Donnerstag, 29. Juli 2021

Das RKI - immer derselbe Geist

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"Es waren nicht nur Einzelne, die abscheuliche Menschenversuche zum Beispiel mit Impfstoffen durchgeführt haben, vor allem an Patienten und KZ-Häftlingen. Es waren nicht nur Einzelne, die renommierte Wissenschaftler entlassen haben oder die Entlassung ihrer Kollegen widerspruchslos hinnahmen. Es waren nicht nur Einzelne, die schlechte Wissenschaft gemacht haben und alle moralischen Schranken eingerissen haben. Es war auch nicht nur die Institutsleitung, die das RKI auf die Linie des Regimes brachte.“

Prof. Dr. Jörg Hacker, Präsident des Robert Koch-Instituts. Stellungnahme vom 1.1.2008 (Auszug)(www.rki.de)


"Mit dem Reichsimpfgesetz von 1874 wurde dann aber eine zweimalige Pockenimpfung zur allgemeinen Pflicht erhoben. Impfverweigerung wurde mit Geldstrafen oder Sorgerechtsentzug geahndet. Wegen der schwerwiegenden Nebenwirkungen wuchs der Widerstand gegen diese Praxis und erreichte in der Weimarer Republik seinen Höhepunkt. (...)

Die offene und heftige Auseinandersetzung von Impfgegnern und -befürwortern fand ihr vorläufiges Ende, als das NS-Regime am 20. Dezember 1933 eine Verordnung zum Verbot „impfgegnerischer Propaganda“ erließ. Kritische Vereinigungen wurden aufgelöst, enteignet und jede Aktivität unter Strafe gestellt. Impfverweigerung und -kritik sind allerdings weiterhin dokumentiert. Sie wurden mit Haft- und Geldstrafen bis hin zur polizeilichen Zwangsimpfung belegt.


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