Dienstag, 23. November 2021

Arbeitsgericht: eine Fiktion

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Kommentar zum Beitrag:


Es gibt bisher keinen Corona-Impfstoff mit Regelzulassung. Bei allen Impfstoffen lehnen die Hersteller jede Haftung ab, da es sich um experimentelle Impfstoffe handelt. Wer sich impfen lassen möchte, muss einen Haftungsausschluss für Nebenwirkungen unterschreiben. Dies stellt einen Menschenversuch dar.
Das im Auftrag der Bundesregierung arbeitende Paul-Ehrlich-Institut meldet im jüngsten Sicherheitsbericht eine große Zahl von Impfnebenwirkungen, darunter auch viele schwere Fälle wie Herzmuskelentzündung und über 1800 Todesfälle.
Über langfristige Nebenwirkungen gibt es keine Erkenntnisse, da Impfstoffe in der Regel rund 10 Jahre lang getestet werden, bevor sie zugelassen werden.
Regelungen wie 2G/3G stellen nichts anderes als Nötigung oder Zwang zur Teilnahme an einem Menschenversuch dar.
Dies ist nicht nur nach deutschem Recht verboten, es ist gemäß dem völkerrechtlich verbindlichen Nürnberger Kodex ein Medizinverbrechen. Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex
Im Nürnberger Kodex heißt es unter anderem:
„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen;…“
Unfreiwillige Impfstoffversuche wurden zum letzten Mal bei Fleckfieber-Impfstoffen im nationalsozialistischen Deutschland durchgeführt.

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