Samstag, 21. November 2020

Die Gesetzesänderung des Deutschen Bundestages ist m.A.n. ungültig!

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Korrektur ... das Infektionsgesetz verändert zwar das Grundgesetz inhaltlich, aber nicht im Wortlaut. Von daher brauchte Merkel nur eine einfache Mehrheit...... man höre und staune. Das haben wohl die Väter und Mütter des GG nicht bedacht.

Ob das tatsächlich so korrekt ist, werden Gerichte beurteilen müssen!

Bundestag besteht aus 709 Abgeordneten

413 Abgeordnete stimmten für das (angebliche) Schutzgesetz

Zwei Drittel davon sind 472,66666 Stimmen

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Abgegebene Stimmen = 656 

Nicht abgegebene Stimmen = 52

Nein-Stimmen = 235

Ja-Stimmen = 413

Enthaltungen = 8

>

Zwei Drittel von 656 gültigen Stimmen 

= 437,32 Stimmen 

> 413 : 437 

Ergo - eine Zwei-Drittel-Mehrheit wurde um 24 Stimmen verfehlt!

Somit ist die Gesetzesänderung ungültig!






Bundestag

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