Posts mit dem Label Arbeit werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Arbeit werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 21. Januar 2022

Hilfe gegen Willkür durch Arbeitgeber!

 .

Arbeitgeber sind rechtlich überfordert – sucht Euch Hilfe gegen Willkür


In vielen medizinischen Einrichtungen erhalten Mitarbeiter derzeit Informationsblätter und Briefe wie die Arbeitgeber mit der Einführung der Impfpflicht umgehen wollen.


Viele Einrichtungen verbreiten dabei Falschinformationen.


So schreibt die Uniklinik Magdeburg: „Sollten Sie sich gegen eine Impfung entscheiden, bedeutet dies, dass Sie keine Tätigkeit im Gesundheitswesen in Deutschland mehr ausüben können.“


Kollegen am dortigen Klinikum haben sich Anwälte gesucht. Denn das Infektionsschutzgesetz gibt kein solches Arbeitsverbot her.


Das Schreiben der Anwälte und weitere eklatante Fehler der Arbeitgeber findet ihr hier im Artikel auf unserer Website.


Sucht Euch einen Anwalt für Arbeitsrecht und schließt euch mit Kollegen zusammen. Stoppen wir den Wahnsinn!


🟩🟩🟦🟦🟥🟥🟧🟧

______

www.dieBasis-ST.de


.

Freitag, 26. November 2021

Dienstag, 23. November 2021

Arbeitsgericht: eine Fiktion

 .

Wichtig!



Ansage.org


Kommentar zum Beitrag:


Es gibt bisher keinen Corona-Impfstoff mit Regelzulassung. Bei allen Impfstoffen lehnen die Hersteller jede Haftung ab, da es sich um experimentelle Impfstoffe handelt. Wer sich impfen lassen möchte, muss einen Haftungsausschluss für Nebenwirkungen unterschreiben. Dies stellt einen Menschenversuch dar.
Das im Auftrag der Bundesregierung arbeitende Paul-Ehrlich-Institut meldet im jüngsten Sicherheitsbericht eine große Zahl von Impfnebenwirkungen, darunter auch viele schwere Fälle wie Herzmuskelentzündung und über 1800 Todesfälle.
Über langfristige Nebenwirkungen gibt es keine Erkenntnisse, da Impfstoffe in der Regel rund 10 Jahre lang getestet werden, bevor sie zugelassen werden.
Regelungen wie 2G/3G stellen nichts anderes als Nötigung oder Zwang zur Teilnahme an einem Menschenversuch dar.
Dies ist nicht nur nach deutschem Recht verboten, es ist gemäß dem völkerrechtlich verbindlichen Nürnberger Kodex ein Medizinverbrechen. Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex
Im Nürnberger Kodex heißt es unter anderem:
„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen;…“
Unfreiwillige Impfstoffversuche wurden zum letzten Mal bei Fleckfieber-Impfstoffen im nationalsozialistischen Deutschland durchgeführt.

.

Donnerstag, 30. April 2015

Sonntag, 18. Januar 2015

Die freie Marktwirtschaft

.......
Ihr sollt die verfluchten Tarife abbauen.  
Ihr sollt auf euern Direktor vertrauen.  
Ihr sollt die Schlichtungsausschüsse verlassen.  
Ihr sollt alles Weitere dem Chef überlassen.  
Kein Betriebsrat quatsche uns mehr herein, 
wir wollen freie Wirtschaftler sein!  
Fort, die Gruppen - sei unser Panier!  
Na, ihr nicht. Aber wir.  
Ihr braucht keine Heime für eure Lungen,  
keine Renten und keine Versicherungen,  
Ihr solltet euch allesamt was schämen,  
von dem armen Staat noch Geld zu nehmen!  
Ihr sollt nicht mehr zusammenstehn - 
wollt ihr wohl auseinandergehn!  
Keine Kartelle in unserm Revier! Ihr nicht. Aber wir.  
Wir bilden bis in die weiteste Ferne Trusts, Kartelle, Verbände, 
Konzerne.  
Wir stehen neben den Hochofenflammen  
in Interessengemeinschaften fest zusammen.  
Wir diktieren die Preise und die Verträge - 
kein Schutzgesetz sei uns im Wege.  
Gut organisiert sitzen wir hier... Ihr nicht. Aber wir. 




Kurt Tucholsky
...

Sonntag, 28. Dezember 2014

Pro und Contra Mindestlöhne - Gerechtigkeit bei der Lohngestaltung im Niedriglohnsektor

....

Janis Meinung dazu:
Viel Text, wenig Substanz, weil .... da schreibt jemand sehr abgehoben .... vielleicht mal das Ohr beim Volk haben, konnte möglicherweise zu einer differenzierteren und damit adäquateren Meinung führen. 
Aber was schreib ich da, wenn ich lese, was gut bezahlte Kirchenleute so von sich geben, letztens erst in der Heiligabendausgabe unserer Tageszeitung, sollte man wirklich seinen Kirchenaustritt in Erwägung ziehen. 
Obwohl diese Kirche verloren wäre, würde das Salz der Erde aus ihr austreten. Dürfte also nicht dem Willen des Herrn entsprechen. Aber machen kann man auch nicht wirklich etwas, das Teuflische in der Kirche ist sehr mächtig. Nur zu DDR Zeiten hatte es sich verkrochen. 
Und weil das so ist, darf ich auch nicht alles sagen, weil es mir selber schadet. Es gibt dann diverse Leute, die nur darauf warten, ihre Intrigen zu spielen. Das spüre ich seit geraumer Zeit und weiß auch, wer dahintersteckt.





Eine Argumentationshilfe der Kammer der EKD für soziale Ordnung, EKD-Texte 102, 2009


Zusammenfassung

(20) Wägt man die Argumentationen gegeneinander ab, so lässt sich einerseits festhalten, dass ein allgemeiner staatlich definierter Mindestlohn in der Tat eine gewisse Sicherung vor Lohnverfall in den unteren Lohnbereichen wäre und, bei entsprechender Höhe, auch ein pragmatisch sinnvoller Bezugspunkt für die Lohnfindung sein könnte. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen einen Mindestlohn für gerecht hält. Die Einführung eines Mindestlohns hat offenbar auch Symbolkraft: sie könnte die Wertschätzung von Arbeit sichtbar und öffentlich stärken.
Allein durch einen Mindestlohn wäre aber andererseits Armut noch nicht besiegt, und auch die Umsetzung des Postulates, dass ein jeder und eine jede von seiner bzw. ihrer Arbeit leben können muss, wäre dadurch keineswegs gewährleistet. Schon jetzt liegt der Durchschnittslohn der „Aufstocker“ über der Höhe des diskutierten Mindestlohns. Es gäbe also auch weiterhin viele denkbare Konstellationen, in denen vor allem Familien mit Kindern zusätzliche Transferleistungen benötigten. Im Blick auf eine nachhaltige Armutsbekämpfung bleibt deshalb die Investition in Infrastruktur zur Unterstützung von Familien entscheidend. Auch um das Entstehen unzureichender Erwerbseinkommen bei Beschäftigten zu vermeiden, sind Mindestlöhne sicher nicht das Mittel der ersten Wahl. Vorrang haben jene Maßnahmen, die der Verbesserung der Erwerbschancen dienen. Bildung und Weiterbildung kommt deshalb eine Schlüsselrolle bei der Vermeidung unzureichender Einkommenslagen zu, da mangelhafte oder überholte Qualifikationen Hauptursachen für schlechte Erwerbschancen, verbunden mit Niedrigverdiensten, bilden. Berufliche Weiterbildung ist entscheidend, weil die Berufsqualifikation in modernen Ökonomien offenbar sinkende Halbwertszeit hat: Besonders problematisch ist das im Blick auf die wachsende Erwerbsbeteiligung von Frauen mit häufigeren Übergängen zwischen privatem Leben und Beruf und die steigende Erwerbsbeteiligung der Älteren, für deren Beschäftigungschancen zeitgemäße berufliche Qualifikationen entscheidend sind.
Der beste Weg zu einer gerechten Lohnfindung bleibt auch für den Niedriglohnsektor das Tarifsystem. Es sollte, wo es erodiert, erneut gestärkt werden – nicht zuletzt durch eine breite Mitgliederbasis von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die Tarifparteien sind als erste aufgefordert, eine „nach unten“ beliebige Abwärtstendenz zu verhindern; das gilt gerade auch im Blick auf die wachsende Freizügigkeit in der EU. Die Bedeutung von Arbeit ist konstitutiv für die gerechte Teilhabe wie für die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland. Wo Lohn und Rahmenbedingungen der Arbeit fragwürdig werden, und wo es nicht gelingt, die Arbeitsverhältnisse durch das Tarifsystem so zu regulieren, dass die unteren Lohngruppen gesichert sind, wie das derzeit in manchen Branchen der Fall ist, besteht allerdings politischer Handlungsbedarf.
Die zum Teil unrealistischen Erwartungen an einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn werden wachsen, wenn eine Mehrheit der Bevölkerung den Eindruck hat, dass der Wert der Arbeit und die Würde der arbeitenden Menschen auf dem Markt verfallen und die Abhängigkeit der Beschäftigten von Transferleistungen jenseits des Familienleistungsausgleichs zunimmt. Solche Entwicklungen führen schon heute dazu, dass unterschiedliche Kräfte in der Gesellschaft Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens in die Debatte bringen.
Der derzeitige Weg, da, wo das Tarifsystem nicht trägt, eine „Abwärtsspirale“ zu vermeiden, sind in den entsprechenden konkret definierten Ausnahmefällen branchenspezifische gesetzliche Mindestlöhne, die gegenüber einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn den Vorteil haben, die Entwicklung in einzelnen Bereichen und Regionen genauer analysieren zu können und damit zielgenau gegenzusteuern. In der Pflegebranche beteiligen sich auch die Kirchen selbst als große Arbeitgeber an einer entsprechenden, von der Regierung eingesetzten, Kommission, die den Mindestlohn für Pflegehelfer sichern soll. Da die Pflegebranche allerdings in hohem Maße öffentlich refinanziert wird und auch der Wettbewerb der Anbieter in der Pflegebranche politisch gesteuert ist, bleibt darauf zu achten, dass ein Mindestlohn in diesem Feld lediglich eine untere Lohngrenze beschreibt, nicht aber zur Norm der Refinanzierung durch die Kostenträger werden darf.


...