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Wichtige Information
für alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung:
Kassenärzte und -Psychotherapeuten dürfen die Behandlung NICHT von der Einhaltung der 3G-/2G-Regel abhängig machen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Bayerische Gesundheitsministerium haben dies klargestellt.
Hier findet ihr:
• vorbereitete Formulare zur Beschwerde bei eurer Kassenärztlichen Vereinigung
• ein allgemeines Anschreiben an die betreffende Praxis mit Aufforderung, die 3G-/2G-Regel in der Praxis wieder abzuschaffen mit Ankündigung der Meldung
• Grafiken zum Teilen
Quellen:
Rundschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe:
https://www.kvwl.de/mediathek/telegramm/pdf/telegramm_114_2021_09_17.pdf
Bayerischer Rundfunk:
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