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Freitag, 29. Juli 2022

Die falsche Frage

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💥Die Gerichte streiten 

über die falsche Frage💥


Aktuell streiten die Strafgerichte über die Frage, ob die Vorlage eines falschen Impfnachweises in einer Apotheke vor der Gesetzesänderung den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt haben kann.


Diese Frage ist bei genauer und rechtmäßiger Betrachtung aber völlig irrelevant.


Die Frage ist nämlich ob der Nachweis, eine Impfung erhalten zu haben, überhaupt Gegenstand eines Gesundheitszeugnisses sein darf.

Denn die Impfung als solche gibt überhaupt kein Zeugnis über den Gesundheitszustand. Darüber hinaus darf an die nicht erfolgte Einwilligung zu einer therapeutischen Behandlung keine negative Auswirkung - insbesondere keine Sanktion - geknüpft sein. 


Prof. Erb vermutet im Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch allerdings, dass die Gerichte der Versuchung nicht widerstehen werden, mit "dogmatisch wenig überzeugenden Konstruktionen" eine Strafbarkeitslücke zu schließen.


Es geht nicht um Gesundheit, es geht nicht um Recht, es geht allein darum - im Zweifel mit Gewalt - unbedingten Gehorsam zu erzwingen.


Die Oberlandesgerichte delegitimieren mit ihrer Rechtsprechung den Staat. Ein Staat, der entgegen aller medizinethischen weltweiten Rechtsregeln von seinen Bürgern eine Impfung mit einem bedingt zugelassenen "Impfstoff" abverlangt, begeht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.


Dass dies gerade in dieser Konsequenz in Deutschland passiert, macht nur noch sprachlos. 


Ich kann nur jedem empfehlen, sich dagegen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wehren. Allein deshalb, um Zeugnis für die Geschichte zu haben und die handelnden Strafrichter später vor dem Internationalen Strafgerichtshof anklagen zu können. 


Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig


Hier wird Beschäftigten im Gesundheitswesen geholfen:

redcap.express


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Dienstag, 5. Juli 2022

Integrität des Verfassungshofes

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Transparenz wird erwartet.....


👁 Gutachter, der für die Ernennung Stephan Harbarts (Verfassungsgerichtspräsident) verantwortlich war, soll geheim bleiben!


Wer waren die Gutachter, die für seine Ernennung zum Honorar-Professor (Uni Heidelberg) entscheidend waren? Ging hier alles mit rechten Dingen zu? Das Verwaltungsgericht Karlsruhe urteilte in einem Rechtsstreit, dass die Uni die Namen nennen muss. Die Uni will dagegen kämpfen und in Berufung gehen.


👉🏻 Wo liegt das Problem den Gutachter zu benennen? 

👉🏻 Ging es mit rechten Dingen zu?

👉🏻 Das öffentliche Interesse dies zu überprüfen ist SEHR HOCH!

👉🏻 Die Uni Heidelberg wehrt sich mit Händen und Füßen, bei der öffentlichen Benennung des Gutachters.


Gerade bei der Bestellung zum Amt des obersten Verfassungshüters sollte man absolute Transparenz erwarten können, kaum zu glauben, dass diese nicht gegeben ist!


Quelle: BILD 


Folge Rabbit Research 🐇🔍

👉auf telegram: t.me/rabbitresearch

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Sonntag, 3. Juli 2022

Michael Ballweg

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Die Kriminalisierung 

von Systemkritikern



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Samstag, 21. Mai 2022

David gegen Goliath

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Es wird wohl eher 

nicht biblisch......

Machen wir uns nichts vor, in CoronaZeiten wird die CoronaJustiz natürlich für den politisch gekürten StarVirrologen Drosten entscheiden. Sollte sie in der Tat gegen Drosten Stellung beziehen, wird das Urteil und mglw. auch der Richter kassiert werden. Wie bereits mehrfach vorgekommen.

Manch Urteilsentscheidung löste sogar Hausdurchsuchungen beim Richter aus. 




 Operanewsapp

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Mittwoch, 11. Mai 2022

Bundeswehr

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Quelle RA Markus Heintz

Duldungspflicht der Covid-19-Injektionen bei der Bundeswehr. Dreht sich der Wind langsam? Truppendienstgericht setzt Disziplinarbuße außer Vollzug, hält die Duldungspflicht für möglicherweise rechtswidrig und erforscht den weiteren Sachverhalt.


Richter, die ihre Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung ernst nehmen – eine verschollene Spezies?

Manchmal könnte man dies meinen, aber es gibt sie doch noch! 


Wir vertreten derzeit einen Mandanten, welcher Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr ist und sich als topfitter junger Mann aus naheliegenden Gründen nicht gegen das Covid19-Virus impfen lassen möchte.

Wegen dieser persönlichen und gut begründeten Entscheidung wurden aufgrund der bei der Bundeswehr geltenden Duldungspflicht in Bezug auf die Verabreichung der Covid-19-Injektionen eine ganze Reihe von Verfahren in Gang gesetzt: 

Unser Mandant sieht sich nun unter anderem sowohl strafrechtlichen Vorwürfen in Form der sog. Gehorsamsverweigerung gegenüber, als auch disziplinarrechtlichen. Während bei letzteren die von unserem Mandanten noch eigens eingelegte Beschwerde vom Dienstvorgesetzten ohne wirkliche Begründung zurückgewiesen wurde, stieß unsere in der Folge eingelegte weitere Beschwerde zum Truppendienstgericht, in der wir unter anderem unter Beilegung von über 1000 wissenschaftlichen Berichten betreffend die Schädlichkeit der Covid19-Injektionen die Aussetzung der Vollziehung der Disziplinarbuße i.H.v. 1.500 EUR beantragt haben, beim vorsitzenden Richter auf offene Ohren: 


Dieser äußerte in einer vorläufigen Einschätzung vorsichtig, dass die Duldungspflicht bzgl. Corona-Impfungen aus seiner Sicht rechtswidrig sein könnte und gab nun unserem Aussetzungsantrag statt, sodass unser Mandant bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht mit einem Vollzug der Disziplinarbuße rechnen muss. 


Andernfalls wären beginnend ab Mai automatisch monatlich 300 EUR von seiner Besoldung einbehalten worden. Dieses Vorgehen ist insofern ungewöhnlich, da grundsätzlich – unter „normalen“ Bedingungen - kein Rechtsschutzbedürfnis für eine derartige Aussetzung besteht, da rechtsfehlerhaft eingezogene Disziplinarbußen von Gesetzes wegen zurückzuzahlen sind. Der vorsitzende Richter hielt dieses Vorgehen aber im vorliegenden Fall nicht für vertretbar und sah darin eine unzulässige Härte gegeben, sodass die Buße nun vorerst nicht einbehalten werden darf, was ein starkes Signal ist. Doch damit nicht genug: Der vorsitzende Richter nimmt seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung wirklich ernst, was wir in Bezug auf „Corona-Themen“ in den letzten zwei Jahren wirklich nicht häufig erlebt haben. 


Im weiteren Verlauf soll nun also ein umfassender Fragenkatalog zu Risiken und Nutzen der Covid19-Impfungen an den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr gerichtet werden, zu dem wir auch 53 – teilweise unter Rückgriff auf einen Fragenkatalog unserer lieben Kollegin Frau Bahner - vorformulierte Fragen beigesteuert haben. Es bleibt insofern also spannend, wir halten Euch auf dem Laufenden!“





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Freitag, 4. März 2022

Österreich: abgewatscht

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Corona-Diktatur erneut 

von Gericht abgewatscht:

14 Mitarbeiterinnen zu Unrecht entlassen!


Erneuter Rückschlag für die Corona-Diktatur: 14 Mitarbeiterinnen der Klinik Hietzing wurden Anfang 2021 fristlos entlassen, weil sie gegen die sinnbefreiten Corona-Maßnahmen verstoßen hatten. Diese Entlassungen erfolgten allerdings zu Unrecht, wie nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien urteilte. Es bestätigte damit die Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes vom vergangenen November. Einmal mehr zeigt sich: Wer sich der Obrigkeit in Bezug auf die Sinnlos-Maßnahmen nicht einfach beugt, sondern um sein Recht kämpft, hat auch äußerst gute Chancen, sich vor Gericht gegen das Unrechts-Regime durchzusetzen.

Zu behandeln, als hätte es keine Entlassung gegeben


Der juristische Erfüllungsgehilfe der Stadt Wien und des Wiener Gesundheitsverbunds dürfte wohl recht zerknirscht gewesen sein, als die Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichtes am Mittwoch abgewiesen wurden. Wie Wochenblick berichtete, hatte das Arbeits- und Sozialgericht im November des Vorjahres das Vorliegen eines Entlassungs- wie auch eines Kündigungsgrundes verneint. Durch das aktuelle Urteil „sind die Betroffenen so zu behandeln, als hätte es die Entlassung nicht gegeben“, stellte der Anwalt fest.


Stadt Wien drehte wegen harmloser Abschiedsfeier komplett durch


Der Grund für die überschießende Aktion der Stadt war, dass es die Mitarbeiterinnen der Klinik gewagt hatten, in ihrer Mittagspause eine Kollegin im kleinen Rahmen zu verabschieden. Abstandsregeln und Maskenpflicht wurden dabei nicht allzu genau genommen, wie Fotos, die im Spital bekannt wurden, zeigen sollen. Der Dienstgeber, die Stadt Wien, griff rigoros durch und stellte die 17 betroffenen Mitarbeiterinnen vor die Wahl: Fristlose Kündigung oder einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses – letzteres allerdings verbunden mit dem Verzicht auf Abfertigungsansprüche. 


https://www.wochenblick.at/corona/corona-diktatur-erneut-von-gericht-abgewatscht-14-mitarbeiterinnen-zu-unrecht-entlassen/


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Mittwoch, 16. Februar 2022

Bundesverfassungsgericht

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Die Akte 



⚠️ Die Akte Stephan Harbarth📁 

Präsident des Bundesverfassungsgerichtes⚖️


👉 Werden Sie JETZT aktiv, indem Sie dieses aufklärende Video weiterleiten!🙏🏻




✓ KlaTV


Am 10. Februar 2022 lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen Eilantrag gegen die Aussetzung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen ab. Bereits 2020 gab das BVG lediglich 3 von hunderten Klagen gegen die Coronamaßnahmen statt. Zeit für einen Blick hinter die Kulissen des BVG: „Die Akte Harbarth“


 Mehr dazu hier: #Deutschland #Politik #Akte #Bundesverfassungsgericht #Coronavirus


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➡️ www.kla.tv/abo - Abonniere das Original!



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Dienstag, 21. Dezember 2021

Ordnungswidrigkeiten

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Verhalten bei Ordnungswidrigkeiten - 

Fragen und Antworten!


In den letzten Wochen wurden zahlreiche sächsische Bürger mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen belästigt. Was auf den ersten Blick ärgerlich klingt, kann sich für die Regierung sogar zum Eigentor entwickeln, wenn genug Bürger die Bescheide nicht akzeptieren und Einspruch einlegen. Gegen Bescheide, die z.B. den 13. Dezember (Köppings fehlende Verordnung) zum Gegenstand haben, wird hundertprozentig gewonnen, auch in anderen Fällen ist die Chance sehr hoch - die Polizei behauptet zwar regelmäßig, Bürger würden an unangekündigten Aufzügen teilnehmen, tatsächlich müssen das aber Gerichte feststellen und die haben in der Vergangenheit durchaus höhere Kriterien an den Tag gelegt, was überhaupt ein Aufzug ist und was ein selbstständiger Spaziergang.


So läuft ein OWi-Verfahren:


- In den nächsten Wochen erhaltet Ihr ein Anhörungsschreiben des jeweiligen Landratsamtes, wo euch der Vorwurf eröffnet wird. Ihr könnt das Schreiben ignorieren. Wer einen Anwalt hinzuziehen möchte, kann das Schreiben natürlich auch bereits weitergeben.


- Einige Zeit später folgt ein Bußgeldbescheid, der in der Regel 278,50 Euro beträgt. Gegen diesen Bescheid müsst Ihr innerhalb von 2 Wochen (Eingang bei der Behörde zählt) Einspruch einlegen. Dafür reicht der berühmte "Einzeiler". Sendet den Einspruch per Einschreiben oder Fax, um einen Nachweis zu haben. Der Einspruch hat natürlich aufschiebende Wirkung, ein Mustereinspruch ist hier zu finden:

https://freie-sachsen.info/2021/owi-muster-widerspruch/


- Das Landratsamt teilt euch wieder einige Wochen später mit, dass euer Einspruch geprüft wurde, aber der Bescheid aufrecht erhalten bleibt. Der Fall geht dann zur Staatsanwaltschaft und irgendwann später vor Gericht.


- Die Gerichte sind durch die Masse an Verfahren völlig überlastet, manche Gerichte scheinen die Verfahren auszusitzen. Ein Teil der Verfahren wird bereits ohne Verhandlung eingestellt, wenn die Gerichte erkennen, dass die Bescheide offensichtlich falsch erlassen wurden. 


- Manchmal fragt das Gericht, ob auf eine mündliche Hauptverhandlung verzichtet wird. Solltet Ihr einen solchen Brief erhalten, teilt unbedingt mit, dass nicht (!) auf eine Hauptverhandlung verzichtet wird.


- Irgendwann (in Monaten oder Jahren) geht der Fall vor Gericht. Ihr könnt einen Anwalt hinzuziehen, aber müsst es nicht, das muss jeder selber wissen. Vor Gericht muss euch bewiesen werden, dass es sich tatsächlich um eine Versammlung gehandelt hat und / oder ihr keine Abstände eingehalten habt. Und, dass ihr Teilnehmer wart (ihr könnt z.B. auch zufälliger Passant oder Medienbeobachter gewesen sein). Nicht ihr müsst eure Unschuld beweisen, sondern die Gegenseite eure Schuld. Und das gestaltet sich mehr als schwierig. An manchen Amtsgerichten werden fast 100 Prozent der Bußgeldbescheide aufgehoben.


- Solltet Ihr dennoch irgendwann verurteilt werden, besteht auch noch die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde, um die Entscheidung durch das OLG prüfen zu lassen.


Wir empfehlen an dieser Stelle auch die kostenlose Rechtshilfebroschüre der FREIEN SACHSEN, welche die Tipps zusammenfasst:

https://sachsenversand.shop/product_info.php?info=p110_broschuere--recht-gegen-corona-unrecht---50-stueck-.html


Ihr seht: Es ist auch im OWi-Verfahren wichtig, sich nichts gefallen zu lassen! Je mehr Leute Einspruch gegen Bescheide einlegen, desto wirkungsloser wird dieser Einschüchterungsversuch!


FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen



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Freitag, 17. Dezember 2021

Oberlandesgericht kippt 2G

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md.de


📍Lüneburg ➖  (16.12.2021) 



Das OVG Lüneburg hat soeben die 2G-Regelung im Einzelhandel gekippt. RND berichtet👉🏻Link zum Artikel 👈🏻 Zitat:  Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die 2G-Regelung im niedersächsischen Einzelhandel außer Kraft gesetzt. Eine Antragstellerin hatte gegen die Verordnung geklagt. Der Gerichtsbeschluss gilt ab sofort und ist nicht anfechtbar.Das Gericht erklärt, die Schutzmaßnahme sei derzeit nicht notwendig. Zitat Ende.


„Denn ihr Menschen aus Niedersachsen, vergesst es nicht!

Ihr seid "Freie Niedersachsen" und diese Freiheit holen wir uns alle zusammen friedlich zurück!"




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Dienstag, 14. Dezember 2021

Zum Gedenken - weiße Rosen vor's Gericht

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TEILEN!💥Legt morgen weiße Rosen und Kerzen vor den deutschen Gerichten nieder💥 


Wir tun dies als Protest gegen die neue 2G++ Praxis des Bundesverfassungsgerichts und in Gedenken an den Rechtsstaat. Bitte macht Fotos und versucht, diese kurzfristige Protestaktion zu unterstützen.                                 


https://t.me/Haintz/17734

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Das Bundesverfassungsgericht

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Der Abstieg des Bundesverfassungsgerichts



Unter Stephan Harbarth steigt das BVerfG zunehmend zum Gehilfen der Politik herab. Ob Corona, GEZ oder Klimaschutz: Karlsruhe erteilt seinen Segen für die Regierung. Bemerkenswert sind folgende Aktionen des Richters;


- 02.04: Harbarth verteidigt in einem Presseinterview die Politik der Regierung in Sachen Corona.


- 18.04. Harbarth nimmt an einer sakralen Trauerfeier um 80.000 Corona-Tote aktiv teil. Vier Tage später verschärft der Bundestag das InfSchG.


- 30.06. Harbarth trifft sich in Begleitung einer weiteren Richterin mit Mitgliedern der Bundesregierung zum abendlichen Lunch. Dabei wird auch über das Gesetz gesprochen, das zur verfassungsrechtlichen Prüfung ansteht. Am 19.11. winkt Karlsruhe das Gesetz durch. Kurz darauf verkündet der neue Bundeskanzler, es gebe in Sachen Corona für ihn keine rote Linie mehr. Hony soit....

@rechtskampf


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Dienstag, 7. Dezember 2021

Recht gegen Corona-Unrecht

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Massenhafte Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen

des Kretschmer-Regimes: So wehrt Ihr euch und lasst die Aktion zum Eigentor werden!


Gestern bestand das Ziel der kretschmerschen Importsöldner und seiner lokalen Milizen darin, möglichst viele Bürger festzusetzen und mit Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen zu überziehen, um sie von weiteren Protesten abzuschrecken. 

Abgesehen davon, dass dies wohl nur in den wenigsten Fällen funktioniert, sind entsprechende Anzeigen, die rechtlich wie Falschparken gewertet werden, kein Grund zur Panik. Im Gegenteil: Letztendlich schaffen sich die Landratsämter und Gerichte nur einen gigantischen Mehraufwand, der am Ende in fast allen Fällen ergebnislos verläuft. Derzeit werden nahezu sämtliche Verfahren, die sich mit angeblichen "Kontaktverstößen" oder der Teilnahme an angeblich unzulässigen Aufzügen befassen, eingestellt oder enden mit Freisprüchen. Entweder handelt es sich schlichtweg nicht um verbotene Ansammlungen oder die Teilnahme ist nicht nachzuweisen.


Denn: Nicht Ihr müsst irgendjemandem etwas beweisen, sondern die Verfolgungsbehörden müssen euch beweisen, dass ihr gegen eine Verordnung verstoßen habt.


So läuft das Verfahren:


1.) In den nächsten Tag

en oder Wochen erhaltet Ihr ein Anhörungsschreiben der Landratsämter, in dem Ihr euch zu dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit äußern könnt. Dieses Schreiben kann getrost ignoriert werden - egal, was Ihr äußert, der Bescheid wird ohnehin erlassen.


2.) Einige Wochen später wird euch per Einschreiben ein Bußgeldbescheid zugestellt. Gegen diesen muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Dieser sollte ebenfalls per Einschreiben erfolgen. Ein Mustereinspruch ist hier zu finden, der Einspruch muss nicht begründet werden:

https://freie-sachsen.info/2021/owi-muster-widerspruch/


3.) Anschließend geht der Vorgang zurück an das Landratsamt, diese müssen formal noch einmal den Bescheid überprüfen (und teilen dann mit, dass sie ihn aufrecht erhalten), ehe der Vorgang zur Staatsanwaltschaft und dann vor Gericht geht.


4.) Ein Teil der Verfahren wird bereits von den Richtern selber eingestellt, weil die Vorwürfe zu absurd sind. Andere Fälle gehen irgendwann - das kann mitunter über ein Jahr dauern - vor Gericht. Natürlich müsst Ihr das Bußgeld nicht vor einem rechtskräftigen Urteil zahlen. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung kommen die Richter in den letzten Monaten nicht mehr umher, Bürger freizusprechen, wenn Mindestabstände gewahrt worden sind oder auch kein Aufzugscharakter festzustellen ist. Häufig werden die Verfahren auch in den Verhandlungen eingestellt, weil eine Beweisaufnahme durch die schlampige Arbeit der Ermittlungsbehörden (die Akten werden in der Regel unsauber geführt und Nachweise können nicht vollständig erbracht werden) eingestellt.


Wichtig 1: Findet euch mit keinem einzigen Bußgeldbescheid ab, legt in jedem Fall Einspruch ein. Dann werden Kretschmers Festsetzungen zu einem gigantischen Eigentor!


Wichtig 2: Teilweise fragen die Richter nach Erhalt der Akten, ob ihr mit einer Entscheidung ohne mündliche Hauptverhandlung einverstanden seid. Das ist ein Trick, sich Arbeit zu sparen. Teilt mit, dass Ihr nicht einverstanden seid und auf eine Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme besteht.


Natürlich kann in jeder Situation ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden - das muss jeder individuell für sich selber entscheiden.


Wir empfehlen zudem unsere Broschüre "Recht gegen Corona-Unrecht", die in keinem Polizeikessel fehlen sollte und die wichtigsten Verhaltenshinweise kurz zusammenfasst - die Broschüre kann kostenlos hier bestellt werden:

https://sachsenversand.shop/product_info.php?info=p110_broschuere--recht-gegen-corona-unrecht---50-stueck-.html


Natürlich können - und sollten - Betroffene der widerrechtlichen Maßnahmen auch weitere Schritte gegen die Polizisten prüfen, z.B. bei konkreten Anhaltspunkten Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen.


Wehren wir uns auch juristisch gegen diesen Wahnsinn: Der sächsische Bürgerprotest ist nicht zu stoppen!


FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen



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Mittwoch, 14. April 2021

Denunziantentum und Einschüchterung

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.... sind immer Zeichen einer Dikatur!


Susanne und Karl Musterfamilie

Musterstraße 1

11111 Musterstadt


An die

Staatsanwaltschaft Erfurt

Rudolfstraße 46

99092 Erfurt


Fax: 0361 3775401

oder

Per Einschreiben

(nicht per Mail !!)




Anregung der Ermittlung gegen die Denunzianten, die den Familienrichter am Familiengericht Weimar wegen angeblicher Rechtsbeugung in dem Verfahren zu Az. 9 F 148/21 angezeigt haben, weil dieser sich mit seinem Beschluss vom 8.4.2021 schützend vor die Kinder gestellt hat



Sehr geehrte Damen und Herren,


mit großer Bestürzung habe ich diversen Quellen wie z.B.


https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/weimar-strafanzeigen-gegen-amtsrichter-100.html


entnehmen müssen, dass gegen den o.g. Familienrichter vom Familiengericht Weimar mehrere Strafanzeigen eingegangen sein sollen.


Und das nur, weil dieser Richter seine Arbeit anständig und im Interesse des Kindeswohls gemacht hat??


Ein Familienrichter wird angezeigt, weil er – nach Einholung und Auswertung mehrerer Gutachten von hochqualifizierten Gutachtern - in diversen sog. Anti-Corona-Maßnahmen eine Kindeswohlgefährdung erkannt und angemessen reagiert hat?


Ist es also mittlerweile strafbares Unrecht, sich als Richter schützend vor die Kinder zu stellen??


In welchem Land leben wir eigentlich?!


Dieser Richter ist ein leuchtendes Beispiel für alle anderen Richter und ein Beweis dafür, dass es immer noch Richter in diesem Land gibt die bereit sind, den Sorgen und Nöten der Eltern und Schulkinder rechtliches Gehör zu schenken und die gebotenen Beweise zu erheben.


Von daher ersuche ich dringend darum, gegen sämtliche Anzeigeerstatter wegen des Tatverdachts der falschen Verdächtigung, der Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger, der Verleumdung und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände zu ermitteln.


M.E. ist offensichtlich, dass durch diese Anzeigen bloß alle Richter eingeschüchtert werden sollen, damit diese auf keinen Fall an Recht und Gesetz und die Würde der Kinder über die jetzt schon seit ca. 1 Jahr stets pseudowissenschaftlich begründeten Anti-Corona-Maßnahmen stellen.


Über diese denunziatorischen Anzeigeerstatter möge Gott richten.


Ich selbst kann gar nicht sagen, wie unfassbar abstoßend und asozial ist, einen Richter dafür zu kritisieren, dass er seine Arbeit anständig erledigt und der Politik eindeutige Grenzen gezogen hat.


Im Falle der Aufnahme von Ermittlungen möchte ich über den Fortgang des Strafverfahrens gegen diese Denunzianten informiert werden.




Mit freundlichen Grüßen



(Eheleute Mustermann, Unterschrift)



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