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Dienstag, 7. Dezember 2021

Erinnerung an dunkelste Zeiten

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Ich informiere Sie exklusiv über einen Sachverhalt, den ich wohl abgewogen, leider als Skandal erster Klasse bezeichnen will. Viel mehr noch. Der Sachverhalt bedroht, sollte er nicht rückgängig gemacht werden, einen unserer wichtigen Grundpfeiler in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Die Freiheit der Presse, die freie Bericherstattung.

Soviel Vorweg zur Einordnung: Wichtigste Rechtsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ist das Grundgesetz. Mit Artikel 5, Absatz 1 schuf unsere Verfassung die rechtliche Grundlage für die Etablierung und Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem Auftrag, alle Menschen zu erreichen; alle Standpunkte widerzuspiegeln und abzubilden; sicherzustellen, dass allen Stimmen und Perspektiven Gehör verschafft wird. So steht es richtigerweise auf der Seite der ARD zum Festakt 70 Jahre öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

Unter der Verantwortung der Intendatin des Bayerischen Rundfunks Dr. Katja Wildermuth, startet der BR den größten Angriff auf die freie Berichterstattung, seit Gründung der ARD 1950.

Bayerischer Rundfunk will in seiner Berichterstattung nur noch geimpfte Menschen vor die Kamera lassen.


Am 1. Dezember 2021 hat die Hauptabteilung Produktionsservice des Bayerischen Fernsehens eine hausinterne dringende Empfehlung versandt, nach der bei Außenproduktionen nur noch Protagonisten vor die Kamera treten dürfen, die geimpft sind. Drehs sollen vermieden werden, in denen keine Kontrolle über den Impfstatus und das Verhalten der Anwesenden besteht. Die Protagonisten sollen zu einem Dreh vorab informiert werden, dass sie eine FFP2-Maske tragen müssen.

Diese interne über E-Mail verbreitete Anweisung sehen Sie hier. Um den Empfänger zu schützen sind persönliche Bezüge geschwärzt. Die E-Mail besteht aus zwei Teilen. Dem Anschreiben und dem Anhang der mitgesendet wurde.

Zur Erläuterung: Eine Außenproduktion ist alles, was nicht im Studio stattfindet. Also eine Reportage vor Ort, eine Straßenumfrage, eine Zuspielung für die Nachrichten, kulturelle, gesellschaftliche und/oder politische Berichterstattung mit einem Kamerateam.

Das bedeutet, es kommen nach jener dringenden Empfehlung nur noch geimpfte Menschen im Bayerischen Fernsehen, also dieser ARD-Anstalt, zu Wort. Es sei denn, es geht in dem Beitrag bei den Menschen, über die berichtet wird, ausschließlich um ihre Eigenschaft als ungeimpfte Personen.

Was heißt das für die Arbeit eines Redakteurs? Ein Redakteur des Bayerischen Fernsehens soll ab sofort Künstler, Gewebetreibende, Politiker, Wissenschaftler und andere nur noch im Originalton zu Wort kommen lassen, wenn diese Personen geimpft sind. Nach der Anweisung soll in logischer Konsequenz der Redakteur schon bei seiner Recherche erfragen, ob er es mit einem geimpften oder einem ungeimpften Menschen zu tun hat, wodurch Letzterem folglich das Recht auf freie Meinungsäußerung über diesen Sender verwehrt wird. Darüber hinaus soll der Redakteur nicht drehen, wenn er nach seiner Einschätzung keine Kontrolle über das Verhalten der Anwesenden sowie deren Impfstatus hat.

Das heißt, kritische Stimmen zur politischen Situation werden ab sofort beim Bayerischen Rundfunk demnach nicht mehr erhört, sofern sie ungeimpft sind. Von jedem Menschen, den Sie in Beiträgen des Bayerischen Rundfunks sehen, der zu welchen Themen auch immer interviewt wird, wissen Sie nun, dass er geimpft ist.

Zur Bedeutung einer „dringenden Empfehlung“ – als solche wurde das Schreiben ja in Umlauf gebracht – hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Schulurteil über Masken festgehalten:

„Die dringende Empfehlung (der Schule) gehe über eine einfache Bitte oder Empfehlung hinaus. Denn es würde eine Form von Zwang ausgeübt, die dazu führe, dass im Falle einer Abweichung mit ,Sanktionen‘ oder gar diskriminierendem Verhalten (durch den Lehrkörper) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen sei.“ [VG Wiesbaden, 24. August 2020 – Az. 6 L 938/20.WI]

Was bedeutet das alles für Sie als Zuschauer? Sie bezahlen Rundfunkgebühren für eine Berichterstattung, die nunmehr nur noch konformistisch erfolgen soll. – Ich scheue Vergleiche oder Worte aus der deutschen Vergangenheit, weil sie gewollt missinterpretiert werden würden.

Dass der Bayerische Rundfunk als Anstalt der ARD hiermit eine rote Linie überschreitet, die mit seriösem Journalismus nicht mehr vereinbar ist, und viele Moderatoren, Redakteure und Redakteurinnen diesen Weg mitgehen, erinnert an dunkle Zeiten und ist im Nachkriegsdeutschland eine noch nie da gewesene Abkehr von Standards einer für eine Demokratie wichtigen freien Berichterstattung, freien Presse, allemal im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten.

Da ich hier Gefahr im Verzug sehe, mache ich Ihnen diese Informationen sofort zugänglich. Selbstverständlich habe ich die Intendantin des BR, Dr. Katja Wildermuth in einem Brief um eine Stellungnahme gebeten.



Club der klaren Worte

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Freitag, 19. Februar 2021

Weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit geplant!

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Boris Reitschuster soll aus Bundespresse­konferenz entfernt werden

Süddeutsche Zeitung entert mit Störartikel Bundespressekonferenz

Meine Meinung dazu!

Dann nennt die Süddeutsche Zeitung Roß und Reiter und erklärt, warum sie einen Angriff gegen Boris Reitschuster fährt: Es hätten sich – aufgepasst! – mehrere Sprecher und Sprecherinnen der Bundesregierung beschwert, dass die Bundespressekonferenz „gekapert“ worden sei. 


Auch der Name Reitschuster sei dabei immer wieder gefallen.

Die Süddeutsche Zeitung ist in einen Skandal verwickelt, der nüchtern betrachtet den des Spiegels mit seinem Fälscher-Autoren Relotius noch übersteigt. Denn dabei geht es um einen Angriff auf die Pressefreiheit gegen einen Kollegen mutmaßlich, um sich der Bundesregierung anzudienen. Wie tief muss man da miteinander verfilzt sein, wie schlecht müssen Auflage und Zukunftsprognose sein, auf diese Weise journalistische Grundsätze über Bord zu werfen?

Die Süddeutsche Zeitung hat unter der Überschrift „Bundespressekonferenz: Störsender“ einen Artikel veröffentlicht, der als Zäsur gelesen werden muss. Denn hier wird Kollegen – insbesondere Boris Reitschuster (reitschuster.de) – vorgeworfen, sie würden mit ihrer Befragung der Bundesregierung die Bundespressekonferenz für „Propaganda und Verschwörungsmythen“ missbrauchen. Das ist so infam, dass man seinen Worten gar nicht genug Druck verleihen kann, diese journalistische Ekelattacke als das zu beschreiben, was sie ist. Aber der Reihe nach:(...) Reitschusters beinahe tägliche Aufbereitung seiner Befragungen gingen viral. Das Ärgernis war groß. Wäre es das bei den Politikern, alles gut. Denn das sollte das Ziel von Journalismus sein. Ärger bei den Befragten bedeutet doch, das die Fragen dorthin zielten, wo es weh tut. Aber der Ärger breitete sich auch bei Teilen der Altmedien aus.

Warum? Weil Reitschuster mit jeder neuen Befragung auch die Kollegen brüskierte, die es zugelassen hatten, dass in den vergangenen Jahren die Konferenz zu einem Audienzsaal der Regierung degradiert wurde und der Bürger schon dachte, der Sprecher der Regierung sei Hausherr – entsprechend großspurig und selbstgefällig das Auftreten von Steffen Seibert, dem Sprecher der deutschen Bundesregierung. Der geriet zuletzt eins ums andere Mal ins Schlingern, zeigt Nerven, als Reitschuster nicht lockerließ. Übrigens in vollendeter Form und allen journalistischen Regeln folgend, also jenen jedenfalls, die früher für seine Zunft galten.(...)»


https://www.alexander-wallasch.de/politik/boris-reitschuster-soll-aus-bundespressekonferenz-entfernt-werden


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Samstag, 13. Juni 2015

Europäisches Parlament will Pressefreiheit einschränken

rog_bericht2012
Bild von Reporter ohne Grenzen
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Bald schon könnten Journalisten und deren Informanten von Unternehmen verklagt werden und zwar, wenn diese Fakten präsentieren, die das Unternehmen geheim halten will. Außer wir reagieren und verteidigen die investigative Arbeit von Journalisten und somit auch das Recht auf Informationsfreiheit aller Bürger/innen.
Unter dem Decknamen „Geschäftsgeheimnis“ („tradesecrets“) kündigt das Europäische Parlament den Kampf gegen Industriespionage an, in Wirklichkeit schafft sie aber ein mächtiges Instrument gegen den Journalismus und die Informationsfreiheit: das würde eine in Europa noch nie dagewesene Zensur bedeuten.
Mit dieser Direktive, die bald schon im Europäischen Parlament debattiert wird, kann jedes Unternehmen willkürlich entscheiden, ob Informationen von wirtschaftlichem Wert veröffentlicht werden dürfen oder nicht. Um es anders auszudrücken: mit diesem Gesetz des „Geschäftsgeheimnis“ hätten Sie nie über den Finanzskandal Luxleaks, über Pestizide von Monsanto, den Gardasil-Skandal und viele andere erfahren.
Dadurch wird es für uns Journalisten dann unmöglich sein, über große Bereiche wirtschaftlicher, sozialer und politischer Entwicklungen im europäischen Raum zu berichten. Investigative Fernsehsendungen und Zeitungsberichte würden dann nicht mehr ausgestrahlt oder veröffentlicht werden.
Dieses Gesetz macht einen Richter zum Chefredakteur unserer Länder, der von Unternehmen diktiert bekommt, was diese für berichtenswert halten und was nicht. Unter dem Vorwand, die wirtschaftlichen Interessen zu schützen, wird somit Verschleierung legitimiert.
Sollte ein Journalist oder Informant dennoch diese „Geschäftsgeheimnis-Verordnung“ „verletzen“, drohen übertrieben hohe Entschädigungsforderungen der Unternehmen in Millionenhöhe, um den entstandenen Schaden zu „ersetzen“.In manchen Ländern könnte es sogar zu Gefängnisstrafen kommen.
Wer ist bei einer solchen Drohung dann noch bereit, dieses (finanzielle) Risiko einzugehen? Welche/r Angestellte - wie beispielsweise Antoine Teltower im Falle von Luxleaks - wäre noch bereit, über interne Skandale eines Unternehmens zu berichten? Die Informanten sind in diesem Fall die ersten Opfer eines solchen Systems. Der Gestetzentwurf sieht keinerlei Schutz für Whistleblower vor.
Verteidiger des Vorschlags betonen, dass ihnen vor allem der Schutz wirtschaftlicher Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen am Herzen liegt. Überraschenderweise waren es jedoch vor allem multinationale Konzerne, die früh den Kontakt zur Europäischen Kommission gesucht und Lobbyarbeit betrieben haben: Air Liquide, Alstom, DuPont, General Electric, Intel, Michelin, Nestlé, Safran.
Diese Unternehmen werden dieses neue auf dem Silbertablett angebotene Instrument dazu verwenden, um Druck auf Journalisten auszuüben und sie davon abhalten, Skandale aufzudecken. Der Fall Luxleaks zeigt es deutlich: wir können es nicht zulassen, dass unsere Mandatsträger/innen über ein solches Gesetz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit entscheiden, ohne Vertreter der Presse, Whistleblower und NGOs zu konsultieren. Bisher wurden ausschließlich industrielle Lobbyverbände zur Beratung herangezogen.
Wir Journalisten verweigern uns, lediglich Pressemeldungen zu drucken, um euch Bürgerinnen und Bürger, zu informieren. Wie George Orwell sagte: „Journalismus bedeutet, das zu veröffentlichen, was andere nicht veröffentlicht sehen wollen: alles andere ist Öffentlichkeitsarbeit“
Deshalb verlange ich gemeinsam mit allen Unterzeichner/innen, die Abschaffung dieser drakonischen Direktive.
Am 16. Juni wird der Rechts-Ausschuss des Europäischen Parlamentes zusammenkommen und über die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs entscheiden. Jetzt ist die Zeit gekommen, dass wir gegen eine derartige Zensur in Europa mobilisieren und diesem Vorschlag ein klares Nein erteilen.


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