1. Weniger Geld trotz Anpassungen: Hartz IV Bezieher werden mit immer geringeren Sozialleistungen abgespeist
2. Kinderhilfswerk: Hartz IV-Kinderregelsatz viel zu niedrig bemessen
Als völlig unzureichend kritisiert das Deutsche Kinderhilfswerk die kommenden Erhöhungen der Hartz IV Regelsätze für Kinder. "Zwei Euro mehr Kindergeld und drei Euro Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz IV-Bezug sind ein Hohn. Mit diesen mickrigen Beträgen werden wir es nicht schaffen, die Kinderarmutsquote in Deutschland zu senken. Rund drei Millionen von Armut betroffene Kinder und Jugendliche in Deutschland sind eine Schande für unser Land", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld... Weiter:
3. Hartz IV: 13Jährger wird vom Jobcenter abgemahnt
Weihnachten ist für die alleinerziehende Mutter Gabriele D. keine wirklich schöne Zeit. Denn die zweifache Mutter ist mit ihren beiden Kindern Yves (13) und Kira (22) auf Hartz IV angewiesen. Im Monat stehen der Familie 1400 Euro minus der 750 Euro Miete stehen zur Verfügung. Fallen weitere Kosten an, die im Alltag nicht entstehen, fallen diese schwer zur Last. Vor allem dann, wenn sie aus langer Vorzeit stammen. Das Jobcenter erhob im August diesen Jahres nämlich eine Forderung von 87,17 Euro gegen Mutter (60,12 Euro) und auch gegen den erst 13-jährigen Sohn (27,05 Euro)..
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4. Außergewöhnliche Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung
Empfänger von Sozialhilfe/Hartz IV müssen weiterhin Krankheitskosten wie Rezeptgebühren im Rahmen des Zumutbaren selbst tragen und können sie nicht bei der Einkommensteuer geltend machen. Praxis- und Rezeptgebühren, die nicht von Krankenversicherungen übernommen werden, gehören nicht zum verfassungsechtlich zu achtenden Existenzminimum, entschied der Bundesfinanzhof...
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5. Jedes sechste Kind in Deutschland ist auf Hartz IV Leistungen angewiesen
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6. Widerspruch einlegen: Hartz IV Regelleistungen verfassungswidrig!
Nach Ansicht des Erwerbslosen Forums Deutschland (ELO) sind die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen. Deshalb befindet das ELO-Form es für ratsam, gegen die Bescheide ab dem 01.01.2016 Widerspruch einzulegen...
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