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Freitag, 19. August 2022

Die deutsche Doppelmoral

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Vor dem Gesetz 

sind alle gleich!


Bevor die Oberseriösen nun wieder meckern: Ja, es ist "Whataboutism". Aber es ist leider verdammt nötig, dieses Messen mit zweierlei Maß aufzuzeigen!
Und bevor die ach-so-schlauen Juristen meckern: Ja, man kann ggf auf dem Standpunkt stehen, dass selbst Satire nicht alles darf. Doch auch dann gilt: gleiches Maß für alle!

Justizia hat nicht umsonst eine Augenbinde ("Vor dem Gesetz sind alle gleich, ungeachtet der Person"); und der Satireparagraph Art 5 (3) GG gilt für alle und wird zugunsten von LINKEN immer extrem weit ausgelegt! Ebenso gilt übrigens Art 3 (3) GG (Keine Diskriminierung / Unterscheidung wegen politischer Ansichten).

Die Liste von Miró könnte man noch sehr lange fortführen. U.a. bis zu den brutalen und gewaltverherrlichenden Songtexten der Antifa-Band "Feine Sahne Fischfilet", die sogar der Bundespräsident empfohlen hat! Wo sind die Haftbefehle gegen all diese Leute?


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Oliver Janich - Die Doppelmoral

Miro/Unblogd hat die Anschuldigungen gegen Janich mal mit dem abgeglichen, was sich die selbsternannte moralische Hoheit so alles geleistet hat.

Das ist auch nur ein winziger Anteil dessen, was man Einzelpersonen oder dem ganzen Volk so alles gewünscht hat oder teilweise auch umgesetzt hat - man erinnere sich dabei an diverse Angriffe auf u.a. AfD-Politiker und -Unterstützer, oder eben auch genozidale Aussagen wie "Bomber Harris, Feuer Frei", "Deutschland verrecke" usw. Die Urheber solcher Aussagen sitzen bestbezahlt im Parlament, in NGOs usw. und heulen rum, wenn es aus dem Wald mal zurückruft, wie sie hineingerufen haben.

Hier also ein paar Beispiele, die Janichs möglichen Aussagen in nichts nachstehen:



@ExpressZeitung

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Dienstag, 17. Juli 2018

Wenn Unrecht zu Recht wird

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Der einschlägig bekannte linke Staatsanwalt Folker Bittman deutet Mord/Totschlag an einem Deutschen durch vier (!) Syrer zur Notwehr um

Bittmann weiß, dass er zu einer Klasse der Unantastbaren gehört – und allein daher erlaubt er es sich, einen eindeutigen Mord, im besten Fall einen Totschlag, durch vierSyrer gegen einen Deutschen, als „Notwehr einzustufen.
Das ist Rechtsbeugung par exzcellence!
Denn im Fall des getöteten Deutschen Markus handelte es sich eindeutig nicht um Notwehr.
  • Denn 1. ging die Aggression von den vier Syrern aus (wie öffentlich Kameras zeigte),
  • und 2. griff nicht Markus die Syrer an. sondern es war umgekehrt: Diese griffen ihn an.
Überhaupt auf den Gedanken zu kommen, dass dies ein Fall von Notwehr sei, bringt diesen offensichtlich linken und merkelhörigen Staatsanwalt moralisch auf eine Stufe mit seinen Vorgängern Freisler und dessen Gesinnungsgenossin, der gnadenlosen DDR-Staatsanwältin, späteren DDR-Richterin und dann Justiz-Ministerin Hilde Benjamin, vom DDR-Volksmund „die rote Guillotine“ genannt.

Was ist geschehen?






weiterlesen Michael Mannheimer
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