Mittwoch, 6. Oktober 2021

Rechtsanwältin Beate Bahner

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‼️ Menschen mit schweren Vorerkrankungen 

waren nie Teilnehmer der Corona-"Impfstudien", die de facto ohnehin keine sauberen Studien waren: Denn die Hersteller wurden durch EU-Verordnung 2020/1043 vom 15.  Juli 2020 von allen strengen Sicherheits- und Unbedenklichkeitsprüfungen, die bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen durch EU-Recht vorgesehen sind, befreit. (Vgl. mein Buch S. 115 ff.)


Beate Bahner klärt auf über die Absicherung und das Vorgehen bei Impf-Schäden!




Ausschnitt aus:

🔵 Highlights: Beate Bahner zu Impfschäden und der Haftungsfrage | 20:IV LIVE Corona aus Sicht des Juristen | 30.05.2021


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