Johannes 14,6 ... Jesus spricht zu ihm: Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich. /// Römer 1,17 ... Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche kommt aus Glauben in Glauben; wie denn geschrieben steht: "Der Gerechte wird aus dem Glauben leben."
∞ Sola Scriptura … allein die Schrift
∞ Solus Christus … allein Christus
∞ Sola Gratia … allein die Gnade
∞ Soli Deo Gloria … Gott allein gehört die Ehre
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Samstag, 21. April 2018
Freitag, 20. April 2018
Das wahre Gesicht der merkel-deutschen Einheitspartei
.....Janis
AfD - Antrag
Open doors
.........
Janis Kommentar:Wer es bis jetzt nicht begriffen hat oder gar leugnet, ist entweder minderbemittelt - systemimmanent oder ein Systemling!
Berlin (idea) – Ein AfD-Antrag zur Sanktionierung von Christenverfolgung ist im Deutschen Bundestag bei den anderen fünf Bundestagsfraktionen auf starken Widerspruch gestoßen. Die Debatte fand am 19. April statt. Die AfD fordert Maßnahmen für Länder, in denen Christen diskriminiert und verfolgt werden. Es sollten etwa Finanztransaktionen und Visa eingeschränkt sowie Handelsprivilegien abgeschafft werden. Ferner spricht sich die Partei dafür aus, politische Eliten durch Einreiseverbote oder Konteneinfrierungen zu sanktionieren. Zudem sollte ein kulturelles Austauschprogramm für Christen angestoßen und ein Flüchtlingskontingent für verfolgte Christen eingeführt werden. Darüber hinaus sollte ihnen ein Studium in Deutschland ermöglicht werden. Die AfD plädiert auch für die Einführung von Programmen, die sich gezielt gegen Christenfeindlichkeit und Antisemitismus bei Asylbewerbern richten. In der Begründung erklärte der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun (Waiblingen bei Stuttgart), die Lage von Christen sei noch nie so katastrophal gewesen wie heute. Christen seien die am meisten verfolgte Religionsgemeinschaft weltweit.
CDU: Christen nicht bevorzugen
Nach Worten des CDU-Abgeordneten Frank Heinrich (Chemnitz) gibt es viele notleidende Christen, denen Deutschland helfen müsse. Allerdings seien auch Muslime von Diskriminierung betroffen. Man müsse sich um Religionsfreiheit für alle Religionen bemühen. Zwar fühlten sich Christen ihren Glaubensgeschwistern besonders verbunden, anders als der AfD gehe es der Union jedoch nicht darum, Christen zu bevorzugen. Andernfalls würden Vorbehalte gegen Christen nur weiter geschürt. Man helfe verfolgten Christen am meisten, wenn man andere Glaubensgruppen bei der Hilfe miteinschließe. Wer sich in Ländern ohne Religionsfreiheit nur für Christen einsetze, werde keinen Frieden bekommen, sondern nur Hass säen.
SPD: Keine Spaltung in gute und böse Religionen betreiben
Die SPD-Abgeordnete Gabriela Heinrich (Nürnberg) warf der AfD vor, es gehe ihr nicht um Menschenrechtspolitik, sondern um die Bevorzugung der christlichen Religion. Ein christliches Weltbild bedeute, auch in den Ländern zu helfen, in denen es für Christen nicht leicht sei, etwa in Afghanistan oder im Sudan. Wer sich aber nur für Christen einsetze, treibe die Spaltung in gute und böse Religionen voran. Dies schüre Konflikte, anstatt zu versöhnen. Staaten zu bestrafen, indem man die Entwicklungshilfe streicht, greife zu kurz. Wer Entwicklungshilfe vom Recht einer Minderheit auf Religionsausübung abhängig mache, schade dieser Minderheit.
FDP: Es geht der AfD um die Ausgrenzung von Muslimen
Die FDP-Abgeordnete Gyde Jensen (Neudorf bei Kiel) bezeichnete den AfD-Antrag als „ein Feigenblatt zur Ausgrenzung von Religionsgemeinschaften“. Der Antrag stelle Christenverfolgung einseitig als ein Problem islamischer Staaten dar und werde der komplexen Realität nicht gerecht. Er lege „die Axt an die Gleichwertigkeit aller Glaubensgemeinschaften“. Die AfD-Forderungen seien „nichts weiter als Abschottungsromantik“. Es gehe der AfD nicht um Christenverfolgung, sondern um die Ausgrenzung von Muslimen.
Bündnis 90/Die Grünen: Nicht in einen „Krieg der Religionen“ hetzen lassen
Der Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Kai Gehring (Essen), rief dazu auf, sowohl den Hass auf Juden und Muslime als auch auf Christen zu bekämpfen. Anschläge auf Kirchen, Synagogen, Moscheen oder Tempel seien gleichermaßen „widerlich“ und müssten bestraft werden. Man dürfe sich nicht in einen „Krieg der Religionen hinein hetzen lassen“. Man müsse auf Dialog und die Stärke des Rechts anstatt auf Hass und Populismus setzen. Die AfD spiele Religionen gegeneinander aus. In der deutschen Menschenrechtspolitik dürfe es keine „Verfolgten erster und zweiter Klasse“ geben.
Die Abgeordnete der Partei „Die Linke“, Zaklin Nastic (Hamburg), warf der AfD-Fraktion vor, „mit einem demagogischen Antrag künstliche Angst zu schüren“. Die AfD stelle sich nicht echten Sorgen wie dem sozialen Abstieg, miesen Renten oder der Kinderarmut. Stattdessen lenke sie die Wut der Menschen auf Konzerne und Großbanken sowie auf alles Fremde und Andersgläubige. Die AfD spiele sich als Verteidiger des christlichen Abendlandes auf. Es seien jedoch nicht Christen, die am meisten unter Verfolgung litten, sondern Juden, Hindus und Muslime. Christen ständen erst an sechster Stelle. Der Antrag der AfD wurde vom Bundestag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
Open doors
.........
Samstag, 25. Juni 2016
Wenn der Fürst dieser Welt regiert
...
Petition
...
Kardinal Cañizares, der Erzbischof von Valencia, Spanien, hat
sich in den vergangenen Wochen klar und eindeutig für die Familie und
gegen die Gender-Ideologie ausgesprochen. Nun ist er im Kreuzfeuer
„linker“ Medien und Politiker und soll sogar wegen „Anstiftung zu
Diskriminierung und zum Hass“ geklagt werden.
Homosexuellen-Organisationen wie „Lambda“, das „LGBT Kollektiv von
Valencia“ und andere haben ebenfalls angekündigt, den Kardinal beim
„Sonderstaatsanwalt für Hassverbrechen“ anzuklagen.
Der Kardinal sagte unter anderem am 13. Mai 2016 während einer Predigt: „Wir
haben hier eine Gesetzgebung, die sich immer mehr gegen die Familie
wendet […]. Die Situation ist ernst und hat große Auswirkungen auf die
Zukunft unserer Gesellschaft. Wir müssen uns jetzt gemeinsam um die
Stabilität von Ehe und Familie kümmern. Unterstützen wir die Anerkennung
der Familie in der Öffentlichkeit als unser vordringliches Ziel.“
Am 29. Mai 2016 bezeichnete der Kardinal die Gender-Ideologie in ihrer radikalen Ausprägung als „die heimtückischste Ideologie, was den Abbau von Menschlichkeit im Laufe der Geschichte betrifft“. Dies manifestiere sich auch in den hohen Abtreibungszahlen und an der hohen Scheidungsrate.
Außerdem äußerte sich der Kardinal kritisch über
radikalfeministischen Gruppen und teilte massive Bedenken gegenüber
unkontrollierter Massenzuwanderung nach Europa.
Aufgrund der klaren Worte des Kardinals orchestrierten Teile der
spanischen Massenmedien und die radikale Linke eine Medienhetze gegen
Kardinal Cañizares. Der Kardinal ist in ernster öffentlicher Bedrängnis,
was sich angeblich auch negativ auf seinen Gesundheitszustand
niederschlägt. Wir müssen Kardinal Cañizares jetzt gemeinsam den Rücken
stärken, damit Meinungsfreiheit verteidigt und koordinierter Medienhetze
eine Absage erteilt wird.
Unterzeichnen wir deshalb diese Petition an den Bürgermeister von
Valencia und an jene Gruppierungen, die Kardinal Cañizares so massiv
attackieren.
Jeder hat das Recht auf Religionsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung, auch ein Kardinal.
Erst kürzlich haben nun auch Vertreter der LGBT-Lobby bei einem
Gericht in Valencia Klage gegen Kardinal Cañizares eingereicht. Der
sozialistische Präsident der Regionalregierung in Valencia, Ximo Puig,
verurteilte den Kardinal, indem er meinte: „Seine Worte geziemen
sich seiner hohen Verantwortung nicht […]. Jeder kann jeden lieben und
ich mache mir Sorgen über jene, die nicht jeden lieben […]. Ich fühle
mich eher von Papst Franziskus vertreten, als vom Kardinal.“
Auch die Vizepräsidentin des Regionalparlaments von Valencia, Monica Oltra, griff den Kardinal unsachlich an: „[Kardinal
Cañizares] Worte schüren ein Klima von Hass und deshalb auch von
Hassverbrechen […]. Seine Botschaft ist frauenhassend und erniedrigend
für Frauen.“
Kardinal Cañizares ist jedoch bei weitem nicht allein mit seiner
Unterstützung für die Familie. Sehr viele Menschen auf der ganzen Welt
teilen die Meinungen des Kardinals, dass Gender-Ideologie der Menschheit
insgesamt Schaden zufügt und gegen die Natur des Menschen gerichtet
ist.
Auch Papst Franziskus äußerte sich kritisch über den Genderismus: „Eine
weitere Herausforderung ergibt sich aus verschiedenen Formen einer
Ideologie, die gemeinhin Gender genannt wird und die den Unterschied und
die natürliche Aufeinander-Verwiesenheit von Mann und Frau leugnet. Sie
stellt eine Gesellschaft ohne Geschlechterdifferenz in Aussicht und
höhlt die anthropologische Grundlage der Familie aus. Diese Ideologie
fördert Erziehungspläne und eine Ausrichtung der Gesetzgebung, welche
eine persönliche Identität und affektive Intimität fördern, die von der
biologischen Verschiedenheit zwischen Mann und Frau radikal abgekoppelt
sind. […] Es ist beunruhigend, dass einige Ideologien dieser Art, die
behaupten, gewissen und manchmal verständlichen Wünschen zu entsprechen,
versuchen, sich als einzige Denkweise durchzusetzen und sogar die
Erziehung der Kinder zu bestimmen.“ Wir sind „berufen, unser
Menschsein zu behüten, und das bedeutet vor allem, es so zu akzeptieren
und zu respektieren, wie es erschaffen worden ist.“ (Amoris Laetitia, Punkt 56, Seite 53)
Obwohl Kardinal Cañizares lediglich allgemein bekannte christliche
Standpunkte vertritt, sah er sich aufgrund der Hetze veranlasst, einen
Brief an die Gemeinden seiner Diözese zu veröffentlichen. Darin schreibt
er: „Bin ich jemand, der Hass nährt? Oder wird Hass vielmehr von
anderen gegenüber mir geschürt, wie beispielsweise in der
Parlamentssitzung vom vergangenen Donnerstag? Ihre verurteilenden Worte
[gegen meinen Glauben] schwören unvorhersehbare und unerwünschte
Konsequenzen herauf.“ Ist es homophob, die Familie zu verteidigen?
Doch bis jetzt beharren links-orientierte Politiker und Teile der
Medien auf ihrem Ansinnen, den Kardinal nicht nur politisch, sondern
auch vor Gericht zu kriminalisieren.
Teilen wir den Verantwortlichen unseren Protest mit und
zeigen wir ihnen unsere Solidarität mit Kardinal Cañizares, der einer
politischen und medialen Hetzkampagne ausgesetzt ist, nur weil er
christliche Standpunkte vertritt.
Sollte Kardinal Cañizares vom Gericht verurteilt werden, drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.
Mit der Unterzeichnung dieser Petition wird eine E-Mail an den
Bürgermeister von Valencia, Joan Ribó, gesandt. Auch die Sprecher
weiterer politischer Gruppierungen, die den Kardinal attackieren, werden
über diese Petition informiert.
Petition
...
Samstag, 21. März 2015
Das Kopftuch als Kampfinstrument
....
welt.de
...
Janis Anmerkung ... das es doch immer erst weh tun muss, bis Otto-Normalverbraucher (in diesem Fall die EKD) den Mund aufmacht. Viele brauchen halt einen erhöhten Leidensdruck bzw. müssen sie es selbst erleben, bevor sie anfangen, etwas zu ändern.
Der Königsweg ist es, aus den Erfahrungen anderer zu lernen, der normale, durch das eigene Leid hindurchzugehen. Die meisten Menschen gehen den Leidensweg. Blöd ist nur, wenn in den Positionen von Macht Menschen sitzen, die ihren eigenen Leidensweg anderen sozusagen verordnen. Weil ihnen die Fähigkeit, den Königsweg zu gehen, fehlt. Nun könnte man auf die Idee kommen, es sitzen die falschen Leute in bewussten Positionen ......
Was können Schüler machen, wenn sie sich am Kruzifix im Klassenzimmer stören? Sie können sich auf ein Grundrecht berufen, auf ihre negative Religionsfreiheit: Man darf nicht gezwungen werden, sich einem religiösen Symbol auszusetzen. Daher können religionsallergische Schüler oder ihre Eltern, so bestimmte es das Bundesverfassungsgericht 1995, unter Bezug auf ein Grundrecht gegen das Kruzifix in der Klasse vorgehen.
Was aber können Schüler machen, wenn sie sich an der islamischen Glaubensbekundung einer Lehrerin mit Kopftuch stören? Sie können sich nicht auf ihre negative Religionsfreiheit berufen. Das hat in der vergangenen Woche der Erste Senat des Verfassungsgerichts im neuen Kopftuch-Urteil entschieden. Demnach kann der Lehrerin das Kopftuch nur dann verboten werden, wenn der "Schulfrieden" gefährdet ist.
Auf Unverständnis stößt diese Unterscheidung zwischen Kreuz und Kopftuch bei einem führenden evangelischen Juristen. Es handelt sich um Hans Michael Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Beim Kruzifix-Urteil von 1995, so der Göttinger Staatsrechtler im Gespräch mit der "Welt", "wurde gesagt, dass ein Kruzifix in der Schule geeignet sein könne, die negative Religionsfreiheit der Schüler zu verletzen. Jetzt aber heißt es, dass die negative Religionsfreiheit der Schüler nicht beeinträchtigt werde, wenn die Lehrerin ein Kopftuch trägt, weil die Begegnung mit religiösen Symbolen zum Alltag gehöre."
Wenn sich aber Kinder oder ihre Eltern "nachhaltig am Kopftuch stören", so interpretiert Heinig das neue Karlsruher Urteil, dann "sollen Grundrechte der Schüler oder Eltern keine Rolle spielen". Stattdessen würden sie "durch die Entscheidung im Grunde aufgefordert, sich selbst zu radikalisieren, um eine Störung des Schulfriedens zu bewirken". Denn "eine eigene Rechtsposition" werde jenen Schülern oder Eltern vom Verfassungsgericht "nicht zugestanden".Heinig nennt es "widersprüchlich, wenn das Kreuz auf Wunsch von Schülern und Eltern zu weichen hat, aber das Kopftuch nicht". Dabei habe doch zumal bei Grundschülern die Lehrerin als Vorbild für die Kinder eine größere Bedeutung als ein Kreuz an der Wand.
Getrübt wird durch solche Überlegungen die kirchliche Freude über das jüngsteKarlsruher Kopftuch-Urteil. An sich wurde es sowohl von Katholiken als auch von Protestanten begrüßt. Denn damit werde klargestellt, so sagte etwa der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm, dass Religion keine Privatsache sei, sondern Teil der Öffentlichkeit. Dies erkennt auch Heinig an.
Evangelische Skepsis wächst
Heinig hält es für gut, dass durch das Karlsruher Urteil "nicht etwa alle Religionen in gleicher Weise aus den Schulen verbannt werden sollen, sondern genau umgekehrt gesagt wird, dass der Staat des Grundgesetzes offen ist für die Religionen seiner Bürger, auch seiner muslimischen Lehrerinnen". Dass jetzt diese Lehrerinnen zu ihrem Glauben nach außen sichtbar stehen können, hält Heinig für "eine begrüßenswerte Absage an den Laizismus".
Und "generell" ebenfalls "zu begrüßen" ist nach Ansicht von Heinig, "dass das Bundesverfassungsgericht einem christlich-kulturalistischen Verfassungsverständnis eine Absage erteilt, bei dem eine zuvor fremde Religion wie der Islam mit seinen Symbolen weniger wohlwollend behandelt wird als das Christentum. Dass diese Ungleichbehandlung nun aufgegeben wird, ist richtig."
Das Kopftuch ist ein Kampfinstrument zur Durchsetzung eines Menschenbildes, das in Teilen nicht vereinbar ist mit dem Grundgesetz.
Michael Bertrams
Ehemaliger Präsident des nordrhein-westfälischen
Verfassungsgerichts
Dass die Kirchen trotzdem nicht wirklich glücklich mit dem Urteil sind, ließ jedoch schon Bedford-Strohm erkennen, indem er eine "sehr sorgfältige Prüfung" ankündigte. Die Kirche müsse dabei auch fragen, ob das Kopftuch für die Unterdrückung der Frau stehe.
Dezidiert bejaht wird diese Frage von Michael Bertrams, der früher Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichts war und heute der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen angehört. Bertrams sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", das Kopftuch sei "ein Kampfinstrument zur Durchsetzung eines Menschenbildes, das in Teilen nicht vereinbar ist mit dem Grundgesetz".
Dem Verfassungsjuristen Bertrams will nicht einleuchten, warum die Richter "die negative Religionsfreiheit der Schüler durch eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch nicht beeinträchtigt sehen". Einen Widerspruch zum Kruzifix-Beschluss sieht hierin auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Thomas Rachel (CDU). Rachel, Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, findet es seltsam, dass heute beim Kopftuch die positive Religionsfreiheit der Lehrerin betont werde – sie darf ihren Glauben auch in der Schule bezeugen –, aber die negative Religionsfreiheit der Schüler nicht einmal dagegen abgewogen werde. Dabei habe Karlsruhe noch 1995 "den Schutz der negativen Religionsfreiheit im Hinblick auf das Entfernen des Kreuzes an der Wand der Bayerischen Volksschule in den Mittelpunkt gestellt".
Dass eine Abwägung der Grundrechte nun von Karlsruhe ersetzt wird durch eine Bewertung des "Schulfriedens", hält Heinig für unbefriedigend. Zum einen könne die "Schulfrieden"-Bedingung dazu führen, dass im einen Schulbezirk das Kopftuch verboten wird, im andern nicht. "Das wird unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung schwierig zu vermitteln sein", sagte Heinig.
Zum andern sei es "fraglich", dass man "auf diese Weise zu mehr Rechtsfrieden kommt als durch die bisherigen Kopftuchverbote der Bundesländer". Zwar könne bei diesem Thema "keine Lösung vollständig befriedigen". Aber gerade deshalb, so Heinig, habe 2003 beim ersten Karlsruher Kopftuchurteil der damalige Zweite Senat des Gerichts "letztlich klug" damit gehandelt, diese Frage "der demokratischen Verständigung in der Gesellschaft" zu überlassen, "also dem Gesetzgeber".
Mal hü, mal hott für Bundesländer
Doch dieser Gesetzgeber – acht Bundesländer mit seither erlassenem Kopftuchverbot – muss jetzt zurücknehmen, was damals Karlsruhe den Ländern ausdrücklich erlaubt hatte. Entsprechend verunsichert wirken jetzt die Landesregierungen, die bislang fast durchweg nur mitteilen, dass sie das Urteil erst gründlich prüfen müssten.
Jetzt schon erkennbar ist nur, dass es zwei verschiedene Aufgaben gibt. Die eine stellt sich für Bremen, Niedersachsen und Berlin. Dort wurden die Kopftuchverbote im Rahmen einer allgemeinen Neutralitätsverpflichtung erlassen. Das heißt, dass dort keine Lehrkraft gleich welchen Bekenntnisses den jeweiligen Glauben außerhalb des Religionsunterrichts offen bekunden soll.
Dass dies nun doch erlaubt werden muss, dürfte für die betroffenen Länder bedeuten, dass sie die Neutralitätsverpflichtungen in ihren Gesetzen lockern und diese religionsfreundlicher ausgestalten müssen – aber ohne einzelne Religionen zu bevorzugen.
Die andere, juristisch vermutlich schwierigere Aufgabe stellt sich für Baden-Württemberg und Bayern, für das Saarland, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Dort hatte man das Kopftuch verboten – ohne es ausdrücklich zu erwähnen –, zugleich aber durch verschiedene Bekräftigungen der christlich-abendländischen Werte sicherstellen wollen, dass jüdische und christliche Symbole präsent sein dürfen.
Diese Länder müssen nun wählen. Entweder sie streichen die positiven Bezüge aufs Jüdisch-Christliche, schwächen diese zumindest ab. Danach scheint es in NRW und Baden-Württemberg auszusehen. So würden dann auch Kopftücher tragbar.
Oder, zweite Möglichkeit, die entsprechenden Länder behalten die Bekenntnisse zur abendländischen Tradition bei und versuchen zugleich, Musliminnen ein Stück weit trotzdem das Kopftuch zu ermöglichen.
Bayern versucht sich an einem Sonderweg
Diesen Weg versucht Bayern einzuschlagen. Man wolle im Grundsatz, so ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums, an der Bestimmung des dortigen Schulgesetzes festhalten, dass "äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse Überzeugung ausdrücken", von Lehrern nicht im Unterricht getragen werden dürfen, sofern sie christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten widersprechen.
Zugleich aber wolle man nun in Bayern per Verwaltungsanweisung regeln, an wen sich eine muslimische Lehrerin wenden muss, um eine Kopftuch-Erlaubnis zu erhalten. Gedacht ist offenbar an ein Antragsverfahren auf höherer Behördenebene, sodass die vermutlich als Ausnahme gedachte Genehmigung nicht von den einzelnen Schulen erteilt werden soll.
Mithin scheint man in Bayern die Karlsruher Bezugnahme auf den konkreten "Schulfrieden" zumindest ein wenig unterlaufen zu wollen, um allgemeine Betrachtungsweisen einbeziehen zu können. Bei der jeweils zu treffenden Entscheidung, so der Sprecher, "müssen die Religionsfreiheit, die Verfassungsziele, der Schulfriede und andere Aspekte betrachtet und abgewogen werden". Man trete wohl keiner Schulleitung zu nahe, wenn man sage, "dass sich eine Schule mit so einer Aufgabe überheben würde".
welt.de
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Freitag, 20. März 2015
Kopftuchverbot polarisiert offensichtlich weiterhin
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Schon unsere Mütter und Großmütter trugen sie und in manchen Gegenden Deutschlands und Europas gehören sie zur Tradition der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, sind aber niemals Gegenstand einer Religion, sondern einer Kultur.
Kopftücher gehören zum traditionellen Bild der Holländer, der Sorben, der Italiener usw., sind aber wie gesagt Ausdruck und Teil einer Kultur. Abgesehen natürlich von Nonnen, aber diese verbreiten das Wort Gottes, das ganz offen und manchmal auch in Schulen, im Religionsunterricht.
Nicht so bei den Moslems, da gehört das Tragen eines Kopftuches in erster Linie zur Religion und wenn man den Islam als Kultur betrachten will, dann gehört das Kopftuchtragen eben auch zu deren Kultur.
Gemäß der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) finden sich im Koran nur drei Stellen, an denen auf die Bekleidung der Frauen Bezug genommen wird. Allerdings gibt es aufgrund der mannigfachen Gruppierungen seitens der Korananhänger auch ebenso viele Auslegungsarten, wann wie eine Frau ihre Blöße zu bedecken habe. Fakt ist, daß diese „Vorschrift“ aus dem 7. Jahrhundert ist und damals die Sitten noch etwas lockerer und die Männer ihren Trieben hemmungsloser nachgaben als heute. Die Frauen sollten mit der Bedeckung ihrer Blöße die Männer nicht zu sexuellen Übergriffen reizen.
Im frühen Mittelalter mag das ja auch noch in Ordnung gewesen sein, jedoch sollten sich im Nahen Osten die Männer seitdem weiterentwickelt haben und heutzutage sehr wohl in der Lage sein, ihre Triebe unter Kontrolle zu halten, so daß die Frauen nicht mehr darauf angewiesen wären, ihre Blöße zu bedecken, nur um nicht den wilden Mann aus der Reserve zu locken. Das Tragen von Kopftüchern ist weniger Teil der religiösen Unterwerfung zu Ehren Allahs, sondern doch eher der Unterwerfung dem Manne gegenüber.
Und das im 21. Jahrhundert und in unseren Breitengraden, wo sie sich seit Jahrzehnten die Rechte an ihrer persönlichen Freiheit erkämpft haben, zu sein was sie sind und wie sie sind. Unsere Gesellschaft hat derart überholte archaische und frauenfeindliche Ansichten sowie Lebensweisen längst abgestreift, wenn sich Menschen in unsere Breitengrade begeben, um sich hier ein neues Leben aufzubauen, dann müssen sie sich anpassen, anstatt Parallelgesellschaften zu bilden, nur weil sie an frühmittelalterlichen Vorstellungen kleben.
Die Jünger des Korans sollten zusehen, daß sie ihre Einstellung zu ihrem Lehrbuch überdenken. Diese Vorstellungen haben in einer modernen Zivilgesellschaft nichts zu suchen, Frauen sollten sich erst recht von derartigen Zwängen lösen, anstatt ihre Unterwerfung vor dem Manne einzuklagen und sie öffentlich zur Schau zu stellen.
Auf der Seite des BpB heißt es:
„Für Islamisten ist die Abgrenzung vom westlichen Gesellschaftsmodell Kern ihrer Lehre. Dass die Frau islamische Kleidung trägt und sich so unterscheidet, gehört zu diesem islamistischen Modell wesentlich dazu. Für den Mann gilt – abgesehen von strikten islamistischen Modellen – der Anzug als die angemessene Kleidung.“
Allein mit dieser Festellung ließe sich behaupten, daß der Islam integrationsunfähig ist und demnach in unseren Breitengraden zwangsläufig zu Konflikten führen muß, wenn es für die westliche/christliche und islamische Gesellschaft flächenmäßig zu eng wird.
Jetzt haben zwei weibliche Anhänger des Korans vor Deutschalnds höchster Instanz, dem Bundesverfassungsgericht, ihr Recht erstritten, an deutschen Schulen unterrichten zu dürfen, genauer gesagt, in NRW, da das Tragen des Kopftuches nicht auf die Qualität des Unterrichts oder auf die Gedankenwelt schließen läßt. „Sie wird hier diskriminiert gegenüber männlichen muslimischen Lehrern, die eben kein besonderes Kleidungsstück tragen.“
Wenn aber die Korangläubigen an deutschen Schulen unterrichten, wie kann man da sicher sein, daß der Unterricht dem Lehrplan entspricht und den Kindern die freiheitlich demokratischen Werte vermittelt werden, so wie es eben der Auftrag der Schulen ist?
Gerade weil in unseren Schulen die Quote an deutschen Schülern sinkt, sollte es um so dringlicher erscheinen, daß jegliche Unterwanderung und unterschwellige Beeinflussung zugunsten einer demokratiefeindlichen Gesellschaftsform nicht möglich ist.
Auch die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen, da wo sie gegen demokratische freiheitliche Grenzen stößt.
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