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Donnerstag, 19. Juli 2018

Merkel-Deutschland

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Ein absoluter Skandal 
- dank SPD & Grüne







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Donnerstag, 12. Juli 2018

Sklavenarbeit für Deutsche - kommt

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Hartz IV Teilhabechancengesetz: Die Zwangsarbeit für ALG II-Bezieher kommt

Zwangsarbeit für Hartz IV Bezieher

Mit der großspurig als „Teilhabechancengesetz“ (10. SGB II-ÄndG) betitelten Änderung des SGB II wird de facto die Zwangsarbeit für ALG II-Bezieher eingeführt und legitimiert. Danach sollen „sehr arbeitsmarktferne“ Personen, welche seit sechs Jahren ALG II erhalten, für die Dauer von 5 Jahren zwangsweise einem Arbeitgeber zugewiesen werden.

Lediglich Aufstocker, die in diesem Zeitraum durchgehend abhängig vollzeitbeschäftig waren, sind davon ausgenommen. Alle anderen ALG II Bezieher – die in Teilzeit arbeiten, wiederholt nur kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse hatten, selbständig erwerbstätig sind (auch in Vollzeit), oder arbeitslos – müssen damit rechnen, vom Jobcenter zwangsrekrutiert zu werden. Und natürlich erwirbt der Zwangsarbeiter dabei keinen Anspruch auf ALG I.
Als Dank der Nation werden dem Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren 100% der Lohnkosten aus Steuermitteln erstattet, danach wird die Lohnkostenerstattung jährlich um 10% reduziert. Auf die fünfjährige Dauer der Zwangsbeschäftigung gerechnet erhält der Arbeitgeber insgesamt 88% der Lohnkosten aus Steuermitteln erstattet.
Und natürlich wird der Zwangsrekrutierte auch im ersten Beschäftigungsjahr vom Jobcenter beschäftigungsbegleitend zwangsbetreut, d.h. das Jobcenter mischt sich in alle Belange des nun nicht mehr Arbeitslosen ein, sowohl private als auch berufliche. Damit offenbart sich auch der Gesetzestitel „Teilhabechancengesetz“ als Teilhabe des Jobcenters am Leben des Zwangsbetreuten.
An was der zwangsbetreute Zwangsarbeiter selbst teilhaben soll, der als kostenlose Arbeitskraft wettbewerbsverzerrende Wertschöpfung erbringt, erschließt sich jedoch nicht, denn als potentiellem Vernichter von Arbeitsplätzen wird die übrige Belegschaft dem Zwangsarbeiter kaum wohlgesonnen sein.
Damit wird, nach den regulär Beschäftigten und den Leiharbeitern, eine dritte Klasse an abhängig Beschäftigten erschaffen und auf der untersten Stufe des Arbeitsmarktes etabliert. (Ottokar, hartz.info)

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Freitag, 1. Juli 2016

Reiches Deutschland im Jahr 2016

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Existenzbedrohung statt Hartz IV

28.06.2016 | 7 Min. | UT | Verfügbar bis 28.06.2017 | 


45 Jahre lang hat Helmut Engel gearbeitet. Vor einem Jahr stellte er einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Doch das Jobcenter stellt sich quer und treibt ihn tiefer in die Armut.




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Donnerstag, 28. Mai 2015

Jobcentermitarbeiter wehren sich gegen den Vorstand

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Jobcenter-Mitarbeiter wehren sich gegen falsche Behauptungen der Bundesagentur für Arbeit


27.05.2015


Nachdem der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff im Rahmen seiner RTL-Sendung „Team Wallraff - Reporter undercover“ auf die massive Missstände im Jobcenter hinwies, hagelte es vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) harsche Kritik. Im einem Interview mit der BA-internen Zeitung „Dialog“ erklärte Vorstands-Mitglied Raimund Becker, dass sich die Mitarbeiter der Jobcenter durch den Bericht von Wallraff verunglimpft fühlten. Nun melden sich Mitarbeiter der Behörde in einem anonymen Brief an Inge Hannemann zu Wort, die den Brief auf ihrer Internetseite „altonabloggt.com“ veröffentlicht hat. Demnach entsprechen Beckers Behauptungen alles andere als der Wahrheit.

Jobcenter-Mitarbeiter fühlen sich durch Wallraff nicht verunglimpft
„Mit großem Entsetzen und Wut haben wir die neueste Ausgabe der internen „Propagandazeitung“ „Dialog“ zur Kenntnis genommen. Es ist so gekommen, wie wir geahnt haben: Gehirnwäsche wie immer, erneut werden Missstände verleugnet und die Vorstände Weise, Alt und Becker vertuschen ihre Fehler“, schreiben die Jobcenter-Mitarbeiter, die anonym bleiben möchten, in ihrem Brief. „Das interne Interview von Herrn Becker ist eine bodenlose Frechheit.“ Becker behauptet darin, dass sich die Mitarbeiter durch die Sendung von Günter Wallraff „verunglimpft“ fühlten. Es sei dem Brief zufolge aber das Gegenteil der Fall. 


„Wir haben uns den Bericht mehrmals angesehen, eine Verunglimpfung unserer Kollegen/innen ist absolut nicht zu erkennen. Ganz im Gegenteil: Sie haben endlich mal die Wahrheit über die jahrelangen Missstände gesagt, die von der Behördenleitung permanent verleumdet werden“, schreiben die Mitarbeiter in dem Brief. „Die Einzigen, die hier durch die Bundesagentur für Arbeit-'Führung' verleumdet werden, sind der Journalist Wallraff, die gezeigte Wahrheit und viele Kollegen bundesweit.“ 


„Wir arbeiten nicht in einer Sekte“
Das fatale an der BA sei, dass sich die Behörde selbst verwalte und es an einem unabhängigen Kontrollorgan fehle. Dem Brief zufolge sei unter anderem der Fachkräftemangel gewollt, um die Öffentlichkeit zu täuschen. In der Bewerberdatenbank würden beispielsweise 11.247 Ingenieure für Mechatronik und Automatisierungstechnik, 11.117 für Bauinformatik, 7.132 für Energietechnik und 7.863 für Maschinenbau auf einen Job warten. „Würden die für Qualifizierung vorgesehenen Gelder nicht zweckentfremdet werden und alle Maßnahmen sinnvoll sein, dann hätten wir fast keinen Mangel mehr. Und nun will Nahles noch 750 Millionen Euro einsparen, noch mehr Fachkräftemangel bewusst produzieren. Super Frau Nahles!“, kritisieren die Autoren des Briefes.



„Wir sind keine Idioten, wir arbeiten nicht in einer Sekte, sondern in einer Behörde mit einem eigentlichen sehr verantwortungsvollen, politischen Auftrag. Nämlich Menschen in Arbeit (von der man leben kann) zu bringen und pünktlich deren zustehende Leistungen auszuzahlen. Menschen zu beraten und ihre eventuellen Vermittlungshemmnisse zu beseitigen. Unser Auftrag lautet nicht: Arbeitslosenzahlen und Statistiken zu fälschen, Millionen an Steuergeldern zu verschwenden und die Menschen in die Zeit- oder Leiharbeit zu (er) pressen.“ (ag)



gegen-hartz IV
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Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig

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GERICHT: HARTZ-IV-SANKTIONEN VERFASSUNGSWIDRIG


Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig

28.05.2015

Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. „Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“, sagte ein Sprecher des Gerichts. (Az: S 15 AS 5157/14)




Die Menschenwürde wird verletzt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass bei einer Sanktion aufgrund der Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten die Menschenwürde verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Das Existenzminimum ist in der Verfassung verankert. Der Staat müsse demnach dafür Sorge leisten, dass das Existenzminimum zu jeder Zeit- also auch bei verpatzten Terminen oder abgelehnten Jobs- garantiert sei. Das gehöre zur Menschenwürde, die unantastbar sei, so das Gericht. Zudem sehen die Richter einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit. 

Die Richter bezweifeln, dass Hartz IV Strafen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind. „Aus diesen Artikeln ergeben sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet ist“, so das Gericht. Auch die Artikel 2 und 12 des Grundgesetzes würden angetastet, weil auch die Gesundheit des Sanktionierten gefährdet werden könnte. Doch gerade das Grundgesetz soll die Unversehrtheit des Menschen gewährleisten.


Zwei Sanktionen in Folge
In dem verhandelten Fall hatte ein erwerbsloser Hartz IV Bezieher zunächst ein Jobangebot seitens des Jobcenters abgelehnt. Daraufhin wurde dem Kläger das Arbeitslosengeld II im ersten Schritt um 30 Prozent (117,30 Euro) gekürzt. Danach sollte der Leistungsberechtigte eine Probearbeit bei einem weiteren Arbeitgeber absolvieren. Wegen dieser im SGB II verankerten erneuten „Pflichtverletzung“ wurde wieder um 30 Prozent gekürzt. Demnach kürzte die Behörde die Leistungsbezüge um insgesamt 234,60 Euro. 


Noch weitere Verfahren anhängig
Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben einige weitere Verfahren in der Sache vorliegen. Ob die Sanktionen gegen die Verfassung verstoßen, darüber haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. Allerdings gab es ebenso viel Hoffnung bei denHartz IV Regelleistungen, die nach Meinung vieler Experten ebenfalls verfassungswidrig sind. Hier hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht zugunsten des Gesetzgebers argumentiert. Es gebe bei der Berechnung der Regelleistungen „Gestaltungsspielraum“ hieß es in einem 2010 gefällten Urteil. Zuvor hatte das Gericht die Regelleistungen als verfassungswidrig eingestuft. Daraufhin musste der Gesetzgeber nachbessern.

Ende April hatte das Bundessozialgericht geurteilt, dass ein Kürzung um bis zu 30 Prozent verfassungsgemäß sind. Allerdings können bei wiederholten „Verstößen“ bis zu 100 Prozent gekürzt werden. In nicht wenigen Fällen wurden Betroffene bis zur Obdachlosigkeit sanktioniert, nachdem auch die Miete nicht mehr gezahlt wurde. Das Gericht in Gotha bestätigte, dass mit diesem Urteil „Neuland“ getreten würde.


Aussetzung von Sanktionen beantragen
In Hinblick auf dieses Urteil können Sanktionierte in Widerspruchsverfahren mit Verweis auf das Urteil von Gotha gehen und mindestens eine Aussetzung der Sanktion einfordern, bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Dazu muss das Aktenzeichen angegeben werden: S 15 AS 5157 / 14 (sb)



gegen-hartz IV

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Samstag, 9. März 2013

Maulkorb für kritische Jobcenter-Mitarbeiterin?

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Soll eine kritische Jobcenter-Mitarbeiterin mundtot gemacht werden, weil sie Hartz IV öffentlich kritisiert?

07.03.2013

Inge H. betreibt seit einiger Zeit einen
privaten Blog. Auf diesem deckt sie regelmäßig Missstände auf, kommentiert aktuelle Geschehnisse und kämpft für die Menschenrechte von Hartz IV Betroffenen. Mit spitzer Feder, aber auch Sachlichkeit und guten Recherchen schreibt sie über das Hartz-IV-System. Sie teilt öffentlich mit, dass sie nicht gegen die Bundesagentur für Arbeit kämpft, sondern für Etwas. Das besondere: Inge H ist selbst Mitarbeiterin der Hamburger „Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration“ (BASFI) im „Jobcenter team.arbeit.hamburg“.

In ihren Beiträgen fordert sie wiederholt die Einhaltung des Grundgesetzes innerhalb der Hartz IV-Gesetze und spricht sich für Mitarbeiter/innen in den Behörden aus, die eine entsprechende Ausbildung bekommen und mit Empathie den Menschen auch in den Ämtern begegnen. In diesem Zusammenhang macht sie sich auch für die Abschaffung aller Sanktionen bei Hartz IV stark und kämpft gegen die alltägliche Willkür in den Jobcentern.
 
Soll Inge H. mundtot gemacht werden?

Eben jene Kritik hat nun die Stadt Hamburg als Arbeitgeber veranlasst, Inge H. zu einer Anhörung vorzuladen. In der Vorladung war unter anderem folgender skandalöser Satz zu lesen: „Über die Inhalte des Blogs und darüber, ob und wieweit Sie an diesen Inhalten in Zukunft festhalten oder davon abrücken möchte würden wir gern ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen.“ Hier muss man sich fragen, ob ein versteckter Versuch der Einschränkung des Artikel 5 des Grundgesetzes vorliegt. Denn noch immer ist es jedem Menschen erlaubt, seine Meinung frei zu äußern. Zweifelhaft ist auch, dass die Vorladung nur zwei Tage vor dem Termin ausgehändigt wurde.

„Frau Inge H. braucht unsere Unterstützung“, mahnt Sebastian Bertram von der „gegen-hartz.de“ Redaktion. „Jeder Versuch sie mundtot zu machen, muss mit dem Herstellen einer breiten Öffentlichkeit und viel Protest begegnet werden“. Die Anhörung findet morgen, den 8. März statt. Über den Fortgang werden wir weiter berichten. (sb)

gegen-Hartz IV
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Dienstag, 18. Dezember 2012

Anweisungen der BA überfordern die Jobcenter

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Laut einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” (SZ) sehen sich die Mitarbeiter in den Jobcentern einer Flut von Anweisungen seitens der BA-Zentrale in Nürnberg ausgesetzt.

Dies gehe zumindest aus einer Antwort der Bundesagentur auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (Die Linke) hervor.

Danach hat die BA ihren Mitarbeitern im laufenden Jahr 2012 ganze 346 Weisungen mit einen Umfang von 921 Seiten nebst 8.105 Seiten Anlage zukommen lassen.

Dem Zeitungsbericht zufolge löst dieser Vorgang sogar beim Referatsleiter für die Grundsicherung im Bayerischen Sozialministerium eher Kopfschütteln aus. “Neben der täglichen Arbeit mit Einzelschicksalen, für die ohnehin nicht immer genügend Zeit investiert wird, ist es einfach nicht möglich, zusätzlich eine solche Informationsflut zu bewältigen, wie sie von der Zentrale der BA ausgeht”, wird er von der SZ zitiert.

Quelle

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Freitag, 2. September 2011

Brandbrief

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Sehr gehrter Bundespräsident, Herr Christian Wulff,
sehr geehrte Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel,

sehr geehrte Arbeitsministerin, Frau von der Leyen,
sehr geehrter erster Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit,
Herr Dr. Weise,
sehr geehrter Geschäftsführer im Jobcenter Mitte, Berlin, Herr Schneider,
 
wir alle sind Bürgerinnen und Bürger eines Staates, der sich ein Grundgesetz gegeben hat, in dem es im ersten Satz schon heißt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Für viele mag dieser Satz vielleicht nur noch wie ein Sandkorn erscheinen, welches längst unter dem Druck der Ereignisse abgeschliffen und in den Sedimentschichten schier unübersehbarer Anzahlen weiterer politischer Entscheidungen und Gesetze untergegangen ist – und man wird leicht als weltfremd, ja fast schon als Phantast betrachtet, wenn man die derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen noch am Maßstab eines solchen Satzes misst.
Wir können ihn aber nicht umgehen. Gehoben als tiefe Lehre aus den unglaublichen Verbrechen des Dritten Reichs, befestigt als Willensentscheid und Verpflichtung, die unbedingt eingehalten werden müssen, ist er der Grundstein unserer Republik.
So sehr ist er der Grundstein, dass eines Tages die Historiker, wenn sie rückschauend die Bundesrepublik betrachten, sagen werden:
"Nicht ein König oder Kaiser, wie durch über 1000 Jahre davor, nicht ein Diktator wie danach, sollte der Bundesrepublik Deutschland ihren inneren Traggrund und ihre innere Rechtfertigung geben, sondern der gemeinsame Wille des Volkes und seines Rechtswesens, die Würde des Menschen unbedingt zu achten und zu schützen."
Und selbstverständlich werden diese Historiker Aufstieg, Entfaltung – und gegebenenfalls das Scheitern dieser Republik an diesem, von der Bundesrepublik sich selbst gestellten, Ideale messen.

(II)
 
Sehr geehrter Bundespräsident, Herr Christian Wulff,
sehr geehrte Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel,
sehr geehrte Arbeitsministerin, Frau von der Leyen,
sehr geehrter Herr Dr. Weise,
sehr geehrter Herr Schneider,
ich schreibe, um öffentlich meine persönlichen Konsequenzen aus einem Missstand zu ziehen, der schon seit Jahren in unserem Lande waltet: Wir haben dieses Grundgesetz als den Grundstein unserer Republik, und dennoch hat sich ein Umgang mit den Bürgern eingestellt, der keineswegs dem Grundgesetz entspricht: Ich spreche von Hartz IV!
Zunächst ist Hartz IV natürlich nichts weiter als der gut gemeinte staatliche Versuch, Menschen, die aus der Erwerbsarbeit herausgefallen sind, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben zu gewähren. Der Versuch ist ehrenhaft und entspricht durchaus dem Auftrag der Verfassung. Man könnte sie ja auch auf der Straße liegen lassen.
Nicht weniger ehrenhaft – und für den ersten Blick verständlich – ist, dass man im Hinblick auf die erwünschte, vom Arbeitslosen zu leistende "Selbsthilfe" nach quasi therapeutischen Grundsätzen verfährt: einerseits "so viel Hilfe wie nötig", andererseits dabei aber "so wenig Hilfe wie möglich" zu gewähren. Und es zwingt dem Betrachter direkt Hochachtung ab, zu sehen, welch große Summe Geldes man, neben der Lebensgrundsicherung der Arbeitslosen, gut gemeint in sogenannte "Aktivierungs-" und "Qualifizierungsmaßnahmen" fließen lässt.
So titanisch die Anstrengung, so wenig wird sie allerdings positiv wirken, denn der Versuch zur aktivierenden Selbsthilfe ist in der heutigen Zeit schon vom Grund her falsch gedacht. Problem ist, dass nicht die Arbeitslosen sondern die gewandelten Produktionsbedingungen die vornehmliche Ursache heutiger Arbeitslosigkeit sind!
In den 1970er, vielleicht auch noch in den frühen 1980er Jahren mögen die Gründe für Arbeitslosigkeit noch andere gewesen sein. Sie waren eher beim Individuum zu suchen, denn in der alten Bundesrepublik wurden Mitarbeiter auf allen Arbeitsfeldern dringend gesucht.
Hätte man damals den Arbeitslosen die Chance gegeben, sich umzuschulen oder weiterzubilden, wie es heute angeboten wird, hätte ihnen mittels persönlicher Unterstützungsmaßnahmen geholfen, sich wieder voll ins Leben zu stellen, statt sie in einem damals stabilen Hilfssystem nur endzulagern, dann hätte das vermutlich viel gebracht. Denn der Schritt hinaus aus der Arbeitslosigkeit wäre der Schritt hinein in ein vibrierendes, sinnvolles – und in der Regel auch gut bezahltes (!) Arbeitsleben gewesen.
 
(III)
 
Wie anders ist das aber heute! Der Arbeitsmarkt ist mehr als gesättigt. Die heutigen Arbeitslosen sind im allgemeinen nicht menschliche Problemfälle, die ausgeschieden sind, weil sie selbst in irgendeiner Weise Einschränkungen haben und entsprechend therapiert werden müssten. Zum Größtteil sind sie durch die Produktionskraft der Maschinen von der Arbeit freigestellt. Die Regale sind gefüllt und eine Vielfalt an Waren ist vorhanden, die alles je Dagewesene in unverschämtem Maße übersteigt – ohne dass die menschliche Arbeitskraft noch wie ehedem gebraucht wird: das ist das Problem.
Wir handeln zeitverschoben – behandeln heute eine Krankheit von gestern (die wir gestern allerdings nicht behandelt haben), während wir die Krankheit von heute noch nicht sehen. Wie ein Arzt, der einen Patienten auf Lungenkrankheit hin behandelt, während in Wahrheit die Luft zum Atmen fehlt, therapieren wir die Arbeitslosen mit Instrumenten, die längst nicht mehr passen und dadurch (!) Folterinstrumente sind.
 
(IV)
 
Nicht die Menschen müssen therapiert, sondern die Verhältnisse müssen weiterentwickelt werden. Wenn alle Energie darauf verwendet wird, die Arbeit sich selbst verrichten zu lassen und die Menschen aus der Arbeit zu befreien – und Industrie und Wirtschaft verfolgen schon in ihrer Produktion, erst recht aber mit den Produkten, die sie dem Kunden liefern, genau dieses Ziel und repräsentieren damit schon längst die Gegenrichtung zur gegenwärtig gültigen politischen Vollbeschäftigungsdoktrin –, dann müssen die Menschen ein Einkommen erhalten, welches sie unabhängig vom sog. "Arbeitsmarkt" macht und ihnen die Freiheit nicht als notdürftige "Arbeitslosigkeit", sondern als echte Freistellung gibt.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre eine Lösung des Problems, ein Einkommen für jeden, sowohl für den Nicht-Erwerbstätigen als auch für den Erwerbstätigen, welches ihnen allen unabhängig von den Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft die Freiheit für eine eigene Lebensgestaltung – und mehr noch: für eigene Initiativen schenkt.
Durch die allgemeinen Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft ergibt sich die Notwendigkeit zu einem bedingungslosen Grundeinkommen an allen Orten – nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt. Die Befürchtungen, die sich an einen solchen Vorschlag knüpfen, sind vielfältig entkräftet [1], die Vorteile für Menschen, Wirtschaft und Kulturentwicklung sind umfassend dargestellt, und Ideen, wie es einzurichten ist, von vielen Seiten vorgelegt.
Statt aber über eine solche Lösung des Problems nachzudenken, pressen wir die Freigestellten gewaltsam in einen Arbeitsmarkt zurück, der sie längst ausgestoßen hat, weil er sie längst schon nicht mehr braucht. Wir lassen sie nicht zur Besinnung kommen, bestrafen ihren gesunden Unmut, sich nur noch von einer Sackgasse in die andere getrieben zu sehen – und dann wundern wir uns, dass sich sowohl in der Welt der Arbeitslosigkeit, als auch in der Welt des so künstlich geschaffenen und immer mehr aufquellenden Niedrigstlohnsektors strukturelle und menschliche Verhältnisse ausbilden, die jeglicher Beschreibung spotten.
 
(V)
 
Die Würde des Menschen ist unantastbar? Durch die strukturelle Fehlbehandlung treten ganz andere Tatsachen als die grundgesetzlich garantierten in unserer Gesellschaft auf.
Zuerst ist die "Würde des Menschen" selbst zu nennen: Es ist kein Geheimnis, dass, nachdem das Modell der aktivierenden Selbsthilfe auf allen Ebenen gescheitert ist, der Großteil aller Beschäftigungs- und Fortbildungsmaßnahmen in Hartz IV heute nur noch den Sinn hat, die Betroffenen zu kontrollieren! Versorgt mit einem weitestgehend unzureichenden Einkommen [2], aber doch gesund und arbeitsfähig, besteht die Gefahr, dass sie "schwarz" arbeiten gehen.
Damit der verbleibende Teil der Erwerbstätigen dadurch nicht ebenfalls in die Arbeitslosigkeit gerissen und das Staatseinkommen abgegraben wird, müssen die Menschen künstlich beschäftigt werden. Und nicht nur künstlich, sondern auch sinnlos, denn es darf die ihnen verordnete Arbeit den übrig gebliebenen Arbeitsmarkt nicht unterlaufen.
 
(VI)
 
Menschen mit Arbeit zu beschäftigen, die sinnlos ist, setzt die Menschenwürde außer Kraft – und sie zu bedrohen mit Hunger und mit Obdachlosigkeit, wenn sie dem Zwang zum Unsinn nicht Folge leisten, erst recht.
Scharf formuliert, haben wir in Hartz IV das erste Sklavenheer der Weltgeschichte, welches gezwungen ist, sinnlose Arbeit zu leisten. [3]  Und in den Sanktionierungen mit Hunger und Obdachlosigkeit haben wir ein Zuchtmittel, welches jede noch so berechtigt erscheinende Hilfsmaßnahme des Staates zum existenzbedrohenden Zwangsmittel macht. [4]
Ich möchte nur die Paragraphen nennen, die durch die gegenwärtige Praxis außer Kraft gesetzt sind:
- Artikel 1 des Grundgesetzes:
- Artikel 2 GG:
- Artikel 11 GG:  
- Artikel 12 GG:
- Artikel 13 GG:    
("Die Würde des Menschen ist unantastbar") [5]
(Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) [6]
(Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet) [7]
(Freie Berufswahl / Verbot von Zwangsarbeit)
[8]
(Unverletzlichkeit der Wohnung)
[9]
weiter
- Artikel 6 GG:  
(Schutz der Familie) [10]
Nicht "außer Kraft gesetzt", sondern einfach nicht beachtet wird
- Artikel 19 GG ("Zitiergebot"),
der fordert, dass bei vom Grundgesetz abweichenden Regelungen der entsprechende Artikel des Grundgesetzes genannt und die Abweichung begründet werden muss, wobei in keinem Fall ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. [11] Schon allein, weil dieser Artikel nicht beachtet wird, sind größte Teile des SGB II, vor allem die darin enthaltenen Sanktionsmaßnamen (§ 31), als nicht gültig anzusehen.
Mehr als ein Drittel der 19 Menschenrechtsartikel des GG sind damit außer Kraft gesetzt! Zu den damit systematisch praktizierten Menschenrechtsverletzungen gehört auf entscheidende Weise mit hinzu, in welchen Tönen man in großen Teilen von Presse und Politik über den Hartz IVler spricht. Wenn öffentlich das Bild gezeichnet wird, er sei ein ungepflegtes [12], unzuverlässiges und faules Subjekt, das nur mit Sanktionen bewegt und kontrolliert werden kann, wenn behauptet wird: "Die Erhöhung von Hartz IV war ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie" [13] und weiter, man dürfe dem Hartz IVler kein Geld für seine Kinder geben, weil er es nur missverwendet [14], dann beschreibt man nur die dunklen Schatten der Verhältnisse, die man selbst erst durch das entwürdigende Hartz IV-System ins soziale Leben gepfahlt hat. Bezogen auf die realen Menschen, die Hartz IV beziehen, ist das allerdings Volksverhetzung [15] und sollte von Seiten des Staates (!) geahndet werden.
 
(VII)
 
Wir leben in einer Zeit weltweit aufflammender Revolutionen. Selbst in Deutschland ist die Lage inzwischen so angespannt, dass man befürchten muss, auch hier eine Revolte auszulösen, nur weil man sich wieder entschieden auf den Boden der grundgesetzlich garantierten Menschenrechte stellt; nur weil man auf die natürlichste Weise ein Recht wieder in Anspruch nimmt, welches einem selbst dann gehören würde, wenn es nicht im Grundgesetz verankert wäre.
Man kann eine solche Inanspruchnahme der Menschenrechte deshalb scheuen. Sie aber zu unterlassen bedeutet, dass sich die Unrechtsverhältnisse immer weiter etablieren.
Ich möchte deshalb folgende praktische Konsequenzen ziehen:
Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab.
Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
- unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
- und unabhängig davon, ob sie einen "Erwerb" ermöglicht oder nicht!
Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt! [16]
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland weiter einen Weg verfolgen will, der die so mühsam errungenen Menschenrechte außer Kraft setzt und Ängste vor Sanktionen, unwürdiger Arbeit und sozialstaatlicher Totalüberwachung zum Alltag von abermillionen Menschen macht – und fordere deshalb dazu auf,
- alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen 2, 31 und 32, auch Paragraph 36 a, SGB XII
- und den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen. 

Natürlich rechne ich mit Sanktionen, weil man nach SGB II kaum anders als mit Sanktionen auf eine solche Ankündigung reagieren kann.

Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. Es wird darum gehen, ob der Mensch in Deutschland ein bedingungsloses Existenzrecht hat, oder ob er sich ein menschenwürdiges Leben erst verdienen und dafür Zwangsgehorsam, Zwangsarbeit oder unwürdige Niedrigstlohnarbeiten leisten muss. Weiter wird es darum gehen, ob der Staat bestimmen darf, was Sinn im Leben eines einzelnen Bürgers macht, oder ob das Urteil darüber nicht jedem Einzelnen selbst zu überlassen ist, weil anders das Selbstbestimmungsrecht nicht gewährleistet werden kann.

Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muss dann für alle gelten!
Sehr geehrte Angeschriebene - ich ahne, wie groß die Fragen und wie hoch die Hürden für ein Umdenken und Umsteuern auf sozialem Felde sind. So möchte ich den Brief nicht enden, ohne Ihnen die volle Mitwirkung meinerseits als auch diejenige einer großen Anzahl von mit mir verbundenen Freunden und Experten (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Unternehmer, Manager, Banker, Staatsbeamte, Philosophen, Politiker, Kleriker, Künstler, Gewerkschaftler, Betroffener in Hartz IV usw.) zuzusichern. Denn dass Lösungsansätze, die da sind [17], auch aufgegriffen werden können, darauf kommt es vor allen Dingen an.
 
Jetzt sind Sie gefordert!
 
Mit freundlichem Gruß
- Berlin im Juni 2011 -
Ralph Boes



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Samstag, 12. Februar 2011

Elterngeld jetzt auch für Superreiche

Gewollte Gesetzeslücke? Auch Reiche können das Elterngeld beantragen

08.02.2011

Durch eine geschaffene Gesetzeslücke ist es auch Superreichen möglich, das Elterngeld zu beantragen. Bereits ein juristisches Gutachten hatte darauf hingewiesen, dass das Elterngeld möglicherweise gegen die Verfassung verstößt. Der Grund hierfür ist, dass entgegen des Prinzips von sozialen Leistungen beim Elterngeld diejenigen hohe Zahlungen erhalten, obwohl sie eigentlich nach sozialen Maßstäben diese nicht benötigen. Im Gegensatz dazu erhalten Eltern im Hartz IV-Bezug kein Elterngeld, weil der Mindestsatz von 300 Euro an die laufenden ALG II Regelleistungen angerechnet wird.


Lückenhafte Gesetzesregelungen beim Elterngeld

Die Neuregelungen zum Jahreswechsel in Bezug auf das Elterngeld scheinen zudem lückenhaft zu sein. Eigentlich sollten Eltern, die über einen Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden 250.000) keinen Anspruch auf das Elterngeld haben. Nach Ansicht des Steuerexperten Dr. Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin (FU Berlin) können auch Eltern mit einem Einkommen darüber das Elterngeld möglicherweise in Anspruch nehmen. Der Grund hierfür ist Nichtanrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen. Dazu zählen Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse von Wertpapieren. Denn die Steuern auf die Kapitaleinkünfte werden seit der Einführung der Abgeltungssteuer von der Bank automatisch mit einem pauschalen Satz in Höhe von 25 Prozent abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet.

Dadurch gehören Einkünfte aus Kapitalerträgen nicht mehr zum steuerpflichtigen Einkommen. So können auch Personen das Elterngeld beantragen, die über ein Jahreseinkommen von 200.000 Euro netto verfügen. Denn die Zinsen für die Kapitaleinkünfte sind schon im Vorfeld abgezogen worden. Das bedeutet, auch wenn die Person pro Jahr real eine halbe Million Euro inklusive der Kapitaleinkünfte verdient, kann er zusätzlich auch noch das Elterngeld beantragen, ohne damit möglicherweise gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Politisch motiviertes Elterngeld
Ob diese Regelung politisch motiviert ist, kann nur vermutet werden. Denn das Elterngeld ist als solches betrachtet eine Umverteilung von unten nach oben, denn wer viel verdient, bekommt auch viel. Anscheinend kennt der Gesetzgeber hierbei noch nicht einmal ein maximale Verdienstgrenze. Reiche Eltern sollen Kinder bekommen, Geringverdiener sollen anscheinend darauf verzichten. Es kann nur eine Frage der Zeit sein, bis eine entsprechende Verfassungsklage  !!! eingereicht wird. Denn es gibt noch weitere Gründe, warum das Elterngeld gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstößt. (sb) 

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Beschämend! Jeder achte Zeitarbeiter auf Hartz IV angewiesen

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Jeder achte Zeitarbeiter auf Hartz IV angewiesen. 
Leiharbeiter verdienen im Schnitt nur die Hälfte

07.02.2011

Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) benötigt jeder achte Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche zusätzliche Hartz IV-Leistungen (sog. Aufstockung).

Jeder achte Leiharbeiter benötigt aufstockende Arbeitslosengeld II Leistungen, weil der niedrige Lohn nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Nach Angaben der Studie seien derzeit rund 92.000 Menschen hiervon betroffen. Damit ist das Risiko zu verarmen bei Zeitarbeitern fünf mal höher, als bei einer regulären Beschäftigung gemessen an der Gesamtwirtschaft.

Zeitarbeitsnehmer mit einem vollen Beschäftigungsverhältnis verdienen im Schnitt nur halb so viel, wie im Durchschnitt andere Vollzeitbeschäftigte. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller regulär Beschäftigten lag im Jahre 2009 bei 2805 Euro. Arbeitnehmer in der Zeitarbeit verdienen jedoch nur durchschnittlich 1465 Euro. In Zahlen ausgedrückt verdienen damit Leiharbeiter rund 48,1 Prozent weniger. 10,5 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in der Zeitarbeit verdienen laut Studiendaten weniger als eintausend Euro Brutto. Gerade einmal 19,1 Prozent der Leiharbeitnehmer verdienen mehr als 2000 Euro. Bei den regulär Vollzeitbeschäftigten kommen hingegen 70 Prozent auf einen Bruttolohn von mehr als 2000 Euro.
Zu den langwierigen Hartz-IV-Verhandlungen und dem Grundprinzip „equal pay“ erklärte,  mahnte der DGB Vorsitzende Michael Sommer am Montag in Berlin: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit erst nach 9 Monaten Leiharbeit zahlen zu wollen, ist kein ernst zu nehmendes Angebot, sondern eine unsoziale Provokation. 
Es ist sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung in dieser Frage kein ernsthaftes Angebot auf den Tisch gelegt hat, sondern wieder einmal herum taktiert und die berechtigten Sorgen und Anliegen von hunderttausenden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern ignoriert.“ Sommer forderte die Opposition auf, sich auf ein solches Angebot der Bundesregierung nicht einzulassen. Hierbei würde die soziale Ungerechtigkeit in der Leiharbeit nur verfestigt werden. (sb)

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Dienstag, 1. Februar 2011

FDP schließt höheren Hartz IV Regelsatz nicht aus

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Jani's Anmerkung... 
Folgendes hat natürlich so gar nichts mit den kommenden Wahlen und dem voraussichtlichen Wahldebakel der FDP zu tun ....  

Der FDP-Generalsekretär Christian Lindner schließt eine Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes um mehr als die bisher vorgesehenen fünf Euro nicht kategorisch aus.

Allerdings müsse jede Erhöhung durch konkrete Zahlen fachlich begründet sein und nicht einem rein politischen Kalkül entspringen. Lindner führt aus, dass die Reform gerade deshalb notwendig sei, da die Berechnung der Regelsätze nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts von der damaligen Rot-Grünen Regierung willkürlich festgesetzt worden sei. Aus diesem Grund sei die FDP auch nicht bereit, eine erneute willkürliche Berechnung zu unterstützen, die auf politischen Motiven beruht und nicht der Höhe des notwendigen Bedarfs folgt.

Die FDP werde sich der Aufnahme weiterer, begründeter Bedarfe nicht verschließen, wenn die Opposition einen Nachweis der Erforderlichkeit überzeugend führe, erklärte Lindner. Lindner betont, dass die mit der Reform verbundenen Kosten, die er vor Kurzem bei einer Erhöhung um fünf Euro mit 2,5 Milliarden Euro bezifferte, für den Staatshaushalt nicht von vorrangiger Bedeutung bei der Bestimmung der Regelsätze seien, denn die Reform erfolge nicht aus Gründen der Staatsfinanzen betrieben.
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Diese Meldung natürlich auch nicht .... die vielen Arbeitslosen wird es zusätzlich freuen - bei den >>vielen vorhandenen<< Arbeitsplätzen. Was wären wir ohne liberale Politik in Deutschland. Interessant finde ich die Aussage, dass die FDP Vorabsprachen mit der CDU hatte, diese dann aber trotzdem irritiert reagierte. Hm ... was das denn ? Bin jetzt auch irritiert. 
Auf jeden Fall gibt es mehr  Rentner als Arbeitslose in der Bundesrepublik. Potentielle Wähler der FDP finden sich wohl eher unter den gut situierten Senioren.  Allerdings gilt für Arbeitslose ja die obige Meldung - es gibt also für jeden etwas ... lach... Deutschland ein Irrenhaus. Heuchelei wohin man sieht. Und viele, deren Verstand nur von 12 bis Mittag reicht.

Berlin/MZ. Frührentner sollen nach Plänen der Koalition künftig deutlich mehr zu ihren Altersbezügen hinzuverdienen dürfen als bisher. Die FDP machte Vorabsprachen mit der Union öffentlich, wonach Arbeitnehmer, die vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, künftig bis zur Höhe ihres letzten Bruttogehalts hinzuverdienen dürfen. Derzeit können Frührentner im Monat bis zu 400 Euro mit einem Job verdienen, ohne dass dies auf ihre Rente angerechnet wird (siehe Text unten). 
Der stellvertretende FDP-Fraktionschef Heinrich Kolb sagte der Berliner Zeitung, dies hätten die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen vereinbart. "Von einer solchen Regelung profitieren alle", sagte er. Ältere Arbeitnehmer könnten weiter ihr Wissen und ihre Fähigkeiten anbringen. Unternehmer könnten vom Wissen der Älteren profitieren. Die Regelung solle spätestens 2012, möglicherweise aber auch schon zum 1. Juli 2011 in Kraft treten.

Die Unions-Seite der Koalition reagierte irritiert auf den FDP-Vorstoß, bestätigte allerdings den Inhalt zumindest indirekt. "Die Überlegungen gehen in diese Richtung", sagte ein Ministeriumssprecher. Es gebe allerdings noch kein abschließendes Ergebnis. 
In der Koalition hieß es, mit der Änderung der Zuverdienst-Regel solle der FDP die Zustimmung zum Zeitarbeit-Mindestlohn erleichtert werden, über den derzeit im Vermittlungsausschuss zur Hartz-Reform verhandelt wird. Mit ihrem Zögern will die Union offenbar dafür sorgen, dass die FDP den Mindestlohn auch wirklich passieren lässt. Der Arbeitsmarktexperte der Union, Karl Schiewerling, sagte dieser Zeitung, es müssten beim Zuverdienst noch viele Fragen geklärt werden. Dazu gehöre die Frage der Verwaltungskosten genauso wie die Frage, ob höhere Zuverdienstmöglichkeiten dazu führen können, dass Arbeitnehmer von ihren Chefs vermehrt unter Druck gesetzt werden, früher in Rente zu gehen. 
In der Union hieß es, es sei klar, dass die Zuverdienste besteuert und auch Sozialversicherungsbeiträge fällig würden. Allerdings wird offenbar überlegt, dabei auf die Erhebung von Arbeitslosenversicherungs-Beiträgen zu verzichten. Damit würde die Zuverdienst-Regelung für die Arbeitgeber preisgünstiger werden als wenn der Arbeitnehmer in einem normalen Arbeitsverhältnis weiterbeschäftigt wird. 
Z-TITEL: "Von einer solchen Regelung profitieren alle."
Heinrich Kolb
FDP-Politiker

Die SPD bezeichnete das Vorhaben als Augenwischerei. "Das wird nur wenigen Arbeitnehmern etwas nützen", sagte Vize-Fraktionschefin Elke Ferner dieser Zeitung. Es bestehe aber die Gefahr, dass Arbeitnehmer aus ihren Jobs gedrängt würden. Für die Rentenversicherung entstehe außerdem ein Liquiditätsrisiko.
 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, das Versprechen der Koalition, Arbeitnehmer könnten sich Rentenkürzungen und zusätzlichen Abschläge durch die Rente mit 67 mit Hinzuverdiensten ausgleichen, sei zynisch. Es handele sich um einen völlig falschen Ansatz gegen Altersarmut, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Bei einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Job wird die Rente um 3,6Prozent pro Jahr gemindert.
 
Dagegen nannte Alexander Gunkel, der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, die Anhebung der Zuverdienstgrenzen einen "Schritt in die richtige Richtung". Noch besser wäre es, "auf die überholten Verdienstgrenzen ganz zu verzichten", sagte Gunkel der Berliner Zeitung. Dies entspricht der Maximalforderung der FDP.

Quelle

Und bei all den jetzt ausbrechenden Jubelschreien bitte diese Meldungen nicht vergessen. Ich weiß, sie stammen aus den Jahren 2009 + 2010. Aber da waren die Umfragewerte der FDP auch noch nicht so immens im Keller ... 'ne? 

ALG II: Südwest-FDP hält Kürzung für sinnvoll

FDP-Politiker will ALG II Regelsatz um bis zu 100 Euro kürzen
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