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Mittwoch, 5. Januar 2022

Wenn die Umstände passen,

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kommt der wahre Charakter zum Vorschein!

Wieviel Kinder des Teufels doch so unter uns sind....... Überall finden sie sich. In allen gut gutbezahlten sicheren Branchen. Sie sitzen in Institutionen, stehen auf Kanzeln, arbeiten im Gesundheitswesen, in den Chefetagen aller Konzerne....... und auf jeden Fall in der Politik. 

Pfui Deibel!






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Donnerstag, 24. Juli 2014

Wieder einer, der gehen muss, weil er unbequem ist

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Janis Anmerkung: 
 
Frau Wolf ... ein Telefonanruf von Haseloff genügte ...
Philipp Oswalt ... Vertrag wurde nicht verlängert ...
Andre Bücker ... Vertrag nicht verlängert ...
 
  • = allen gemeinsam ist  
  • Geradlinigkeit
  • Charakterstärke
  • Intelligenz 
  • = UNBEQUEM

Mein Fazit:  

Wer nach oben buckelt und nach unten tritt, hat die besten Voraussetzungen, um im Land Sachsen-Anhalt Erfolg zu haben. Obig benannte Charaktereigenschaften sind da eher störend. ... Mir ist schlecht ....
 
 
 
 
Von
Der Dessauer Intendant André Bücker verliert wohl seinen Posten. Die Stadt hat seine Stelle bereits neu ausgeschrieben. Bücker war einer der schärfsten Kritiker der Kultur-Kürzungen im Land.


 
Dem Generalintendanten des Anhaltischen Theaters in Dessau-Roßlau, André Bücker, droht die Ablösung. Die Stadt hat seinen Vertrag nicht verlängert, sondern die Stelle ausgeschrieben. Nach MZ-Informationen hält die Stadtführung Bücker landespolitisch für nicht mehr vermittelbar. Bücker hatte sich mit teils scharfen Angriffen auf die Landesregierung als führender Kopf des Widerstandes gegen die Kürzung der Theater-Förderung profiliert.

Ein Sprecher der Stadt erklärte die Ausschreibung der Stelle zum August 2015 damit, dass „alle Optionen für den Stadtrat offen“ gehalten werden sollen. Der Rat hat bei der Besetzung das letzte Wort. Oberbürgermeister Peter Kuras (FDP) habe Bücker darauf hingewiesen, „dass der jetzige Stelleninhaber sich selbstverständlich an der Ausschreibung beteiligen kann“. Das Auswahlverfahren sei „ergebnisoffen“. 
Kuras ist erst Mitte Juni zum Oberbürgermeister gewählt worden, er kam als Präsident der Landesstraßenbaubehörde aus der Landesverwaltung. Er hatte dafür geworben, die Kommunikation zwischen Stadt und Land zu verbessern und „Dessau-Roßlau wieder eine Stimme in Magdeburg“ zu geben. Ihm wird ein gutes Verhältnis zur Landesregierung und besonders zu Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nachgesagt. Hinter den Kulissen der CDU/SPD-Regierungskoalition hatte es in den Monaten der Spardebatte immer wieder Unmut über Bücker gegeben, dessen Attacken teilweise als polemisch und beleidigend empfunden wurden. Unter anderem spiegelte er die Spardebatte in einer Inszenierung der „Beggar’s Opera“ wider. In einer Textzeile wurden Haseloff und Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) „kleiner Geist und Größenwahn“ zugeschrieben.

Im November 2013 hatten der damalige Oberbürgermeister Klemens Koschig (parteilos) und Bücker vereinbart, dessen Vertrag nicht zu verlängern, bis die Zukunft des Theaters geklärt ist. Das ist mittlerweile der Fall. Trotz Kürzungen bleiben alle vier Sparten erhalten, dafür verzichten die Beschäftigten auf zehn Prozent ihres Gehaltes bei entsprechend verringerter Arbeitszeit.

„Meine Person soll dem Land schwer vermittelbar sein“, sagte Bücker nun der MZ zu seiner drohenden Ablösung. Er wolle sich aber nicht an Spekulationen beteiligen. Ob er sich auf seine Stelle bewirbt, ließ er offen. „Dazu kann ich mich im Moment nicht äußern.“ Kultusminister Stephan Dorgerloh (SPD) wollte sich am Mittwoch zum Schicksal seines ärgsten Kritikers nicht äußern. „Dazu ist nichts zu sagen. Herr Bücker ist Angestellter der Stadt, das ist Sache des Theaterträgers“, sagte Ministeriumssprecher Martin Hanusch der MZ.



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Donnerstag, 19. Juni 2014

Die 45 Mobbing-Handlungen nach Leymann

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Psychokrieg

Der bedeutende Mobbing-Forscher Heinz Leymann klassifizierte die 45 verschiedenen, von ihm beobachteten Mobbing-Handlungen in die folgenden fünf Gruppen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass oftmals eine Mobbing-Handlung allein noch kein Mobbing ausmacht. Nach Leymann geht es um 

1. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen:


  • Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
  • Man wird ständig unterbrochen.
  • Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
  • Anschreien oder lautes Schimpfen.
  • Ständige Kritik an der Arbeit.
  • Ständige Kritik am Privatleben.
  • Telefonterror.
  • Mündliche Drohungen.
  • Schriftliche Drohungen.
  • Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.
  • Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht.


2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen:


  • Man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen.
  • Man lässt sich nicht ansprechen.
  • Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen.
  • Den Arbeitskollegen/innen wird verboten, den/die Betroffenen anzusprechen.
  • Man wird "wie Luft" behandelt.
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    3. Auswirkungen auf das soziale Ansehen:


    • Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen.
    • Man verbreitet Gerüchte.
    • Man macht jemanden lächerlich.
    • Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.
    • Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen.
    • Man macht sich über eine Behinderung lustig.
    • Man imitiert den Gang, die Stimme, oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.
    • Man greift die politische oder religiöse Einstellung an.
    • Man macht sich über das Privatlebenlustig.
    • Man macht sich über die Nationalität lustig.
    • Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen.
    • Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher od. kränkender Weise.
    • Man stellt die Entscheidungen des Betroffenen in Frage.
    • Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte o. a. entwürdigende Ausdrücke nach.
    • Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote.

    4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- u. Lebenssituation:


    • Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.
    • Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.
    • Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben.
    • Man gibt ihm Aufgaben weit unter eigentlichem Können.
    • Man gibt ihm ständig neue Aufgaben.
    • Man gibt ihm "kränkende" Arbeitsaufgaben.
    • Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren.

    5. Angriffe auf die Gesundheit:


    • Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.
    • Androhung körperlicher Gewalt.
    • Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen "Denkzettel" zu verpassen.
    • Körperliche Misshandlung.
    • Man verursacht Kosten für den/die Betroffene, um ihm/ihr zu schaden.
    • Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an.
    • Sexuelle Handgreiflichkeiten.





    Quelle
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    Mobbing

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    Heinz Leymann:

     "Eine Unverschämtheit ist eine Unverschämtheit. 
    Tägliche Unverschämtheiten sind Mobbing".



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    Montag, 14. April 2014

    Von allen guten Geistern verlassen

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    Mobbing ist ein hässliches Thema. Überall, wo es auftaucht. Mobbing in der Kirche bekommt noch ein Adjektiv dazu: unglaublich. Unglaublich im wahren Sinn des Wortes. 

    Denn dort wo innerhalb der Institution Kirche Mobbing benutzt, gefördert und bis zum bitteren Ende durchgeführt wird, stehen die nicht betroffenen Menschen vor einem Phänomen, das sie einfach nicht glauben. Sie wollen nicht glauben, dass es »das« in der Kirche gibt. In der Wirtschaft, klar. Bei der Polizei, in Krankenhäusern, das hat man schon gehört. Na gut, in der Kirche menschelt es, warum soll es da anders zugehen? Ein Konflikt, einzelne Ausrutscher, ja, wo gibt es die nicht? Aber »Mobbing« – innerhalb der Kirche, gar an Pfarrern oder Pfarrerinnen, nein, damit möchte man nichts zu tun haben. Das ist dummes Geschwätz. 

    Leider nicht. Und es nutzt auch nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Ein Phänomen zu ignorieren, heißt nicht, dass es das nicht gibt. Sabine Sunnus arbeitet in ihrem Beitrag „Von allen guten Geistern verlassen“ heraus, dass es bei Mobbing und speziell bei Mobbing in der Kirche nur Verlierer gibt. „Der Hauptgrund dafür, dass Mobbing Menschen zu Grunde richtet, liegt in der Tatenlosigkeit des Umfeldes: im Wegsehen, im Geschehenlassen und dass niemand rechtzeitig eingreift. 

    Martin Niemöller soll einmal gesagt haben: »Zuschauen und Nichtstun, das ist die eigentliche Sünde«.“ 

    Der Beitrag von Sabine Sunnus „Von allen guten Geistern verlassen“ ist erschienen in dem Buch: 

    Berufung Rufmord Abberufung - Der Ungedeihlichkeitsparagraf in den evangelischen Kirchen: Der falsche Weg, Konflikte zu lösen. Herausgegeben von Karl Martin, Sabine Sunnus und Ingrid Ullmann, 1. Auflage 11/2007, ISBN 3-9809376-5-8, Seite 13-22. 

         Der Beitrag von Sabine Sunnus zum Download hier
         Die Bestellung des Buches „Berufung Rufmord Abberufung“ hier



    david gegen mobbing

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    Was ist Mobbing?

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    mob engl. = Volksmassen, Pöbelhaufen,
    to mob engl. = zusammenrotten, über jemanden herfallen.
     

    Mobbing bezeichnet

    negative kommunikative Handlungen mit dem Ziel, eine Person oder Gruppe von ihrem Platz zu vertreiben. Dies geschieht systematisch und fortgesetzt. Die Qualität und Häufigkeit der Angriffe sind auf die Person/Gruppe abgestimmt, sie demontieren die soziale, psychische und physische Stabilität der Person/en. Über den Aufbau eines negativen Umfeldes werden der/die Betroffene/n isoliert und wehrlos gemacht. 

    Mobbing-Strategien

    sind: 
    Angriffe auf das Ansehen der Person/en durch Provokationen und Behinderungen in den Kommunikationszusammenhängen, durch Belästigungen, unvermutete Attacken, Gerüchte, Verleumdungen, Falschaussagen, Diskriminierung. Diejenigen, die sich mit der betroffenen Person oder Gruppe solidarisieren, werden mit den gleichen Strategien überzogen bis hin zur Androhung von Sanktionen. 

    Wirkungen von Mobbing:

    Verunsicherung, Befindlichkeits- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Schwindel, Atemnot, Herzrasen, Herzrhythmusstörungen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, Bewegungsschwäche, Muskel- und Nervenschmerzen, Angstzustände und Depression. Ein ungebremster Verlauf von Mobbing führt zu grundsätzlichen Beeinträchtigungen, Traumatisierung und schlimmsten Falls zu Suizid. 

    Mobbing zerstört. Mobbing ist sozialer Mord.



    david gegen mobbing
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    Dienstag, 26. November 2013

    Mobbing/Bossing Rechtslage

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    Janis Anmerkung: 


    In eigener Sache ..... es gibt ja nicht wenige, die wissen, wer hinter diesem Blog steckt und nicht wenige darunter, die mich kennen ..... 



    Ich denke über eine Anzeige nach! Material gibt es mehr als genug. Da ich eine Schreiberin bin und über viele Erfahrungen verfüge, weiß ich, dass alles, was auf Mobbing hinweist, notiert werden sollte. 
    Und somit habe ich über Jahr und Tag notiert und dokumentiert. Ich hatte niemanden, der mir zuhörte und so stand ich im Prinzip immer mit dem Rücken zur Wand. Das ist traurig und wahr! Und jeder der mich kennt, weiß, dass mir die 10 Gebote heilig sind. Explizit meine ich hier das 8. 
    „Selig sind, die Frieden stiften, denn sie werden Gottes Kinder heißen“, verheißt Jesus in der Bergpredigt (Matthäus 5, Vers 9). Wir stiften keinen Frieden, wenn wir Dinge, die nicht in Ordnung sind schönreden. Damit geben wir nicht Gott die Ehre.


    J



    Hinweise für Vorgesetzte


    • Mobbing ist eine Straftat.
    • Eine Strafanzeige richtet sich gegen den Täter. Dies ist in der Regel der direkte Vorgesetzte - nicht die Firma oder die Personalabteilung.
    • Glauben Sie im Ernst, dass Ihr Vorgesetzter zu Ihnen hält, wenn Anzeige wegen Mobbing gegen Sie erstattet wird. Bei entsprechendem Anfangsverdacht ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet gegen Sie zu ermitteln (§§152 II StPO), und falls sich dieser Verdacht bestätigt, Anklage zu erheben (§170 I StPO).
    • Dies könnte sich auch auf Ihren Arbeitsplatz auswirken. Der Arbeitgeber kann Sie fristlos kündigen. Es ist ihm unzumutbar, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der andere unter psychischen Druck setzt.
    • Eine Strafanzeige kann jeder stellen, der den Verdacht hat, dass eine Straftat vorliegt.
    • Sie können und müssen sich weigern, Mobbing durchzuführen. Sie begehen die Straftat.
    • Weisen Sie einen Mitarbeiter an, einen anderen unter Druck zu setzen und rechtswidrige Mittel einzusetzen, um einen anderen Mitarbeiter zu einer "freiwilligen" Maßnahme zu zwingen, dann stiften Sie zu einer Straftat an. Dies wird genauso bestraft wie die Tat selbst (§26 StGB). Auch dies kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

    Verstoß gegen die Menschenwürde


    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.



    Strafrechtliche Folgen


    Den Begriff Mobbing gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Die einzelnen Mobbing-Vorfälle selbst liegen meistens unterhalb der Schwelle einer strafrechtlichen Relevanz, in ihrer Gesamtheit können sie jedoch einen Straftatbestand darstellen:
    • (Vorsätzliche)Körperverletzung (§ 223 StGB)
    • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
    • Nötigung (§ 240 StGB)
    • Beleidigung (§§ 185, 192 StGB)
    • Üble Nachrede (§186 StGB)
    • Verleumdung (§187 StGB)
    Auf der Seite des Arbeitgebers kommen folgende Straftatbestände in Betracht:
    • Anstiftung (§ 26 StGB)
    • Beihilfe (§ 27 StGB)
    • Begehen durch Unterlassen (§ 13 StGB)
    • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)

    Eine Strafanzeige richtet sich gegen den Täter.
    Dies ist in der Regel der direkte Vorgesetzte - nicht die Firma oder die Personalabteilung.

    Der Strafantrag ist innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Kenntniserlangung von der Straftat zu stellen.

    Mobbing zu beweisen, kann ein Problem darstellen, denn manche Handlungen finden ohne Zeugen statt, oder vor Zeugen, die nicht bereit sind, sich an den Vorfall zu erinnern. Deshalb und da bei einem Prozess auch die zeitlichen Abläufe von Bedeutung sind, empfiehlt es sich, ein "Mobbing-Tagebuch" zu führen und ärztliche Befunde zu sammeln.


    Arbeitsrechtliche Folgen


    Der gemobbte Mitarbeiter hat juristisch folgende Handlungsmöglichkeiten:
    • Beschwerde beim Betriebsrat nach §85 BetrVG
    • Unterlassungsklage
    • Leistungsverweigerungsrecht
      Vorsicht! Es besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber mit fristloser Kündigung reagiert.

    Der Arbeitgeber kann einen mobbenden Vorgesetzten oder Mitarbeiter sanktionieren mit:
    • Abmahnung
    • verhaltensbedingter Kündigung
    Immer wieder kommt es in Betrieben zu Mobbing durch Vorgesetzte, teilweise unter Beteiligung von Kollegen, um einen Mitarbeiter zur "freiwilligen" Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder einen Eintritt in eine Beschäftigungsgesellschaft zu "bewegen". Viele Vorgesetzte scheinen zu glauben, Mobbing ist ein legitimes Mittel, um die Zielvereinbarung x Stellen in der Abteilung im gegenseitigen Einvernehmen abzubauen, zu erfüllen.

    Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat, die von jedermann zur Anzeige gebracht werden kann. Mobbing berechtigt den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung.




    Arbeitgeber muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen


    Arbeitsgericht Dresden, Az.: 5 Ca 5954/02
    Das Arbeitsgericht Dresden erkannte einer 37-jährigen Sachbearbeiterin des Landesamtes für Umwelt und Geologie 32.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu. Zahlen muss ihr Arbeitgeber, der Freistaat Sachsen: Die Klägerin war über 1 1/2 Jahre hinweg lediglich mit Hilfsarbeiten betraut worden, sie wurde von Kaffee-Runden ausgegrenzt und mit gezielt gestreuten Gerüchten traktiert - ihr Arbeitgeber unternahm jedoch nichts.



    NCI - net.de


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    Samstag, 18. August 2012