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Mittwoch, 11. Mai 2022

Corona-Spritzen und Arbeitsgericht

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Urteil des 

Arbeitsgerichts Dresden 

im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen! 


👉 der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht freistellen, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen. 

Hier eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen! 


"Eine einseitige Suspendierung von der Arbeit ist wegen des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis rechtlich nicht zulässig" (BAG, Urteil vom 21.09.1993 – 9 AZR 335/91)

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Entgegen der Annahme des ArbG Gießen haben ungeimpfte Arbeitnehmer des Gesundheitswesens einen Beschäftigungsanspruch gegen den freistellenden Arbeitgeber, solange ein Tätigkeitsverbot vom Gesundheitsamt nicht ausgesprochen wurde.

https://netzwerkkrista.de/2022/05/10/freistellung-ungeimpfter-mitarbeiter-im-gesundheitswesen-risiken-und-nebenwirkungen/

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Donnerstag, 13. Januar 2022

Widerstand gegen Impfpflicht!

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Ihr Lieben,

Achtung! Bitte lesen, teilen und mitmachen!


Eine Bekannte von mir ist mit einer Person befreundet, die in einem Arbeitsamt in der Pfalz arbeitet und folgende Info „mitgeteilt“ hat:

Die Bundesregierung hat die Arbeitsämter angewiesen die Anzahl derer zu melden, die ab dem 15.März arbeitssuchend sind. Daran soll geschaut werden, ob die Impfpflicht durchsetzbar ist, oder ob es zu kritischen Mitarbeiterengpässen kommen wird. Je nach Ausmaß der arbeitssuchend gemeldeten wird die Impfpflicht ausgesetzt oder nicht.


In Speyer hat sich beispielsweise ein ganzes Pflegeheim  (Geimpfte+Ungeimpfte) arbeitssuchend gemeldet. Und in Italien konnte wohl teilweise auf ähnliche Weise eine Impfpflicht nicht durchgesetzt werden, weil dadurch etliche Systembereiche quasi lahmgelegt wären.


Es lohnt sich also in vielerlei Hinsicht, sich direkt arbeitssuchend zu melden!

Der Arbeitssuchenden-Status ist aus Datenschutzgründen dem Arbeitgeber nicht bekannt und man kann diesen wieder zurückziehen, wenn der Fall nicht eintrifft.


Teilt gerne diese Info weiter und macht mit! Denn verlieren kann man dabei ja nichts. Nur gewinnen!

https://t.me/Valkuera_Fabijenna


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Dienstag, 23. November 2021

Arbeitsgericht: eine Fiktion

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Wichtig!



Ansage.org


Kommentar zum Beitrag:


Es gibt bisher keinen Corona-Impfstoff mit Regelzulassung. Bei allen Impfstoffen lehnen die Hersteller jede Haftung ab, da es sich um experimentelle Impfstoffe handelt. Wer sich impfen lassen möchte, muss einen Haftungsausschluss für Nebenwirkungen unterschreiben. Dies stellt einen Menschenversuch dar.
Das im Auftrag der Bundesregierung arbeitende Paul-Ehrlich-Institut meldet im jüngsten Sicherheitsbericht eine große Zahl von Impfnebenwirkungen, darunter auch viele schwere Fälle wie Herzmuskelentzündung und über 1800 Todesfälle.
Über langfristige Nebenwirkungen gibt es keine Erkenntnisse, da Impfstoffe in der Regel rund 10 Jahre lang getestet werden, bevor sie zugelassen werden.
Regelungen wie 2G/3G stellen nichts anderes als Nötigung oder Zwang zur Teilnahme an einem Menschenversuch dar.
Dies ist nicht nur nach deutschem Recht verboten, es ist gemäß dem völkerrechtlich verbindlichen Nürnberger Kodex ein Medizinverbrechen. Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex
Im Nürnberger Kodex heißt es unter anderem:
„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen;…“
Unfreiwillige Impfstoffversuche wurden zum letzten Mal bei Fleckfieber-Impfstoffen im nationalsozialistischen Deutschland durchgeführt.

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Dienstag, 1. März 2016

Glaube nur der Statistik, die du selbst gefälscht hast

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Linkspartei kritisiert manipulierte Arbeitslosenzahlen



BERLIN. Die Linkspartei hat der Bundesregierung vorgeworfen, die Arbeitslosenzahlen mit statistischen Tricks schönzurechnen. „Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt“, schrieb die Partei auf Facebook.

„Viele der Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat“, monierte die Partei.

Die offizielle Arbeitslosenzahl im Februar lag bei rund 2,9 Millionen. In Wirklichkeit seien jedoch etwa 3,7 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos, rechnete die Linkspartei aus. Hinzu kämen weitere 313.000 nicht erwerbstätige Personen die zwar keine beruflichen Tätigkeit nachgingen, sich jedoch nicht arbeitslos gemeldet hätte. Die Linkspartei forderte deswegen eine Anpassung der Statistiken.




Junge Freiheit
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Sonntag, 28. Dezember 2014

Mindestlöhne in Europa

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In ganz Europa gibt es Mindestlöhne... Ganz Europa? Nicht ganz. Aber Deutschland soll endlich auch bald den Mindestlohn bekommen. Achten wir darauf, dass er wirksam umgesetzt wird!

Download Infografik (PDF-Dokument, 275.2 KB)
 
Aber auch im neuen Europa ist er längst verbreitet. Begeben wir uns also auf eine Reise rund um Deutschland. Beginnen wir mit unseren Nachbarn im Westen.


In den Niederlanden bezeugt die urkundliche Erwähnung aus dem Jahre 1894 erste Bestrebungen zu einem gesetzlichen Mindestlohn. 1968 wurde schließlich ein gesetzlicher Mindestlohn landesweit eingeführt. Seither nimmt das Arbeitsministerium an der allgemeinen Preis- und (Tarif-)Lohnentwicklung Maß, um die Lohnuntergrenze anzupassen. Neben diesem Index beeinflussen aber auch politische Erwägungen die Entwicklung des realen Mindestlohnniveaus. Derzeit liegt der Mindestlohn in den Niederlanden bei 9,11 Euro pro Stunde.

Befürchtungen, wonach ein Mindestlohn negative Beschäftigungseffekte haben würde, haben sich im Königreich nicht bestätigt. Vielmehr besteht in den Niederlanden Konsens darüber, dass eine Vollzeitbeschäftigung eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen muss.


In Belgien einigten sich 1975 die Dachverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem branchenübergreifenden Tarifvertrag auf die Einführung eines nationalen Mindestlohns. Der Erlass des Königs erklärte dies für rechtsverbindlich. Mit automatischem Inflationsausgleich und tarifvertraglicher Aushandlung werden Erhöhungen realisiert. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn im Königreich bei 9,10 Euro pro Stunde. Er wird von keiner relevanten sozialen Kraft in Frage gestellt.


Die traditionell offene luxemburgische Volkswirtschaft bedurfte wegen des internationalisierten Arbeitsmarktes eines nationalen Lohnstandards. 1944 führte das Großherzogtum als erstes europäisches Land einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Dieser ist an die Preisentwicklung gekoppelt und orientiert sich an der durchschnittlichen Entwicklung der Reallöhne. Mit 11,10 Euro ist er der europäische Spitzenwert. Für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt er nochmals 20 Prozent darüber.


Frankreich hat seit 1950 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Seit 1970 sorgt der SMIC, der wachstumsorientierte berufsgruppenübergreifende Mindestlohn dafür, dass für die untersten Einkommensgruppen ein angemessenes Niveau der Kaufkraft gesichert bleibt. Eine jährliche Anpassung orientiert sich an der Preis- und Reallohnentwicklung und lässt auch der Regierung einen Ermessenspielraum. Seit Januar 2014 liegt der SMIC bei 9,53 Euro in der Stunde, was einem monatlichen Salär von ungefähr 1365 Euro bei einer 35-Stunden-Woche entspricht.

Die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung ist in Frankreich noch umstritten. Fest steht, dass Lohnungleichheiten in hohem Maß abgebaut werden konnten. Die Binnennachfrage entwickelte sich positiv und konnte Impulse für Wachstum und Beschäftigung setzen.


In Großbritannien gibt es seit 1999 einen einheitlichen nationalen Mindestlohn. Die Low Pay Commission, bestehend aus Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wissenschaftlern, empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung dieser Lohnuntergrenze nach wirtschaftlichen und sozialen Faktoren. Derzeit liegt der britische Mindestlohn  bei 7,43 Euro pro Stunde. Lag die Höhe des Mindestlohns im Sommer 2007 noch bei umgerechnet 8,20 Euro, so führt die derzeitige Stärke des Euros gegenüber dem britischen Pfund nun zu diesem niedrigeren Wert.

Die Beschäftigung in Großbritannien hat zugenommen, insbesondere auch in denjenigen Branchen, in denen Mindestlöhne gezahlt werden. Dies führte zu einer breiten Unterstützung des Mindestlohns in Politik und Bevölkerung.


Eine ähnliche Entwicklung nahm die Einführung des Mindestlohns in Irland. Dort war trotz eines unvergleichlichen Wirtschaftsaufschwungs in den 80er Jahren Armut trotz Arbeit weit verbreitet. Seit dem Jahr 2000 sorgt der gesetzliche Mindestlohn dafür, dass es auf der grünen Insel mittlerweile keinen Lohn mehr unter 8,65 Euro in der Stunde gibt. Auch hier gab es keinen Beschäftigungsrückgang. Insgesamt erfreut sich der Mindestlohn in Irland einer breiten gesellschaftlichen Anerkennung.


Spanien hat seit 1968 einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist im westeuropäischen Vergleich mit derzeit 3,91 Euro bewusst auf einem niedrigen Niveau festgelegt worden. Er dient vorrangig als Referenzwert für sozialen Leistungen. Die meisten Löhne liegen - auch im Niedriglohnbereich - deutlich darüber.


Wenden wir uns nach Osten, zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten. In Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und auch in den neuesten Mitgliedsländern Bulgarien und Rumänien gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Überall gab es nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Planwirtschaft einen eigenständigen Transformationsprozess. Gemeinsam ist ihnen eine noch bestehende institutionelle Lücke in der Regelung der Arbeitsbeziehungen.


So ist außer in Slowenien die Deckungsrate der Tarifverträge sehr gering. Die Slowakei erreicht mit 50 Prozent Tarifbindung der Beschäftigten noch den höchsten Anteil. Um die Folgen des wirtschaftlichen und sozialen Umbaus abzufedern, gibt es in allen Ländern den Mindestlohn.

Mit einer Bandbreite von 1,04 Euro pro Stunde in Bulgarien bis zu 4,56 Euro in Slowenien haben die neuen EU-Staaten im europäischen Vergleich sehr geringe Mindestlöhne. Das Verhältnis zwischen dem niedrigsten (Bulgarien) und dem höchsten (Luxemburg) EU-Mindestlohn beträgt somit 1 : 14. Gemessen an der Kaufkraft und den Lebenshaltungskosten in den entsprechenden Ländern reduziert sich diese Spanne jedoch erheblich.

Und die verbliebenen Länder? Wirklich alle ohne Mindestlohn? Keineswegs, in fast allen europäischen Ländern gibt es Instrumente, die die Mindesthöhe von Löhnen zu sichern.



In Staaten wie Dänemark, Schweden und Finnland wird die Höhe der Mindestlöhne ausschließlich über Verträge zwischen den Tarifparteien geregelt. Dies gelingt, weil eine hohe Tarifbindung garantiert ist. So sind in Skandinavien mehr als 90 Prozent aller Beschäftigten durch Tarifverträge abgedeckt. Angesichts der zunehmenden Liberalisierung des europäischen Dienstleistungssektors und der damit einhergehenden zunehmenden Arbeitsmigration werden aber auch in diesen Ländern gesetzliche Mindestlohnmodelle diskutiert. Auch Österreich konnte traditionell auf gesetzliche Lohnuntergrenzen verzichten, da es über eine sehr hohe Tarifbindung verfügt. Im Juli 2007 einigten sich die Verhandlungspartner jedoch auf die Einführung einer festen Lohnuntergrenze.



Auch in Deutschland wird die Debatte über Mindestlöhne mittlerweile intensiv geführt. Die Erfahrungen in Europa - und in den USA - lassen auch in Deutschland rundum positive Folgen erwarten.

Am Ende unserer Reise sind wir also guter Dinge. Vielleicht heißt es bald: Ganz Europa hat Mindestlöhne. Ganz Europa!


Weitere Informationen zu Mindestlöhnen in anderen Ländern finden Sie in der WSI-Mindestlohn-Datenbank (PDF-Dokument) der Hans-Böckler-Stiftung.





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Samstag, 22. Februar 2014

Geld und Macht und Das Recht

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Daimler verklagt SWR wegen Bericht „Hungerlohn am Fließband"d" 

20.02.2014

Im Mai vergangenen Jahres wurde die TV-Reportage „Hungerlohn am Fließband" zum ersten Mal ausgestrahlt. Ein getarnter Reporter des Südwestrundfunk (SWR) hatte damals bei Daimler als Leiharbeiter anheuert, um Informationen über das Lohn-Dumping des Konzerns zu sammeln. Die Leiharbeiter führen dem Bericht zufolge teilweise die gleichen Tätigkeiten aus wie die Stammbelegschaft, erhalten aber nur einen Bruchteil des Gehalts, so dass vielen nichts anderes übrig bleibt, als mit Hartz IV aufzustocken. Der SWR wirft Daimler in der Reportage deshalb vor, viele Arbeitsplätze mit Steuergeldern statt mit Lohn zu finanzieren. Der Konzern wies alle Vorwürfe zurück und zog vor das Stuttgarter Landgericht, um die weitere Ausstrahlung des Berichts zu verhindern. 


Finanziert Daimler viele Arbeitsplätze mit Steuergeldern statt Löhnen? 
 
„Der Film suggeriert unrechtmäßiges Handeln auf unserer Seite und dies war nicht der Fall", erklärte eine Daimler-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ und bestätigte einen Bericht der „Stuttgarter Zeitung", nach dem der Autohersteller beim Landgericht Stuttgart Unterlassungsklage erhoben hat. Der Konzern will damit die weitere Ausstrahlung der Reportage verhindern.

Dem SWR zufolge beschäftigt das Unternehmen an den Fließbändern Menschen über Werkverträge mit sehr schlechten Konditionen. Demnach müssen viele Leiharbeiter ihre Gehälter mit Hartz IV aufstocken, obwohl sie teilweise die gleichen Tätigkeiten ausüben wie die Stammbelegschaft. Ein getarnter Reporter des Senders hatte sich von dem Autohersteller anheuern lassen und das Lohn-Dumping des Konzern öffentlich gemacht. Daimler weist alle Vorwürfe zurück. Die Aufnahmen seien heimlich gemacht worden und zum Teil manipulativ.

Bisher wurde die Reportage dreimal im Fernsehen ausgestrahlt. Nachdem der Beitrag in der ARD gezeigt wurde, diskutierten anschließend Politiker und Experten in der Sendung „Hart aber fair“ über die besorgniserregenden Entwicklungen im Niedriglohnsektor. Andere Medien griffen das Thema ebenfalls auf. Daimler will nun per Unterlassungsklage die weitere Ausstrahlung der Reportage verhindern. Sollte sich der SWR nicht daran halten, fordert der Konzern ein Ordnungsgeld in Höhe einer Viertelmillion Euro. Der Nachrichtenagentur zufolge sollen sich die Parteien am 8. Mai zu einem ersten Verhandlungstermin vor Gericht treffen. (ag)




gegen-hartz.de
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Montag, 10. Januar 2011

... Lohn scharf an der Grenze der Sittenwidrigkeit besser als ein Sozialtransfer ?

Jani' Anmerkung:

Dieses Thema fand ich im Blog
Sehr gut ausformuliert ... trifft den Punkt ... ist (eins) mein(er) Thema(en) - und mich interessiert Eure Meinung!


Arbeitsmarkt


5. Sozial ist was Arbeit schafft ? Oder was kostet "Arbeit" der Gesellschaft
Ist jede Arbeit "sozial" ? Soll menschliche Arbeit der Gesellschaft nützlich sein oder soll der Mensch bloss beschäftigt werden, koste was es wolle ? Ohne Rücksicht auf die Gesundheit des Berufstätigen, auf Kosten der Umwelt oder ohne jeglichen vernünftigen Sinn ?

6. Ist ein Lohn scharf an der Grenze der Sittenwidrigkeit besser als ein Sozialtransfer ?
Führt der Zwang zur Akzeptanz von Hungerlöhnen tatsächlich zu einer Entlastung des Steuerzahlers oder wird ein Niedriglohnsektor gefördert, der letztendlich zu einer Abwertung aller Einkommen führt. Welche Folgen entstehen dadurch für die Sozialkassen ? Soll der Steuerzahler Arbeitseinkommen subventionieren, damit Unternehmer besseren Profit machen können ?

7. Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen ?
Ist diese These überholt ? Stammt sie nicht aus Zeiten, in denen ein Mangel herrschte ? Haben wir heute nicht eher ein Überangebot an Waren und Dienstleistungen ? Wenn ja: Ist dieses Überangebot einer mangelnden Kaufkraft geschuldet oder haben alle schon alles ?

8. Ist Erwerbsarbeit noch ein taugliches Kriterium für die Verteilung gesellschaftlichen Reichtums ? Oder müssen neue Maßstäbe gefunden werden ?
Wird das ganze Theater um Arbeitsplätze nur deswegen gemacht, weil unserer Gesellschaft kein besseres Kriterium zur Verteilung von Reichtum einfällt ? Wonach kann man Reichtum auch gerecht verteilen ?


Quelle:
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