Freitag, 20. März 2015

Kopftuchverbot polarisiert offensichtlich weiterhin

.....
Schon unsere Mütter und Großmütter trugen sie und in manchen Gegenden Deutschlands und Europas gehören sie zur Tradition der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, sind aber niemals Gegenstand einer Religion, sondern einer Kultur.
Kopftücher gehören zum traditionellen Bild der Holländer, der Sorben, der Italiener usw., sind aber wie gesagt Ausdruck und Teil einer Kultur. Abgesehen natürlich von Nonnen, aber diese verbreiten das Wort Gottes, das ganz offen und manchmal auch in Schulen, im Religionsunterricht.
Nicht so bei den Moslems, da gehört das Tragen eines Kopftuches in erster Linie zur Religion und wenn man den Islam als Kultur betrachten will, dann gehört das Kopftuchtragen eben auch zu deren Kultur.
Gemäß der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) finden sich im Koran nur drei Stellen, an denen auf die Bekleidung der Frauen Bezug genommen wird. Allerdings gibt es aufgrund der mannigfachen Gruppierungen seitens der Korananhänger auch ebenso viele Auslegungsarten, wann wie eine Frau ihre Blöße zu bedecken habe. Fakt ist, daß diese „Vorschrift“ aus dem 7. Jahrhundert ist und damals die Sitten noch etwas lockerer und die Männer ihren Trieben hemmungsloser nachgaben als heute. Die Frauen sollten mit der Bedeckung ihrer Blöße die Männer nicht zu sexuellen Übergriffen reizen.
Im frühen Mittelalter mag das ja auch noch in Ordnung gewesen sein, jedoch sollten sich im Nahen Osten die Männer seitdem weiterentwickelt haben und heutzutage sehr wohl in der Lage sein, ihre Triebe unter Kontrolle zu halten, so daß die Frauen nicht mehr darauf angewiesen wären, ihre Blöße zu bedecken, nur um nicht den wilden Mann aus der Reserve zu locken. Das Tragen von Kopftüchern ist weniger Teil der religiösen Unterwerfung zu Ehren Allahs, sondern doch eher der Unterwerfung dem Manne gegenüber.
Und das im 21. Jahrhundert und in unseren Breitengraden, wo sie sich seit Jahrzehnten die Rechte an ihrer persönlichen Freiheit erkämpft haben, zu sein was sie sind und wie sie sind. Unsere Gesellschaft hat derart überholte archaische und frauenfeindliche Ansichten sowie Lebensweisen längst abgestreift, wenn sich Menschen in unsere Breitengrade begeben, um sich hier ein neues Leben aufzubauen, dann müssen sie sich anpassen, anstatt Parallelgesellschaften zu bilden, nur weil sie an frühmittelalterlichen Vorstellungen kleben.
Die Jünger des Korans sollten zusehen, daß sie ihre Einstellung zu ihrem Lehrbuch überdenken. Diese Vorstellungen haben in einer modernen Zivilgesellschaft nichts zu suchen, Frauen sollten sich erst recht von derartigen Zwängen lösen, anstatt ihre Unterwerfung vor dem Manne einzuklagen und sie öffentlich zur Schau zu stellen.
Auf der Seite des BpB heißt es:
„Für Islamisten ist die Abgrenzung vom westlichen Gesellschaftsmodell Kern ihrer Lehre. Dass die Frau islamische Kleidung trägt und sich so unterscheidet, gehört zu diesem islamistischen Modell wesentlich dazu. Für den Mann gilt – abgesehen von strikten islamistischen Modellen – der Anzug als die angemessene Kleidung.“
Allein mit dieser Festellung ließe sich behaupten, daß der Islam integrationsunfähig ist und demnach in unseren Breitengraden zwangsläufig zu Konflikten führen muß, wenn es für die westliche/christliche und islamische Gesellschaft flächenmäßig zu eng wird.
Jetzt haben zwei weibliche Anhänger des Korans vor Deutschalnds höchster Instanz, dem Bundesverfassungsgericht, ihr Recht erstritten, an deutschen Schulen unterrichten zu dürfen, genauer gesagt, in NRW, da das Tragen des Kopftuches nicht auf die Qualität des Unterrichts oder auf die Gedankenwelt schließen läßt. „Sie wird hier diskriminiert gegenüber männlichen muslimischen Lehrern, die eben kein besonderes Kleidungsstück tragen.“
Wenn aber die Korangläubigen an deutschen Schulen unterrichten, wie kann man da sicher sein, daß der Unterricht dem Lehrplan entspricht und den Kindern die freiheitlich demokratischen Werte vermittelt werden, so wie es eben der Auftrag der Schulen ist?
Gerade weil in unseren Schulen die Quote an deutschen Schülern sinkt, sollte es um so dringlicher erscheinen, daß jegliche Unterwanderung und unterschwellige Beeinflussung zugunsten einer demokratiefeindlichen Gesellschaftsform nicht möglich ist.
Auch die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen, da wo sie gegen demokratische freiheitliche Grenzen stößt.






....

Keine Kommentare: