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Udo Ulfkotte
Wer im deutschsprachigen Raum
Christen verhöhnt, der bekommt flächendeckend Beifall. Wer nachweislich
wahre Tatsachenbehauptungen über Muslime verbreitet, der bekommt es mit
dem Staatsschutz zu tun.
In einer deutschen Stadt wie München gilt es als Kunst, einen
gekreuzigten Frosch mit herausgestreckter Zunge und Bierkrug in der Hand
öffentlich auszustellen. Die religiösen Gefühle von Christen wurden mit
dem gekreuzigten Frosch im Haus der Kunst in München ganz sicher beleidigt. Das blasphemische Werk war zuvor auch schon in Bozen zu sehen.
Ein anderer Künstler, Andres Serrano, hat ein Kreuz in einen Behälter
mit Urin gesteckt. Selbstverständlich müssen Christen auch das
hinnehmen. Er nannte das Kunstwerk »Piss Christ«.
Wenn umgekehrt Schweineköpfe kunstvoll vor einer Moschee abgelegt
werden, dann ist das selbstverständlich keine Kunst, sondern ein Angriff
auf den Glauben von Muslimen. Und dann werden die Verdächtigen sofort festgenommen.
Man nennt das dann »islamfeindlich«. Haben Sie schon jemals von einer
Festnahme wegen »Christenfeindlichkeit« gehört? Der
öffentlich-rechtliche Sender ARD verbrennt vor laufender Kamera eine Bibel – gab es da etwa eine Festnahme? Wenn umgekehrt in einem islamischen Land ein Koran verbrannt wird, dann hat die ARD
viel Verständnis für wütende Muslime und für die Aburteilung jener, die
einen Koran angezündet haben. Schließlich handelt es sich bei den
Opfern ja nicht um Christen. Mit GEZ-Gebühren werden also jene bezahlt, die das Wertesystem von Christen mit Füßen treten. Wenn muslimische Imame Kinder vergewaltigen,
dann berichten unsere Medien nicht darüber. Wenn Imame wie Yasser
Schahad wegen Kindesvergewaltigung aus westlichen Ländern abgeschoben
werden, dann schweigen unsere Medien. Wenn allerdings christliche
Priester sich an Kindern vergehen, dann ist das aus Sicht unserer Medien
ein Beleg für die Verkommenheit unserer Kirchen. In dem international
renommierten Informationsdienst Kopp Exklusiv finden
sich regelmäßig viele weitere Belege dafür, wie öffentlich-rechtliche
Sender in Deutschland inzwischen Hass gegen Christen schüren.
Ein einziges Beispiel: Am 28. Mai 2010 hat die Staatsanwaltschaft
Koblenz ein Ermittlungsverfahren (Az.: 2090 Js 81399/09) gegen die
türkischstämmigen Muslime Süleyman S. und Burak U. eingestellt. Der
Autor dieses Artikels hatte vom E-Mail-Account der beiden Mitbürger ein
Schreiben erhalten, in dem er als »Scheiß Christ« und »Scheiß Deutscher«
bezeichnet wurde – unterschrieben war es mit dem Zusatz »Fahr zur
Hölle!«. Der zuständige Staatsanwalt – ebenfalls rein zufällig ein
Mitbürger mit »Migrationshintergrund« – fand die vorgenannten Äußerungen
keineswegs verunglimpfend und stellte das vom Autor beantragte
Strafverfahren gegen die türkischstämmigen Mitbürger ein. Ein türkischer
Muslim darf einen Deutschen demnach heute straflos
als »Scheiß Deutschen« titulieren. Das ist die eine Seite. Versuchen
Sie im Gegenzug aber bitte nie, einem türkischen Muslim zu schreiben, er
sei ein »Scheiß Türke« oder ein »Scheiß Muslim«. Denn dann werden Sie
als Nicht-Muslim sofort am eigenen Leib in diesem »Scheiß Land« mit
einer brutal hohen Strafe zu spüren bekommen, was es heißt, ein »Scheiß
Deutscher« zu sein – ein Mensch zweiter Klasse in der eigenen Heimat.
Und die Politik unterstützt das alles ganz offensiv.
Kopp - Verlag
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