  • Die Kirche „Fransız Kilisesi“ wurde zwischen 2002 und 2004 von den christlichen Gemeinden restauriert.
  • Nach Angaben des evangelischen Pastors Ismail Kulaçoğlu wurde das Haus gemäß einem Protokoll mit dem Amt für Stiftungswesen als Kirche genutzt. Die Laufzeit des Protokolls endete mit dem Jahresende 2015.
  • Die christlichen Gemeinden wollten das Haus weiterhin als Kirche nutzen und haben sich mit diesem Anliegen an das Amt gewandt. Ihnen wurde daraufhin der Vorschlag unterbreitet, ein Unternehmen zu gründen, danach würde ihnen das Gebäude übertragen werden.
  • Die christlichen Gemeinden taten dies, doch die Stadtverwaltung von Bursa fordert sie nun dennoch auf, die Kirche bis zum 26. Februar 2016 zu räumen.
  • Die derzeit gut 100 Gläubigen der vier christlichen Gemeinden hoffen darauf, ihre Kirche weiter nutzen zu dürfen.


Mit dieser Petition wenden wir uns an die Stadtverwaltung von Bursa und an die türkischen Botschafter in Berlin, Wien und Bern. Wir bitten die Behörden darum, gemeinsam mit den christlichen Gemeinden in Bursa eine Lösung zu finden, die die Weiternutzung der Kirche für die Gemeinden ermöglichen wird. Ihre Unterzeichnung löst eine E-Mail an die Botschafter und an die Stadt Bursa, die in Ihrem Namen anbeistehendes Petitionsschreiben erhalten, aus.




Weitere Informationen:

 




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Mittwoch, 12. März 2014

Untergräbt der evangelikale Glaube die Religionsfreiheit?

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Ein Kopfstand in Sachsen

Warum der Satz über die Evangelikalen „Ein christlich-fundamentalistischer Glaube unterscheidet nicht zwischen religiöser Gewissheit und staatsbürgerlichen Freiheiten“ völliger Unsinn ist.

Die Autorin des Textes ‚Evangelikale in Sachsen‘ (Jennifer Stange. Evangelikale in Sachsen. Dresden: Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, 2014) macht viel Aufhebens darum, dass Evangelikale keinen rein privaten Glauben befürworten, sondern ihr Glaube an die Öffentlichkeit will und dass sie die Welt verändern und die Politik beeinflussen wollen (S. 7). Ja mei, leben wir in einer Demokratie oder nicht? Und die Heinrich-Böll-Stiftung beschränkt dichterisches Schaffen rein aufs Private und will nicht die Politik beeinflussen? Und muss man neuerdings für das, was jede Weltanschauung in unserem Land in den demokratischen Diskurs einbringt, vorher irgendwo um Erlaubnis bitten, ob man für das Konzert der Meinungen überhaupt zugelassen ist? Vielleicht bei der Heinrich-Böll-Stiftung?

Die Untersuchung der Autorin greift wahllos Statements von Privatpersonen und Webseiten auf. Sie studiert nicht die offiziellen Quellen und Statements (z. B. das Grundsatzpapier der Deutschen Evangelischen Allianz ‚Suchet der Stadt Bestes‘), sondern erhebt die zitierten Beispiele zum Standard. Dabei werden auch schnell ungenannte Kirchengemeinden und die „konfessionell gebundenen“ Christen (S. 27) und andere mit hineingerührt. Angesichts der enormen Spannbreite, die die evangelikale Bewegung umfasst, lässt sich da schnell etwas finden. Es wird aber nicht belegt, dass die jeweiligen Aussagen und Positionen Aussagen der Evangelikalen an sich oder der offiziellen Standesvertretungen der Evangelikalen wären. Das wäre so, als würde man die SPD im Lichte der Äußerungen jedes SPD-Mitglieds darstellen, von dem sich Äußerungen finden lassen.

Aber ich will mich hier eigentlich nur auf einen Absatz in meinem Kommentar beschränken, der grundfalsch ist und die Sicht der Evangelikalen mutwillig in ihr Gegenteil verkehrt:
„Dieser Anspruch deutet ein grundlegendes Problem an, das zur zentralen These dieses Beitrags führt: Ein christlich-fundamentalistischer Glaube unterscheidet nicht zwischen religiöser Gewissheit und staatsbürgerlichen Freiheiten. Bibeltreue Christen vertreten und verbreiten eine kompromisslose Glaubensauffassung, die sich zum Teil massiv von einem aufgeklärten Glauben, wie zum Beispiel dem liberalen Protestantismus, unterscheidet. Denn wer die Unfehlbarkeit der Bibel propagiert, steht einerseits im latenten Konflikt mit anderen Religionen, anderseits untergräbt ein Glaube, der aufgrund religiöser Absolutheitsansprüche gesellschaftliche Geltungsmacht beansprucht, die Religionsfreiheit als Freiheit von der Religion.“ (S. 7, Hervorhebung hinzugefügt)
Nun brauchte man sich hier als Evangelikaler nicht angesprochen fühlen, ist doch nur von ‚fundamentalistisch‘ die Rede. Aber die Autorin mixt die Begriffe ‚evangelikal‘ und ‚fundamentalistisch‘ fortlaufend und zielt mit diesem Absatz offensichtlich auf die, die Gegenstand ihrer Untersuchung sind, die Evangelikalen.

Mehreres steht hier Kopf.
  1. Die Evangelikalen waren mit die ersten, die für Religionsfreiheit und dabei für eine Trennung von Kirche und Staat eintraten und sind heute noch weltweit im Einsatz für Religionsfreiheit führend (so etwa Allen D. Hertzke. Freeing God’s Children: The Unlikely Alliance for Global Human Rights. Oxford: Rowman & Littlefield, 2004). Bei der Gründung der Weltweiten Evangelischen Allianz 1846, als auch in Sachsen die Kirchen noch den seligen Schlaf der Staatskirchen schliefen, gehörte die Religionsfreiheit zum Gründungsprogramm und wurde in großen Kampagnen europaweit und oft erfolgreich eingeklagt, etwa zugunsten von einigen Schwedinnen, die zum Katholizismus konvertierten. Die Allianz brachte das Anliegen aggressiv beim türkischen Sultan Abdülmecid I., beim deutschen und beim österreichischen Kaiser, bei Reichskanzler Bismarck und einvernehmlich beim amerikanischen Präsidenten vor. Dies hat Gerhard Lindemann in seiner monumentalen Habilitationsschrift „Die Geschichte der Evangelischen Allianz im Zeitalter des Liberalismus [1846–1879]“ (Münster: Lit Verlag, 2011) nachgewiesen. Dasselbe gilt auch für die Evangelische Allianz in Deutschland (z. B. Karl Heinz Voigt, Thomas Schirrmacher. Menschenrechte für Minderheiten in Deutschland und Europa: Vom Einsatz für die Religionsfreiheit durch die Evangelische Allianz im 19. Jahrhundert. VKW: Bonn, 2003). 1861 stellte ein französischer Pastor für die Allianz die These auf, dass Religionsfreiheit die staatliche Ordnung stabilisiere und Frieden garantiere, eine damals bei den großen Kirchen höchst umstrittene Sicht, die heute die soziologische Forschung wiederholt bestätigt hat. Lindemann schreibt: „Mit ihrem Engagement für die Religionsfreiheit leistete die Allianz, deren angloamerikanischer Flügel sich nicht mit bloßer Toleranz zufriedengab, sondern das öffentliche Bekennen des Glaubens als ein Grundrecht ansah, auch der Durchsetzung der bürgerlichen Freiheiten in den betreffenden Ländern einen bemerkenswerten Dienst und trug zur Entstehung einer europäischen Zivilgesellschaft nicht unwesentlich bei.“ (S. 943).
 
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Fakt ist: Die Weltweite Evangelische Allianz setzt sich im globalen Maßstab ebenso wie die nationalen Allianzen auch für die Religionsfreiheit der Muslime ein. Man schaue etwa einmal auf der Webseite von deren Internationalem Institut für Religionsfreiheit unter dem Reiter „Religionen“ die Meldungen zu Muslimen als Opfer an. Das ist auch der Grund, warum die Schweizerische Evangelische Allianz seinerzeit gegen die Schweizer Minarettinitiative Stellung bezogen hat!




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