Donnerstag, 19. Juni 2014

Die 45 Mobbing-Handlungen nach Leymann

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Psychokrieg

Der bedeutende Mobbing-Forscher Heinz Leymann klassifizierte die 45 verschiedenen, von ihm beobachteten Mobbing-Handlungen in die folgenden fünf Gruppen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass oftmals eine Mobbing-Handlung allein noch kein Mobbing ausmacht. Nach Leymann geht es um 

1. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen:


  • Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
  • Man wird ständig unterbrochen.
  • Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
  • Anschreien oder lautes Schimpfen.
  • Ständige Kritik an der Arbeit.
  • Ständige Kritik am Privatleben.
  • Telefonterror.
  • Mündliche Drohungen.
  • Schriftliche Drohungen.
  • Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.
  • Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht.


2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen:


  • Man spricht nicht mehr mit dem Betroffenen.
  • Man lässt sich nicht ansprechen.
  • Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen.
  • Den Arbeitskollegen/innen wird verboten, den/die Betroffenen anzusprechen.
  • Man wird "wie Luft" behandelt.
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    3. Auswirkungen auf das soziale Ansehen:


    • Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen.
    • Man verbreitet Gerüchte.
    • Man macht jemanden lächerlich.
    • Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.
    • Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen.
    • Man macht sich über eine Behinderung lustig.
    • Man imitiert den Gang, die Stimme, oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.
    • Man greift die politische oder religiöse Einstellung an.
    • Man macht sich über das Privatlebenlustig.
    • Man macht sich über die Nationalität lustig.
    • Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen.
    • Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher od. kränkender Weise.
    • Man stellt die Entscheidungen des Betroffenen in Frage.
    • Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte o. a. entwürdigende Ausdrücke nach.
    • Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote.

    4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- u. Lebenssituation:


    • Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.
    • Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.
    • Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben.
    • Man gibt ihm Aufgaben weit unter eigentlichem Können.
    • Man gibt ihm ständig neue Aufgaben.
    • Man gibt ihm "kränkende" Arbeitsaufgaben.
    • Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren.

    5. Angriffe auf die Gesundheit:


    • Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.
    • Androhung körperlicher Gewalt.
    • Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen "Denkzettel" zu verpassen.
    • Körperliche Misshandlung.
    • Man verursacht Kosten für den/die Betroffene, um ihm/ihr zu schaden.
    • Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an.
    • Sexuelle Handgreiflichkeiten.





    Quelle
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