Montag, 22. August 2016

Islamische Sitten und deutscher Bildungsauftrag

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Gericht untersagt Vollverschleierung 

an Osnabrücker Schule



Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, daß eine muslimische Frau ihren Gesichtsschleier ablegen muß, wenn sie am Unterricht eines Abendgymnasiums der niedersächsischen Stadt teilnehmen möchte.

Die Frau hatte dagegen geklagt, daß die Schule sie im April zunächst angenommen, die Zulassung jedoch später wieder zurückgezogen hatte, weil die Schülerin aus religiösen Gründen ihren Niqab im Unterricht nicht abnehmen wollte. Die Schule berief sich auf ihren Bildungsauftrag, dem sie bei einer Vollverschleierung nicht nachkommen könne, da es bei der offenen Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern neben dem gesprochenen Wort auch auf nonverbale Elemente und Körpersprache ankäme.

Die Klägerin hatte angekündigt, aufgrund des großen Medieninteresses nicht zum Prozesstermin zu erscheinen. Die nicht-öffentliche Verhandlung wurde daraufhin abgesagt und das Gericht entschied in Abwesenheit der Frau. Der Vorschlag, lediglich zu Beginn der Kurse einmal das Gesicht einer weiblichen Mitarbeiterin zur Identifikation zu zeigen, wurde abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (gb)


Junge Freiheit
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