Dienstag, 28. Dezember 2021

Am Ende stirbt die Meinungsfreiheit

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"Doch das bundesdeutsche Strafgesetzbuch kennt keine schwammigen Begriffe wie „Haß und Hetze“, müßte die Juristin Faeser wissen („Hetze“ gab es aber, das sollte zu denken geben, im DDR-Gesetzbuch). 


Das deutsche StGB enthält Delikte wie Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung. Durch den Einsatz des Gummibegriffs „Haß“ würde das Strafrecht entgrenzt. Legale und legitime Äußerungen und Meinungen sollen, wenn sie den Aposteln einer verschärften Political Correctness mißfallen, von der Polizei verfolgt werden, so der gefährliche Traum der neuen Innenministerin."

 

Junge Freiheit


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