Kein Aprilscherz: Staatsschutz ermittelt gegen Kopp-Autor Ulfkotte wegen virtueller Körperverletzung
In einem Rechtsstaat gibt es bei Strafverfahren gegen Beschuldigte konkrete Tatvorwürfe. Und damit ein Beschuldigter sich gegen solche Vorwürfe wehren kann, wird Akteneinsicht gewährt. Kopp-Autor Udo Ulfkotte wurde fernmündlich von Polizeibehörden dazu aufgefordert,
sich zu einem gegen ihn angestrengten politischen Ermittlungsverfahren des Tübinger Staatsschutzes zu äußern. Er hatte weder Akteneinsicht, noch kennt er die konkreten Tatvorwürfe. Aber er muss sich äußern. Das ist – vorsichtig ausgedrückt – in einem demokratischen Rechtsstaat höchst ungewöhnlich. Der Autor hat sich jedoch davon überzeugen können, dass die Tübinger Ermittlungen gegen ihn kein verfrühter Aprilscherz sind.
Das nachfolgende Schreiben wird er in den nächsten Tagen an die Staatsschutzabteilung der Tübinger Polizeidirektion richten. Es spricht für sich selbst. Er veröffentlicht das Schreiben, damit sich jeder Bürger ein eigenes Urteil über die Lage des deutschen Rechtsstaates machen kann.
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An die Staatsschutzabteilung der Polizeidirektion Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 42
72072 Tübingen
Dr. Udo Ulfkotte
Kopp Verlag e.K.
Verlag & Fachbuchversand
Pfeiferstr. 52
72108 Rottenburg a. N.
Sehr geehrte Damen und Herren,
über mehrere Polizeidienststellen habe ich fernmündlich von einer Strafanzeige gegen mich erfahren, die nun bei der politischen Staatsschutzabteilung der Polizeidirektion Tübingen liegt. Es wird demnach erwogen, ein politisches Staatsschutzverfahren gegen mich einzuleiten. Anzeigeerstatter soll nach polizeilichen Angaben angeblich der Rottenburger Lokalpolitiker von BfH/Die Linke, Albert Bodenmiller, sein, der zugleich CDU-Mitglied ist. Dieser bezichtigt mich angeblich der Körperverletzung, Beleidigung und üblen Nachrede. Zudem soll ich seine Kontaktdaten unerlaubt im Internet veröffentlicht haben. Da mir die Strafanzeige bislang nur auszugsweise fernmündlich, aber nicht schriftlich vorliegt, hoffe ich, den Inhalt so korrekt wiedergegeben zu haben. Ich werde zudem in oben genanntem Zusammenhang angeblich politischer Straftaten verdächtigt, wobei mir aus den telefonischen polizeilichen Ausführungen bislang nicht klar ist, von wem diese Verdächtigung aufgestellt wird. Ich wurde um eine schriftliche Stellungnahme dazu gebeten, die ich wie folgt nach bestem Wissen und Gewissen abgebe:
Es ist zutreffend, dass ich einen Artikel über Herrn Bodenmiller im Internet veröffentlicht habe. Für diesen Artikel bin ausschließlich ich verantwortlich. Dieser steht seit dem 12. Oktober 2011 unter folgender Internetadresse auf der Webseite des Rottenburger Kopp-Verlages:
An mich ist seither zu keinem Zeitpunkt eine Person oder Behörde herangetreten mit der Aufforderung/Bitte zur Korrektur oder inhaltlicher Kritik. Auch dem Kopp-Verlag sind solche Reaktionen bislang nicht bekannt. Der Artikel steht seit der Veröffentlichung unverändert weiterhin im Internet. Eine presserechtliche Beanstandung (und um diesen Artikel geht es laut polizeilichen Ausführungen) hat es weder bei mir noch beim Verlag gegeben.
Die in dem Artikel veröffentlichten Kontaktdaten zur Person Bodenmiller stammen von der Homepage des Anzeigeerstatters als Stadtverordneter. Die dort öffentlich zugänglichen Informationen wurden bewusst für jeden Bürger offen einsehbar gestellt, um allen Bürgern Kontaktaufnahmen zu ermöglichen. Einen Screenshot jener Seite habe ich damals gesichert und kann diesen jederzeit als Beleg für meine Ausführungen vorlegen. Die Veröffentlichung von mit Wissen, Duldung oder Billigung einer Person selbst veröffentlichter Daten stellte juristisch in der Vergangenheit nach der mir und dem Verlag bekannten ständigen Rechtsprechung keine zu beanstandende oder gar strafrechtlich relevante Handlung dar. Politiker, die Kontaktdaten veröffentlichen (lassen), wollen ja gerade für Bürger ansprechbar sein. Ob sich dann nur Bürger melden, die dem Politiker ihre tiefste Bewunderung mitteilen oder auch Kritik geäußert wird, darauf hat mit der Veröffentlichung der Kontaktdaten weder die Stadt Rottenburg noch der Unterzeichner dieses Schreibens einen Einfluss. Zudem sind die Kontaktdaten und Adresse des Anzeigeerstatters bei der Stadt Rottenburg derzeit immer noch online:
Ich habe die Person Bodenmiller zudem bislang noch nie in meinem Leben gesehen oder getroffen. Ich kenne das Konterfei dieser Person vielmehr nur von der auf den Seiten der Stadt Rottenburg veröffentlichten fotografischen Aufnahme. Vor diesem Hintergrund bin ich erstaunt, vom Anzeigeerstatter der angeblichen Körperverletzung bezichtigt zu werden. Das ist eine interessante Variante der Normalität. Ich habe auch zu keinem Zeitpunkt Personen zur Körperverletzung aufgefordert.
Ich habe im Übrigen vor dem Abfassen des oben zitierten Artikels über Herrn Bodenmiller schriftlich sowohl den Verfassungsschutz in Stuttgart als auch Staatsschutzabteilungen um Auskunft darüber gebeten, ob den von Herrn Bodenmiller (in einem Artikel im Schwäbischen Tagblatt) behaupteten angeblichen Terrorgefahren/Anschlagsplanungen, die durch meine Person und Bautätigkeiten des Kopp-Verlages laut Herrn Bodenmiller angeblich in Rottenburg ausgelöst werden könnten, Fakten zugrunde liegen. Um es höflich zu formulieren – solche Fakten lagen zum Zeitpunkt meiner Anfrage bei keiner angefragten Stelle/Behörde vor und existierten bis dahin offenkundig nur in der Phantasie des Anzeigeerstatters. Der entsprechende behördliche Schriftverkehr in diesem Zusammenhang liegt mir vor. Ich kann den Schriftwechsel im Falle der Eröffnung eines politischen Strafverfahrens gern vorlegen.
Des Weiteren soll ich die Person Bodenmiller beleidigt und/oder mich der üblen Nachrede strafbar gemacht haben. Die in dem oben zitierten Artikel genannten und von mir aufgestellten Behauptungen sind nachprüfbar und dem Wahrheitsbeweis zugänglich. Mir ist bis zum Abfassen dieser Stellungnahme von keiner Seite/Person/Behörde mitgeteilt oder zugetragen worden, dass dort aufgeführte Fakten nicht korrekt und/oder gar wahrheitswidrig dargestellt seien. Im Gegenteil: Mir wurden weitere Informationen mit entsprechenden Belegen zugetragen, die das dort gezeichnete Bild abrunden. Auf eine Veröffentlichung habe ich bislang verzichtet. Da ich mich ansonsten (also mit Ausnahme des oben genannten Artikels) nach meiner Kenntnis nicht zur/über die Person Bodenmiller geäußert habe, erschließt sich mir bislang nicht, wo ich die inkriminierten Tatbestände auch nur ansatzweise verwirklicht haben könnte. Die im Artikel geäußerte Schmähkritik ist jedenfalls presserechtlich abgesichert und durch das Verhalten der Person Bodenmiller begründet.
Ich darf den Empfängerkreis dieses Schreibens höflichst darauf hinweisen, dass der Unterzeichner dieses Schreibens ebenso wie andere Mitarbeiter des Kopp-Verlages nach den öffentlichen Einlassungen des Anzeigeerstatters (vor der Abfassung des oben zitierten Artikels) zahlreichen persönlichen Bedrohungen/Beleidigungen augesetzt waren, deren Ursache kausal in den vorhergehenden öffentlichen Äußerungen des Anzeigeerstatters Bodenmiller über den Kopp-Verlag liegt. Nun hat die Person Bodenmiller auch mit den abstrusesten Auffassungen in unserer Demokratie ein Recht auf Meinungsfreiheit. Und nicht einer von uns wäre deshalb auf die zugegeben interessante Idee gekommen, mit Antragsdelikten wie den uns gegenüber erfolgten Beleidigungen und Bedrohungen eine Staatsanwaltschaft oder gar den polizeilichen Staatsschutz zu belästigen. Aus der Sicht des Anzeigeerstatters müssen es die Mitarbeiter des Kopp-Verlages offenkundig hinnehmen, nach seinen abstrusen Ausführungen von Dritten beleidigt, geschmäht und bedroht zu werden, weil der Anzeigerstatter ja nicht selbst zu solchen Straftaten aufgerufen hat. Gerät er allerdings selbst in eine ähnliche Situation durch Dritte, dann wird er zur Mimose und jammert – eine abermals interessante Variante der Normalität.
Falls Dritte nach dem Lesen des von mir verfassten und ohne mein Zutun seither an vielen Stellen im Internet verbreiteten Artikels über die Person Bodenmiller diese aus eigenem Antrieb heraus beleidigt, geschmäht, gedemütigt, bedroht oder sonst wie belästigt haben sollten (was ich nicht weiß oder befürwortet habe), dann ist der Unterzeichner dafür ebenso wenig zuständig wie die Person Bodenmiller für die uns nach seinen öffentlichen Einlassungen widerfahrene Behandlung. Mitunter schallt es eben aus dem Wald so heraus, wie man in diesen hineinruft.
Zu den mir fernmündlich übermittelten Vorhaltungen, wonach ich aus Tübinger Sicht möglicherweise ein »politischer Straftäter« sein könne und deshalb das Verfahren beim zuständigen polizeilichen Staatsschutz geführt werde, kann ich mich nicht äußern, da ich konkrete Tatvorwürfe nicht kenne. Mir ist neu, dass in einem demokratischen Rechtsstaat Vorermittlungsverfahren ohne konkreten Tatvorwurf aufgenommen werden. Es ist unbestritten, dass ich zu jenen Bürgern gehöre, die laut Umfragen wie die Mehrheit der Bevölkerung die Auffassungen des Thilo Sarrazin teilen. Teilen Sie mir bitte mit, wenn politische Inkorrektheit auch ohne konkrete Tatvorwürfe inzwischen eine mutmaßliche »politische Straftat« ist. Ich habe das bislang schlicht nicht mitbekommen. Aber verwundern würde es mich nicht.
Ich weise darauf hin, dass ich meine politisch nicht korrekten Aussagen in vielen, vielen Fernsehsendungen auch immer wieder öffentlich geäußert habe. Die Folge waren viele Morddrohungen, etwa nach meinem letzten Auftreten bei »Maischberger« oder nach dem Nachtcafé mit Wieland Backes. Die Täter, die in einem Falle gar öffentlich und für jeden einsehbar mit Nennung ihres Namens dazu aufriefen, mir den Kopf abzuschneiden, wurden bislang nicht wegen politischer Straftaten verfolgt. Im Gegenteil: Trotz Ermittlung durch die zuständigen Staatsanwaltschaften hat es nach meiner Kenntnis in keinem Falle eine Verurteilung gegeben. Und zwar mit Rücksicht auf die geforderte »interkulturelle Sensibilität«. Mir als Geschädigtem ist weder in den zuvor genannten noch in vielen anderen und ähnlich gelagerten Fällen, bei denen meiner Familie mit Tötung gedroht wurde, auch nur die Anhörung durch eine Staatsanwaltschaft angeboten worden. Im Gegensatz zu den virtuellen Anschuldigungen der Person Bodenmiller gab es – aus meiner subjektiven Sicht – keine Bemühungen um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder gar Verurteilungen.
Wie erfreut bin ich da doch, dass nun wegen angeblicher virtueller Körperverletzung und angeblicher mutmaßlicher politischer Straftaten durch einen Staatsschutzgerichtshof unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen mich ermittelt werden soll. Wie heißt es so schön bei Thilo Sarrazin: »Deutschland schafft sich ab«. Herr Bodenmiller scheint Herrn Sarrazin nun mit seiner Strafanzeige gegen mich bestätigen zu wollen. Das kann man auch positiv sehen.
Mit freundlichen GrüßenDr. Udo Ulfkotte
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