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Sonntag, 22. Juli 2018

Bravo !

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„Angst erzeugen, Hass säen und Menschen vernichten.”


von Peter Grimm



Vor gut zweieinhalb Jahren sorgte ein Stück aus dem Gegenwartstheater an der Berliner Schaubühne für Furore. Das Werk wurde größtenteils verrissen, auch viele Wohlmeinende fühlten sich seinerzeit vom dargebotenen Agitprop-Zirkus intellektuell unterfordert und gelangweilt. Dass es dennoch viel Aufsehen und auch öffentlichen Zuspruch bekam, lag daran, dass sich das Stück auf seine Weise ganz dem Kampf gegen rechts verschrieben hatte. Und für viele Wohlmeinende ist das Gute eben einfach immer gut, auch wenn es furchtbar schlecht gemacht ist. Andreas Kissler hatte es damals im Cicero treffend zusammengefasst:
„‚Fear‘ heißt die zweistündige Versuchsanordnung des Autors und Regisseurs Falk Richter, die auf eine Pointe zuläuft: Rechtskonservative Politikerinnen und Publizistinnen wollen heute ‚weiterführen‘, was die Nationalsozialisten 1945 „unterbrechen“ mussten. Die „braune Scheiße“ ist wieder da.
Subtil geht es nicht zu in Falk Richters Agitproptheater, das eine Gesinnungsgemeinschaft herstellen will zwischen Bühne und Publikum, zur Abwehr der ‚Untoten‘, die für kein Argument zugänglich seien. Diese ‚Untoten‘ betreiben laut Richter mittels Pegida, AfD, NSU, Front National und der Gender-kritischen ‚Demo für alle‘ das böse Geschäft der alten Nazis. Eine rassisch reine Nation wollen sie haben. Da helfe als Gegenmittel nur, den ‚Zombies‘ ‚direkt ins Gesicht‘ zu schießen und ihr ‚Gehirn auszulöschen. Das ist die einzige Möglichkeit.' Die ‚Zombies‘ seien auferstanden aus den ‚Massenvernichtungslagern und Leichenbergen der Schlachtfelder‘, nun stolperten sie ‚mit blutleeren Augen durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten‘ oder gar mitten hinein in die Politik, wo sie ‚Angst erzeugen, Hass säen und Menschen vernichten.'“
Soweit so schlecht, könnte man sagen, doch Falk Richter ging noch einen Schritt weiter, er personalisierte die Zombies auf der Bühne auch. Vor allem – aus seiner Sicht reaktionäre – Frauen wurden dem Publikum als personalisierte Feindbilder dargeboten:
Neben der AfD-Politikerin Beatrix von Storch und ihrer damaligen Parteifreundin Frauke Petry wurden unter anderen die Publizistinnen Birgit Kelle und Gabriele Kuby und die „Demo für alle“-Organisatorin Hedwig von Beverfoerde mit ihren Gesichtern via Videoeinspielungen und Fotos präsent. Unterlegt wurden die „Auftritte“ der vorgeführten Frauen mit zum Teil verleumdenden Fake-Zitaten.

„Faschisten und Faschistinnen“

Das trieb nicht nur einige der Hauptdarstellerinnen wider Willen vor Gericht. Zeitgleich hatten Polizei und Justiz auch damit zu tun, die Täter von Anschlägen auf einige der vorgeführten Frauen zu ermitteln. Auf den Gedanken, dass hier zu der Theateraufführung irgendein Zusammenhang besteht, reagierten die Theatermacher äußerst empfindlich, wie es Vera Lengsfeld seinerzeit hier auf der Achse des Guten beschrieben hat:
„Ein Berliner Gericht befand, dass Porträts von Frauen, denen die Augen ausgestochen wurden, unter Kunstfreiheit fallen, und der Direktor der Schaubühne drohte allen mit dem Kadi, die einen Zusammenhang zwischen den Tötungsaufrufen gegen „Zombies“ im Stück und den Brandanschlägen auf Autos, Büros und Firmengebäude der im Stück vorgeführten Personen herstellten.
Mit allen Mitteln werden die Frauen dämonisiert: Vier völlig voneinander unabhängige Frauen werden nach stalinistischer Manier zur „Gruppe“ erklärt, die angeblich die CDU zur AfD machen will. Bettina Röhl wird zur Putschistin, die zum Staatsstreich aufruft. […]
Nun hat sich Gabriele Kuby, eine der von Richter gehassten und verbal misshandelten Frauen entschlossen, sich gerichtlich zu wehren. Wie sie heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, geht die Publizistin gerichtlich gegen die Berliner Schaubühne, Autor Falk Richter („Fear“) und den Deutschlandfunk vor. Ihr Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sieht eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. In der Presserklärung heißt es: „Kuby wird in „Fear“ zudem vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten, auch werden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt, mit denen sie einer Befürwortung des Faschismus und eines totalitären Staates 'überführt‘ werden soll.“
In einer öffentlichen Rede zum Thema Gender Mainstreaming in Augsburg hatte Kuby sich im Jahr 2014 über „den Missbrauch der Sprache und den Missbrauch von Begriffen“ geäußert: „Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: ‚Faschisten und Faschistinnen‘ – das kommt irgendwie nicht so gut.“ Richter hat daraufhin Kubys Rede neu zusammengeschnitten und lässt sie mit ihrer Stimme sagen: „…was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen“. […]
Außerdem klagt Kuby gegen die Schaubühne und Falk Richter beim Landgericht Berlin. Hier lauten die Ziele: Unterlassung der Verwendung des Fotos mit „ausgestochenen“ Augen, Unterlassung verschiedener Aussagen (dazu zählen die gefälschten „Zitate“, ferner die Sätze „Ich bin Gabriele Kuby und halte eine Hasspredigt“ bzw. „ich hetze gegen Juden“) und ebenfalls Schadensersatz für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.“

Der Wert des Rechtsstaats

Jetzt, Ende Juli 2018, hat sich die bekannte Publizistin und Soziologin Gabriele Kuby in einer Berufungsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht in entscheidenden Punkten gegen die Berliner Schaubühne und Regisseur Falk Richter durchgesetzt. Ein Urteil, das leider nicht annähernd die Aufmerksamkeit findet wie seinerzeit die Schmähungen im Theater. Deshalb lohnt es sich durchaus, auch Tage nach der Urteilsverkündung noch einmal darauf aufmerksam zu machen. In einer Pressemitteilung heißt es:
„Der Senat erkannte in dem von Oktober 2015 bis Mai 2017 an dem Theater aufgeführten Stück „Fear“ besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen zu Lasten der Klägerin.
Nachdem die Schaubühne und Falk Richter die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatten, klagte Kuby vor dem Landgericht Berlin, unterlag in erster Instanz und ging dann in Berufung. Mit Erfolg.
So wurde den Beklagten mit gestrigem Urteil u.a. verboten, folgende Äußerung wiederzugeben: „Ich bin Gabriele Kuby… und hetze gegen Juden.“ Der anwesende und mitverklagte Regisseur Richter musste sich vom Vorsitzenden Richter erläutern lassen, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße „schwerwiegende Schmähung“ handele, für die es „keine Grundlage“ gebe. Auch weitere Verunglimpfungen, wonach Frau Kuby ein „vertrocknetes Stück Holz… eine verknitterte, ausgetrocknete, düstere Seele“ sei, wurden als schwerwiegende Schmähung verboten. Ebenso die manipulierten Sätze, wonach Frau Kuby nach einem totalitären Staat oder nach „Faschistinnen und Faschisten“, rufe, dürfen, soweit das Urteil rechtskräftig wird, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis € 250.000 oder Ordnungshaft von Richter und der Schaubühne nicht wiederholt werden. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Beklagten können Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
„Demokratie lebt von freier Rede und künstlerischer Freiheit“, sagt Kuby. „Bedauerlicherweise haben Regisseur Falk Richter und die Schaubühne diese Freiheit missbraucht, um politisch Andersdenkende zu diffamieren und gesellschaftlich zu zerstören. Dem hat ein deutsches Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.“
Ein funktionierender Rechtsstaat ist eben viel wert.
Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de


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Mittwoch, 18. April 2018

Donnerstag, 23. April 2015

Beleidigung und Migrantenbonus

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'Neger' ist schlimmer als 'Nutte'


HAMBURG. Beleidigung ist nicht gleich Beleidigung. Zu dieser Entscheidung kam kürzlich das Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Konkret ging es um die Bezeichnungen „Nutte“ und „Neger“.
Der Fall: Rentnerin Elke W. ist mit ihrem Fahrrad unterwegs, Flaschen sammeln, um ihre Rente aufzubessern. Als auf dem Radweg vor einer Schule ein paar Kinder stehen, klingelt sie. Doch die Jungs machen keinen Platz. Statt dessen sagt einer von ihnen, ein schwarzer Elfjähriger, zu ihr: „Was willst du denn, du Nutte?“ und „häßliche alte Frau“. Da platzt Elke W. der Kragen. „Neger“, erwidert sie.
In der Verhandlung bereut sie den Ausdruck. „Das ist mir so rausgerutscht. Ich habe mich sofort entschuldigt“, zitiert sie das Flensburger Tageblatt. Doch es nutzt nichts. Auch nicht, daß ihr Anwalt und die Staatsanwältin auf Freispruch plädieren. Elke W. aber wird vom wegen Beleidigung zu 100 Euro Geldstrafe verurteilt. Begründung: Als Beschimpfung wiege „Neger“ schlimmer als Nutte. 
Das Fazit ihres Anwalts: „Das ist politische Rechtssprechung.“ (krk)

Junge Freiheit
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Donnerstag, 6. November 2014

Streik der GDL

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Warum die GDL den Tarifvorschlag vom 02. November 2014 des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Agv MoVe) als Verhandlungsführer für die Deutsche Bahn ablehnt:



  1. Der Tarifvorschlag soll die Gewerkschaften GDL und EVG zu einer Zusammenarbeit zwingen, in welcher der eigentliche Arbeitskampf zwischen den Gewerkschaften stattfinden soll, und die DB und damit der Staat als Eigner der DB ist der Gewinner, weil die DB a) die Gewerkschaft mit den minderen Forderungen im jeweiligen Berufsbereich anerkennen kann, während die andere sich dem Diktat unterwerfen muss und b) der Staat hier eine Vorstufe eines Tarifeinheitsgesetzes durchsetzen will, welches im Licht des Grundgesetzes nicht zulässig wäre.
  2. Die GDL will und darf verfassungsrechtlich für ihre Mitglieder verhandeln, egal ob diese als Lokführer, Zugbegleiter oder Hausmeister bei der DB arbeiten. Dieses Grundrecht ist in Gefahr und damit die Funktion von Gewerkschaften an sich. Die Forderung des Staates als Eigner der DB ist im Grunde die Abschaffung der wirksamen Gewerkschaften in ihrer Funktion als Arbeitnehmervertreter mit großen gesellschaftlichen Auswirkungen.
  3. Der Staat als Grundrechtsverpflichteter flüchtet sich hier als Unternehmen aus dem verbindlichen Verfassungsrecht in das verhandelbare Tarifrecht, um das Grundrecht und damit Abwehrrecht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität, welches die absolut freie Wahl der Gewerkschaftsvertretung beinhaltet, außer Kraft zu setzen. Da dies nicht direkt geschehen kann, weil dies eine nichtige und damit bereits von Grundgesetzes wegen verbotene Abrede im Sinne des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG darstellen würde, versucht der Staat als Eigner der DB durch Missbrauch seiner Verfügungsgewalt Solidaritätsnote der Grundrechtepartei an die GDL am 04.11.2014 – Seite 1/2 über öffentlich-rechtliche Medien zur Steuerung der öffentlichen Meinung und durch indirekte Geiselhaft der Bevölkerung beide Gewerkschaften zu zwingen, einen für beide und für die von ihnen vertretenen Arbeitnehmer nachteiligen Vertrag abzuschließen (vgl. Abs. 1). Die öffentliche Meinung soll hier als externer »Streikbrecher« ein für die DB als Arbeitgeber günstiges Ergebnis erwirken. Zum Dank bekommt die Bevölkerung schlechteren Service bei höheren Fahrpreisen.
  4. Weil der Staat und damit die DB wissen, dass ein Tarifeinheitsgesetz eine rechtswidrige und damit verbotene Maßnahme im Sinne des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG ist, soll hier eine Zustimmung der Gewerkschaften zum Verzicht auf die Funktion ihrer Grundrechte als Abwehrrechte erreicht werden. Damit enthaupten sich die Gewerkschaften selbst, da sie sich selbst ihrer Grundrechte als verfassungsrechtliche Grundlage zur Ausübung von Zwang gegenüber Arbeitgebern berauben.
  5. Dies wird Auswirkungen auf die gesamten Errungenschaften des Arbeitskampfes haben und als Modell für alle Formen des Arbeitskampfes dienen. Es braucht in Zukunft von den Arbeitgebern nur eine Gegengewerkschaft initiiert zu werden, um jeder anderen Gewerkschaft unter Verweis auf den »historischen« und bindenden Tarifabschluss der Eisenbahner im Jahre 2014 das einzige Mittel zu nehmen, was ihr im Arbeitskampf zusteht: Die Tarifpluralität und der direkte Arbeitskampf in Form des Streikes – nicht als Erpressung, sondern als Grundrecht gegen eine ungerechte Tarifpolitik!
  6. Damit unterstellen sich die Gewerkschaften den Forderungen der Arbeitgeber und werden so zu deren Vertretung, anstatt zur Vertretung ihrer Mitglieder als Arbeitnehmer. 7. Einer solchen Entwicklung tritt die GDL entgegen und kämpft damit nicht nur für ihre Mitglieder, sondern indirekt für alle Arbeitnehmer, denn das Grundrecht auf deren wirksame Vertretung gegenüber einer globalisierten und entfesselten Wirtschaft ist in größter Gefahr.
  7. Die GDL bedarf aus diesen Gründen der uneingeschränkte Unterstützung aller Gewerkschaften und Personen, welche sich dem Wohl der Arbeitnehmer und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und den Grundrechten aller Bürger verpflichtet fühlen.
  8. Der Staat als Schützer der Grundrechte als gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes Recht darf sich hier nicht für die Wirtschaft zum Erfüllungsgehilfen der Außerkraftsetzung von Grundrechten machen, um einem maßlosen Profitstreben auf Kosten aller Bürger den Vorzug gegenüber einer menschlichen und den Grundrechten verpflichteten Arbeitsmarktpolitik zu geben. Damit stellt der Staat das Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland selbst in verfassungswidrige Abrede.



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Samstag, 22. Februar 2014

Geld und Macht und Das Recht

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Daimler verklagt SWR wegen Bericht „Hungerlohn am Fließband"d" 

20.02.2014

Im Mai vergangenen Jahres wurde die TV-Reportage „Hungerlohn am Fließband" zum ersten Mal ausgestrahlt. Ein getarnter Reporter des Südwestrundfunk (SWR) hatte damals bei Daimler als Leiharbeiter anheuert, um Informationen über das Lohn-Dumping des Konzerns zu sammeln. Die Leiharbeiter führen dem Bericht zufolge teilweise die gleichen Tätigkeiten aus wie die Stammbelegschaft, erhalten aber nur einen Bruchteil des Gehalts, so dass vielen nichts anderes übrig bleibt, als mit Hartz IV aufzustocken. Der SWR wirft Daimler in der Reportage deshalb vor, viele Arbeitsplätze mit Steuergeldern statt mit Lohn zu finanzieren. Der Konzern wies alle Vorwürfe zurück und zog vor das Stuttgarter Landgericht, um die weitere Ausstrahlung des Berichts zu verhindern. 


Finanziert Daimler viele Arbeitsplätze mit Steuergeldern statt Löhnen? 
 
„Der Film suggeriert unrechtmäßiges Handeln auf unserer Seite und dies war nicht der Fall", erklärte eine Daimler-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ und bestätigte einen Bericht der „Stuttgarter Zeitung", nach dem der Autohersteller beim Landgericht Stuttgart Unterlassungsklage erhoben hat. Der Konzern will damit die weitere Ausstrahlung der Reportage verhindern.

Dem SWR zufolge beschäftigt das Unternehmen an den Fließbändern Menschen über Werkverträge mit sehr schlechten Konditionen. Demnach müssen viele Leiharbeiter ihre Gehälter mit Hartz IV aufstocken, obwohl sie teilweise die gleichen Tätigkeiten ausüben wie die Stammbelegschaft. Ein getarnter Reporter des Senders hatte sich von dem Autohersteller anheuern lassen und das Lohn-Dumping des Konzern öffentlich gemacht. Daimler weist alle Vorwürfe zurück. Die Aufnahmen seien heimlich gemacht worden und zum Teil manipulativ.

Bisher wurde die Reportage dreimal im Fernsehen ausgestrahlt. Nachdem der Beitrag in der ARD gezeigt wurde, diskutierten anschließend Politiker und Experten in der Sendung „Hart aber fair“ über die besorgniserregenden Entwicklungen im Niedriglohnsektor. Andere Medien griffen das Thema ebenfalls auf. Daimler will nun per Unterlassungsklage die weitere Ausstrahlung der Reportage verhindern. Sollte sich der SWR nicht daran halten, fordert der Konzern ein Ordnungsgeld in Höhe einer Viertelmillion Euro. Der Nachrichtenagentur zufolge sollen sich die Parteien am 8. Mai zu einem ersten Verhandlungstermin vor Gericht treffen. (ag)




gegen-hartz.de
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Dienstag, 4. Juni 2013

Gerechtigkeit für Jonny K. oder doch Bananenrepublik ?

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Am Donnerstag, dem 30. Mai war ein weiterer Verhandlungstag im Prozess gegen die Körperverletzer mit Todesfolge von Jonny K, der im Oktober vergangenen Jahres in Sichtweite des Berliner Roten Rathauses von vier jungen Türken zu Tode getreten wurde.

Ich wollte mir selbst ein Bild machen, also begehrte ich in der Früh Einlass in das Gebäude des Berliner Landgerichts in der Turmstraße. Ich war schon fast durch die Eingangskontrolle durch, als mich der Einlasser fragte, ob ich wüsste, wo ich hin müsste.



Als er hörte zu welchem Prozess ich wollte, wurde ich umgehend zu einem Nebeneingang an der Seite komplimentiert. Hier warteten schon ein paar junge und wenige ältere türkische Männer. Es dauerte eine Weile, bis ich endlich ins Gebäude gelassen wurde. Als Vorletzte. Ich bekam eine Nummer in die Hand gedrückt und stieg eine Nebentreppe hinauf. Nach dem ersten Stock ging es nicht weiter. Die weiteren Treppenabsätze waren voll besetzt, überwiegend mit Türken: viele junge Muskelmänner, die keiner Arbeit nachzugehen scheinen, ein paar ältere, wenige Frauen. Spannung und unterdrückte Aggression lagen in der Luft. Nicht weit von mir stand eine hübsche junge Frau mit einem Beutel: I am Jonny. Ich sagte ihr, dass ich auch gern so einen Beutel hätte, damit es wenigstens zwei wären.


Sie erzählte mir von den vorangegangenen Verhandlungstagen und dass sie sich mit einer Journalistin von Spiegel online in die Haare gekriegt hätte. Die Spiegelredakteurin hatte politisch korrekt Reue bei den Tätern bemerkt und vermeldet, wo es doch nur eine leere Formel des Bedauerns gewesen war, die jede Glaubwürdigkeit vermissen ließ. Die Täter hätten bei ihren Aussagen nicht ein einziges mal Jonny beim Namen genannt, sondern nur von „der Sache“ gesprochen, wegen der sie jetzt „Schwierigkeiten“ hätten. Sie hätten sich sogar darüber beschwert, dass sie von Mitgefangenen angesprochen worden seien, ob sie die „vom Alexanderplatz“ wären. Die Anwälte der Angeklagten hätten Jonny K.s Schwester Tina attackiert, weil sie den Fall im Internet so publik gemacht hätte. Im Übrigen hätten die Angeklagten gegrinst. Die wenigen Unterstützer von Tina im Zuschauerraum seien immer wieder angerempelt und beschimpft worden.
 
Nachdem sich die Tür zur Zuschauertribüne geöffnet hat, sitzen wir dicht gedrängt zwischen den Unterstützern der Täter.



Der erste Zeuge wird gerufen. Ich staune, mit wie vielen Entschuldigungen („bitte betrachten Sie das nicht als Misstrauen, ich muss das tun“) der Richter den Zeugen darüber belehrt, dass er vor Gericht die Wahrheit zu sagen hat.


 
Der Verlauf der Befragung legt dann die Vermutung nahe, dass der Zeuge keinesfalls die Wahrheit sagt. Ali, 23, der bei der Polizei präzise Angaben gemacht hat, dass zwei der Täter den Begleiter von Jonny attackiert hätten, vier von ihnen auf Jonny, als er schon am Boden lag, eingetreten hatten, auch auf den Kopf , konnte sich vor Gericht an nichts mehr erinnern.
 
Der Richter hält ihm sogar vor, dass er zu Protokoll gegeben hatte: „Das waren Ausländer, nur die Ausländer machen Probleme“. Natürlich kann sich Ali auch daran nicht mehr erinnern. Immerhin bestätigt er, der Polizei die Wahrheit gesagt zu haben.



Seine Angst ist im ganzen Saal spürbar. Wer ihn unter Druck setzt und womit, will er nicht sagen.


 
Leider macht dann der Schöffe einen Fehler. Er fragt Ali, angesichts des unglaubwürdigen Erinnerungsverlustes, ob er zu feige sei, auszusagen oder ob er das Gericht verarschen wolle. Obwohl der Richter umgehend die Wortwahl des Schöffen rügt, nehmen die Anwälte der Angeklagten die Gelegenheit wahr, einen Befangenheitsantrag gegen den Laienrichter zu stellen. Die Verhandlung wird unterbrochen.
 
Ich nutze die Gelegenheit, um an die frische Luft zu gehen. Beim Verlassen des Gebäudes muß ich meine Nummer abgeben und werde belehrt, dass mein Wiedereintritt nicht gewährleistet sei. Wenn noch andere Zuhörer kämen, müsste ich draußen bleiben.



Im Café gegenüber setzen sich Journalistinnen neben uns. Eine ist von der Süddeutschen Zeitung. Als ich von der aggressiven Haltung der im Zuschauerraum anwesenden Türken erzähle, ich hatte beim Hinausgehen gehört, wie zwei Türkinnen die Unterstützer von Tina beschimpften, ist sie erstaunt. Sie hatte geglaubt, dass Tina übertreibe, als sie von ähnlichen Vorfällen berichtete. Als mein Begleiter von einem Gewaltexzess sprach, wie sie ihn barsch zurecht: der Gerichtsmediziner hätte ausgesagt, Jonnys Leiche sei bis auf eine Platzwunde an der Augenbraue fast unversehrt gewesen. Es hätte sich auf keinen Fall um einen Exzess gehandelt.





Was bitte, ist dann die politisch korrekte Bezeichnung dafür, dass vier Muskelmänner auf einen wesentlich kleineren liegenden Mann mehrfach eintreten, auch auf den Kopf? Sie wollten nur spielen?


 
Ich habe dann die Aussage des Gerichtsmediziners noch mal nachgelesen: äußerlich war tatsächlich nicht so viel zu sehen, aber im Kopf hatte Jonny vier fürchterliche Wunden, von denen jede einzelne zum Tod führen konnte.
 
Als ich das Gerichtsgebäude wieder betreten wollte, wurde ich an der Tür von zwei Jungtürken rigide beiseite geschoben, zwei weitere zwängten sich an mir vorbei.
 
Die Einlasskontrolle bedauerte: sie könnten nicht sehen, was vor der Tür geschehe. Außerdem hätten die jungen Männer gesagt, ich hätte mich vordrängeln wollen. Als ich fragte, ob sie es für wahrscheinlich hielten, dass sich eine Dame meines Alters mit vier jungen Männern anlegt, zuckten sie hilflos mit den Achseln. Ich wüsste doch, wie das sei.
 
Aha, wenn man also weiß, was los ist, warum stellt man nicht einen von der Einlasskontrolle vor die Tür, um zu verhindern, dass die wenigen Sympathisanten von Jonny K. nicht auch noch weggedrängt werden?
 
Die Verhandlung ging dann weiter mit noch einem Zeugen, der sich an nichts mehr erinnern konnte und endete mit der ungewissen Aussicht, ob sich das Gericht entschließt, dem Antrag der Verteidigung stattzugeben und den Schöffen für befangen zu erklären. Dann müsste der Prozess noch mal von vorn beginnen….






Vera Lengsfeld auf  .... Die Achse des Guten
 
 
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Montag, 22. November 2010

Empöre dich für mehr Gerechtigkeit

.Wut, Ärger, Aggressionen gehören zu unserem Leben. Je mehr ich diese Seiten in mir bekämpfe, umso mehr werden sie mich terrorisieren. Sie möchten wie all unsere Schattenseiten angenommen, integriert und verwandelt werden.

In der Wut, im Ärger und in meinen Aggressionen zeigt sich nicht nur ein destruktives Potenzial, sondern auch eine Lebenskraft, ein lebensbejahender Aufstand für mehr Gerechtigkeit.

In der Tradition spricht man vom »heiligen Zorn«, von der Empörung Gottes über die zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit.

Die ursprüngliche Bedeutung des
Wortes Aggression geht zurück auf das lateinische Wort »aggredi« gleich »ad-gredi«, was bedeutet »auf jemanden zugehen, herangehen, in Beziehung zu jemanden treten«. Diese Erkenntnis hat meinen Umgang mit meiner Wut, meinem Ärger, meinen Aggressionen grundlegend verwandelt. Sie sind für mich zu Seismografen geworden, die mir aufzeigen, was nicht stimmt, was ungerecht ist, wo Einspruch erhoben werden muss gegen Diskriminierungen und Ausgrenzungen.

Wir brauchen eine Spiritualität der Konfliktfähigkeit, in der wir miteinander einüben, Auseinandersetzungen zu wagen und Meinungsverschiedenheiten fair miteinander auszutragen.

Nur so ereignet sich echte Versöhnung, die nicht mit einem faulen Frieden verwechselt werden darf So lange Kinder missbraucht, Arbeitsplätze wegrationalisiert, Minderheiten unterdrückt, Kranke und Behinderte abgeschoben werden, so lange braucht es geistbewegte Frauen und Männer, die ihre Empörung ausdrücken, um miteinander nach konstruktiven Lösungen suchen. 



Pierre Stutz
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