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Freitag, 19. August 2022

Die deutsche Doppelmoral

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Vor dem Gesetz 

sind alle gleich!


Bevor die Oberseriösen nun wieder meckern: Ja, es ist "Whataboutism". Aber es ist leider verdammt nötig, dieses Messen mit zweierlei Maß aufzuzeigen!
Und bevor die ach-so-schlauen Juristen meckern: Ja, man kann ggf auf dem Standpunkt stehen, dass selbst Satire nicht alles darf. Doch auch dann gilt: gleiches Maß für alle!

Justizia hat nicht umsonst eine Augenbinde ("Vor dem Gesetz sind alle gleich, ungeachtet der Person"); und der Satireparagraph Art 5 (3) GG gilt für alle und wird zugunsten von LINKEN immer extrem weit ausgelegt! Ebenso gilt übrigens Art 3 (3) GG (Keine Diskriminierung / Unterscheidung wegen politischer Ansichten).

Die Liste von Miró könnte man noch sehr lange fortführen. U.a. bis zu den brutalen und gewaltverherrlichenden Songtexten der Antifa-Band "Feine Sahne Fischfilet", die sogar der Bundespräsident empfohlen hat! Wo sind die Haftbefehle gegen all diese Leute?


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Oliver Janich - Die Doppelmoral

Miro/Unblogd hat die Anschuldigungen gegen Janich mal mit dem abgeglichen, was sich die selbsternannte moralische Hoheit so alles geleistet hat.

Das ist auch nur ein winziger Anteil dessen, was man Einzelpersonen oder dem ganzen Volk so alles gewünscht hat oder teilweise auch umgesetzt hat - man erinnere sich dabei an diverse Angriffe auf u.a. AfD-Politiker und -Unterstützer, oder eben auch genozidale Aussagen wie "Bomber Harris, Feuer Frei", "Deutschland verrecke" usw. Die Urheber solcher Aussagen sitzen bestbezahlt im Parlament, in NGOs usw. und heulen rum, wenn es aus dem Wald mal zurückruft, wie sie hineingerufen haben.

Hier also ein paar Beispiele, die Janichs möglichen Aussagen in nichts nachstehen:



@ExpressZeitung

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Mittwoch, 11. Mai 2022

Bundeswehr

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Quelle RA Markus Heintz

Duldungspflicht der Covid-19-Injektionen bei der Bundeswehr. Dreht sich der Wind langsam? Truppendienstgericht setzt Disziplinarbuße außer Vollzug, hält die Duldungspflicht für möglicherweise rechtswidrig und erforscht den weiteren Sachverhalt.


Richter, die ihre Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung ernst nehmen – eine verschollene Spezies?

Manchmal könnte man dies meinen, aber es gibt sie doch noch! 


Wir vertreten derzeit einen Mandanten, welcher Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr ist und sich als topfitter junger Mann aus naheliegenden Gründen nicht gegen das Covid19-Virus impfen lassen möchte.

Wegen dieser persönlichen und gut begründeten Entscheidung wurden aufgrund der bei der Bundeswehr geltenden Duldungspflicht in Bezug auf die Verabreichung der Covid-19-Injektionen eine ganze Reihe von Verfahren in Gang gesetzt: 

Unser Mandant sieht sich nun unter anderem sowohl strafrechtlichen Vorwürfen in Form der sog. Gehorsamsverweigerung gegenüber, als auch disziplinarrechtlichen. Während bei letzteren die von unserem Mandanten noch eigens eingelegte Beschwerde vom Dienstvorgesetzten ohne wirkliche Begründung zurückgewiesen wurde, stieß unsere in der Folge eingelegte weitere Beschwerde zum Truppendienstgericht, in der wir unter anderem unter Beilegung von über 1000 wissenschaftlichen Berichten betreffend die Schädlichkeit der Covid19-Injektionen die Aussetzung der Vollziehung der Disziplinarbuße i.H.v. 1.500 EUR beantragt haben, beim vorsitzenden Richter auf offene Ohren: 


Dieser äußerte in einer vorläufigen Einschätzung vorsichtig, dass die Duldungspflicht bzgl. Corona-Impfungen aus seiner Sicht rechtswidrig sein könnte und gab nun unserem Aussetzungsantrag statt, sodass unser Mandant bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht mit einem Vollzug der Disziplinarbuße rechnen muss. 


Andernfalls wären beginnend ab Mai automatisch monatlich 300 EUR von seiner Besoldung einbehalten worden. Dieses Vorgehen ist insofern ungewöhnlich, da grundsätzlich – unter „normalen“ Bedingungen - kein Rechtsschutzbedürfnis für eine derartige Aussetzung besteht, da rechtsfehlerhaft eingezogene Disziplinarbußen von Gesetzes wegen zurückzuzahlen sind. Der vorsitzende Richter hielt dieses Vorgehen aber im vorliegenden Fall nicht für vertretbar und sah darin eine unzulässige Härte gegeben, sodass die Buße nun vorerst nicht einbehalten werden darf, was ein starkes Signal ist. Doch damit nicht genug: Der vorsitzende Richter nimmt seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung wirklich ernst, was wir in Bezug auf „Corona-Themen“ in den letzten zwei Jahren wirklich nicht häufig erlebt haben. 


Im weiteren Verlauf soll nun also ein umfassender Fragenkatalog zu Risiken und Nutzen der Covid19-Impfungen an den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr gerichtet werden, zu dem wir auch 53 – teilweise unter Rückgriff auf einen Fragenkatalog unserer lieben Kollegin Frau Bahner - vorformulierte Fragen beigesteuert haben. Es bleibt insofern also spannend, wir halten Euch auf dem Laufenden!“





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Dienstag, 30. Juni 2020

Würde des Menschen

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Abstand halten, Masken tragen, unsere Politiker machen das schon richtig, die Medienblätter berichten nichts als die Wahrheit...... Die Gesetze sind nur zu unserem Schutz. Von manchen Christen kommt die Aufforderung, sich an die Regeln des Staates zu halten.  




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Mittwoch, 25. Juli 2018

Über Beratungshilfe und unmögliche Anwälte

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Nach Urteil des AG Marburg verliert ein Rechtsanwalt seinen Anspruch auf eine Beratungsgebühr, wenn er trotz vorliegen, auch geringer Anhaltspunkte nicht darüber informiert, dass Beratungs- oder Prozesskostenhilfe möglich ist. 

Der Sachverhalt

Ein Mandantin beauftragte einen Rechtsanwalt zur Beratung einer familienrechtlichen Angelegenheit. Hierbei stellte sich heraus, dass die Mandantin nur geringes Einkommen bezog. Unstreitig ist auch, dass der Anwalt bei dem Beratungsgespräch nicht über die Möglichkeiten der Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe beriet oder informierte. Die Rechtsanwaltsgebühren lehnte die Mandantin ab. Der Anwalt klagte.

Das Urteil des Amtsgerichts Marburg

Aus dem Urteil: [...] Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten über die Möglichkeit der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beraten, es sei denn, anhand der äußeren Umstände ist für den Rechtsanwalt erkennbar, dass Beratungs- oder Prozesskostenhilfe für den Mandanten nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu auch: OLG Düsseldorf, AnwBl. 1984, 444; Kalthoener/Büttner, 3. Auflage 2003, Rd-Nr. 925 m. w. N.).[...]
Dem Rechtsanwalt muss es offensichtlich gewesen sein, dass die beklagte Mandantin finanziell nicht gut gestellt war. Die Mandantin habe zwar im Beratungsgespräch angegeben, es gebe ein Konto ihres Mannes in Höhe von 12000 Euro, dann hätte aber der Anwalt nachfragen müssen, ob die Beklagte für dieses Konto zugangsberechtigt ist. 
Im Beratungsgespräch wurde schon dieses Konto mit einbezogen und das die Mandantin einen etwaigen Zugewinnausgleichsanspruch gegen ihren Ehemann hätte. Dieser lag aber in der Zukunft und war ungewiss. Mögliche zukünftige Ansprüche, die sich nicht ohne Gericht oder Rechtsanwalt unmittelbar realisieren lassen, dürfen aber für die Bewertung, ob über Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beraten ist, nicht herangezogen werden.
Der Rechtsanwalt hätte anhand des ehemalig gewährten Beratungshilfescheins und der sonstigen Vermögenssituation der Beklagten diese auf die Möglichkeit hinweisen müssen, auch für den vorliegenden Fall Beratungshilfe beantragen zu können. Das Gericht sah ein Fehlverhalten in der Beratung.
Rechtsgrundlagen:
§ 670 BGB, § 675 BGB

Gericht:
Amtsgericht Marburg, Urteil vom 06.02.2012 - 9 C 883/11

Quelle: AG Marburg 
Rechtsindex - Recht & Urteil




Rechtsindex
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Dienstag, 17. Juli 2018

Wenn Unrecht zu Recht wird

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Der einschlägig bekannte linke Staatsanwalt Folker Bittman deutet Mord/Totschlag an einem Deutschen durch vier (!) Syrer zur Notwehr um

Bittmann weiß, dass er zu einer Klasse der Unantastbaren gehört – und allein daher erlaubt er es sich, einen eindeutigen Mord, im besten Fall einen Totschlag, durch vierSyrer gegen einen Deutschen, als „Notwehr einzustufen.
Das ist Rechtsbeugung par exzcellence!
Denn im Fall des getöteten Deutschen Markus handelte es sich eindeutig nicht um Notwehr.
  • Denn 1. ging die Aggression von den vier Syrern aus (wie öffentlich Kameras zeigte),
  • und 2. griff nicht Markus die Syrer an. sondern es war umgekehrt: Diese griffen ihn an.
Überhaupt auf den Gedanken zu kommen, dass dies ein Fall von Notwehr sei, bringt diesen offensichtlich linken und merkelhörigen Staatsanwalt moralisch auf eine Stufe mit seinen Vorgängern Freisler und dessen Gesinnungsgenossin, der gnadenlosen DDR-Staatsanwältin, späteren DDR-Richterin und dann Justiz-Ministerin Hilde Benjamin, vom DDR-Volksmund „die rote Guillotine“ genannt.

Was ist geschehen?






weiterlesen Michael Mannheimer
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Mittwoch, 18. April 2018