Samstag, 30. April 2022

Italien: Oberverwaltungsgericht hat erhebliche Zweifel


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💥Sizilianisches Oberverwaltungsgericht 
hat erhebliche Zweifel an der Impfpflicht💥


In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung vom 22. März 2022 hat der "Consiglio di giustizia amministrativa per la Regione siciliana", ein Gericht, das vergleichbar ist mit unserem Oberverwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßígkeit der Impflicht im Allgemeinen und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Besonderen geäußert und die Sache dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.


Das Sizilianische Gericht bezieht sich hierbei insbesondere auf die europäische Grundrechtecharta, die medizinische Zwangsbehandlungen dem Grunde nach ausschließt.

Zwangsbehandlungen seien nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich:

1. Die Behandlung muss sicher einen Selbst- und einen Fremdschutz bieten. 

 

2. Die Behandlung dar keine "über die normale Verträglichkeit hinausgehenden Beein-trächtigungen erzeugen.

 

 
3. Über alle möglichen auch schwerwiegenden Eingriffe muss umfassend aufgeklärt werden.

 

4. Für den Fall, dass doch ein Schaden entsteht, muss für diesen eine angemessene Entschädigungsregelung vor-gesehen sein.


Das Gericht zweifelt anhand der zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegenden Daten nicht daran, dass die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff Selbst- und Fremdschutz verspricht. (Zwischenzeitlich dürften hier auch erhebliche Zweifel bestehen)
Das Gericht sieht aber anhand der offiziellen Daten der italienischen Gesundheitsbehörde, dass schwere Nebenwirkungen bis hin zum Tod nicht auszuschließen sind und in relevantem Umfang auch bei den zuständigen Stellen erfasst sind.

Hieraus schließt das Gericht unter Beachtung des Rechts auf Leben von jedem einzelnen Menschen:


"Es stimmt, dass schwerwiegende Reaktionen nur einen kleinen Teil der insgesamt gemeldeten Nebenwirkungen ausmachen. Aber das vom Verfassungsgericht festgelegte Kriterium für die gesundheitliche Zwangsbehandlung scheint keinen Raum für eine quantitative Bewertung zu lassen.
Für eine Legitimität der Zwangsimpfung durch Präparate, deren Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Geimpften die Schwelle der „normalen Verträglichkeit“ aufgrund schwerer und tödlicher Nebenwirkungen überschreiten, scheint kein Raum zu sein, selbst wenn die Anzahl der schweren Nebenwirkungen im Verhältnis zur Zahl der geimpften Bevölkerung gering ist. Ein Kriterium, das im Übrigen heikle ethische Fragestellungen aufwirft (wer ist beispielsweise dafür zuständig, den Prozentsatz der "entbehrlichen" Bürger festzulegen)."


Exakt das ist die Diskussion, die wir seit zwei Jahren führen:
Darf der Staat, darf die Gemeinschaft einen Menschen zwingen, sich einer Gefahr für seine Gesundheit und sein Leben auszusetzen, um damit potenziell andere Menschen vor eben diesen Gefahren zu schützen?

Nach meiner tiefen Überzeugung baut unsere Gesellschaft darauf, dass keine Staatsgewalt und kein Dritter die Erlaubnis haben, derart in die Freiheitsrechte eines Menschen einzugreifen.

Wie schon in der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz unser Bundesverfassungsgericht festgestellt hat: Es gibt keine Aufrechnung. Kein Mensch darf gezwungen werden, durch staatliche Eingriffe sein Leben aufs Spiel zu setzen, um eine Katastrophe zu verhindern. Jedes Leben ist gleich viel Wert. Denn wenn irgendjemand beginnt aufzurechnen, dann könnte man auch sagen: jeder Mensch hat zwei Nieren. Warum zwinge ich nicht jeden, eine abzugeben? Dadurch können viele Leben gerettet werden. Eine solche Maßnahme wäre die logische Konsequenz einer quantitativen Antwort auf die Frage, die das sizilianische Gericht aufgeworfen hat.

Teil 2

Jeder Mitarbeiter im medizinischen Dienst kann und darf sich auf diese Entscheidung berufen. Denn das Argument, insbesondere mit Blick auf die europäische Grundrechtecharta, gilt auch in Deutschland. 
Jeder Mitarbeiter eines Gesundheitsamts, jeder Arbeitgeber im Gesundheitswesen, jeder Richter, der hier entscheidet, muss sich Fragen auf welche Seite der Ethik er sich hier stellt. Wer sich gegen den individuellen Lebensschutz entscheidet,sollte dann auch aufrecht die strafrechtlichen Konsequenzen ertragen, die auf ihn und in den wirtschaftlichen Folgen auf seine Familie zukommen. 

Wie Gustav Radbruch in seiner berühmten Formel gesagt hat:

Unerträgliches Unrecht kann niemals rechtes Handeln sein.

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