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Freitag, 29. Januar 2021

Bildung: Das Recht der Kinder

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Hartz IV: Jobcenter muss Computer für Hausschulunterricht bezahlen. 


Um trotz geschlossener Schulen am Schulunterricht teilnehmen zu können, haben Kinder in Hartz IV einen unabweisbaren Mehrbedarfsanspruch auf einen internetfähigen Computer.


Das Recht auf Bildung schafft unabweisbaren Mehrbedarf

Ein internetfähiges Endgerät ist aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen bzw. des Hausschulunterrichts notwendig, damit Schulkinder ihr Recht auf Bildung und Chancengleichheit wahrnehmen können. Die Anschaffungskosten eines Computers mit Zubehör werden durch den Hartz IV-Regelbedarf jedoch nicht abgedeckt und stellen damit einen grundsätzlichen Mehrbedarf dar. Dies hat jetzt auch das Thüringer Landessozialgericht entschieden (L 9 AS 862/20 B ER).

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Samstag, 30. Mai 2020

Dienstag, 24. Juli 2018

Gegen Hartz IV

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Hartz IV: „Das A-Z des wichtigen Grundes“ – eine interne Arbeitshilfe für Jobcenter?

Fordert die BA seine Mitarbeiter dazu auf, gegen den Datenschutz zu verstoßen und rechtswidrige Entscheidungen zu treffen?

Harald Thome (vielen Dank an dieser Stelle) hat diese interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Jobcenter (JC) aufgetan und hier veröffentlicht. Diese wird bereits seit Juni 2017 eingesetzt und beinhaltet wichtige Informationen zur Wahrung der Rechte von Leistungsbeziehern bei Vorliegen eines sog. wichtigen Grundes i.S.d. § 10 SGB II, der Sanktionen ausschließt.
Leider sind darin aber auch mehrere Aufforderungen an die Mitarbeiter der Jobcenter enthalten, gegen den Datenschutz zu verstoßen, bei Leistungsentscheidungen rechtswidrig vorzugehen, oder sie widersprechen eklatant den Fachlichen Weisungen der BA. Darin mag der Grund liegen, warum die BA in dieser Arbeitshilfe die rechtlichen Grundlagen für ihre Aussagen und die von ihr empfohlenen Vorgehensweisen nicht benennt. Die darin enthaltenen und höchst fraglichen Aussagen und Vorgehensweisen werden nachfolgend im Einzelnen dargestellt.
1. Wenn bei einem Anschlussarbeitsplatz keine schriftliche Einstellungszusage des zukünftigen Arbeitgebers (AG) vorliegt, soll das JC direkt bei diesem AG nachfragen. Jedoch gibt es für diese Datenerhebung erkennbar keine rechtliche Grundlage, womit sie klar unzulässig ist.
2. Wenn zur Prüfung einer möglichen Sanktion das Urteil eines Arbeitsgerichts abzuwarten ist, soll das JC stattdessen die Leistung nur vorläufig und bereits um einen möglichen Sanktionsbetrag gemindert bewilligen. Und das JC soll das Urteil des Arbeitsgerichts verlangen (Datenerhebung und -speicherung).
Diese Anweisung widerspricht klar erkennbar den gesetzlichen Regelungen für den Eintritt von Sanktionen (§§ 31 bis 31b SGB II) und für vorläufige Bewilligungen (§ 41a Abs. 1 SGB II) und ist deshalb ganz klar rechtswidrig.
Auch für diese Datenerhebung gibt es erkennbar keine rechtliche Grundlage, womit sie klar unzulässig ist.
3. Die BA sieht die Befristung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich als „für die Beurteilung der Zumutbarkeit unerheblich“ an.
Eine Befristung kann jedoch sehr wohl ausschlaggebend für die Beurteilung der Zumutbarkeit sein. Und zwar immer dann, wenn es darum geht, dass ein befristeter Job für einen schlechter bezahlten aber unbefristeten aufgegeben wird.
4. Zu einem Lohnrückstand führt die BA aus, dass dieser nur dann einen wichtigen Grund für die Aufgabe der Tätigkeit darstellt, wenn der AG über einen längeren Zeitraum mit der Zahlung erheblich in Verzug ist. Was die BA unter einem „längeren Zeitraum“ und „erheblich in Verzug“ versteht, hat sie jedoch vergessen mit anzuführen, was den praktischen Nutzen dieser Arbeitshilfe offenlässt.
5. Zu Pendelzeiten führt die BA an, das 3 Stunden bei Vollzeitbeschäftigung zumutbar seien.
Diese Arbeitshilfe dürfte in der Praxis zu erheblicher Verwirrung führen, steht sie doch im Widerspruch zu den fachlichen Weisungen der BA zu § 10 SGB II und der Rechtsprechung. Danach gelten im SGB II die gleichen Pendelzeiten wie im SGB III, also:
– bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 und weniger Stunden: 2 Stunden Pendelzeit täglich,
– bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit täglich.
Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn – z.B. in ländlichen Gebieten – im Einzelfall längere Pendelzeiten orts- und branchenüblich sind.
Eine tägliche Pendelzeit von 3 Stunden ist somit grundsätzlich erst mal unzulässig und stellt einen wichtigen Grund i.S.d. § 10 SGB II dar.
Übrigends: die Pendelzeit ist die Zeit, die man von der eigenen Haustür bis zum Betriebstor und (nach Feierabend) zurück benötigt. Dazu gehört auch die Wegezeit zu den Haltestellen und die Wartezeit auf öffentliche Verkehrsmittel. (Ottokar, hartz.info)


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Samstag, 2. Januar 2016

Hartz IV 01/16

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1. Weniger Geld trotz Anpassungen: Hartz IV Bezieher werden mit immer geringeren Sozialleistungen abgespeist


Laut aktueller Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist die Kaufkraft von Hartz IV Beziehern trotz leichter Anpassungen der Regelsätze in den letzten Jahren kontinuierlich deutlich gesunken. Die Gewerkschaft fordert eine schnelle Neuberechnung... Weiter:




2. Kinderhilfswerk: Hartz IV-Kinderregelsatz viel zu niedrig bemessen


Als völlig unzureichend kritisiert das Deutsche Kinderhilfswerk die kommenden Erhöhungen der Hartz IV Regelsätze für Kinder. "Zwei Euro mehr Kindergeld und drei Euro Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz IV-Bezug sind ein Hohn. Mit diesen mickrigen Beträgen werden wir es nicht schaffen, die Kinderarmutsquote in Deutschland zu senken. Rund drei Millionen von Armut betroffene Kinder und Jugendliche in Deutschland sind eine Schande für unser Land", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld... Weiter:




3. Hartz IV: 13Jährger wird vom Jobcenter abgemahnt

Weihnachten ist für die alleinerziehende Mutter Gabriele D. keine wirklich schöne Zeit. Denn die zweifache Mutter ist mit ihren beiden Kindern Yves (13) und Kira (22) auf Hartz IV angewiesen. Im Monat stehen der Familie 1400 Euro minus der 750 Euro Miete stehen zur Verfügung. Fallen weitere Kosten an, die im Alltag nicht entstehen, fallen diese schwer zur Last. Vor allem dann, wenn sie aus langer Vorzeit stammen. Das Jobcenter erhob im August diesen Jahres nämlich eine Forderung von 87,17 Euro gegen Mutter (60,12 Euro) und auch gegen den erst 13-jährigen Sohn (27,05 Euro)..
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4. Außergewöhnliche Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung

Empfänger von Sozialhilfe/Hartz IV müssen weiterhin Krankheitskosten wie Rezeptgebühren im Rahmen des Zumutbaren selbst tragen und können sie nicht bei der Einkommensteuer geltend machen. Praxis- und Rezeptgebühren, die nicht von Krankenversicherungen übernommen werden, gehören nicht zum verfassungsechtlich zu achtenden Existenzminimum, entschied der Bundesfinanzhof... 

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5. Jedes sechste Kind in Deutschland ist auf Hartz IV Leistungen angewiesen


Etwa jedes sechste Kind in Deutschland ist einer aktuellen Auswertung zufolge auf Hartz IV Leistungen angewiesen. Damit die Kinder dennoch in Würde aufwachsen können, werden die Stimmen lauter, die eine sofortige Erhöhung der ALG II- Kinderregelsätze fordern... 

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6. Widerspruch einlegen: Hartz IV Regelleistungen verfassungswidrig!

Nach Ansicht des Erwerbslosen Forums Deutschland (ELO) sind die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen. Deshalb befindet das ELO-Form es für ratsam, gegen die Bescheide ab dem 01.01.2016 Widerspruch einzulegen... 

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Montag, 7. Dezember 2015

Ausbeutung unter staatlicher Aufsicht, finanziert durch Steuergelder


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Wie die Leiharbeit Hartz IV Bezieher ausbeutet



30.11.2015

Erwerbslosen-Verbände und Hartz IV Betroffene kritisieren es schön länger: Das lukrative Geschäft zwischen den Jobcentern und der Zeitarbeitsbranche auf Kosten der Erwerbslose. Mit Sanktionsandrohungen werden Arbeitssuchende in die Fänge der Zeitarbeit gedrängt, die dafür auch noch Fördergelder erhalten. Nach ein paar Wochen oder Monaten sind die Meisten wieder arbeitslos.



Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums wurden allein 2014 über 100.000 Erwerbslose an Zeitarbeitsfirmen vermittelt. Somit lag der Anteil der Erwerbslosen, die in einen sozialversicherungspflichtigen Job vermittelt wurden und sich dann bei einer Leiharbeitsfirma wiederfanden, bei etwa 35 Prozent. Zum Vergleich: Der Anteil der regulär Beschäftigten auf alle Arbeitsnehmer inDeutschland gemessen liegt gerade einmal bei 2,5 Prozent. Eine Auffälligkeit, die viele Fragen verursacht.

Die Leiharbeitsbranche ist ein größer Profiteur von Hartz IV. Denn vom Jobcenter Vermittelte müssen den Job in aller Regel annehmen, weil ansonsten eine Sperre droht. Die Betroffenen müssen dann zu weitaus geringeren Löhnen als Branchenüblich arbeiten und werden oftmals je nach Auslastung des Zeitarbeitsunternehmens wieder nach kurzer Zeit entlassen. „Wir stellen je nach Auftragslage ein“, berichtet ein Jobhunter einer Zeitarbeitsfirma, der nicht genannt werden will. „Ist der Auftrag beendet, beenden wir auch das Arbeitsverhältnis. Kommt ein neuer Auftrag, stellen wir wieder ein“. So geht das Tag ein Tag aus. 

Eine Auswertung des Bundesrechnungshofs an das Bundesarbeitsministerium bestätigt diese Aussagen. Allein im zweiten Halbjahr 2013 wurden und 500.000 Leiharbeitsverhältnisse neu geschlossen, jedoch auch 547.000 im gleichen Zeitraum wieder beendet. Somit liegt es auf der Hand, dass die Leiharbeit nicht ein Teil der Lösung, sondern des Problems sind. Denn diese Form der modernen Ausbeutung für zur dauerhaften Erwerbslosigkeit mit Unterbrechungen. Carsten Seehorst (44)* berichtet: „Zwei Wochen bin ich auf einer Baustelle beschäftigt, dann nochmal bei einem anderen Unternehmen im Lager. Nach etwa 2 Monaten wurde ich wieder entlassen. Danach musste ich wieder Hartz IV beantragen“. 

Die Jobcenter kennen freilich das Problem. Aber die kurzfristigen Erfolge sind für die Statistikauswertungen wichtiger, als eine nachhaltige Reform, die diese Ausbeutung verhindert. Aber es kommt noch dicker. Dem Bundesrechnungshof ist aufgefallen, dass die Leiharbeitsbranche übermäßig viel von den Eingliederungszuschüssen profitiert. Die Zuschüsse können bis zur Hälfte des normalen Arbeitslohns ausmachen und dienen eigentlich dem Zweck, Vermittlungshemmnisse abzubauen. Zudem sollen von dem Geld Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen. Doch eben das wird von den Leiharbeitsfirmen nicht erbracht, bemängelte der Bundesrechnungshof. Das bedeutet, für die Ausbeutung und die Kurzzeitbeschäftigung erhalten die Zeitarbeitsunternehmen auch noch satte Gelder. Der Rechnungshof mahnt: „Deshalb halten wir die Förderungen mit einem EGZ an Unternehmen der Zeitarbeitsbranche bei Leiharbeitsverhältnissen für nicht rechtmäßig“. 

Die Summen, die hier transferiert werden, sind nicht gering. Allein drei Leiharbeitsfirmen, bei denen 2013 zusammen etwa 120.000 Leiharbeiter angestellt waren, erhielten 2013 und 2014 fast 9,7 Millionen Euro aus der EGZ-Förderung, stellten die Prüfer fest. Das führe„zu einer Lohnsubvention an einzelne Unternehmen“. (sb)




Gegen-Hartz IV

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Donnerstag, 28. Mai 2015

Eine Arbeitsvermittlerin klagt an

Buchdeckel „Die Hartz-IV-Diktatur“


Leseprobe

BESCHREIBUNG

Das mutige Debattenbuch der Hartz IV-Rebellin

Warum werden Hartz-IV-Empfänger in vielen Jobcentern zu Bittstellern degradiert? Warum schickt man hochqualifizierte Fachkräfte in sinnlose Fortbildungen? Und warum zählt nur noch die Statistik – und nicht der Mensch?

Diese und viele andere unbequeme Fragen stellte Inge Hannemann ihrem Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit in einem offenen Brief. Kurz darauf wurden ihr Computer überwacht, ihre Gespräche abgehört und ihr Arbeitsplatz durchsucht. Letztlich wurde sie freigestellt. Dabei war Inge Hannemann viele Jahre lang eine erfolgreiche Arbeitsvermittlerin gewesen, doch ihr Engagement für die Kunden sorgte für Unmut bei Kollegen und Vorgesetzten. Die Hartz-IV-Rebellin deckt auf, was in den Jobcentern Deutschlands Tag für Tag geschieht, welche menschlichen Tragödien die Hartz IV-Sanktionen auslösen – und wie teuer das unseren Staat zu stehen kommt.

STIMMEN ZUM BUCH

Was Hannemann erzählt, ist deshalb so interessant, weil sie von ihren eigenen Erfahrungen berichtet. (Süddeutsche Zeitung)




Rowohlt.de

Mittwoch, 25. Februar 2015

Menschen in Deutschland leiden unter verstecktem Hunger

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Janis Anmerkung ... Lehrer, Erzieher etc. sehen es an den Brotbüchsen der Kinder. Sofern sie denn eine gefüllte mitbekommen, oft genug fehlt es bereits daran den Kindergartenkindern. Die meisten Erzieherinnen haben dafür eine Notration auf Lager - meist in Form von Müsli / Cornflakes oder einer Schnitte mehr in der eigenen Büchse. Schon der Gedanke wühlt mich auf.  
Wir sind doch wahrlich ein reiches Land. Oft genug bekommen wir das in den Medien zu hören. Nur selten aber, dass sich dieser Reichtum sehr ungerecht verteilt. Dafür müssen wir nun alle sehr sehr dankbar sein. 
Und was die Vitamine für unsere Ernährung angeht - die Lösung? 
>> Esst einfach weniger und kauft dafür teurer ein. Klingt dann doch eher nach schwarzem Humor als nach einer optimalen L...




Versteckter Hunger durch Hartz IV

Millionen von Menschen in Deutschland leiden unter verstecktem Hunger



11.01.2015



Mediziner schlagen Alarm: In Deutschland existiert ein „versteckter Hunger“. Betroffen sollen Millionen von Erwachsenen und Kindern sein. Der Grund: Die Hartz IV Regelleistungen reichen kaum aus, um sich aus Ernährungswissenschaftlicher Sicht vollwertig und ausreichend zu ernähren. Die Folgen sind vor allem für Kinder fatal: Wachstums- und Entwicklungsstörungen sowie zum Teil schwere Krankheiten können aus der Mangelernährung entstehen.


Kein akuter Hunger aber Nährstoffmangel

Hunger muss in Deutschland niemand erleiden, lautet die gängige Meinung vieler Experten und Politiker. Doch Ernährungswissenschaftler schlagen Alarm. „Viele Menschen in Deutschland leiden unter verstecktem Hunger", mahnt der Ernährungswissenschaftler Konrad Biesalski von der Universität Hohenheim gegenüber dem "Tagesspiegel am Sonntag". Vor allem Kinder**, die von Hartz IV leben müssen, seien betroffen. Ihnen fehlen nicht selten wichtige Nährstoffe. 



Weil die Regelsätze kaum reichen, müssen viele Betroffene zu billigen Fertiglebensmitteln greifen. So entsteht aus Finanznot und des zunehmenden Industrialisierungsgrades von Nahrungsmitteln eine Mangelernährung. "Es geht nicht nur darum, satt zu werden, sondern vor allem darum, gesund zu bleiben", erklärt Biesalski.



Der Experte verwies in seinen Ausführungen auf eingehende Studien der Welternährungsorganisation FAO. Laut deren Erkenntnissen führen Vitamin- und Mineralstoffmangel zu Wachstumsstörungen und Krankheiten. Dieser Umstand sei auch volkswirtschaftlich schlecht. Die Betroffenen benötigen aufgrund der schlechten Entwicklung im späteren Lebensalter wieder soziale Leistungen wie Hartz IV. Dieses Problem wurde zwar in dem Armutsbericht der Bundesregierung kurz angerissen, genaue Analysen und Gegenmaßnahmen würden aber fehlen. 



500 Euro Regelsatz

Ein Ansatz ist die sofortige Anhebung der Hartz IV Regelleistungen, fordern Erwerbslosen- und Sozialverbände. So haben unabhängige Experten errechnet, dass 500 Euro statt 399 Euro Eckregelsatz je Monat ausreichen würden, um die Gesundheit der Kinder und Erwachsenen zu schützen. (sb)





Naturheilkunde
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Samstag, 7. Februar 2015

Der Abbau des sozialen System - SPD unter Schröder machten es möglich

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Die geheimen Hartz IV Verhandlungen

Koalition berät hinter geschlossenen Türen über Hartz IV Reformen

23.01.2015

Die Umsetzung der Hartz IV Reformen, die eigentlich im April geplant waren, soll nun verschoben werden. Die teilweisen Verschärfungen mit dem Titel „Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)“ werden demnach vorerst nicht eingeleitet. Ein genauer Termin stehe nicht fest, wie es in einer Regierungsantwort heißt.

Hauptgrund dürfte eine anhaltender Streit zwischen SPD und CDU sein. Vor allem wird sich über die Ausgestaltung der Sanktionen bei Hartz IV gestritten. Doch die genauen Inhalte will das Bundesarbeitsministerium weder Linken, den Grünen und auch nicht der Presse verraten. In einer Regierungsantwort auf Anfrage der Partei „Die Linke“ heißt es, „ die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, über nicht abgeschlossene interne Willensbildungsprozesse Auskunft zu geben“. 

Eigentlich sollten im Februar eine Anhörung passieren. Diese wurde nun auf Juni verschoben, wie das Büro der Grünen-Abgeordneten Brigitte Pothmer gegenüber der „Jungen Welt“ mitteilte. Während die Grünen ein abgemilderten Sanktionskatalog fordern, wollen die Linken diesen ganz abschaffen. „Vermutlich will die Bundesregierung dazu einen Änderungsantrag formulieren“, sagte Ronald Blaschke, Sprecher von Katja Kipping (Die Linke). Blaschke kritisierte die Geheimhaltungspraxis der Regierung. „Wir erfahren nichts, es ist auch möglich, dass alles wieder umgeworfen wird“. 

Die ausgehandelten sog. "Rechtsvereinfachungen" bedeuten für Millionen von Hartz IV betroffenen Menschen nichts anderes, als dramatische Rechtsverschärfungen. Damit werden die Grundrechtsverletzungen, die ohnehin schon stattfinden, zementiert. Der Sozialrechtler Harald Thomé bewertet diese Entwicklungen als eine Aushebelung der Grundrechte. Sollten die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, würde eine „Sonderrechtszone zementiert, die immer stärker vom einst gültigen Sozialrecht abweicht“, zitiert die Zeitung den Arbeits- und Sozialrechtler. Diese betreffe dann den Teil der Bevölkerung, der ohnehin bereits abgehängt sei. 

Zentrale Reformen sind unter anderem:

- Vereinfachungen im Sanktionsrecht wie die Angleichung der Sanktionsvorschriften für die Altersgruppen unter 25 Jahre und ab 25 Jahre und die Einführung eines einheitlichen Minderungsbetrages für jede Pflichtverletzung,

- die Verlängerung des Regelbewilligungszeitraums auf zwölf Monate,

- die Zulässigkeit der Darlehensgewährung bei vorzeitigem Verbrauch einer einmaligen Einnahme,

- die Schnittstellen zur Ausbildungsförderung,

- die Aufnahme eines eigenständigen Tatbestandes zur vorläufigen Leistungsgewährung in das SGB II,

- die Ermöglichung einer trägerübergreifenden Aufrechnung und weitere Erleichterungen bei der Aufrechnung,

- sowie die Sicherstellung von Erstattungsansprüchen der Grundsicherungsträger gegen andere Sozialleistungsträger bei Vorleistungen.

Der Titel Rechtsvereinfachung führt in die Irre. Zwar sind auch Verbesserung für ALG II Leistungsberechtigte dabei, die Mehrheit der Vorschläge sind allerdings deutliche Verschlechterungen. So sollen Hartz IV Beziehende nicht nur mehr kontrolliert und abkassiert werden, sondern es soll ein sogenanntes „Sonderrecht“ geschaffen werden, dass vom allgemeinen Sozial- und Verfahrensrecht deutlich abweicht. Nicht umsonst kritisieren Erwerbslosen-Initiativen die Vorschläge als eine sogenannte „Sonderrechtszone“ die in den Jobcentern geschaffen werden sollen.

Folgende Verschärfungen sollen nach dem Willen der Bund-Länderarbeitsgruppe umgesetzt werden: 
1. Die Möglichkeit, Verwaltungsakte mittels eines Antrags nach § 44 SGB X rückwirkend überprüfen zu lassen, soll für den Rechtskreis des SGB II praktisch ausgeschlossen werden. Das ist ein gesetzgeberischer Freibrief für offenen Rechtsbruch durch die Jobcenter. Für Widerspruchs- und Klageverfahren soll eine Gebühr fällig werden. So reduziert man den Verwaltungsaufwand. 
2. Bei Terminversäumnissen, die den überwiegenden Teil der Sanktionen ausmachen, wird die Leistung nicht mehr um 10% sondern um 30% gekürzt. Beim 3. Terminversäumnis gibt es kein Geld mehr. 
3. Die Kosten der Unterkunft werden bundesweit gedeckelt, so dass sich viele ihre Wohnung nicht mehr leisten können. 
4. Monatlicher Datenabgleich mit anderen Stellen bezogen auf alle Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, auch wenn diese nicht vom Jobcenter abhängig sind. Die Bedarfsgemeinschaft soll als Gesamtgläubiger gesamtschuldnerisch haften. 
5. Die temporäre Bedarfsgemeinschaft (getrennt lebende Paare mit Kind) wird abgeschafft, wodurch Verwaltungsarbeit und Geld eingespart werden. (sb)


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Sonntag, 28. Dezember 2014

"Wenn Würde nichts mehr wert ist"



"Wenn Würde nichts mehr wert ist" 
Ein Gastbeitrag von Klaus Ernst 


Vorwort: 

Für all jene, die immer noch noch so richtig begreifen, was Hartz-IV ist, und was das tatsächliche Ziel dieser sogenannten Arbeitsmarktreform war und ist, sei diese recht kurze, aber inhaltlich umso deutlichere Zusammenfassung von Klaus Ernst sehr empfohlen: 


Die Agenda 2010 war in der Geschichte der Bundesrepublik nicht der erste Versuch, Sozialleistungen abzubauen. Bereits unter Bundeskanzler Kohl wurden massive Angriffe auf den Sozialstaat gefahren. Der Kündigungsschutz wurde gelockert. Lohnfortzahlungen bei Krankheit sollten eingeschränkt und die Rente gekürzt werden. Bereits damals haben wir in der Verwaltungsstelle Schweinfurt als IG Metaller und andere protestiert. Mit der Abwahl von Kohl 1998 und der rot-grünen Regierung dachten viele, dass jetzt die Voraussetzungen zum Erhalt des Sozialstaates gegeben seien. Doch spätestens seit dem Rücktritt von Oskar Lafontaine zeigte sich der wahre Charakter dieser Regierung.





Anleitung zum Schleifen des Sozialstaats

Die ganze Agenda 2010 und mit ihr die Hartz-IV-Gesetze folgten einem Masterplan: dem Schröder-Blair-Papier, das Gerhard Schröder und Tony Blair am 8. Juni 1999, wenige Tage vor der damaligen Europawahl, gemeinsam veröffentlichten. Das Papier trägt den euphemistischen Namen „Der Weg nach vorne für Europas Sozialdemokraten“ und war nichts weniger als eine Anleitung zum Schleifen des Sozialstaats. Die Sozialdemokraten setzten den Sozialabbau brutaler fort als es Kohl je gewagt hätte: Die Rente wurde mit der Riester-Rente teilprivatisiert. Praxisgebühren für Arztbesuche wurden eingeführt. Für Kapitalgesellschaften wurde die Körperschaftssteuer gesenkt, Veräußerungsgewinne für Unternehmen steuerfrei gestellt. Der Spitzensteuersatz wurde von 52 Prozent auf 43 Prozent gesenkt, was für eine Person mit einem Einkommen von 1 Million Euro ein Steuergeschenk von etwa 100.000 Euro bedeutet.


Gewerkschaften zwischen Schockstarre und Aufbegehren 

Wir Gewerkschafter der IG Metall in Schweinfurt haben wie schon zu Kohls Regierungszeit versucht, massiv Widerstand zu leisten – bis hin zu Arbeitsniederlegungen gegen die Riesterrente. Doch viele in den großen Gewerkschaften waren paralysiert, betrachteten sie doch die Regierung Schröder als die ihre, welche sie selbst im Wahlkampf unterstützt hatten. 


Unerträgliche Entwertung der Arbeit 

Als Schröder 2003 seine Agenda verkündete und den Arbeitsmarkt weitgehend deregulierte durch Entgrenzung von Leiharbeit und befristeter Beschäftigung, war Hartz IV ein weiterer Schritt zu dem Ziel, das eigentlich im Zentrum stand: einem drastischen Absenken der Löhne. Mit der Einführung von Hartz-IV ging es nun darum, die Versorgung von Menschen ohne Arbeit, die nicht mehr im AGL I Bezug waren, auf das absolute Minimum zu drücken. Sie sollten gezwungen sein, Arbeit aller Art anzunehmen, egal bei welcher Qualifikation und welcher Bezahlung. Die Einführung der Ein-Euro-Jobs bedeutete eine unerträgliche Entwertung der Arbeit. Die Regelung der Bedarfsgemeinschaft bedeutete, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, obwohl sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, ohne jegliche Unterstützung blieben, wenn ein Familienmitglied noch über eine bestimmte Einkommensgrenze verdiente. Die Angst, arbeitslos zu werden und in dieses System zu fallen, war selbst bei in Gewerkschaften organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so groß, dass viele bereit waren, unterhalb der tariflichen Bestimmungen zu arbeiten.



Größter Niedriglohnsektor Europas 
Zehn Jahre nach der Einführung von Hartz IV ist Deutschland ein Billiglohnland mit einem der größten Niedriglohnsektoren Europas. Die Löhne in Deutschland stagnierten seit dem Jahr 2000 inflationsbereinigt nicht nur, sondern sie sanken. Jede fünfte Arbeitsstelle ist heute prekär. Rentnerinnen und Rentner haben in den letzten zwölf Jahren rund ein Drittel ihre Kaufkraft verloren. Nur bei den Unternehmern und Kapitaleignern knallen die Champagnerkorken: Trotz der Finanzkrise sind die Gewinn- und Unternehmenseinkommen seit 2000 real um 24 Prozent gestiegen.


Widerstand leisten 

Warum musste das so kommen? Hätte diese Entwicklung nicht verhindert werden können? Mehrere Initiativen mit dem Versuch, die SPD zu einem Umdenken zu bewegen, scheiterten. Nach dem Ausschluss vieler Mitstreiter und mir aus der SPD und angesichts der zögerlichen Haltung der Gewerkschaften war bald klar, dass letztendlich nur der Schritt blieb, eine neue Partei zu gründen. Nur eine Partei, die auch im Westen und in der organisierten Arbeitnehmerschaft verankert ist, würde in der Lage sein, gegen die Agenda-Reformen Widerstand zu leisten. Es war die Geburtsstunde der WASG, die ihr Hauptanliegen im Namen trug: Arbeit und soziale Gerechtigkeit. Der Zusammenschluss mit der Linkspartei.PDS stellte den Widerstand auf eine gesamtdeutsche Basis. 


Demokratisches und soziales Korrektiv in Deutschland 

Und dieser Widerstand bleibt weiter nötig, unsere Kritik an der Agenda-Politik von Schröder nach wie vor richtig. Es ist unglaublich, das sich Sozialdemokraten und Grüne bis heute für die Agenda 2010, die selbst vom Verfassungsgericht korrigiert werden musste, noch immer auf die Schulter klopfen. Die Gewerkschaften wurden massiv geschwächt und damit, von Deutschland ausgehend, ein europaweites Lohndumping eingeleitet. Hartz IV hat die SPD zu einer neoliberalen Partei gemacht, in der Folge hat sie ein Drittel ihrer Mitglieder verloren. Die LINKE ist heute das demokratische und soziale Korrektiv in Deutschland. Auch wenn das Hartz-IV-System nach wie vor besteht: Ohne den Kampf der LINKEN und der Gewerkschaften gäbe es nicht mal den – wenn auch deutlich zu niedrigen – Mindestlohn von 8,50 Euro, der die Rutschbahn der Löhne zumindest ein wenig stoppt. Doch es bleibt noch viel, für das wir streiten müssen. Der Preis der Arbeit ist das eine. Der Wert der Würde das andere. Deshalb bleibt es dabei: Hartz IV muss weg! Wir brauchen eine bedarfsdeckende sanktionsfreie Mindestsicherung. 





gegen-hartz IV
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Ohne Worte: Schöne Bescherung für arme Menschen:

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WOHNUNGSLOSE NUN OHNE ADRESSE

Ohne Worte: Schöne Bescherung für arme Menschen: Jobcenter Saarbrücken beendet die Zusammenarbeit mit Trägern der Wohnungslosenhilfe
von Wolfgang Edlinger / Saarl. Armutskonferenz

21.12.2014

Seit vielen Jahren haben Wohnungslose und Menschen in prekären Wohnsituationen eine Postadresse bei zwei sozialen Trägern in Saarbrücken. Damit sind sie, so die Saarländische Armutskonferenz (SAK), für das Jobcenter postalisch erreichbar und können mit Unterstützung von sozialpädagogischen Fachkräften ihren Weg zurück in die Gesellschaft finden.

Diese Zusammenarbeit von Wohnungslosenhilfe und Jobcenter sei gewählt worden weil „die Bürokratie Jobcenter“ diese Menschen häufig nicht mehr erreiche. Nun habe das Jobcenter Saarbrücken diese Zusammenarbeit zum Jahresende aufgekündigt. Dies habe für die Betroffenen katastrophale Auswirkungen.

Die Betroffenen würden noch weiter ins gesellschaftliche Abseits gedrängt und müssten wiederum leidvoll erfahren, dass ihnen grundlegende Hilfestellungen im täglichen Lebenskampf genommen und ihre Anliegen, ihr Wert missachtet werde.

Besonders Jugendliche unter 25 Jahren seien von dieser Entscheidung existenziell betroffen. Die Zahl derjenigen Menschen, die sich Abend für Abend eine neue Schlafstelle suchen müssten, sei in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mit der bisherigen Zusammenarbeit von pädagogischen Fachkräften und Mitarbeiter/-innen des Jobcenters konnten, so SAK-Vorsitzender Wolfgang Edlinger, Hartz-IV-Karrieren verhindert werden. Die betroffenen Jugendlichen würden den Verwaltungskampf allein mit der Behörde Jobcenter resigniert aufgeben. Die daraus entstehenden gesamtgesellschaftlichen Folgekosten würden um ein vielfaches höher ausfallen als frühzeitige Hilfen.

Für die Saarländische Armutskonferenz sei die Entscheidung des Jobcenters Saarbrücken in keinster Weise nachvollziehbar. Sie sei ein weiterer Beitrag dafür die Kluft zwischen Arm und Reich zu vergrößern und Langzeitarbeitslose ihrem Schicksal zu überlassen bzw. sie aus der Statistik des Jobcenters zu entfernen.

Die Saarländische Armutskonferenz fordert das Jobcenter und die politisch Verantwortlichen auf, die Entscheidung zurückzunehmen und ein soziales Desaster für alle Beteiligten zu verhindern. (pm)


gegen-hartz IV


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Zynischer geht nimmer ....


BA VERSCHICKT HARTZ IV JUBELKARTE

Hartz IV Jubelkarte zum Weihnachtsfest der Bundesagentur für Arbeit an Bundestagsabgeordente sorgen für heftige Kritik

23.12.2014

Edel sind sie, die Karten der Bundesagentur für Arbeit. Silber auf edlem rotem Hintergrund. Frohe Weihnachten mit „10 Jahre Hartz IV“ wünscht BA-Vorstand Heinrich Alt allen Bundesabgeordneten. Eine Aktion, die nicht zynischer sein kann.

Auf der „Gegen-Hartz Facebook-Gruppe“ wurde die Karte bereits geleakt. Linken-Bundesvorsitzende Katja Kipping bezeichnet die BA-Aktion als "Zynismus pur". Denn erst am Freitag hatte die Linksfraktion einen Antrag im Bundestag mit dem Titel „10 Jahre Hartz IV“ eingereicht. In der Debatte wollte die Fraktion auf die leidvolle Situation der Millionen Hartz IV Betroffenen gerade vor der Weihnachtszeit aufmerksam machen. Den Menschen sollen mit "aufrechten Ganges teilhaben können, ohne sich aus Scham oder Geldnot in den eigenen vier Wänden verkriechen zu müssen." Die Karte sei nicht nur zum Fest mehr als unangemessen.

Bei der BA zeigt man sich uneinsichtig. Es sei „keine verständnislose Reaktion bekannt“. Ist die Karte an die Bundestagsabgeordneten nicht geschmacklos? Am Weihnachtsfest, an denen sich Hartz IV Bezieher nichts leisten können. Die Karte ging freilich nur an Menschen, die sich keine Sorgen machen müssen, ob sie sich Weihnachtseinkäufe überhaupt leisten können. Zynisch bleibt sie allemal, weil sie die Armutsgesetze abfeiert, die durch Dumpinglöhne und prekäre Beschäftigung Millionen Menschen mehr Armut gebracht haben. (sb)


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Samstag, 29. November 2014

VG Regensburg verpflichtet Jobcenter zur Herausgabe der internen Diensttelefonliste

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24.11.2014

Das Jobcenter Landshut ist verpflichtet, die aktuelle Diensttelefonliste herauszugeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) in seinem Gerichtsbescheid vom 04. November 2014 (Aktenzeichen: RN 9 K 14.488). Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich der Anspruch auf Herausgabe der Telefonnummern aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Geklagt hatte ein Hartz IV-Bezieher, dem ledig eine Servicecenter-Nummer vom Jobcenter mitgeteilt wurde.



Interne Telefonlisten der Jobcenter sind vom Herausgabeanspruch des IFG umfasst

Der Erwerbslose beantragte beim Jobcenter Landshut mit Schreiben vom 29. Dezember 2013, ihm eine aktuelle Liste mit allen Durchwahlnummern der Arbeitsvermittler und Sachbearbeiter zur Verfügung zu stellen. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch ab und teilte ihm stattdessen die zentrale Telefonnummer der Behörde mit. 

Im Gerichtsverfahren bewertete das VG Regensburg das Vorgehen der Behörde als rechtswidrig. Ein Anspruch auf Herausgabe der dienstlichen Telefonliste ergebe sich aus dem IFG, welches zum Ziel habe, die Transparenz behördlicher Entscheidungen zu verbessern. Durch die Herausgabe der Telefonnummern würden weder die Rechtsgüter der Mitarbeiter und noch die Funktionsfähigkeit des Jobcenters bedroht, so das Gericht. Hinsichtlich der individuellen Rechte der Mitarbeiter der Behörde betonte das VG ausdrücklich, dass durch die Bekanntgabe des Namens und der dienstlichen Durchwahlnummern keine schützenswerten personenbezogenen Daten preisgegeben würden. (ag)



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Jobcenter drängt Familie zu Umzug in billigere Wohnung, die nicht zu bekommen ist

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25.11.2014

Eine sechsköpfige Familie aus Ettringen kämpft mit einem wachsenden Schuldenberg, weil sich das Jobcenter weigert, die Miete ihres Hauses in voller Höhe zu übernehmen. Die Unterkunft ist nach Ansicht der Behörde zu groß und zu teuer. Mittlerweile ist das Gas abgestellt und der Mietvertrag der als unangemessen bewerteten Unterkunft seitens der Vermieterin wegen Mietrückständen gekündigt. Eine neue Wohnung hat die Familie aber noch nicht, denn die Vorgaben seitens des Jobcenters scheinen nicht erfüllbar zu sein. Über den Fall berichtet die Online-Ausgabe der „Rhein Zeitung“.




Mietwertkonzept des Jobcenters scheint unrealistisch zu sein

Ein 38-jähriger Hartz IV-Bezieher lebt mit seiner Frau und vier Kindern in einem angemieteten Haus mit 150 Quadratmetern. Dafür zahlt die Familie monatlich 650 Euro Kaltmiete. Laut dem Jobcenter sind sowohl die Größe der Unterkunft als auch der Mietpreis unangemessen. Deshalb forderte die Behörde die Familie auf, in eine kleinere, bis 120 Quadratmeter große und günstigere Wohnung umzuziehen. Zudem zahlt das Jobcenter nicht mehr die gesamte Miete, sondern lediglich noch 470,40 Euro. Die Differenz muss die Familie aus eigenen Mittel aufbringen. Das führt jedoch dazu, dass sich mittlerweile ein beachtlicher Schuldenberg angesammelt hat. Das Geld reicht nicht einmal mehr für die Gasheizung. 

Trotz intensiver Bemühungen konnte die Familie bisher keine günstigere Unterkunft finden. „Ich versuche zu beweisen, dass es eine solche Wohnung für diesen Preis nicht gibt“, erläutert der 38-Jährige gegenüber der Zeitung. Das Mietwertkonzept des Jobcenters sei unrealistisch, was auch Immobilienmakler bestätigt hätten. Deshalb klagt der Familienvater derzeit gegen den Kreis. 

Mittlerweile haben sich so hohe Mietrückstände angesammelt, dass die Vermieterin den Vertrag für das Haus gekündigt und eine Räumungsklage angestrengt hat. Eigentlich hätte die Familie bereits im September ausziehen müssen. Wann sie das Haus nun endgültig verlassen muss, weiß der 38-Jährige nicht. 


Jobcenter besteht weiterhin auf Umzug 

„Die intensive und ernsthafte Suche nach einer angemessenen Wohnung ist dringend notwendig, um die Notlage abzuwenden. Da ein Umzug erforderlich ist, würde die Familie R. für eine neue kostenangemessene Wohnung auch dabei unterstützt werden. Auch der Abschluss eines neuen Energielieferungsvertrages wäre dann wohl möglich“, zitiert die Zeitung aus einer Stellungnahme des Jobcenters Mayen. Obwohl sich die Familie eigenständig um eine neue Wohnung kümmern müsse, erhalte sie umfangreiche Hilfe durch die Behörde. „Leider erfolgten durch Herrn R. bislang zumeist Rückmeldungen, dass die vorgeschlagenen Wohnungen nicht infrage kommen.“ Das Jobcenter weist zudem daraufhin, dass ein Teil der mehreren Tausend Euro Schulden aus einer Zeit stammt, in der die Familie nicht im Hartz IV-Bezug stand. 

Der Familienvater erklärte dazu, dass Wohnungen weit außerhalb der Vordereifel nicht in Frage kämen, weil seine Kinder dort den Kindergarten und die Schule besuchen beziehungsweise eine Ausbildung absolvierten. Zudem sei er aufgrund des Hartz IV-Bezugs und seiner vier Kinder nicht besonders beliebt bei vielen Vermietern. Ein negativer Schufa-Eintrag erschwere die Situation zusätzlich. Die Familie habe bisher schlichtweg keine Wohnung bekommen. „Ich bin diese Situation so leid. Ich möchte eine neue Wohnung finden und wieder zur Ruhe kommen", so der 38-Jährige. (ag)


Bild: Peter Feldnick / pixelio.de


gegen-hartz IV
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Samstag, 12. April 2014

Skandal - Hartz IV Fallbeispiele

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1. Keine eheähnliche Gemeinschaft bei zwei Wohnungen
 
Das Jobcenter darf keine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und Hartz IV-Leistungen kürzen, wenn sich ein unverheiratetes, nicht zusammenlebendes Paar häufig in einer der beiden Wohnungen aufhält. Das entschied das Sozialgericht Ulm in seinem Urteil vom 5. März 2014 (Aktenzeichen: S 4 AS 1764/13). Weiter:


2. Jobcenter fordert Alleinerziehende von zwei Kindern zur Senkung der Unterkunftskosten auf
 
Das Jobcenter Segeberg schickte einer alleinerziehenden Mutter von zwei Kindern eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten. Die Familie sollte wegen der 1,78 Euro zu teuren Miete umziehen. Über den Fall berichtet der Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt... Weiter:




3. Klage des Jobcenter wegen Lohndumping wurde zurückgewiesen: Stundenlohn von 1,60 Euro angeblich rechtens
 
Am Mittwoch berichteten wir über einen Fall mit dem sich das Arbeitsgericht in Senftenberg beschäftigen musste. Ein Rechtsanwalt hatte zwei seiner Angestellten weniger als 1,60 Euro Stundenlohn gezahlt, so dass die Mitarbeiter ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken mussten. Das zuständige Jobcenter forderte die Rückzahlung der Sozialleistungen in Höhe von 4.100 Euro von dem Anwalt mit der Begründung, dass die Löhne sittenwidrig seien. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation des Anwalts, nach der beide Mitarbeiter über keine Qualifikation verfügten, die ein höheres Gehalt rechtfertige. Ein echtes Skandalurteil, wie wir meinen...
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4. Anwälte dürfen nicht für jede Person einer Bedarfsgemeinschaft den vollen Kostensatz berechnen
 
Bei der Vertretung von Bedarfsgemeinschaften in Hartz IV-Verfahren können Anwälte nicht den vollen Kostensatz für jede zum Haushalt zugehörige Person abrechnen. Das entschied der vierte Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel mit der Begründung, dass meist über einen „einheitlichen Lebenssachverhalt“ in den Verfahren verhandelt wird (Aktenzeichen: B 4 AS 27/13 R)... Weiterlesen:





5. In Eingliederungsvereinbarung dürfen keine Leistungen zur Grundsicherung festgelegt werden
 
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nicht in einer Eingliederungsvereinbarung geregelt werden. Darauf wies das Bundessozialgericht (BSG) in einer Entscheidung vom 2. April 2014 hin. Im konkreten Fall hatte ein Kläger den Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten geltend machen wollen mit der Begründung, dass sich dieser aus der Eingliederungsvereinbarung ableite... Weiter:




6. Werdendem Vater wurden Hartz IV Leistungen wegen Notkaiserschnitt seiner Frau gestrichen
 Ein Erwerbsloser aus Bochum bekam ein ganz besonders Geschenk anlässlich der Geburt seiner Tochter. Die Arbeitsagentur kürzte die Leistungen des jungen Mannes, da er aufgrund des Notkaiserschnitts seiner Frau nicht zu einem Termin bei der Behörde erschien... Weiter:




7. DGB: Hartz IV Regelleistungen sind verfassungswidrig

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze. Anlass ist eine neue Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Regelleistung nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern... Weiter:




8. Immer aktuell: Ein Antrag auf Grundsicherung oder Hartz IV ist begleitet von Fallstricken: Deshalb immer auf Nummer sicher gehen
 
Wer zum ersten Mal Hartz IV beantragt, kann viele Fehler machen. Denn Jobcenter geben kaum Auskünfte, obwohl es mit zu ihren Pflichten gehört. Wir haben einige Hinweise zusammen gestellt, die den Alltag im Umgang mit den Leistungsträgern erleichtern können. Denn im Nachhinein ist es immer schwerer, Geschehenes zu korrigieren. Weiterlesen:





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