Montag, 18. Oktober 2021

Für gesetzlich Versicherte:

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Wichtige Information

für alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Kassenärzte und -Psychotherapeuten dürfen die Behandlung NICHT von der Einhaltung der 3G-/2G-Regel abhängig machen.


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Bayerische Gesundheitsministerium haben dies klargestellt.


Hier findet ihr:

• vorbereitete Formulare zur Beschwerde bei eurer Kassenärztlichen Vereinigung

• ein allgemeines Anschreiben an die betreffende Praxis mit Aufforderung, die 3G-/2G-Regel in der Praxis wieder abzuschaffen mit Ankündigung der Meldung

• Grafiken zum Teilen

https://ninahallmann.de


Quellen: 

Rundschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe:

https://www.kvwl.de/mediathek/telegramm/pdf/telegramm_114_2021_09_17.pdf


Bayerischer Rundfunk:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-wirbel-um-3g-regel-in-arztpraxen-ministerium-reagiert,SkyS1eO

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