Samstag, 21. März 2015

Das Kopftuch als Kampfinstrument

....
Janis Anmerkung ... das es doch immer erst weh tun muss, bis Otto-Normalverbraucher (in diesem Fall die EKD) den Mund aufmacht. Viele brauchen halt einen erhöhten Leidensdruck bzw. müssen sie es selbst erleben, bevor sie anfangen, etwas zu ändern. 
Der Königsweg ist es, aus den Erfahrungen anderer zu lernen, der normale, durch das eigene Leid hindurchzugehen. Die meisten Menschen gehen den Leidensweg. Blöd ist nur, wenn in den Positionen von Macht Menschen sitzen, die ihren eigenen Leidensweg anderen sozusagen verordnen. Weil ihnen die Fähigkeit, den Königsweg zu gehen, fehlt. Nun könnte man auf die Idee kommen, es sitzen die falschen Leute in bewussten Positionen ......

Was können Schüler machen, wenn sie sich am Kruzifix im Klassenzimmer stören? Sie können sich auf ein Grundrecht berufen, auf ihre negative Religionsfreiheit: Man darf nicht gezwungen werden, sich einem religiösen Symbol auszusetzen. Daher können religionsallergische Schüler oder ihre Eltern, so bestimmte es das Bundesverfassungsgericht 1995, unter Bezug auf ein Grundrecht gegen das Kruzifix in der Klasse vorgehen.
Was aber können Schüler machen, wenn sie sich an der islamischen Glaubensbekundung einer Lehrerin mit Kopftuch stören? Sie können sich nicht auf ihre negative Religionsfreiheit berufen. Das hat in der vergangenen Woche der Erste Senat des Verfassungsgerichts im neuen Kopftuch-Urteil entschieden. Demnach kann der Lehrerin das Kopftuch nur dann verboten werden, wenn der "Schulfrieden" gefährdet ist.
Auf Unverständnis stößt diese Unterscheidung zwischen Kreuz und Kopftuch bei einem führenden evangelischen Juristen. Es handelt sich um Hans Michael Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Beim Kruzifix-Urteil von 1995, so der Göttinger Staatsrechtler im Gespräch mit der "Welt", "wurde gesagt, dass ein Kruzifix in der Schule geeignet sein könne, die negative Religionsfreiheit der Schüler zu verletzen. Jetzt aber heißt es, dass die negative Religionsfreiheit der Schüler nicht beeinträchtigt werde, wenn die Lehrerin ein Kopftuch trägt, weil die Begegnung mit religiösen Symbolen zum Alltag gehöre."
Wenn sich aber Kinder oder ihre Eltern "nachhaltig am Kopftuch stören", so interpretiert Heinig das neue Karlsruher Urteil, dann "sollen Grundrechte der Schüler oder Eltern keine Rolle spielen". Stattdessen würden sie "durch die Entscheidung im Grunde aufgefordert, sich selbst zu radikalisieren, um eine Störung des Schulfriedens zu bewirken". Denn "eine eigene Rechtsposition" werde jenen Schülern oder Eltern vom Verfassungsgericht "nicht zugestanden".Heinig nennt es "widersprüchlich, wenn das Kreuz auf Wunsch von Schülern und Eltern zu weichen hat, aber das Kopftuch nicht". Dabei habe doch zumal bei Grundschülern die Lehrerin als Vorbild für die Kinder eine größere Bedeutung als ein Kreuz an der Wand.
Getrübt wird durch solche Überlegungen die kirchliche Freude über das jüngsteKarlsruher Kopftuch-Urteil. An sich wurde es sowohl von Katholiken als auch von Protestanten begrüßt. Denn damit werde klargestellt, so sagte etwa der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm, dass Religion keine Privatsache sei, sondern Teil der Öffentlichkeit. Dies erkennt auch Heinig an.

Evangelische Skepsis wächst

Heinig hält es für gut, dass durch das Karlsruher Urteil "nicht etwa alle Religionen in gleicher Weise aus den Schulen verbannt werden sollen, sondern genau umgekehrt gesagt wird, dass der Staat des Grundgesetzes offen ist für die Religionen seiner Bürger, auch seiner muslimischen Lehrerinnen". Dass jetzt diese Lehrerinnen zu ihrem Glauben nach außen sichtbar stehen können, hält Heinig für "eine begrüßenswerte Absage an den Laizismus".
Und "generell" ebenfalls "zu begrüßen" ist nach Ansicht von Heinig, "dass das Bundesverfassungsgericht einem christlich-kulturalistischen Verfassungsverständnis eine Absage erteilt, bei dem eine zuvor fremde Religion wie der Islam mit seinen Symbolen weniger wohlwollend behandelt wird als das Christentum. Dass diese Ungleichbehandlung nun aufgegeben wird, ist richtig."
Das Kopftuch ist ein Kampfinstrument zur Durchsetzung eines Menschenbildes, das in Teilen nicht vereinbar ist mit dem Grundgesetz.
Michael Bertrams

Ehemaliger Präsident des nordrhein-westfälischen

Verfassungsgerichts
Dass die Kirchen trotzdem nicht wirklich glücklich mit dem Urteil sind, ließ jedoch schon Bedford-Strohm erkennen, indem er eine "sehr sorgfältige Prüfung" ankündigte. Die Kirche müsse dabei auch fragen, ob das Kopftuch für die Unterdrückung der Frau stehe.
Dezidiert bejaht wird diese Frage von Michael Bertrams, der früher Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichts war und heute der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen angehört. Bertrams sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", das Kopftuch sei "ein Kampfinstrument zur Durchsetzung eines Menschenbildes, das in Teilen nicht vereinbar ist mit dem Grundgesetz".
Dem Verfassungsjuristen Bertrams will nicht einleuchten, warum die Richter "die negative Religionsfreiheit der Schüler durch eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch nicht beeinträchtigt sehen". Einen Widerspruch zum Kruzifix-Beschluss sieht hierin auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Thomas Rachel (CDU). Rachel, Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, findet es seltsam, dass heute beim Kopftuch die positive Religionsfreiheit der Lehrerin betont werde – sie darf ihren Glauben auch in der Schule bezeugen –, aber die negative Religionsfreiheit der Schüler nicht einmal dagegen abgewogen werde. Dabei habe Karlsruhe noch 1995 "den Schutz der negativen Religionsfreiheit im Hinblick auf das Entfernen des Kreuzes an der Wand der Bayerischen Volksschule in den Mittelpunkt gestellt".
Dass eine Abwägung der Grundrechte nun von Karlsruhe ersetzt wird durch eine Bewertung des "Schulfriedens", hält Heinig für unbefriedigend. Zum einen könne die "Schulfrieden"-Bedingung dazu führen, dass im einen Schulbezirk das Kopftuch verboten wird, im andern nicht. "Das wird unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung schwierig zu vermitteln sein", sagte Heinig.
Zum andern sei es "fraglich", dass man "auf diese Weise zu mehr Rechtsfrieden kommt als durch die bisherigen Kopftuchverbote der Bundesländer". Zwar könne bei diesem Thema "keine Lösung vollständig befriedigen". Aber gerade deshalb, so Heinig, habe 2003 beim ersten Karlsruher Kopftuchurteil der damalige Zweite Senat des Gerichts "letztlich klug" damit gehandelt, diese Frage "der demokratischen Verständigung in der Gesellschaft" zu überlassen, "also dem Gesetzgeber".

Mal hü, mal hott für Bundesländer

Doch dieser Gesetzgeber – acht Bundesländer mit seither erlassenem Kopftuchverbot – muss jetzt zurücknehmen, was damals Karlsruhe den Ländern ausdrücklich erlaubt hatte. Entsprechend verunsichert wirken jetzt die Landesregierungen, die bislang fast durchweg nur mitteilen, dass sie das Urteil erst gründlich prüfen müssten.
Jetzt schon erkennbar ist nur, dass es zwei verschiedene Aufgaben gibt. Die eine stellt sich für Bremen, Niedersachsen und Berlin. Dort wurden die Kopftuchverbote im Rahmen einer allgemeinen Neutralitätsverpflichtung erlassen. Das heißt, dass dort keine Lehrkraft gleich welchen Bekenntnisses den jeweiligen Glauben außerhalb des Religionsunterrichts offen bekunden soll.
Dass dies nun doch erlaubt werden muss, dürfte für die betroffenen Länder bedeuten, dass sie die Neutralitätsverpflichtungen in ihren Gesetzen lockern und diese religionsfreundlicher ausgestalten müssen – aber ohne einzelne Religionen zu bevorzugen.
Die andere, juristisch vermutlich schwierigere Aufgabe stellt sich für Baden-Württemberg und Bayern, für das Saarland, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Dort hatte man das Kopftuch verboten – ohne es ausdrücklich zu erwähnen –, zugleich aber durch verschiedene Bekräftigungen der christlich-abendländischen Werte sicherstellen wollen, dass jüdische und christliche Symbole präsent sein dürfen.
Diese Länder müssen nun wählen. Entweder sie streichen die positiven Bezüge aufs Jüdisch-Christliche, schwächen diese zumindest ab. Danach scheint es in NRW und Baden-Württemberg auszusehen. So würden dann auch Kopftücher tragbar.
Oder, zweite Möglichkeit, die entsprechenden Länder behalten die Bekenntnisse zur abendländischen Tradition bei und versuchen zugleich, Musliminnen ein Stück weit trotzdem das Kopftuch zu ermöglichen.

Bayern versucht sich an einem Sonderweg

Diesen Weg versucht Bayern einzuschlagen. Man wolle im Grundsatz, so ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums, an der Bestimmung des dortigen Schulgesetzes festhalten, dass "äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse Überzeugung ausdrücken", von Lehrern nicht im Unterricht getragen werden dürfen, sofern sie christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten widersprechen.
Zugleich aber wolle man nun in Bayern per Verwaltungsanweisung regeln, an wen sich eine muslimische Lehrerin wenden muss, um eine Kopftuch-Erlaubnis zu erhalten. Gedacht ist offenbar an ein Antragsverfahren auf höherer Behördenebene, sodass die vermutlich als Ausnahme gedachte Genehmigung nicht von den einzelnen Schulen erteilt werden soll.
Mithin scheint man in Bayern die Karlsruher Bezugnahme auf den konkreten "Schulfrieden" zumindest ein wenig unterlaufen zu wollen, um allgemeine Betrachtungsweisen einbeziehen zu können. Bei der jeweils zu treffenden Entscheidung, so der Sprecher, "müssen die Religionsfreiheit, die Verfassungsziele, der Schulfriede und andere Aspekte betrachtet und abgewogen werden". Man trete wohl keiner Schulleitung zu nahe, wenn man sage, "dass sich eine Schule mit so einer Aufgabe überheben würde".





welt.de

...

Sexualerziehung .... im Kindergarten

....





Dürener Zeitung “Super Sonntag” – Artikel vom 15.03.2015

Ein Fundstück aus der Provinz! Wer bislang dachte, die Frühsexualisierung unserer Kinder beginne in der Grundschule, den belehrt das Dürener Käseblatt “Super Sonntag” in seiner Ausgabe vom 15.03.2015 eines Besseren:
An die Spitze der völlig entrückten Gender-Sex-Wahnsinnigen setzt sich jetzt die “Volkshochschule” Rur-Eifel mit der Initiative “Sexualerziehung für Mädchen und Jungen im Kindergarten”. Die offenbar pädophilen Aktivisten faseln dort von Sinnlichkeit, Hautkontakt, Schamgrenzen, Doktorspiele und das als Erziehungsauftrag für DREI- BIS SECHSJÄHRIGE!!!
Gruß aus einer einstmals heilen Welt,

...

Die neue Art von Diskriminierung = Schöne neue Gender-Welt

.....


Janis Anmerkung .... die Politik redet von Diskriminierung! Nun, was ich selber denk und tu, dass trau ich auch anderen zu. Nichts anderes ist es. Es ist Gesinnungsdiktatur in Reinkultur. Und bist du nicht willig, so streich ich dir sämtliche Fördermittel. Sieht aus, als ob in nächster Zeit, die Justiz viel Arbeit bekommen wird. Dazu zählt auch das Kopftuchurteil - man denke nur an das Kruzifix-Urteil aus dem Jahr 1995.


Es war verdächtig still geworden rund um den Bildungsplan zur Akzeptanz sexueller Vielfalt in Baden-Württemberg. Jetzt ist klar, warum: Man sattelt noch einen drauf. Der neue Bildungsplan war gestern, ein ganzes Bundesland soll jetzt sexuell vielfältig auf Spur gebracht werden.


Baden-Württemberg macht sich hinter verschlossenen Türen gerade auf, ein Vorreiter in Sachen sexueller Vielfalt zu werden. Petitionen und bis heute fortdauernde Demonstrationen von Bürgern zeigen eindrucksvoll: Die Stimmung im beschaulichen Ländle ist alles andere als affin gegenüber der sogenannten LSBTTIQ-Lobby (Schwul-Lesbisch-Bisexuell-Transsexuell-Transgender-Intersexuell-Queer). So sah sich die Landesregierung im vergangenen Jahr sogar dazu gezwungen, den Bildungsplan zur Überarbeitung zurückzuziehen. Jetzt wird allerdings klar, warum man so lange Zeit nichts mehr hörte aus Stuttgart: Nein, nicht nur die Schulen, und damit eine ganze Schülergeneration sollen zukünftig auf die Akzeptanz sexueller Vielfalt eingeschworen werden – jetzt geht’s dem gesamten Bundesland an den Kragen.
Verwaltungen sollen auf gendergerechte Sprache umstellen, Diversity-Beauftragte eingestellt, Broschüren überarbeitet, Schulbücher neu gestaltet, Kindergartenmaterial zu Schwul-lesbisch-intersexuell-transgender-transsexuell-queer-Geschlechtlichkeit erstellt werden. Lehrer, Polizisten, Kindergarten-Erzieherinnen, Pflegekräfte, Elternbeiräte, Schüler-Vertreter, Ärzte, Vereine, Verwaltung – alle sollen mit geeigneten Maßnahmen oder bereits in der Aus- und Weiterbildung ihr geschlechtssensibles Denken schulen, um es an ihre Schützlinge, Mitarbeiter und Patienten weiterzureichen.
Damit die Gehirnwäsche reibungslos funktioniert und nicht etwa durch „falsche“ oder gar diskriminierende Medienberichterstattung torpediert wird, enthalten die Pläne sowohl den Vorschlag, die Medienlandschaft in Bild und Schrift zu beobachten, als auch Vorfälle von Homophobie und Transphobie an Schulen zu melden............
Ein Generalangriff auf Familie und Gesellschaft
Damit ist dieser Aktionsplan in seiner Gesamtheit ein Machwerk, das sowohl George Orwell als auch Aldous Huxley hätte erblassen lassen, angesichts der Kreativität des grün-roten Staatsapparates, der gerade zu Höchstform im totalitären Denken aufläuft. Getreu dem Motto, der Zweck heiligt die Mittel, will man in der Umsetzung dabei nicht zimperlich sein. ......
Wer dachte, die gerade beschlossene Frauenquote sei nun das Ende der geschlechtssensiblen Fahnenstange, sollte wissen, es ist nur der Anfang: Man möchte Quoten für LSBTTIQ-Menschen, in der Verwaltung und auch im Rundfunkrat, im Südwestrundfunk und im ZDF. Nicht, dass dies nicht absehbar gewesen wäre. Gegner von Frauenquoten haben schon immer darauf hingewiesen, dass eine Quote für Frauen nur der Anfang ist, freundlicherweise haben wir nun den Beweis auch mal schwarz auf weiß.... 
Selbst bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand sollen LSBTTIQ-Belange und „Diversity“ berücksichtigt werden. Damit werden dann die Geldströme diskriminierungsfrei .... 
Auch den Kirchen geht es an den Kragen. Natürlich den Kirchen. Diesem Hort veralteter Menschenbilder, wo der Mensch als Mann und Frau geschaffen ist, wo noch ganz veraltet das Vater- statt dem Mutterunser gebetet .................
Drei Eltern? Wieso nicht vier, fünf oder sechs?
Also liebe Kirchen, entweder ihr werdet endlich toleranter, oder wir streichen das Geld. Damit steht dann die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit auf dem Index. Wäre ja noch schöner, wenn Religionen einfach glauben, was sie wollen. .......
Aber dank der Forderung, Stellen zur Meldung von Homophobie an Schulen einzurichten, weiß der aufgeweckte Schüler dann auch gleich, wo er sich sein Fleißkärtchen mit dem Regenbogen abstempeln lassen darf.
.............. Ist aber konsequent in der kompletten Ignoranz demokratischer Meinungsbildungsprozesse. Cleverer Schachzug ist es übrigens, die Überprüfung des Dudens durch die Dudengesellschaft in die Liste mit aufzunehmen, damit könnte man pseudo-argumentativ herbeileiten, dass ja „Experten“ das restlose Durchgendern der deutschen Sprache abgenickt hätten.
Doch auch die Eintragung eines dritten Geschlechtes im Personalausweis, selbstredend die Anerkennung der Homoehe, aber auch die Legalisierung von Leihmutterschaft inklusive dem Recht, sich auf Krankenkassenkosten besamen zu lassen, stehen mit im Portfolio der schönen neuen Welt von Baden-Württemberg. Dazu passt auch der Vorschlag zur Einführung eines dritten sozialen Elternteils. Ein Kind soll also nicht nur zwei, sondern auch drei Eltern haben können. Warum nicht vier, oder fünf? Denn auch hier, logisch: Wenn Geschlecht nur eine soziale Konstruktion ist, dann ist Elternschaft es allemal. Jeder der Elter sein will, darf es sein. Unabhängig von Biologie, oder Verwandtschaft und wer dies Recht verweigert, diskriminiert.
Wer also immer noch nicht begriffen hat, dass die ideologische Grundlage von Gender Mainstreaming rein gar nichts mit Gleichstellungspolitik oder gar Frauenförderung zu tun hat, wie uns immer gerne weisgemacht wird, möge endlich aufwachen und sich mit der Materie befassen. ....... 
Demokratie geht anders
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Was hier geplant wird, geht weit über die selbstverständliche Förderung von Toleranz gegenüber Menschen mit anderen sexuellen Orientierungen als der heterosexuellen hinaus. Hier soll ein neues Denken in der Gesellschaft erzwungen werden, bei dem jeder, der abweicht oder protestiert, sofort in eine homophobe, transphobe, diskriminierende Strafecke gestellt wird. Kein einziges Bundesland in Deutschland braucht auch nur die winzigste Bildungsplanänderung, um Themen wie Homosexualität, Transsexualität oder andere Formen des Zusammenlebens als Vater-Mutter-Kind im Lehrplan zu behandeln. Das findet übrigens bereits heute in den Schulen statt und es ist völlig in Ordnung, wenn es altersgemäß gestaltet wird und Schüler nicht mit sexuellen Details überfordert.


Die Überprüfung dessen, was heute bereits aktuelle Handhabung in der Praxis ist, wäre stattdessen dringend erforderlich, um besonders eifrigen Lehrkörper_Innen endlich das Handwerk zu legen, die bereits jetzt mancherorts schon Grundschüler völlig überfordern.

Was in Schleswig-Holstein als erster Entwurf an Lehrmaterial für die Grundschule vor wenigen Wochen vorgestellt wurde, ist ein Alarmsignal. Ja, das Material wurde zu Recht erst mal wieder zurückgezogen. Man fragt sich allerdings, wie es sein kann, dass Schulmaterial, in dem 9-Jährigen Samenspende, Leihmutterschaft und Polygamie erklärt wird, überhaupt jemals auf dem Tisch eines Ministeriums landen kann und ob tatsächlich die richtigen „Experten“ und Institute damit betraut sind.
Jetzt soll das in Baden-Württemberg sogar ausgeweitet, statt in geregelte Bahnen gelenkt werden. Und gerade weil es heute schon möglich ist, sollte jeder Bürger und vor allem jeder Vater und jede Mutter aufhorchen, warum Kleinkinder plötzlich mit dem Themenbereich sexuelle Vielfalt bereits im Kindergarten in Berührung kommen sollen. Nutzt das den Kindern? Oder nutzt das Erwachsenen?
Die Ebene der Toleranz hat man dabei schon lange verlassen. Das Schlagwort der Stunde ist Akzeptanz. Diese duldet nämlich keinen Widerspruch. Es ist schon erstaunlich, dass bei den Diskussionen in allen Bundesländern, die derzeit mit der Überarbeitung ihrer Bildungspläne hin zur Akzeptanz sexueller Vielfalt befasst sind, gelebte Toleranz mittlerweile als ausgrenzendes Handeln definiert wird. Denn wer „nur“ toleriert, statt akzeptiert, erlaubt sich noch eine abweichende Meinung. Wer „nur“ toleriert, statt akzeptiert, widerspricht der neuen Marschrichtung. Wo aber Verwaltung, Polizei, Kirchen, Schule, Kindergärten, Universitäten, Vereine, Medien und selbst Seniorenheime mit staatlichem Auftrag zur Akzeptanz einer bestimmten Meinung auf Linie getrimmt werden sollen, ist für tolerantes Denken kein Platz mehr. Dort ist nur noch Platz für eine Meinung, durchgepaukt von einer Minderheit. Gelebte Demokratie ist das dann allerdings nicht mehr.
Lesen Sie auch die letzte Kolumne von Birgit Kelle: Die Gleichstellungslüge


....

Toleranz ist, wenn alle machen, was Rot & Grün will = Gesinnungsdiktatur

...

Das hat mit Toleranz nichts mehr zu tun


Hier die Details des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“, der unter Leitung des Sozialministeriums erarbeitet wird. Er umfasst ganze drei verschiedene Listen, aufgesplittet in „grün“, „gelb“ und „rot“. Unter den Links finden Sie die Listen als PDF. Bei grün ist man sich bereits einig, gelb wird noch im Gremium diskutiert, rot soll in den Aktionsplan aufgenommen, aber (vorerst) nicht umgesetzt werden. Die Betonung liegt auf vorerst. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Was hier geplant wird, geht weit über die selbstverständliche Förderung von Toleranz gegenüber Menschen mit anderen sexuellen Orientierungen als der heterosexuellen hinaus. Hier soll ein neues Denken in der Gesellschaft erzwungen werden, bei dem jeder, der abweicht oder protestiert, sofort in eine homophobe, transphobe, diskriminierende Strafecke gestellt wird. Kein einziges Bundesland in Deutschland braucht auch nur die winzigste Bildungsplanänderung, um Themen wie Homosexualität, Transsexualität oder andere Formen des Zusammenlebens als Vater-Mutter-Kind im Lehrplan zu behandeln. Das findet heute bereits statt udn ist völlig in Ordnung, wenn es vernünftig und altersgemäß gestaltet wird. Die Ebene der Toleranz hat man dabei schon lange verlassen. Das Schlagwort der Stunde ist Akzeptanz. Diese duldet nämlich keinen Widerspruch.



Radio: KING.FM Sendung Freitag zum Thema Aktionsplan



Aus aktuellem Anlass wird es in der Birgit Kelle Radioshow auf King FM am Freitag, 20. März 2015 um 22 Uhr um den neuen Plan in Baden-Württemberg gehen. Schalten Sie ein am Freitag. Weitere Wiederholungen gibt es am Samstag um 12 Uhr, Sonntag um 16 Uhr und Donnerstag um 20 Uhr. Einfach auf die Seite von King FM klicken, oben rechts auf "Radio hören" und schon sind Sie im Live-Stream mit dabei.



...

Freitag, 20. März 2015

Warnungen deutscher Politiker

...


Janis Anmerkung ... wer rot, links oder grün wählt, sorgt dafür, dass die Katastrophe uns schneller ereilt. Denn dass dieses politische Gebaren nicht in eine solche führt, darf bezweifelt werden. Was sind das für Menschen, die ihr eigenes Volk derart hassen? Sie haben kein Fundament, keine Tradition und keinen Gott (der sind sie selbst). Was kann man Positives von solchen erwarten? .... Nichts! Sie sind wie ein Fähnchen im Wind, offen für alles, was vor allem ihrem Ego nutzt. Sie halten sich für besonders gut, intelligent, weltoffen - dabei sind sie nur dumm, anmaßend, ihren Begierden unterworfen und damit zerstörerisch. 
Man merke sich: die deutsche Geschichte besteht nicht nur aus 12 Jahren Hitler-Deutschland. 
Die Wurzeln der deutschen Geschichte beginnt in etwa vor 2000 Jahren - mit Arminius. Die Nazizeit ist ein schlimmes Kapitel darin, beträgt aber nicht einmal ein Prozent dessen. Und nein, die Nachgeborenen tragen keine Schuld daran. Auch ist die Schuldfrage durchaus komplex. Ohne Kapital wäre Hitler ein Nichts gewesen. Und ... es redet sich leicht für die nachgeborene Generation.   
Ja, wir haben zum einen Verantwortung dafür, dass auf deutschen Boden nie wieder eine Gesinnungsdiktatur herrschen und zum anderen, nie wieder Krieg von Deutschland ausgehen darf. Ich hoffe, Merkel weiß das auch in Bezug auf Rußland. Denn Obama weiß es offensichtlich nicht.


* 1965 – 1.172 Mio. “Die Heranziehung von noch mehr ausländischen Arbeitskräften stößt auf Grenzen. Ludwig Erhard 
* 1975 – 4,090 Mio. “Beim Zuzug von Gastarbeiterangehörigen ist die zulässige Grenze inzwischen erreicht und in manchen Fällen schon überschritten.” Helmut Schmidt 
* 1981 – 4,630 Mio. “Unsere Möglichkeiten, Ausländer aufzunehmen, sind erschöpft … Übersteigt der Ausländeranteil die Zehn-Prozent-Marke, dann wird jedes Volk rebellisch.” Heinz Kühn (SPD) 
* 1983 – 4,535 Mio. Bundeskanzler Helmut Kohl hat darauf hingewiesen, daß der Zuzugsstop für ausländische Arbeitnehmer nicht genüge. Darüber hinaus muß nach den Worten des Kanzlers ein erheblicher Teil der rund zwei Millionen in der Bundesrepublik lebenden Türken in ihre Heimat zurückkehren. (Meldung AP) Helmut Kohl (CDU), Bundeskanzler.


Kohl und Strauß waren sich darin einig, daß der Ausländeranteil in den nächsten zehn Jahren halbiert werden soll. (Die Welt) Helmut Kohl (CDU), Bundeskanzler.


Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.10. 1987 entschieden: „Es besteht die Wahrungspflicht zur Erhaltung der Identität des Deutschen Volkes.“

* Peter Gauweiler (CSU):

„Alle Bundeskanzler seit den Tagen Kiesingers warnten vor der Dramatik dieser Entwicklung… Das von damals bis heute bald sieben Millionen Ausländer [offiziell 15,3 Mio Migranten] trotzdem „zugezogen“ sind, hat mit einer folgenschweren Änderung der Rechtsprechung zu den Grundgesetzartikeln Asyl und Familie zu tun… Die Folge waren individuell einklagbare Rechtsansprüche aller Erdenbürger vor deutschen Gerichten. Die Zuwanderungs-Explosion kam, als den nämlichen Ausländern mit Betreten deutschen Bodens Anspruch auf deutsche Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen gewährt wurde („Sozialstaatsprinzip“), was es in dieser Form in keinem anderen Land der Erde gab und gibt… (Die Welt, 25.6.2000)


* Der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD): „Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen. Weder aus Frankreich, noch aus England, noch aus Deutschland dürfen Sie Einwanderungsländer machen. Das ertragen diese Gesellschaften nicht…… Aus Deutschland ein Einwandererland zu machen, ist absurd…“ (Frankfurter Rundschau, 12.9.1992)

Staatssekretär Dr. Frank Uhlitz, der engste Berater von Willy Brandt in juristischen Angelegenheiten, als dieser noch Regierender Bürgermeisters von Berlin war, schrieb in seinem 1987 veröffentlichten Buch „Aspekte der Souveränität“, Kiel:
“Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der BRD abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der BRD abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt. Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger.



Der Altkanzler Helmut Schmidt verlangt einen radikalen Kurswechsel in der Ausländerpolitik:
„Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“ Als Mittel gegen die Überalterung komme Zuwanderung nicht in Frage. „Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht, schafft nur ein zusätzliches dickes Problem.“ Deutschland habe sich damit in den vergangenen 15 Jahren übernommen. „Wir sind nicht in der Lage gewesen, alle diese Menschen wirklich zu integrieren.“ „Sieben Millionen Ausländer in Deutschland sind eine fehlerhafte Entwicklung, für die die Politik verantwortlich ist.“ Es sei deshalb falsch, Ausländer für die Arbeitslosigkeit verantwortlich zu machen. Diejenigen, die sich nicht in die deutsche Gesellschaft integrieren wollten oder könnten „hätte man besser draußen gelassen“. (FOCUS-Interview, 11. Juni 2005)



Quelle Umvolkung
....

Kopftuchverbot polarisiert offensichtlich weiterhin

.....
Schon unsere Mütter und Großmütter trugen sie und in manchen Gegenden Deutschlands und Europas gehören sie zur Tradition der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, sind aber niemals Gegenstand einer Religion, sondern einer Kultur.
Kopftücher gehören zum traditionellen Bild der Holländer, der Sorben, der Italiener usw., sind aber wie gesagt Ausdruck und Teil einer Kultur. Abgesehen natürlich von Nonnen, aber diese verbreiten das Wort Gottes, das ganz offen und manchmal auch in Schulen, im Religionsunterricht.
Nicht so bei den Moslems, da gehört das Tragen eines Kopftuches in erster Linie zur Religion und wenn man den Islam als Kultur betrachten will, dann gehört das Kopftuchtragen eben auch zu deren Kultur.
Gemäß der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) finden sich im Koran nur drei Stellen, an denen auf die Bekleidung der Frauen Bezug genommen wird. Allerdings gibt es aufgrund der mannigfachen Gruppierungen seitens der Korananhänger auch ebenso viele Auslegungsarten, wann wie eine Frau ihre Blöße zu bedecken habe. Fakt ist, daß diese „Vorschrift“ aus dem 7. Jahrhundert ist und damals die Sitten noch etwas lockerer und die Männer ihren Trieben hemmungsloser nachgaben als heute. Die Frauen sollten mit der Bedeckung ihrer Blöße die Männer nicht zu sexuellen Übergriffen reizen.
Im frühen Mittelalter mag das ja auch noch in Ordnung gewesen sein, jedoch sollten sich im Nahen Osten die Männer seitdem weiterentwickelt haben und heutzutage sehr wohl in der Lage sein, ihre Triebe unter Kontrolle zu halten, so daß die Frauen nicht mehr darauf angewiesen wären, ihre Blöße zu bedecken, nur um nicht den wilden Mann aus der Reserve zu locken. Das Tragen von Kopftüchern ist weniger Teil der religiösen Unterwerfung zu Ehren Allahs, sondern doch eher der Unterwerfung dem Manne gegenüber.
Und das im 21. Jahrhundert und in unseren Breitengraden, wo sie sich seit Jahrzehnten die Rechte an ihrer persönlichen Freiheit erkämpft haben, zu sein was sie sind und wie sie sind. Unsere Gesellschaft hat derart überholte archaische und frauenfeindliche Ansichten sowie Lebensweisen längst abgestreift, wenn sich Menschen in unsere Breitengrade begeben, um sich hier ein neues Leben aufzubauen, dann müssen sie sich anpassen, anstatt Parallelgesellschaften zu bilden, nur weil sie an frühmittelalterlichen Vorstellungen kleben.
Die Jünger des Korans sollten zusehen, daß sie ihre Einstellung zu ihrem Lehrbuch überdenken. Diese Vorstellungen haben in einer modernen Zivilgesellschaft nichts zu suchen, Frauen sollten sich erst recht von derartigen Zwängen lösen, anstatt ihre Unterwerfung vor dem Manne einzuklagen und sie öffentlich zur Schau zu stellen.
Auf der Seite des BpB heißt es:
„Für Islamisten ist die Abgrenzung vom westlichen Gesellschaftsmodell Kern ihrer Lehre. Dass die Frau islamische Kleidung trägt und sich so unterscheidet, gehört zu diesem islamistischen Modell wesentlich dazu. Für den Mann gilt – abgesehen von strikten islamistischen Modellen – der Anzug als die angemessene Kleidung.“
Allein mit dieser Festellung ließe sich behaupten, daß der Islam integrationsunfähig ist und demnach in unseren Breitengraden zwangsläufig zu Konflikten führen muß, wenn es für die westliche/christliche und islamische Gesellschaft flächenmäßig zu eng wird.
Jetzt haben zwei weibliche Anhänger des Korans vor Deutschalnds höchster Instanz, dem Bundesverfassungsgericht, ihr Recht erstritten, an deutschen Schulen unterrichten zu dürfen, genauer gesagt, in NRW, da das Tragen des Kopftuches nicht auf die Qualität des Unterrichts oder auf die Gedankenwelt schließen läßt. „Sie wird hier diskriminiert gegenüber männlichen muslimischen Lehrern, die eben kein besonderes Kleidungsstück tragen.“
Wenn aber die Korangläubigen an deutschen Schulen unterrichten, wie kann man da sicher sein, daß der Unterricht dem Lehrplan entspricht und den Kindern die freiheitlich demokratischen Werte vermittelt werden, so wie es eben der Auftrag der Schulen ist?
Gerade weil in unseren Schulen die Quote an deutschen Schülern sinkt, sollte es um so dringlicher erscheinen, daß jegliche Unterwanderung und unterschwellige Beeinflussung zugunsten einer demokratiefeindlichen Gesellschaftsform nicht möglich ist.
Auch die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen, da wo sie gegen demokratische freiheitliche Grenzen stößt.






....

Links-grüne Politik gegen Jäger und Tierschutz

...

Jäger machen gegen SPD und Grüne mobil


DÜSSELDORF. Knapp 15.000 Jäger haben am Mittwoch in Düsseldorf unter dem Motto „Für Land und Leute! Schluß mit den Verboten!“ gegen ein geplantes Gesetz der rot-grünen Landesregierung demonstriert. Dieses sieht eine starke Einschränkung der Jagdmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen sowie die Wiedereinführung einer Steuer für Jäger vor.
Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen bezeichnet das Vorhaben von SPD und Grünen als „verfassungswidrig“. Auf Schildern der Teilnehmer wurde der Vorstoß als „Ermächtigungsgesetz für Ökoradikale“ bezeichnet. Konkret kritisiert der Verband unter anderem:
- Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit. Er mißachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.
- Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen, ohne daß gleichzeitig mildere Alternativen eingeführt werden, verhindert Wildtier- und Artenschutz.
- Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.
- Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten läßt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.
- Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.
- Die angestrebte Wiedereinführung der Jagdsteuer ist kategorisch abzulehnen. Sie wird selbst von den empfangsberechtigten Kommunen als nicht geboten angesehen. Jäger erbringen in ganz NRW flächendeckend Leistungen für den Tier- und Artenschutz, die mit Sicherheit beispielhaft sind.

Die SPD reagierte auf den Protest und versprach den Jägern, es werde einen „vernünftigen Kompromiß“ geben, berichtet die Rheinische Post. (ho)


...

Vorsicht! Links-grüne Politik führt ins Chaos

....
STUTTGART. Der Streit um die Vermittlung von „sexueller Vielfalt“ ist in Baden-Württemberg neu entflammt. Hintergrund ist ein „Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte“, mit dem die grün-rote Landesregierung die Interessen von „LSBTTI“-Menschen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle, Intersexuelle) stärken möchte.
Der Plan, über den noch vor der Sommerpause im Landtag abgestimmt werden soll, enthält unter anderem einen 200 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog, aus dem nun Details bekannt wurden. So sollen etwa Hochschulen, die ein „veraltetes Menschenbild vertreten“, die Zuschüsse gekürzt werden. Auch Institutionen soll die Unterstützung versagt werden, die nach Definition des Aktionsplans „diskriminieren“.
Eine Millionen Euro für die Umsetzung
Für Personalausweise wird eine Zulassung anderer Geschlechtsangaben als nur männlich oder weiblich angestrebt. Außerdem wünscht man sich eine „LSBTTI“-Quote im Rundfunkrat, im Südwestfunk und im ZDF. Für den Aktionsplan will die Landesregierung in diesem und im nächsten Jahr jeweils 500.000 Euro ausgeben. Zudem werden Sanktionen für transphobe und homophobe Medieninhalte und eine „aktive Medienbeobachtung“ gefordert.
Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) hatte bereits Anfang des Jahres gesagt: „Mit dem Aktionsplan werden wir bestehende Benachteiligungen überall dort bekämpfen, wo Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt, angefeindet, schräg angeschaut oder angegriffen werden.“
Gegner wollen in Stuttgart demonstrieren
Kritiker wie die Koordinatorin des Dachverbandes „Demo für alle“, Hedwig von Beverfoerde, sprechen dagegen von einem „hoch ideologischen Umerziehungsprogramm für alle Bürger Baden-Württembergs“. Für den 21. März hat das Aktionsbündnis, dem mehr als 20 Organisationen angehören, deshalb zu einer Demonstration gegen die Pläne der grün-roten Landesregierung in Stuttgart aufgerufen. Als Rednerin wird unter anderem die Publizistin und Gender-Kritikerin Birgit Kelle erwartet.
Keine „Gender-Gedankenpolizisten“
Auch aus der Politik kommt Kritik an den Plänen der Landesregierung. Der Landessprecher der Alternative für Deutschland (AfD) und Europaabgeordnete, Bernd Kölmel, erklärte auf seiner Internetseite, das Ziel dieses Aktionsplans sei klar – „die Etablierung und dauerhafte Finanzierung eines Netzwerkes von Gender-Gedankenpolizisten, die in Zukunft in alle sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse hineinwirken sollen, um deren Lebensentwurf staatlich zu propagieren“.
Auch die CDU sieht den Aktionsplan kritisch: Zwar sei die Union für Toleranz, aber es könne nicht sein, daß nun doch Vorgaben für die Schulen durch die Hintertür eingeführt werden, sagte der Landtagsabgeordnete Georg Wacker der Stuttgarter Zeitung. So gehe es in dem Maßnahmenkatalog auch um die „Schaffung eines diskriminierungsfreien Schulalltags“.
Dazu sollen Schulbücher überarbeitet und Lehrer entsprechend geschult werden. Wacker erinnerte daran, daß die grün-rote Regierung beim Thema „Sexuelle Vielfalt an Schulen“ nach massiven Protesten zurückgerudert sei. Kultusminister Andreas Stoch (SPD) hatte damals eingeräumt, das Thema sei in den Plänen überbetont.

Eine Anfrage der JF zum Maßnahmenkatalog ließ das Familienministerium Baden-Württembergs bisher unbeantwortet. (Idea/eh)
Junge Freiheit

...

Die Abschaffung des deutschen Volkes

....

Hooton-Plan


Vor 70 Jahren erschien in der New Yorker Zeitung „Peabody Magazine (P.M.)“ vom 04.01.1943 ein Beitrag von Earnest Albert Hooton, Professor für Anthropologie an der Harvard-Universität unter der Überschrift „Sollen wir die Deutschen töten?“ Er fordert darin die Verschleppung möglichst vieler deutscher Männer zu lebenslanger Sklavenarbeit in fremde Länder. Durch Hereinholung von abermillionen Ausländern ins deutsche Heimatland verfolgte Hooton das Ziel einer „Umvolkung“, wie die Nationalsozialisten diesen Vorgang genannt hätten. Deutschland sollte systematisch mit Fremdvölkern vermischt werden, um seine „Kriegsseele“ auszuzüchten. Hooton postuliert, als Harvard-Anthropologe, allen Ernstes die Existenz eines vermeintlichen deutschen „Verbrecher-Gens“. Sein Aufsatz ist ein markantes Zeugnis des eliminatorischen Anti-Germanismus.

Veröffentlichung im Peabody Magazine, New York, eines Beitrags mit dem Titel: „Breed war strain out of Germans“, in dem er eine Neuzüchtung der Deutschen fordert.

„Allgemeine Zielrichtung ist es, den deutschen Nationalismus zu zerstören. Der Zweck dieser Maßnahmen ist es unter anderem, die Geburtenzahl der Deutschen zu reduzieren, sowie die Einwanderung und Ansiedlung von Nicht-Deutschen, insbesondere von Männern in Deutschland zu fördern.“

Ebenso äusserte sich Hooton am 10. Oktober 1944 in der New York Times. Außer vielfältigen Genmanipulationen, um den Deutschen die „kriegerischen Erbanlagen“ wegzuzüchten, empfahl er den Großteil der Angehörigen der Deutschen Wehrmacht für 20 Jahre oder länger in alliierten Staaten als Arbeitssklaven einzusetzen.

Hooton, der unterschiedslos alle Deutschen für „moralische Schwachsinnige“ [ hielt, führt über die Weise, in der die Veränderung der Erbanlage in Gang gesetzt werden soll, aus:

„Während dieser Zeit (der Überwachung und Besetzung) soll ebenfalls die Einwanderung und Ansiedlung nicht deutscher Menschen, insbesondere nichtdeutscher Männer, in die deutschen Staaten gefördert werden.“

vollständiger Metapedia-Eintrag:

der Hooten-Plan Nachbetrachtungen beachten!


Sein Plan steht in der antideutschen Propaganda nicht isoliert da, sondern ist symptomatisch für die Völkermord-Programme in Großbritannien und den USA vor und während des 2. Weltkrieges. Dabei richtete sich diese Art Publizistik nicht bloß gegen Hitler, den Feind erblickte die Propaganda in der Existenz der Deutschen an sich. Deutschland sollte als Volk und Nation verschwinden. Auch die Pläne von Theodore N. Kaufmann, Robert G. Vansittart, Henry Morgenthau, Louis Nizer und Ilja Ehrenburg erlangten eine gewisse Bekanntheit. Die Aggressionen dieser Autoren stehen für eine Generalrichtung, die von ihren Urhebern nicht bloß „angedacht“, sondern mit subtilen und totalitären Machtmitteln in die Tat umgesetzt wurde.



Wie ernst diese Behauptung zu nehmen ist zeigt das Heidelberger Manifest vom 17. Juni 1981

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.10.1987 entschieden: „Es besteht die Wahrungspflicht zur Erhaltung der Identität des Deutschen Volkes.“


Weitere Pläne waren z. B. der Kaufman-Plan und der Morgenthau-Plan - hier nachzulesen


Coudenhove-Kalergi-Stiftung:

Auszüge aus dem Buch "Praktischer Idealismus" von Graf Richard Nicolaus Coudenhove Kalergi geschrieben 1925 :

Der Mensch der fernen Zukunft wird Mischling sein. Die heutigen Rassen und Kasten werden der zunehmenden Überwindung von Raum, Zeit und Vorurteil zum Opfer fallen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel, wie auch vorher schon Helmut Kohl (Hennech Kohn), wurde am Donnerstag, 13.1.2011 der Europapreis der Coudenhove-Kalergi-Stiftung verliehen, sicher nicht für das Vertreten von deutschen Interessen!





Der Hooton-Plan heute


...