Freitag, 25. Juli 2014

Antisemitismus: Es wird wieder gefährlich für Juden in Deutschland

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von Torben Grombery

Hat Deutschland aus seiner Vergangenheit nichts gelernt? Diesen Eindruck könnte man angesichts der teilweise unglaublichen Szenen gewinnen, die sich in den letzten Wochen bei Demonstrationen in deutschen Innenstädten abgespielt haben. Unter dem Deckmantel der Kritik am militärischen Vorgehen Israels im Gaza-Streifen nutzen radikale Muslime und antisemitische Linke und Rechte die Gelegenheit, um ihrem Judenhass wieder einmal freien Lauf zu lassen.



Die größtenteils von arabisch- und türkischstämmigen Migranten getragenen Demonstrationen gegen die Intervention der israelischen Streitkräfte in Gaza, wecken bei vielen Menschen Erinnerungen an das dunkelste Kapitel unserer Geschichte. Das kommt nicht von ungefähr. Denn die Proteste sind nicht in erster Linie eine Reaktion auf die Politik des Staates Israel, sondern antisemitisch motiviert.

Das bekommen vor allem Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland zu spüren, die auf Kundgebungen immer häufiger übel beschimpft, bedroht oder sogar körperlich attackiert werden. In Anbetracht des hohen Aggressionspotentials der muslimischen Aktivisten und ihrer Helfershelfer grenzt es fast an ein Wunder, dass noch niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist.

Es sind nicht die ersten judenfeindlichen Demonstrationen der jüngeren Zeit, die in Deutschland stattfinden. Und es ist auch nicht das erste Mal, dass der deutsche Rechtsstaat dabei eine schlechte Figur macht. Bereits 2009 sorgte der sogenannte »Duisburger Flaggenskandal« für Schlagzeilen. Während eines von der extremistischen Milli Görüs-Bewegung am 10. Januar 2009 veranstalteten Protestmarsches gegen den Gaza-Konflikt durch die Innenstadt der Ruhrgebietsmetropole, drangen Polizeibeamte in eine Privatwohnung ein und entfernten eine israelische Flagge, die dort aus dem Fenster hing. Die Duisburger Polizeiführung verteidigte das Vorgehen der Beamten mit der Begründung, man habe die Situation deeskalieren wollen, nachdem sich Demonstrationsteilnehmer angeschickt hatten, das Haus zu stürmen. Tatsächlich war die an diesem Tag hoffnungslos unterlegene Polizei vor dem radikalen Mob in die Knie gegangen.


Dieser für die Bundesrepublik, noch dazu vor dem historischen Hintergrund der NS-Zeit, unsägliche Vorgang veranlasste einen mutigen Duisburger Polizisten dazu, in einem offenen Brief scharfe Kritik am damaligen Polizeipräsidenten Rolf Cebin zu üben, der für die Entscheidung verantwortlich war:
»Für mich ist es schlicht ein Skandal, wenn die Polizei eines demokratischen Rechtsstaats von ihrer Führung für die Belange antisemitischer Islamisten instrumentalisiert wird. (…) Sind wir in Deutschland schon wieder so weit, dass Schlägertrupps auf unseren Straßen darüber entscheiden, wer seine in der Verfassung garantierten Grundrechte ausüben darf und wer nicht?«

Der Kritik schloss sich auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, an. Wendt wörtlich:

»Es ist unerträglich, wenn in Deutschland Islamisten polizeiliches Handeln bestimmen.« Zugleich bezeichnete Wendt Cebin als den »schlechtesten Polizeipräsidenten in Deutschland.«

Cebin entschuldigte sich schließlich für das Handeln seiner Einsatzkräfte, das auch von führenden Politikern als »rechtswidrig« bezeichnet wurde.


Die jüngsten Übergriffe radikaler Muslime auf jüdische Mitbürger und Israel-Sympathisanten zeigen allerdings, dass die Verantwortlichen aus den damaligen Geschehnissen wenig gelernt haben. Erneut lässt man es zu, dass Extremisten bei teilweise gewalttätig verlaufenden Demonstrationen Parolen wie »Kindermörder Israel«, »Tod den Juden in Deutschland«, »Jude, Jude feiges Schwein« oder »Stop the Holocaust in Israel« skandieren.


Für viele der Täter ist das militärische Vorgehen der israelischen Streitkräfte gegen die Terrorangriffe der islamistischen Hamas nur der willkommene Anlass, um ihrem tiefsitzenden Hass gegen die Juden freien Lauf zu lassen. Und wieder ist der staatliche Sicherheitsapparat nicht in der Lage, diese Gesetzesverstöße zu unterbinden oder gar zu ahnden.


Beispiel Frankfurt am Main: Am 12. Juli, einem Samstag, fand auf dem Rathenauplatz eine Protestkundgebung gegen den israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen statt. Die Veranstaltung verlief zunächst friedlich, geriet dann aber völlig aus dem Ruder. Antisemitische Sprechchöre ertönten, der israelische Ministerpräsident wurde auf mitgeführten Plakaten mit Adolf Hitler gleichgesetzt.


Strafrechtliche Folgen hatten diese den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllenden Äußerungen freilich nicht. Denn die Polizei war personell völlig unterbesetzt, weil man den Angaben des Veranstalters vertraut und nur mit 50 Versammlungsteilnehmern gerechnet hatte. Gekommen waren aber 2.500! Die Beamten konnten deshalb nicht viel mehr tun, als den Demonstrationszug zu begleiten. Sie ließen es sogar zu, dass über den Lautsprecher eines Polizeieinsatzfahrzeuges israelfeindliche Parolen gebrüllt wurden. Die totale Kapitulation des Rechtsstaats vor dem radikalen Mob!


Das fragwürdige Entgegenkommen der Sicherheitskräfte hatte nicht einmal die erhoffte Beruhigung der Situation zur Folge. Gegen Ende der Kundgebung durchbrachen Demonstranten die Polizeikette, Jugendliche griffen die Polizisten mit Steinen an. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass sich Nachgiebigkeit gegenüber Extremisten am Ende nicht auszahlt! Apropos Extremisten: Neben radikalen Muslimen sollen an der Demo auch Mitglieder der Studentenvereinigung »Die Linke – SDS« (offizielle Hochschulorganisation der Linkspartei) sowie Kader der Neonazi-Gruppe »Nationale Sozialisten Rhein-Main« teilgenommen haben. Hier hatte sich also eine bunte Front von Radikalen unterschiedlicher Provenienz zu einem Judenhassfest zusammengefunden!




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