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Montag, 31. Januar 2011

ARD zeigt Dokumentation über Kirsten Heisig

 
KÖLN. Die ARD hat eine Dokumentation über die verstorbene Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig angekündigt. Diese soll nach einer Mitteilung am 9. März ausgestrahlt werden. Heisig ist im Juli tot in einem Berliner Wald aufgefunden worden. Wenige Tage später wollte sie ihr lange erwartetes Buch „Das Ende der Geduld“ veröffentlichen, das dann ein großer Verkaufserfolg wurde.
 
„Warum nimmt sich eine Frau kurz vor Erscheinen des Buches und auf dem Höhepunkt ihrer Karriere das Leben?“, fragen die Produzentinnen des Films Güner Balci und Nicola Graef („Kampf ums Klassenzimmer“). Der Film „Tod einer Richterin“ versuche, der Frau und Richterin näher zu kommen, heißt es in der WDR-Programmankündigung.

„Kirsten Heisig - Geheimsache Selbstmord?“
Diese Dokumentation ist nicht der erste Film über den Tod der Richterin. Weil Polizei und Staatsanwaltschaft stets nur mitteilten, sie habe sich das Leben genommen, hat der Münchner Enthüllungsjournalist Gerhard Wisnewski einen eigenen Film produziert („Kirsten Heisig – Geheimsache Selbstmord?“). Wisnewski mußte sich erst durch mehrere Instanzen klagen, bis er im November 2010 recht bekam und einige Informationen über das Obduktionsergebnis mitgeteilt bekam. (rg)

ARD, 9. März 2011, 22.45-23.15 Uhr, „Tod einer Richterin“ 
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Dienstag, 11. Januar 2011

Kripobeamter sieht Mordverdacht im Fall Heisig

von Gerhard Wisnewski

Abgesägter Ast am »Todesbaum« von Heisig

Das seltsame Schicksal der am 3. Juli 2010 tot aufgefundenen Jugendrichterin Kirsten Heisig lässt viele nicht ruhen. Über 200 E-Mails und Briefe gingen nach der Auskunft der Staatsanwaltschaft im Fall Heisig bei mir ein. Darunter waren deutlich erkennbar auch Stellungnahmen von Polizeibeamten. 
Die ausführlichste stammt von einem Kriminalhauptkommissar, der auch Erfahrung mit Mordermittlungen hat. Auch er hat die »Ermittlungsergebnisse« der Staatsanwaltschaft Berlin sorgfältig gelesen. Sein Fazit: »Ich sehe nur Fakten, die gegen einen Suizid sprechen.«

Der Brief trägt keinen Absender und keine Unterschrift: »Sehr geehrter Herr Wisnewski, ich bin Kriminalbeamter in einer deutschen Großstadt und habe die Ereignisse rund um das Verschwinden von Kirsten Heisig aufmerksam verfolgt. Ich habe In meinen vielen Berufsjahren in so manchem Todesermittlungsverfahren mitgearbeitet und kenne mich daher in diesem Arbeitsbereich der Kripo aus.«

Nun kann das natürlich jeder sagen. Allerdings erkennt man an dem fünfseitigen Papier schnell die Ausdrucks- und Vorgehensweise des Profis – was man von der »Auskunft« der Staatsanwaltschaft Berlin über den Todesfall Heisig nicht behaupten kann.

Unprofessionelle Mordkommission

Für den Kripomann ist ausgemacht, dass der Fundort der Leiche von Kirsten Heisig wie ein Tatort hätte behandelt werden müssen. Dass das die Berliner Behörden genauso gesehen haben, beweist die Hinzuziehung der Mordkommission. Umso erstaunlicher ist allerdings, was diese Mordkommission abliefert. Fast alle in einem ordentlichen Tatortbefundbericht zu erwartenden Angaben fehlen in dem von der Staatsanwaltschaft Berlin wörtlich zitierten Bericht der Mordkommission – und die vorhandenen Angaben sind nicht professionell aufbereitet.

Besonders auffällig findet der Kripomann die laienhafte Beschreibung des Tatorts, bei der alles »unprofessionell durcheinander gemischt« wird. Besonders entlarvend ist zum Beispiel der Satz:

So würde vielleicht Lieschen Müller einen Leichenfund beschreiben, nicht aber eine Mordkommission. In einem sogenannten Tatortbefundbericht wird alles separat beschrieben, und zwar fein säuberlich und detailliert. Normalerweise würde hier beispielsweise stehen:
»In der Strickjacke, Material Schurwolle, Marke ›H+M‹, Farbe rot, Größe 40, wurde in der rechten Außentasche in einem braunen Lederetui ein Autoschlüssel mit schwarzem Plastikgriff, Aufdruck ›VW‹, festgestellt.«

In einem ordentlichen Tatortbefundbericht, so der Polizeibeamte, »wird der Körper der Leiche beschrieben, separat werden die Kleidung und Schmuck beschrieben. Und dann bitte präzise. Z. B.: am rechten Ringfinger fand sich ein breiter goldener Ring mit Gravur XY, am linken Handgelenk wurde eine silberne analoge Armbanduhr Marke X getragen, Lederarmband, abgelesene Uhrzeit usw.«
Statt dessen heißt es im Bericht der Berliner Mordkommission nur:
»… ein Fingerring sowie eine Uhr wurde noch getragen …«

Spurenvernichtung statt Spurensicherung

Je weiter man liest, umso abenteuerlicher wird das staatsanwaltschaftliche Dokument, zum Beispiel da, wo es um die Bergung der stark verwesten Leiche geht. Denn
»… dabei wurde der Körper durch die angeforderten Fahrer der Gerichtsmedizin gehalten, um nicht auf den Boden zu fallen …«
Das Urteil des Fachmannes: »Das ist keine Spurensicherung, sondern Spurenvernichtung«: »Bei uns trägt der Erkennungsdienst bei der Tatortarbeit bei Kapitaldelikten weiße Papieroveralls über der normalen Kleidung, damit keine falschen Spuren gelegt werden. Hier jedoch werden Faser- und Mikrospuren von den Kitteln der Mitarbeiter des Bestattungsinstitutes auf die Kleidung der Verstorbenen übertragen.«

Ganz davon abgesehen, dass nach dieser Beschreibung die Fahrer der Gerichtsmedizin nun penetrant nach Verwesung gestunken haben müssen, da dieser Geruch überall anhaftet.
Mit anderen Worten wird hier nicht das kriminalistische Handwerk einer Mordkommission ausgeübt. Entweder, weil daran kein Interesse bestand und/oder weil hier in Wirklichkeit (zumindest zum Teil) Laien am Werk waren.

Schlampige Suche nach Fremdverschulden

Verdacht erregt in den Augen des Kripomannes auch die seltsame Aufhängesituation und der Umgang mit dem angeblichen Erhängungswerkzeug:
»Die Leiche hing einen Meter vom Stamm entfernt an einem Ast, der sich am Ende nach unten biegen lässt (welcher Ast lasst sich nicht am Ende nach unten biegen?), es wurde ein 1,20 m langes Aststück samt Seilknoten sichergestellt.«  
Aber warum wurde das Ganze in die Gerichtsmedizin »und nicht in die KTU (Kriminaltechnische Untersuchungsstelle heißt das bei uns) gebracht? Dort hätte man feststellen können, ob z. B. das Seil unter Gewichtsbelastung durch den Körper über den Ast gezogen wurde (Art und Umfang des Faserabriebes des Kunststoffseiles in der Rinde auf der Oberseite des Astes).« Das heißt, ob jemand die lebende oder tote Heisig an dem Seil nach oben zog: »Dann hätte man eine klare Aussage über Mord oder Suizid fällen können.«

Kurz und gut: »Ich frage mich, ob hier Beweismittel gesichert oder vernichtet wurden …« Denn das »Beweismittel Ast« wurde ja damit zur falschen Stelle transportiert und ist daher wahrscheinlich nicht mehr zu gebrauchen. Damit ist auch die Aussage hinfällig, dass kein »Hinweis auf jegliche Art von Fremdverschulden« gefunden wurden. Wohl deshalb, weil in wesentlichen Bereichen offenbar gar nicht danach gesucht wurde.

Fundort ist nicht Todesort

Kommen wir zu der Frage, ob der nur etwa 60 bis 70 Meter von den nächsten Häusern entfernte Fundort von Heisigs Leiche am Heiligendamm auch der Todesort ist, das heißt, ob Heisig wirklich hier starb und seit ihrem Verschwinden und angenommenem Ableben am 28. Juni 2010 hing.
Antwort: Der Fachmann hält es für »undenkbar«, dass Heisigs verwesende Leiche mitten im Hochsommer fünf Tage in unmittelbarer Nähe einer Wohnsiedlung hing:
Die von der Staatsanwaltschaft angegebene »Leichenliegezeit von mehreren Tagen« bei hohen Außentemperaturen sei »mit enormer Geruchsentwicklung verbunden«. »Ich halte es für undenkbar, dass ein verwesender Leichnam so nahe bei der Wohnbebauung schon alleine wegen des Geruchs über mehrere Tage unbeachtet bleibt.« Damit sei eigentlich schon klar, »dass an der ganzen Sache etwas nicht stimmt. Man hätte den Leichnam nach kurzer Zeit finden müssen.«

Es gibt aber noch einen weiteren schwerwiegenden Grund, der gegen die tagelange Anwesenheit der Leiche an diesem Ort spricht – nämlich der fehlende »Tierfraß«. Obwohl in der Auskunft der Staatsanwaltschaft mehrmals von den »Fäulnisveränderungen« an der Leiche die Rede ist, werden Biss- und Fraßspuren von Tieren mit keinem Wort erwähnt. Dabei wären sie natürlich ein wichtiger forensischer Hinweis – erstens auf den Todesort, zweitens auf die Todeszeit. 

Fazit des Polizeibeamten:
»Wenn es hier keine Spuren von Tierfraß gab, hat die Leiche dort nur kurz gehangen. Da es aber wie oben beschrieben deutliche Verwesungsanzeichen gab, muss sie vorher woanders gewesen sein. Also hat sie jemand an der Fundstelle dort hingehängt.«

Im Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin würden »Fakten« aufgeführt, »die ein Fremdverschulden des Todes von Kirsten Heisig angeblich ausschließen. Alle diese ›Fakten‹ sind keine Beweise, sondern Behauptungen. … Ich sehe nur Fakten, die gegen einen Suizid sprechen.«

Dringender Mordverdacht

Ein planvolles Vorgehen in Bezug auf einen Suizid ist nach den Worten des Kriminalbeamten ebenfalls nicht zu erkennen: »Was die StA Berlin als objektive Anhaltspunkte für ein planvolles Vorgehen von Frau Heisig in Bezug auf den eigenen Tod darstellt, beweist gar nichts. Zu ihrer Anwältin kann sie auch gegangen sein, weil sie sich bedroht fühlte. Zudem: Bei ihr wurde eine Überdosis Antidepressiva im Körper gefunden. ›Anti‹ heißt aber ›gegen‹ Depressionen. Wieso spricht das für einen Suizid?«
Am Schluss zieht der Beamte folgendes Fazit:
»Vorausgesetzt, die Zitate aus dem Bericht der MK sind echt, dann nehme ich zur Kenntnis, dass am Fundort von Frau Heisig eine voreingenommene Polizei,  die  nur
einen Suizid vorfinden wollte, spurenvemichtend unprofessionell gearbeitet hat (auf Anordnung? Von wem?).
Die Fakten aus dem Bericht der StA, die ich hier jetzt nicht wiederholen möchte, begründen den dringenden Tatverdacht, dass Frau Heisig am Abend des 28. Juni ermordet wurde und ihr Leichnam kurz vor der Auffindung an den Fundort verbracht wurde.«



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Mittwoch, 5. Januar 2011

Kirsten Heisig wollte in die Politik: Motiv für einen Mord?


Die Hintergründe von Kirsten Heisigs »Selbstmord« werden immer dubioser. Jetzt brachte sie der Berliner Stadtverordnete René Stadtkewitz als geplante Galionsfigur für seine neue islamfeindliche Partei ins Spiel. Doch wollte sie das wirklich werden? Oder eben gerade nicht? Lesen Sie den Bericht von Gerhard Wisnewski …
Die angeblich durch Selbstmord gestorbene Jugendrichterin Kirsten Heisig hatte nicht nur zwei Kinder. Sie war nicht nur erfolgreich im Beruf. Sie gestaltete nicht nur die deutsche Rechtsprechung mit. Sie stand nicht nur vor der Veröffentlichung ihres Buches Das Ende der Geduld. Darin schrieb sie nicht nur, dass Deutschland die von ihr angeschobene Debatte aushalten werde, sondern »mich auch«. Und trotzdem soll sie plötzlich Selbstmord begangen haben.
Dabei hatte Kirsten Heisig in Wirklichkeit noch viel brisantere Zukunftspläne. Wie bereits auf meiner DVD Geheimsache Selbstmord vermutet, wollte Kirsten Heisig tatsächlich in die Politik gehen. Jedenfalls, wenn man dem Berliner Stadtverordneten René Stadtkewitz glaubt. Demnach spekulierte Heisig nicht auf eine Karriere in einer etablierten politischen Partei, sondern wollte zusammen mit dem aus der CDU ausgeschiedenen Berliner Abgeordneten Stadtkewitz eine Partei gründen. Das erzählte Stadtekwitz jetzt zumindest dem Spiegel (Nr. 1/2011).
»Die Freiheit« (http://www.diefreiheit.org/) soll die Partei heißen – eine »Bürgerrechtspartei für mehr Freiheit und Demokratie«. Laut eigener Website wurde die Partei nach Heisigs Tod »im Herbst 2010 vom Berliner Abgeordneten René Stadtkewitz gegründet. Die Partei tritt zunächst zur Berliner Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2011 und später bundesweit an.« Für den Wahlkampf hätte Stadtkewitz »gern ein Zugpferd« gehabt, »ein prominentes Gesicht«, schreibt der Spiegel. Was damals niemand ahnte: Dieses Zugpferd sollte laut Stadtkewitz die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig sein, die offen auf die Probleme mit ausländischen Jugendlichen Straftätern hingewiesen hatte.

Zugpferd für islamfeindliche Partei

Wozu man die kompetente Jugendrichterin benutzen wollte, wird bei weiterem Stöbern auf der Website der Partei »Die Freiheit« auch schnell klar: »Zusammen mit anderen islamkritischen Parteien aus ganz Europa« habe man am 7. Dezember 2010 in Israel die »Jerusalemer Erklärung« abgegeben. In diesem Text wird denn auch die Katze aus dem Sack gelassen. Von Israel aus formuliert »Die Freiheit« gemeinsam mit der österreichischen FPÖ, der belgischen Vlaams Belang und den Schwedendemokraten die eigentliche Stoßrichtung. Man sieht sich als ideologische Speerspitze gegen den Islam: »Nachdem die totalitären Systeme des 20. Jahrhunderts überwunden wurden, sieht sich die Menschheit gegenwärtig einer neuen weltweiten totalitären Bedrohung ausgesetzt: dem fundamentalistischen Islam.«
Zwar respektiert man »grundsätzlich … jedes Volk, jede Kultur und jede Religion«. Aber der Islam sei »ein totalitäres System mit dem Ziel der Unterwerfung der Welt«. Die muslimische Religion habe die absolut notwendige historische Entwicklungsphase der Aufklärung noch nicht durchlaufen.
Ganz anders Israel, von wo aus diese »Jerusalemer Erklärung« abgegeben wurde. Israel sei die »einzige wirkliche Demokratie im Nahen Osten«. Die neue deutsche Partei betrachtet sich als »Teil des weltweiten Kampfes der Verteidiger von Demokratie und Menschenrechten gegenüber allen totalitären Systemen und deren Helfershelfern. Damit stehen wir an vorderster Front des Kampfes für die westlich-demokratische Wertegemeinschaft.«
Damit konzipiert sich »Die Freiheit« als Kampfpartei in der Auseinandersetzung zwischen Israel und dem Islam, insbesondere vermutlich mit dem Iran – wofür nun deutsche Wähler eingespannt werden sollen. Denn der Iran steht nun mal definitiv auf der westlichen und israelischen Speisekarte.
So ist es denn auch kein Zufall, dass bei der Gründungsversammlung als einziger »Journalist« ausgerechnet der berüchtigte Islamkritiker und Pentagon-Mitarbeiter Daniel Pipes zugelassen war. »Ich war in der Stadt, daher lud die Parteiführung mich als einziges Nichtmitglied der im Entstehen begriffenen Partei ein, um ihre Gründungsversammlung mitzuerleben und darüber zu berichten«, schreibt Pipes auf seiner Website.

Pentagon-Mitarbeiter bei der Parteigr

Daniel Pipes bei der Gründung einer deutschen Partei? Ein Witz: Pipes ist ein militärischer Propagandastratege und wichtiger Scharfmacher im Konzept des »Kampfes der Kulturen«. Pipes ist nicht nur Direktor des Middle East Forum und Kolumnist der Jerusalem Post, sondern er lehrte laut eigener Website auch an der Kriegsakademie der US Navy, dem US Naval War College. Außerdem war er »in verschiedenen Funktionen im Außen- und Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten« tätig. So sei er auch Mitglied der Special Task Force on Terrorism and Technology des Pentagon. Pipes war auch Mitunterzeichner eines Briefes des berüchtigten Kriegstreibernetzwerkes Project of a New American Century (PNAC) an Präsident Bush zum Thema »Israel, Arafat und der Krieg gegen den Terror«. Das PNAC gilt manchen als ideologischer Ausgangspunkt der Anschläge des 11.9.2001 und des anschließenden Krieges gegen den Islam.
Und natürlich ist die ständige islamfeindliche Propaganda Teil der Kriegsvorbereitungen, zurzeit namentlich gegen den Iran. Pipes lobt »Die Freiheit« als »eine politische Partei, die der Islamisierung Widerstand leistet und Israel unterstützt«. Die Partei spreche »freimütig über den Islam, Islamismus, islamisches Gesetz und Islamisierung«, freut sich der Pentagon-Mitarbeiter. Schließlich liege »Deutschland deutlich hinter den meisten europäischen Ländern mit großer muslimischer Bevölkerung zurück, was das Hervorbringen einer Partei angeht, die sich gegen die Islamisierung stemmt«. Außerdem, so Pipes, gebe »Die Freiheit« Israel »robuste Unterstützung« und sei »als massenkompatibel« konzipiert worden. »Sollte sie Erfolg haben, könnte sie die Politik in Europas einflussreichstem Land verändern.« »Massenkompatibel« heißt: Die Partei soll auf der Welle des allgemeinen Unmuts über die Migranten-Probleme schwimmen und möglichst viele Deutsche für die Sache Israels und des Pentagons ins Boot holen.

Mysteriöser Todesfall im Umfeld der Parteigründung

Da fragt man sich natürlich: Was hatte Kirsten Heisig in dieser Partei zu suchen?
»Am liebsten würde Stadtkewitz zurückgezogen im Hintergrund arbeiten, die Partei aus der zweiten Reihe führen. So war es auch eigentlich mal geplant«, schreibt der Spiegel in seiner neuesten Ausgabe: »Ich wollte die Partei zusammen mit Kirsten Heisig aufbauen. Sie sollte das Gesicht werden, ich der Organisator. Als ich aus der CDU austrat, lernten wir uns kennen, und sie sagte: ›Wenn du was Eigenes aufbaust, René, dann sage ich nicht nein.‹ Wir trieben die Sache voran, trafen uns, planten«, sagte Stadtkewitz laut Spiegel. »Aber dann passierte dieses tragische Unglück.«

Ein »tragisches Unglück«? Da fragt man sich: Ist das nun die Meinung von René Stadtkewitz, des Pentagon oder des US Naval War College? Sagt Stadtkewitz über Heisigs angeblich geplante Rolle überhaupt die Wahrheit? Oder hatte Heisig vielleicht auch Probleme mit den merkwürdigen Hintergründen der angehenden Partei? Schließlich entsteht hier der Eindruck, dass Heisig für die Kriegspropaganda der Vereinigten Staaten eingespannt werden sollte. Ob sie da etwa nicht mitziehen wollte, ist natürlich reine Spekulation. Und dass sie etwa deswegen sterben musste, erst recht. Sicher ist nur, dass die Gründung dieser Partei damit bereits von einem mysteriösen Todesfall überschattet wird …


Quelle
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Montag, 22. November 2010

Fall Heisig: die Auskunft

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Gerhard Wisnewski

»Der Fall kann Presserechtsgeschichte schreiben«, schrieb die Legal Tribune Online über Gerhard Wisnewskis Durchsetzung seines Auskunftsverlangens im Fall Heisig. Am 11. November 2010 verpflichtete das Oberv
erwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Staatsanwaltschaft Berlin, über die Todesumstände der Ende Juni 2010 verstorbenen Jugendrichterin Kirsten Heisig eine ganze Reihe von Fragen zu beantworten. Hier nun die Antworten im Wortlaut.
Viele Leser haben mich in den vergangenen Monaten gebeten, an dem »Fall Heisig« dranzubleiben und nicht locker zu lassen. Nun, vom ersten Anruf bei der Polizei Berlin Anfang Juli 2010 und den ersten Gesprächen mit Profi-Abwimmlern wie dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft dauerte es glatt viereinhalb Monate, den Auskunftsanspruch durchzusetzen. Viereinhalb Monate voller Ausflüchte, Vertröstungen, Fristen und immer neuer Fristen und schließlich zweier Gerichtsverfahren, von denen das letzte schließlich zu meinen Gunsten ausging. Selbst danach war noch eine Drohung mit Zwangsgeld nötig, um dem Generalstaatsanwalt von Berlin in die Strümpfe zu helfen.
Was heißt »zu meinen Gunsten«? Richtiger wäre natürlich: Das Verfahren ging zu Gunsten der Leser und der Öffentlichkeit aus, die mich letztlich dafür bezahlt, dass ich Informationen beschaffe und aufbereite.

Eifersüchtig gehütetes Herrschaftswissen

Ein bisschen viel Aufwand für eine Auskunft in einem Verfahren, meinen Sie? Wo es noch so viele ungeklärte Fälle gibt? Nicht ganz richtig, denn das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist nicht irgendein Urteil, sondern es setzt Maßstäbe im Verhältnis zwischen Ämtern und Journalisten, die jeden Tag zu Tausenden vertröstet und selbstherrlich abgewimmelt werden. Wenn die Leser häufig vergeblich auf bessere Informationen warten, dann liegt das nicht nur an den Journalisten, sondern vor allem auch an den Behörden, die ihr Herrschaftswissen allzu oft eifersüchtig und selbstherrlich hüten, wobei ihnen kein Argument zu fadenscheinig ist, lästige Frager auszubremsen. Dass jeden Tag überall nur derselbe Einheitsbrei zu lesen steht, ist da kein Wunder.
Die in den Landespressegesetzen verbrieften Informationsansprüche der Medien stehen in Wirklichkeit nur auf dem Papier. Im Alltag werden sie von den Behörden locker ausgehebelt. Pressesprecher wissen genau, dass Zeit und Geld für sie arbeiten – denn beides haben Journalisten nun mal nicht. Informationen brauchen sie sofort oder spätestens in wenigen Stunden, dann dreht sich das Medienkarussell schon weiter, und die Behörde (oder auch das Unternehmen) kommt ohne die gewünschte Auskunft davon. Und außer Zeit ist auch kein Geld vorhanden, den gegenüber Behörden bestehenden Informationsanspruch durchzusetzen.

Rechtsfreier Raum zwischen Behörden und Journalisten

Das heißt, in Wirklichkeit besteht im Verhältnis zwischen Journalisten und Behörden ein rechtsfreier Raum, der durch Sachzwänge und Umstände geschaffen wird, die die Behörden weidlich ausnutzen. Vom Gesetzgeber vorgesehene Ausnahmen von der Auskunftspflicht sind schon längst zu Standardausreden mutiert: »Schwebendes Verfahren«, »Persönlichkeitsrechte«, »Datenschutz« sind weitere Wunderwaffen verschwiegener und auskunftsfauler Behörden gegen neugierige Frager. Denn kein Journalist und keine Redaktion haben die Zeit und das Geld, Informationsansprüche bis zum bitteren Ende einzuklagen.
Im Fall Heisig hofft die Staatsanwaltschaft Berlin »insbesondere im Interesse der Angehörigen, dass durch die Veröffentlichung dieser Ermittlungsdetails die Spekulationen jetzt ein Ende finden«, wird deren Pressesprecher Steltner zitiert. Was sich ganz so anhört, als hätte die Staatsanwaltschaft von Anfang an auf die Veröffentlichung gedrängt. In Wirklichkeit ist sie durch ihr Schweigen selbst für jede einzelne Spekulation über den Tod von Kirsten Heisig verantwortlich. Oder wie ich früher schon einmal schrieb: »Verschwörungstheorien« entstehen durch falsche oder unzureichende Informationen von offiziellen Quellen.
Hiermit gebe ich Ihnen also die erkämpften Auskünfte unkommentiert und im Original weiter. Ob damit alle Zweifel am Selbstmord der Richterin ausgeräumt werden, werde ich später diskutieren. Zunächst überlasse ich dieses Urteil Ihnen. Ich würde mich aber über Ihre Kommentare freuen.
Danken möchte ich meinem Rechtsanwalt Dr. Wolfram Hertel, dem Bayerischen Journalistenverband und natürlich dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, an dem drei mutige und unabhängige Richterinnen ein richtungweisendes Urteil gefällt haben. Denn bei aller Justizschelte sollte man nicht vergessen, dass die unabhängige Justiz hierzulande stellenweise immer noch sehr gut funktioniert. Und dafür war schließlich auch Kirsten Heisig ein gutes Beispiel. Immerhin kämpfen wir hier um die Wahrheit über den Tod einer Richterin.
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Dienstag, 16. November 2010

Kirsten Heisig: Oberverwaltungsgericht Berlin verpflichtet Staatsanwaltschaft zur Auskunft über die Todesumstände

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Die Staatsanwaltschaft Berlin muss endlich Auskunft über die näheren Todesumstände der bekannten Jugendrichterin Kirsten Heisig geben. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gab damit dem Autor Gerhard Wisnewski Recht, der die Staatsanwaltschaft auf Auskunft im Fall Heisig verklagt hatte. Der Beschluss ist unanfechtbar.




Am 28. Juni 2010 verschwand die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig und wurde fünf Tage später tot aufgefunden – Selbstmord, wie die Behörden verlauten ließen. Über die näheren Umstände des angeblichen Suizides verhängte die Staatsanwaltschaft Berlin jedoch eine strikte Nachrichtensperre. Trotz hartnäckiger Nachfragen von Kopp-Autor Gerhard Wisnewski verweigerte die Staatsanwaltschaft jegliche Auskunft über die näheren Todesumstände der bekannten Richterin. Nicht einmal, dass sich die Richterin – wie von den Medien berichtet – erhängt hatte, wollte sie bestätigen. Auch ein Antrag Wisnewskis beim Verwaltungsgericht Berlin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am 9. August 2010 abgewiesen.
Daraufhin zogen Wisnewski und sein Anwalt Dr. Wolfram Hertel (Raue LLP) vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Und das gab dem Autor nunmehr vollumfänglich Recht (OVG 10 S 32.10).
Danach wird die Staatsanwaltschaft Berlin


»… im Wege der einstweiligen Anordnung
verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft zu erteilen über die
konkrete Todesursache und den Todeszeitpunkt der Jugendrich-
terin Kirsten Heisig, den genauen Fundort und die
Auffindesituation der Leiche, darüber, welche Fakten eine
Fremdverursachung des Todes ausschließen, und welche ob-
jektiven Anhaltspunkte für ein planvolles Vorgehen von Frau
Heisig in Bezug auf den eigenen Tod sprechen.«



»Blamage für die Staatsanwaltschaft«

»Der Beschluss ist eine ziemliche Blamage für die Geheimniskrämer von der Staatsanwaltschaft Berlin, die auf die Rechte der Presse offenbar keinen Pfifferling geben«, so Wisnewski nach dem Beschluss.
Tatsächlich ist der Beschluss ein Bekenntnis zur Pressefreiheit und den Rechten der Medien. Der Auskunftsanspruch des Antragstellers Wisnewski ergibt sich demnach aus § 4 Abs. 1 des Berliner Pressegesetzes‚

»wonach die Behörden verpflichtet sind, den Ver-
tretern der Presse, die sich als solche ausweisen, zur Erfüllung ihrer öffentlichen
Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Der Antragsteller gehört als ausgewiesener Vertre-
ter der Presse zu den auskunftsberechtigten Personen«,

so das Oberverwaltungsgericht. Das Auskunftsbegehren erfolge auch »zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse, die darin liegt, dass sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt«.

Kein schwebendes Verfahren

Eine Geheimhaltungsinteresse aufgrund eines »schwebenden Verfahrens« verneint das Oberverwaltungsgericht. Es sei »jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich, welches Ermittlungsverfahren noch schweben soll, nachdem der Antragsgegner dem Antragsteller bereits unter dem 16. Juli 2010 mitgeteilt hat, dass aufgrund der Ermittlungen und der bereits durchgeführten gerichtsmedizinischen Untersuchungen ein Fremdverschulden am Tod von Frau Heisig ausgeschlossen werden könne, und auch die zum damaligen Zeitpunkt noch ausstehenden Ergebnisse der toxikologischen Untersuchungen inzwischen vorliegen dürften. Dass wegen des Todes von Frau Heisig noch Ermittlungen geführt würden, ist danach nicht ersichtlich.«
Zwar seien »schutzwürdige private Interessen« gegen das Auskunftsbegehren abzuwägen. Aber: »Im vorliegenden Fall geht diese Abwägung zugunsten des presserechtlichen Auskunftsanspruchs aus.« Frau Heisig sei eine Person des öffentlichen Lebens gewesen, die »durchaus bewusst« auch den Kontakt zu den Medien gesucht habe, »um das Interesse der Öffentlichkeit für ihr Anliegen zu wecken und zu nutzen«. Die Öffentlichkeit habe daher »ein legitimes Interesse daran, die näheren Umstände ihres jedenfalls für Außenstehende überraschend erscheinenden Todes zu erfahren«. Gegenüber diesem öffentlichen Interesse »erscheinen hier weder das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen noch das der Hinterbliebenen als schutzwürdig«.

Plädoyer für die Pressefreiheit

Anschließend verwandelt sich der Beschluss in ein Plädoyer für die Pressefreiheit: Die freie und unabhängige Presse sei »im freiheitlichen demokratischen Staatswesen von besonderer Bedeutung«, so die Richterinnen Fitzner-Steinmann, Dr. Broy-Bülow und Sieveking: »Sie dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und ist in ihrer Eigenständigkeit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen geschützt ... erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zur Information versetzt die Presse in die Lage, die ihr in der freiheitlichen Demokratie eröffnete Rolle wirksam wahrzunehmen.«
Laut dem Beschluss reichen dafür spärlich gesäte Informationsbrocken nicht aus. Vielmehr betonen die Richterinnen »die Pflicht der staatlichen Behörden, der Presse Auskunft zu erteilen und durch eine großzügige Informationspolitik eine genaue und gründliche Berichterstattung zu ermöglichen«.

Besonderes Interesse der Öffentlichkeit

Der Antragsteller Wisnewski habe »hier nachvollziehbar ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit an Informationen zum Tod von Frau Heisig dargelegt«. Und noch etwas Wichtiges schrieben die Richterinnen den Staatsanwälten ins Stammbuch, nämlich »dass die Bewertung des Informationsanliegens grundsätzlich der Presse selbst obliegt. Diese muss nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält und was nicht, wobei zu respektieren ist, dass die Presse regelmäßig auch auf einen bloßen, und sei es auch nur schwachen Verdacht hin recherchiert und es geradezu Anliegen einer Recherche ist, einem Verdacht nachzugehen.«
Vor dem Hintergrund der bundesweiten Bekanntheit Heisigs sei »von einem breiten öffentlichen Interesse an Informationen über die Umstände des Todes von Frau Heisig auszugehen«, wobei es dem Antragsteller Wisnewski darum gehe, die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, »dass es sich um einen Suizid gehandelt habe, nachvollziehen zu können«. Das öffentliche Interesse gehe also »über die allgemeine Neugierde wegen des Todes einer bekannten Persönlichkeit hinaus, weil auch die Frage im Raum steht, ob der Tod der Richterin möglicherweise im Zusammenhang mit ihrem beruflichen, rechtspolitischen oder publizistischen Engagement stehen könnte«.
Im vorliegenden Fall gehe es ja nicht darum, »die näheren Umstände und Hintergründe eines Selbstmords darzustellen«, sondern darum, »die Bewertung als Selbsttötung überhaupt nachvollziehen zu können«. Der postmortale Persönlichkeitsschutz gehe nicht so weit, dass »die Öffentlichkeit sich mit der bloßen Mitteilung des Todes und einer zusammenfassenden Bewertung – Ausschluss von Fremdeinwirkungen – begnügen müsste. Dies würde weder dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit noch der Kontrollfunktion der Presse gerecht.«
Wisnewskis Berliner Anwalt Dr. Wolfram Hertel hat der Staatsanwaltschaft nunmehr eine Frist bis zum 18. November 2010 gesetzt, die begehrten Auskünfte zu erteilen.
Beschluss der Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. November 2010

Quelle

Sonntag, 5. Juli 2009

Was eine Richterin über kriminelle Migranten denkt


Berliner Jugendliche werden Jahr für Jahr gewalttätiger: Viele Täter kommen aus türkischen und arabischen Familien.

Die Jugendrichterin Kirsten Heisig berichtet, dass Opfer nicht nur beraubt und geschlagen, sondern auch als Deutsche beschimpft werden. Die Juristin erklärt, wie die Straftäter sanktioniert werden sollten.
......


Wer sind die Täter, wer sind die Opfer?
Es ist in Anbetracht all dieser herausgestellten Aspekte nicht nur erlaubt, sondern notwendig, die Statistiken genauer zu analysieren. Bei Delikten der Gewaltkriminalität ist auf der Täterseite die Anzahl junger Männer nicht deutscher Herkunft – es muss hier vorrangig von türkischstämmigen, aber noch deutlicher von arabischstämmigen Tätern die Rede sein – dreimal höher als bei deutschen Jugendlichen und Heranwachsenden.
Hinzu kommt nach meinen langjährigen Erfahrungen als Richterin mit derartigen Verfahren, dass bei Gewalttaten, bei denen die Täter Migranten sind, auf der Opferseite zu etwa einem Dreiviertel Personen ohne den auf Täterseite erwähnten Migrationshintergrund stehen.
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„Scheißdeutscher“ und „Scheißchrist“

Von der Gesamtheit der Intensivtäter haben 80 Prozent einen Migrationshintergund. Davon fallen 45 Prozent auf arabische Täter – die einen ganz geringen Teil der Berliner Gesamtbevölkerung ausmachen – und 34 Prozent auf türkischstämmige Täter. 18 Prozent „deutschstämmige“ Personen werden als Intensivtäter geführt.
Während die Analyse des Zustandes inzwischen einigermaßen konsensfähig ist, gehen die Ergebnisse der Ursachenforschung erheblich auseinander. Die überwiegende Zahl der Analysen kommt zu dem Ergebnis, dass soziale Faktoren hauptursächlich für die Entwicklung der Jugendkriminalität sind. Aus meiner Sicht war dieser Ansatz nur so lange akzeptabel, wie nicht ganz offensichtlich auch eine gewisse Verächtlichkeit gegenüber der deutschen Werte- und Gesellschaftsordnung bei den Tätern zum Ausdruck kam.
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Hier kommt man zum kompletten Text http://www.welt.de/berlin/article2462893/Was-eine-Richterin-ueber-kriminelle-Migranten-denk t.html