Sonntag, 28. Dezember 2014

Mindestlöhne in Europa

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In ganz Europa gibt es Mindestlöhne... Ganz Europa? Nicht ganz. Aber Deutschland soll endlich auch bald den Mindestlohn bekommen. Achten wir darauf, dass er wirksam umgesetzt wird!

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Aber auch im neuen Europa ist er längst verbreitet. Begeben wir uns also auf eine Reise rund um Deutschland. Beginnen wir mit unseren Nachbarn im Westen.


In den Niederlanden bezeugt die urkundliche Erwähnung aus dem Jahre 1894 erste Bestrebungen zu einem gesetzlichen Mindestlohn. 1968 wurde schließlich ein gesetzlicher Mindestlohn landesweit eingeführt. Seither nimmt das Arbeitsministerium an der allgemeinen Preis- und (Tarif-)Lohnentwicklung Maß, um die Lohnuntergrenze anzupassen. Neben diesem Index beeinflussen aber auch politische Erwägungen die Entwicklung des realen Mindestlohnniveaus. Derzeit liegt der Mindestlohn in den Niederlanden bei 9,11 Euro pro Stunde.

Befürchtungen, wonach ein Mindestlohn negative Beschäftigungseffekte haben würde, haben sich im Königreich nicht bestätigt. Vielmehr besteht in den Niederlanden Konsens darüber, dass eine Vollzeitbeschäftigung eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen muss.


In Belgien einigten sich 1975 die Dachverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem branchenübergreifenden Tarifvertrag auf die Einführung eines nationalen Mindestlohns. Der Erlass des Königs erklärte dies für rechtsverbindlich. Mit automatischem Inflationsausgleich und tarifvertraglicher Aushandlung werden Erhöhungen realisiert. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn im Königreich bei 9,10 Euro pro Stunde. Er wird von keiner relevanten sozialen Kraft in Frage gestellt.


Die traditionell offene luxemburgische Volkswirtschaft bedurfte wegen des internationalisierten Arbeitsmarktes eines nationalen Lohnstandards. 1944 führte das Großherzogtum als erstes europäisches Land einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Dieser ist an die Preisentwicklung gekoppelt und orientiert sich an der durchschnittlichen Entwicklung der Reallöhne. Mit 11,10 Euro ist er der europäische Spitzenwert. Für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt er nochmals 20 Prozent darüber.


Frankreich hat seit 1950 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Seit 1970 sorgt der SMIC, der wachstumsorientierte berufsgruppenübergreifende Mindestlohn dafür, dass für die untersten Einkommensgruppen ein angemessenes Niveau der Kaufkraft gesichert bleibt. Eine jährliche Anpassung orientiert sich an der Preis- und Reallohnentwicklung und lässt auch der Regierung einen Ermessenspielraum. Seit Januar 2014 liegt der SMIC bei 9,53 Euro in der Stunde, was einem monatlichen Salär von ungefähr 1365 Euro bei einer 35-Stunden-Woche entspricht.

Die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung ist in Frankreich noch umstritten. Fest steht, dass Lohnungleichheiten in hohem Maß abgebaut werden konnten. Die Binnennachfrage entwickelte sich positiv und konnte Impulse für Wachstum und Beschäftigung setzen.


In Großbritannien gibt es seit 1999 einen einheitlichen nationalen Mindestlohn. Die Low Pay Commission, bestehend aus Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wissenschaftlern, empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung dieser Lohnuntergrenze nach wirtschaftlichen und sozialen Faktoren. Derzeit liegt der britische Mindestlohn  bei 7,43 Euro pro Stunde. Lag die Höhe des Mindestlohns im Sommer 2007 noch bei umgerechnet 8,20 Euro, so führt die derzeitige Stärke des Euros gegenüber dem britischen Pfund nun zu diesem niedrigeren Wert.

Die Beschäftigung in Großbritannien hat zugenommen, insbesondere auch in denjenigen Branchen, in denen Mindestlöhne gezahlt werden. Dies führte zu einer breiten Unterstützung des Mindestlohns in Politik und Bevölkerung.


Eine ähnliche Entwicklung nahm die Einführung des Mindestlohns in Irland. Dort war trotz eines unvergleichlichen Wirtschaftsaufschwungs in den 80er Jahren Armut trotz Arbeit weit verbreitet. Seit dem Jahr 2000 sorgt der gesetzliche Mindestlohn dafür, dass es auf der grünen Insel mittlerweile keinen Lohn mehr unter 8,65 Euro in der Stunde gibt. Auch hier gab es keinen Beschäftigungsrückgang. Insgesamt erfreut sich der Mindestlohn in Irland einer breiten gesellschaftlichen Anerkennung.


Spanien hat seit 1968 einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist im westeuropäischen Vergleich mit derzeit 3,91 Euro bewusst auf einem niedrigen Niveau festgelegt worden. Er dient vorrangig als Referenzwert für sozialen Leistungen. Die meisten Löhne liegen - auch im Niedriglohnbereich - deutlich darüber.


Wenden wir uns nach Osten, zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten. In Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und auch in den neuesten Mitgliedsländern Bulgarien und Rumänien gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Überall gab es nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Planwirtschaft einen eigenständigen Transformationsprozess. Gemeinsam ist ihnen eine noch bestehende institutionelle Lücke in der Regelung der Arbeitsbeziehungen.


So ist außer in Slowenien die Deckungsrate der Tarifverträge sehr gering. Die Slowakei erreicht mit 50 Prozent Tarifbindung der Beschäftigten noch den höchsten Anteil. Um die Folgen des wirtschaftlichen und sozialen Umbaus abzufedern, gibt es in allen Ländern den Mindestlohn.

Mit einer Bandbreite von 1,04 Euro pro Stunde in Bulgarien bis zu 4,56 Euro in Slowenien haben die neuen EU-Staaten im europäischen Vergleich sehr geringe Mindestlöhne. Das Verhältnis zwischen dem niedrigsten (Bulgarien) und dem höchsten (Luxemburg) EU-Mindestlohn beträgt somit 1 : 14. Gemessen an der Kaufkraft und den Lebenshaltungskosten in den entsprechenden Ländern reduziert sich diese Spanne jedoch erheblich.

Und die verbliebenen Länder? Wirklich alle ohne Mindestlohn? Keineswegs, in fast allen europäischen Ländern gibt es Instrumente, die die Mindesthöhe von Löhnen zu sichern.



In Staaten wie Dänemark, Schweden und Finnland wird die Höhe der Mindestlöhne ausschließlich über Verträge zwischen den Tarifparteien geregelt. Dies gelingt, weil eine hohe Tarifbindung garantiert ist. So sind in Skandinavien mehr als 90 Prozent aller Beschäftigten durch Tarifverträge abgedeckt. Angesichts der zunehmenden Liberalisierung des europäischen Dienstleistungssektors und der damit einhergehenden zunehmenden Arbeitsmigration werden aber auch in diesen Ländern gesetzliche Mindestlohnmodelle diskutiert. Auch Österreich konnte traditionell auf gesetzliche Lohnuntergrenzen verzichten, da es über eine sehr hohe Tarifbindung verfügt. Im Juli 2007 einigten sich die Verhandlungspartner jedoch auf die Einführung einer festen Lohnuntergrenze.



Auch in Deutschland wird die Debatte über Mindestlöhne mittlerweile intensiv geführt. Die Erfahrungen in Europa - und in den USA - lassen auch in Deutschland rundum positive Folgen erwarten.

Am Ende unserer Reise sind wir also guter Dinge. Vielleicht heißt es bald: Ganz Europa hat Mindestlöhne. Ganz Europa!


Weitere Informationen zu Mindestlöhnen in anderen Ländern finden Sie in der WSI-Mindestlohn-Datenbank (PDF-Dokument) der Hans-Böckler-Stiftung.





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