Montag, 25. Januar 2021

Rechtsanwalt Ludwig

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💥Sind die Maßnahmen Verbrechen gegen die Menschlichkeit?💥


https://www.un.org/Depts/german/internatrecht/roemstat1.html#T27


Ich hatte das Glück, gestern Abend zwei Stunden mit Menschenrechtsaktivisten sprechen zu dürfen. 


Wir haben die Römischen Statuten und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte miteinander diskutiert.

Auch die Menschenrechtsaktivisten (die schon eine Vielzahl von Verfahren eingeleitet haben und geführt haben) sind der Auffassung, dass sich die Corona-Maßnahmen in einer gerichtlichen Aufarbeitung als menschenrechts- und völkerrechtswidrig erweisen werden. 


Zunächst ist zu beachten, dass mit den Maßnahmen im Wesentlichen (zu über 99,7%) gesunde Menschen im Namen des Gesundheitsschutz belastet werden. 

Die Belastungen sind auch nicht gering (wie z.B. Gurttragen im Auto), sondern führen zu 

  • - Gesundheitsschäden und Tod (z.B. Reduzierung ärztlicher Behandlung und Vorsorge)
  • - Erheblicher Einschränkung vom Zugang zur Bildung
  • - Zerstörung selbständiger Existenzen
  • - Vernichtung von Arbeitsplätzen
  • - Erzeugung von Hunger bei 80 - 100 Mio. Menschen
  • - Erzeugung von Stress durch Tragen von Masken
  • - Kriminalisierung von Kritikern
  • - Aufhebung von Grundrechten (Freiheitsentzug gesunder Menschen, Demonstrationsverbot, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Kontaktverbot zur Familie etc.)


In Deutschland sind im Jahr 2020 1,17% der Bevölkerung gestorben. 

Das waren 972.155 Menschen.

An/mit Covid sind 33.791 Menschen gestorben, 1.760.520 Menschen hatten einen positiven Test. Etwa 85% davon wiederum hatten einen milden Verlauf einer Erkrankung. 


Zu keinem Zeitpunkt im Jahr 2020 waren die Intensivstationen ausgelastet oder sogar überlastet.

Trotz der Maßnahmen sind die Fallzahlenverläufe völlig typisch für Atemwegserkrankungen gewesen. 

Es lässt sich nicht belegen, dass Maßnahmen überhaupt etwas im Sinne von Gesundheitsschutz gebracht haben (vergleichbare Maßnahmen haben in vergleichbaren Regionen zu völlig unterschiedlichen Resultaten geführt; völlig unterschiedliche Maßnahmen haben in vergleichbaren Regionen zu gleichen Resultaten geführt).

Es lässt sich allerdings belegen, dass Maßnahmen überall da wo sie getroffen worden sind (jedenfalls auch) erhebliche negative Resultate (oben Beispiele aufgezeigt) kausal verursacht haben. 


Damit steht der Anfangsverdacht im Raum, dass handelnde Staatsorgane die erzeugten Schäden an 99,7 % der Bevölkerung zumindest billigend in Kauf genommen haben.


Dieses Handeln muss und wird aufgearbeitet werden. 

Dafür gibt es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und dafür gibt es die Römischen Statuten. 

Staatsorgane haben faktische Macht über Menschen, die wir ihnen im übertragenen Sinn anvertraut haben.  Überschreiten Sie diese Grenzen, haben Sie sich dafür zu verantworten. 

Und das Mittel zur Überprüfung einer Machtüberschreitung ist die Anklage zum Internationalen Strafgerichtshof.


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Wer diese Begriffe nur als Lippenbekenntnisse oder Kampfparolen sieht, ist kein Teil unserer Bewegung. 

 

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